324 O 669/10 - 29.04.2011 - Minister Dirk Niebel vs. TAZ wegen Peanuts

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== Die Parteien == == Die Parteien ==
-'''Klägerseite:''' Kanzlei [http://www.graef.eu/ Dr. Graef pp.]; Rechtsanwalt Dr. Chrsitian Rauda<br> +'''Klägerseite:''' Kanzlei [http://www.graef.eu/ Dr. Graef pp.]; Rechtsanwalt Dr. Christian Rauda<br>
'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg '''Beklagtenseite:''' Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Version vom 21:43, 28. Sep. 2011

Corpus Delicti

Es geht um einen taz-Artikel vom 03.12.2010 gegen den Dirk Niebel mehrmals erfolglos klagte.

Heute war der dritte Versuch zum gleichen Artikel. Es geht darum, dass im taz-Artikel stand Metzger wäre Niebels Büroleiter gewesen, was nicht stimmte.. Metzger war Chef der Büroleiterin.

Zu Metzger und Niebel finden wir bei der Taz am 08.12.2010 Maulwurf Metzner soll gehen Zunächst wollte die FDP an Helmut Metzner festhalten, der Interna an die US-Botschaft verraten hat. Jetzt wird über seinen Abgang aus der Parteizentrale verhandelt.

VON GORDON REPINSKI

… .

Durch die Enthüllungen von Wikileaks war letzte Woche herausgekommen, dass eine "gut platzierte Quelle" aus der FDP der amerikanischen Botschaft Informationen aus den Koalitionsverhandlungen übermittelt hatte. Einige Tage später stellte sich Guido Westerwelles Büroleiter in der Parteizentrale Metzner als diese heraus. Zur Zeit der Koalitionsverhandlungen leitete Metzner dort die Abteilung Strategie und Kampagnen, der damalige Generalsekretär Dirk Niebel war sein Chef. Auf die Frage, ob und ab wann Niebel von den Berichten Metzners an die amerikanische Botschaft wusste, antwortete der Entwicklungsminister der taz ausweichend: "Teil seiner Aufgaben war es, Kontakt zu ausländischen Vertretungen zu halten. Diese Aufgaben hat er wahrgenommen", sagte Niebel.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Dirk Niebel, Bundesminister (FDP) ./. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

LG Hamburg 324 O 669/10 Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (FDP)./. Berliner Verlag GmbH


Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Graef pp.; Rechtsanwalt Dr. Ralph Oliver Graef
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 669/10

29.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Niebelanwalt Dr. Graef: Mir fehlen die Anlagen zum Schriftsatz..

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Immer das Gleiche. Es geht um …

Niebelanwalt Dr. Graef: Es geht um die Anlagen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Haben Sie alle.

Es entfacht eine Diskussion um die fehlenden Anlagen.

Niebelanwalt Dr. Graef: Das Organigramm … .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Das Organigramm reicht ZPO § 131, Abs 1 und 2. Wir haben den OLG Beschluss,, drei tage danach … Hier zu sagen, es sei unverzüglich … .

Der Vorsitzende: Wir haben den 7. Senat.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie streiten weg en dem Artikel vom 03.12.2010. Sie gehen am 14.12.2010 zum Gericht. Ihr Antrag wird abgelehnt. Sie haben sich geärgert und am 28.12.2010 eine neue Verfügung beantragt. Es ist offen, ob Herr Metzger Niebels Büroleiter war. Sie wussten schon am 14.12.2001 von diesem Fehler. Es ist nur die Frage … .

Niebelanwalt Dr. Graef: Kann das Gericht das Verfahren führen?

Der Vorsitzende: Müssen …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg unterbricht den Vorsitzenden: … Wenn Sie wissen, dass es den Anspruch gibt, … ein Mensch ist, dass er nicht … . 2009 im Wahlkampf … Hat er nichts dagegen gehabt, nur im Bericht. … Sie machen den Anspruch erst am 28.12.2010 geltend.

Niebelanwalt Dr. Graef: Es ist nicht so, dass Herr Eisenberg die Fristen vorschreibt.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja, der hat eine große Frese und reist rum.

Richter Dr. Link: Haben gewusst, und die einstweilige Verfügung erlassen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Was sie nicht gewusst haben, dass es schon am 14.12.2010 einen Antrag gab. Es stimmt, er hat was Wichtigeres zu tun als sich mit der taz zu beschäftigen. War er Büroleiter oder Chef seiner [Niebels] Büroleiterin. Sorgfalt …. … .

Niebelanwalt Dr. Graef: Wir wissen nicht, wann er Kenntnis erlangt hatte.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … es ist die gleiche Zeitung, es gab die Schutzschrift. Sie legen selber den Ausdruck – Ast 1 bei. Ist ja Ihr Vortrag. Auf der selben Seite, in der gleichen Zeitung.

Niebelanwalt Dr. Graef: … Die Rechtsprechung spricht von drei bis fünf Wochen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Es gibt keine Rechtsprechung. Es ist ein Einzelfall. Sie tragen nicht vor, dass es Gründe hatte. Sie hatten es am 14.12.10 nicht eilig. Es ist ein Fall der Selbstwiderlegung. Das Landgericht Berlin hat die Gegendarstellung nicht gegeben.

Der Vorsitzender: Dann haben wir den materiell-sachlichen Grund, ob wir den Antragsteller so zu behandeln haben. Bei Peters steht auf Seite 141 … Bund und Länder … Bei Söhring Rd.19 b … sind kein Freiwild für Medien. Das Recht steht nicht in Frage. Das sind Punkte, die uns nach der Vorberatung zum Ergebnis führen, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Müssen höhere Gerichte entscheiden. Es gibt die einzige Entscheidung mit Wowereit.

Niebelanwalt Dr. Graef: Niebel hat in Berlin gegen den NDR einen einstweilige Verfügng erwirkt.

Kommentar RS: Uns ist aus Belin die Sahe 27 O 298/10 Niebel vs. NDR bekannt. Die einstweilige Verfügung wurde allerdings unseren Informationen nach am 06.07.2010 aufgehoben. Wir werden prüfen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie müssen dazu nichts sagen. Was ist schlimm dran?

Der Vorsitzender: Metzger kommt nicht gut weg.

Niebelanwalt Dr. Graef: Kann ich sagen. Es gibt die Geschäftsstelle, dort arbeiten Mitarbeiter. Macht nicht der Richter. Hier geht es um Niebel … Im Kontext, der nichts mit ihm zu tun hat.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Metzger … Wenn Frau … R. Niebel sagt, Metzger habe erfolgreich die Wahlkampagne geführt. Das Ansehen von Herrn Niebel ändert sich nicht. Es is eine absolute Bagattelabweichung. Organigramm …

Streiten.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Habe nicht ich mir ausgedacht. Niebel wahrscheinlich. Muss ich die Kammer fragen. Wie sie Tatsächliches mit dem Geschriebenen …

Der Vorsitzender: Wir. Ich auch nicht. Deswegen haben wir den Streitwert runtergesetzt.

Niebelanwalt Dr. Graef: Metzger ein weiterer Spion in Deutschland.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie reden über Metzger, was Niebel nicht sagt. Im Artikel steht, war ein enger Mitarbeiter. Dann, dass Metzger sich äußert, wird nicht angegriffen. Da steht, war Büroleiter. Das stimmt nicht. Da frag ich mich, worauf kommt es an … ?

Niebelanwalt Dr. Graef: Fragen Sie schon zehn Minuten lang.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Weil Sie es nicht verstehen. Habe in Berlin drei-fünf Tage. Kann nicht sein, dass hier 5 Wochen.

Niebelanwalt Dr. Graef: Stimmt nicht.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie sind Anwalt, möchte ich Streit, Recherche … Finde am 14.12.10 wie zwei Mitarbeiter … Musste er recherchieren. Deswegen hat das Landgericht zu recht gesagt, war irreführend. Dann 14 Tage weiter. Hat sich selbst widerlegt. Kann das Hauptsachverfahren weiter führen.

Der Vorsitzender: Der Antragsteller übergibt das Schreiben vom 29.04.2011 für Gericht und Gegner. Anträge werden gestellt

TAZ-Anwalt liest den Schrifisatz.:

Der Vorsitzender: Zurückweisen. Kosten aufheben. So. Einfache Unterlassungserklärung.Kosten aufheben.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Die taz ist nicht interessiert, da noch mal was zu schreiben.

Der Vorsitzender: Verpflichtet sich, wollen Sie nicht sagen?

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Doch.

Der Vorsitzender: Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung. Wir machen nach 91a. Hauptsache wird auch für erledigt erklärt. Machen denselben Beschluss. Alles heute eingetütet.

Niebelanwalt Dr. Graef: … .

Der Vorsitzender: Was haben Sie?

Niebelanwalt Dr. Graef: Kostenaufhebung.

Der Vorsitzender: 10.000 / 15.000

Niebelanwalt Dr. Graef: Möchte das lesen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ist doch die einfachste Lösung.

Der Vorsitzender: Was noch geht, ein weiterführender Verkündungstermin.

Niebelanwalt Dr. Graef: Sie wollen die einfache einstweilige Verfügung nicht anerkennen? Entweder eine einfache und Kosten bei der taz.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich werde das durch die Instanzen tragen.

Niebelanwalt Dr. Graef: Na ja.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Dass Niebel ein Prozesshansel ist und nicht nachgeben will.

Niebelanwalt Dr. Graef: Niebel ist sicher kein Prozesshansel.

Der Vorsitzender: Wir können auch die Verkündung verschieben.

Niebelanwalt Dr. Graef: … .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Gut, stelle wir die Anträge.

Niebelanwalt Dr. Graef: Kostenaufhebung finde ich nicht …

Der Vorsitzender: Die Kammer unterbreitet den Vorschlag, eine einfach UVE …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Die Erklärung gebe ich schon jetzt ab. Die taz verpflichtet sich nicht zu behaupten und beabsichtigt es auch nicht, Her Metzger wäre Niebels Büroleiter als dieser Generalsekretär war.

Der Vorsitzender: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt ohne Rechtspflicht, trotzdem rechtsverbindlich … . Auf dieser Weise kann auch die Hauptsache für erledigt erklärt werden. Die Kostenentscheidung soll nach 91a ohne Begründung erfolgen, wobei die Parteien auf die Rechtsmittel verzichten. Anträge werden gestellt.

Die Partei-Vertreter sagen zu, bis zum Donnerstag, dem 05.05.11, 14:00 mitzuteilen, ob eine nichtstreitige Erledigung in diesem Sinn möglich ist.

Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit der Parteien erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am 06.05.11, 9:55, Saal B335.

Gesegnetes Wochenende.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Danke.

Niebelanwalt Dr. Graef: Danke

06.05.11: Der Vorsitzende: Die einstweilige Verfügung vom 19.01.11 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die TAZ verlangte Hauptsacheklage. Am 17.06.2011 wurde erneut verhandelt. Az.324 O 163/11 Verhandlungsbericht.

Die taz ging in Berufung. Az. 7 U 50/11. Am 27.09.2011 wurde beim HansOLG verhandelt.

Berufungsverfahren 7 U 50/11

Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr. Marion Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Graef pp.; Rechtsanwalt Dr. Christian Rauda
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Notizen der Pseudöffentlichkeit im Berufungsverfahren 7 U 50/11

27.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike


Kommentar

Ist Dirk Niebel nun ein Prozesshansel oder nicht? Wir werden es erfahren.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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