324 O 832/08 - 06.02.09 - Berlner Verlag wird verklagt; Die Anwälte beider Parteien vertraten schon Mal den Berliner Verlag
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Brenner vs. Berliner Verlag GmbH
05.12.08, 11:45 324 O 832/08 Brenner vs. Berliner Verlag GmbH
Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Ritz
Richter am Landgericht Dr. Link
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch, vertreten vom Anwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Schert pp., vertreten vom Anwalt Helge Reich
Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Autor: Rolf Schälike
Der Vorsitzende:
Beglagtenanwalt Herr Helge Reich:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.