324 O 669/10 - 29.04.2011 - Minister Dirk Niebel vs. TAZ wegen Peanuts
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es geht um einen taz-Artikel vom 03.12.2010 gegen den Dirk Niebel mehrmals erfolglos klagte.
Heute war der dritte Versuch zum gleichen Artikel. Es geht darum, dass im taz-Artikel stand Metzger wäre Niebels Büroleiter gewesen, was nicht stimmte.. Metzger war Chef der Büroleiterin.
Zu Metzger und Niebel finden wir bei der Taz am 08.12.2010 Maulwurf Metzner soll gehen Zunächst wollte die FDP an Helmut Metzner festhalten, der Interna an die US-Botschaft verraten hat. Jetzt wird über seinen Abgang aus der Parteizentrale verhandelt.
VON GORDON REPINSKI
… .
Durch die Enthüllungen von Wikileaks war letzte Woche herausgekommen, dass eine "gut platzierte Quelle" aus der FDP der amerikanischen Botschaft Informationen aus den Koalitionsverhandlungen übermittelt hatte. Einige Tage später stellte sich Guido Westerwelles Büroleiter in der Parteizentrale Metzner als diese heraus. Zur Zeit der Koalitionsverhandlungen leitete Metzner dort die Abteilung Strategie und Kampagnen, der damalige Generalsekretär Dirk Niebel war sein Chef. Auf die Frage, ob und ab wann Niebel von den Berichten Metzners an die amerikanische Botschaft wusste, antwortete der Entwicklungsminister der taz ausweichend: "Teil seiner Aufgaben war es, Kontakt zu ausländischen Vertretungen zu halten. Diese Aufgaben hat er wahrgenommen", sagte Niebel.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Dirk Niebel, Bundesminister (FDP) ./. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
LG Hamburg 324 O 669/10 Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (FDP)./. Berliner Verlag GmbH
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Dr. Graef pp.; Rechtsanwalt Dr. Ralph Oliver Graef
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 669/10
29.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Niebelanwalt Dr. Graef: Mir fehlen die Anlagen zum Schriftsatz..
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Immer das Gleiche. Es geht um …
Niebelanwalt Dr. Graef: Es geht um die Anlagen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Haben Sie alle.
Es entfacht eine Diskussion um die fehlenden Anlagen.
Niebelanwalt Dr. Graef: Das Organigramm … .
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Das Organigramm reicht ZPO § 131, Abs 1 und 2. Wir haben den OLG Beschluss,, drei tage danach … Hier zu sagen, es sei unverzüglich … .
Der Vorsitzende: Wir haben den 7. Senat.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie streiten weg en dem Artikel vom 03.12.2010. Sie gehen am 14.12.2010 zum Gericht. Ihr Antrag wird abgelehnt. Sie haben sich geärgert und am 28.12.2010 eine neue Verfügung beantragt. Es ist offen, ob Herr Metzger Niebels Büroleiter war. Sie wussten schon am 14.12.2001 von diesem Fehler. Es ist nur die Frage … .
Niebelanwalt Dr. Graef: Kann das Gericht das Verfahren führen?
Der Vorsitzende: Müssen …
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg unterbricht den Vorsitzenden: … Wenn Sie wissen, dass es den Anspruch gibt, … ein Mensch ist, dass er nicht … . 2009 im Wahlkampf … Hat er nichts dagegen gehabt, nur im Bericht. … Sie machen den Anspruch erst am 28.12.2010 geltend.
Niebelanwalt Dr. Graef: Es ist nicht so, dass Herr Eisenberg die Fristen vorschreibt.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja, der hat eine große Frese und reist rum.
Richter Dr. Link: Haben gewusst, und die einstweilige Verfügung erlassen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Was sie nicht gewusst haben, dass es schon am 14.12.2010 einen Antrag gab. Es stimmt, er hat was Wichtigeres zu tun als sich mit der taz zu beschäftigen. War er Büroleiter oder Chef seiner [Niebels] Büroleiterin. Sorgfalt …. … .
Niebelanwalt Dr. Graef: Wir wissen nicht, wann er Kenntnis erlangt hatte.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … es ist die gleiche Zeitung, es gab die Schutzschrift. Sie legen selber den Ausdruck – Ast 1 bei. Ist ja Ihr Vortrag. Auf der selben Seite, in der gleichen Zeitung.
Niebelanwalt Dr. Graef: … Die Rechtsprechung spricht von drei bis fünf Wochen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Es gibt keine Rechtsprechung. Es ist ein Einzelfall. Sie tragen nicht vor, dass es Gründe hatte. Sie hatten es am 14.12.10 nicht eilig. Es ist ein Fall der Selbstwiderlegung. Das Landgericht Berlin hat die Gegendarstellung nicht gegeben.
Der Vorsitzender: Dann haben wir den materiell-sachlichen Grund, ob wir den Antragsteller so zu behandeln haben. Bei Peters steht auf Seite 141 … Bund und Länder … Bei Söhring Rd.19 b … sind kein Freiwild für Medien. Das Recht steht nicht in Frage. Das sind Punkte, die uns nach der Vorberatung zum Ergebnis führen, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Müssen höhere Gerichte entscheiden. Es gibt die einzige Entscheidung mit Wowereit.
Niebelanwalt Dr. Graef: Niebel hat in Berlin gegen den NDR einen einstweilige Verfügng erwirkt.
Kommentar RS: Uns ist aus Belin die Sahe 27 O 298/10 Niebel vs. NDR bekannt. Die einstweilige Verfügung wurde allerdings unseren Informationen nach am 06.07.2010 aufgehoben. Wir werden prüfen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie müssen dazu nichts sagen. Was ist schlimm dran?
Der Vorsitzender: Metzger kommt nicht gut weg.
Niebelanwalt Dr. Graef: Kann ich sagen. Es gibt die Geschäftsstelle, dort arbeiten Mitarbeiter. Macht nicht der Richter. Hier geht es um Niebel … Im Kontext, der nichts mit ihm zu tun hat.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Metzger … Wenn Frau … R. Niebel sagt, Metzger habe erfolgreich die Wahlkampagne geführt. Das Ansehen von Herrn Niebel ändert sich nicht. Es is eine absolute Bagattelabweichung. Organigramm …
Streiten.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Habe nicht ich mir ausgedacht. Niebel wahrscheinlich. Muss ich die Kammer fragen. Wie sie Tatsächliches mit dem Geschriebenen …
Der Vorsitzender: Wir. Ich auch nicht. Deswegen haben wir den Streitwert runtergesetzt.
Niebelanwalt Dr. Graef: Metzger ein weiterer Spion in Deutschland.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie reden über Metzger, was Niebel nicht sagt. Im Artikel steht, war ein enger Mitarbeiter. Dann, dass Metzger sich äußert, wird nicht angegriffen. Da steht, war Büroleiter. Das stimmt nicht. Da frag ich mich, worauf kommt es an … ?
Niebelanwalt Dr. Graef: Fragen Sie schon zehn Minuten lang.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Weil Sie es nicht verstehen. Habe in Berlin drei-fünf Tage. Kann nicht sein, dass hier 5 Wochen.
Niebelanwalt Dr. Graef: Stimmt nicht.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie sind Anwalt, möchte ich Streit, Recherche … Finde am 14.12.10 wie zwei Mitarbeiter … Musste er recherchieren. Deswegen hat das Landgericht zu recht gesagt, war irreführend. Dann 14 Tage weiter. Hat sich selbst widerlegt. Kann das Hauptsachverfahren weiter führen.
Der Vorsitzender: Der Antragsteller übergibt das Schreiben vom 29.04.2011 für Gericht und Gegner. Anträge werden gestellt
TAZ-Anwalt liest den Schrifisatz.:
Der Vorsitzender: Zurückweisen. Kosten aufheben. So. Einfache Unterlassungserklärung.Kosten aufheben.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Die taz ist nicht interessiert, da noch mal was zu schreiben.
Der Vorsitzender: Verpflichtet sich, wollen Sie nicht sagen?
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Doch.
Der Vorsitzender: Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung. Wir machen nach 91a. Hauptsache wird auch für erledigt erklärt. Machen denselben Beschluss. Alles heute eingetütet.
Niebelanwalt Dr. Graef: … .
Der Vorsitzender: Was haben Sie?
Niebelanwalt Dr. Graef: Kostenaufhebung.
Der Vorsitzender: 10.000 / 15.000
Niebelanwalt Dr. Graef: Möchte das lesen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ist doch die einfachste Lösung.
Der Vorsitzender: Was noch geht, ein weiterführender Verkündungstermin.
Niebelanwalt Dr. Graef: Sie wollen die einfache einstweilige Verfügung nicht anerkennen? Entweder eine einfache und Kosten bei der taz.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich werde das durch die Instanzen tragen.
Niebelanwalt Dr. Graef: Na ja.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Dass Niebel ein Prozesshansel ist und nicht nachgeben will.
Niebelanwalt Dr. Graef: Niebel ist sicher kein Prozesshansel.
Der Vorsitzender: Wir können auch die Verkündung verschieben.
Niebelanwalt Dr. Graef: … .
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Gut, stelle wir die Anträge.
Niebelanwalt Dr. Graef: Kostenaufhebung finde ich nicht …
Der Vorsitzender: Die Kammer unterbreitet den Vorschlag, eine einfach UVE …
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Die Erklärung gebe ich schon jetzt ab. Die taz verpflichtet sich nicht zu behaupten und beabsichtigt es auch nicht, Her Metzger wäre Niebels Büroleiter als dieser Generalsekretär war.
Der Vorsitzender: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt ohne Rechtspflicht, trotzdem rechtsverbindlich … . Auf dieser Weise kann auch die Hauptsache für erledigt erklärt werden. Die Kostenentscheidung soll nach 91a ohne Begründung erfolgen, wobei die Parteien auf die Rechtsmittel verzichten. Anträge werden gestellt.
Die Partei-Vertreter sagen zu, bis zum Donnerstag, dem 05.05.11, 14:00 mitzuteilen, ob eine nichtstreitige Erledigung in diesem Sinn möglich ist.
Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit der Parteien erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am 06.05.11, 9:55, Saal B335.
Gesegnetes Wochenende.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Danke.
Niebelanwalt Dr. Graef: Danke
06.05.11: Der Vorsitzende: Die einstweilige Verfügung vom 19.01.11 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die TAZ verlangte Hauptsacheklage. Am 17.06.2011 wurde erneut verhandelt. Az.324 O 163/11 Verhandlungsbericht.
Die taz ging in Berufung. Az. 7 U 50/11. Am 27.09.2011 wurde beim HansOLG verhandelt.
[bearbeiten] Berufungsverfahren 7 U 50/11
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr. Marion Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Dr. Graef pp.; Rechtsanwalt Dr. Christian Rauda
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
[bearbeiten] Notizen der Pseudöffentlichkeit im Berufungsverfahren 7 U 50/11
27.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Dr. Marion Raben: Es ist die Berufung im Verfügungsverfahren. Die Hauptsache ist auch schon da. Es geht nicht um etwas Weltbewegendes. Aber umeine Falschmitteilung. Wir haben Metzner, Niebel, wir haben eine Büroleiterin, einen stellvertretenden Leiter. Büroleiter war er nicht. Dass es eine Falschmeldung ist, ist unstrittig. Die Frage ist, ist das erheblich oder nicht. Herr Metzner hat an die Amerikaner Informationen geliefert. Da klingt mit, was habt ihr da für eine Pfeife ausgewählt. Ja, natürlich darf man berichten, dass Herr Niebel das runtergespielt hat.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg fällt ins Wort.
Die Vorsitzende: Bitte, Herr Eisenberg. Weshalb ziert sich die taz so?
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Weil Niebel ein Querulant ist. Hinzu kommt, Metzner war Wahlkampforganisator, Niebel war Bundesgeschäftsführer. Wir sagen gar nicht, dass wir es wieder schreiben wollen. Wir wissen es ja jetzt. Weil, wenn über den wahren Sachverhalt geschrieben worden wäre, dann wäre es nicht weniger schlimm. Niebel sagt, ich weiß nicht, was ihr wollt mit den Amerikanern. Sie, Frau Raben, sind eine intelligente Frau…
Die Vorsitzende: Danke.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Wir müssen feststellen, es ist falsch. Stell es aber eine Ehrverletzung dar? Wäre die Ehrverletzung da, wenn die Wahrheit geschrieben worden wäre. Nieben kann denken, …
Die Vorsitzende: Ode nicht aufgepasst haben.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Niebel war Bundesgeschäftsführer. Den Eindruck haben sie bei der anderen, wahren Darstellung auch. War er eine Pfeife>? So kann es auch bei der richtigen Darstellung sein. Es kann doch nicht wahr sein. Graef schickt die Abmahnung, verliert in Berlin, und dann das hier.
Die Vorsitzende: Hat auch nur vier Wochen gedauert.
Klägeranwalt Dr. Christian Rauda: Weiß nicht, was Sie Weihnachten machen.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Ich feiere nicht den zweiten Weihnachtstag.
Klägeranwalt Dr. Christian Rauda: Sie behaupten, dass er Geschäftsführer war. Das war Hans-Jürgen Beerfels.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Meine Güte.
Klägeranwalt Dr. Christian Rauda: Das ist entscheidend. Sie sagen, er ist es, der die Personalentscheidungen traf. Das ist aber nicht unser Mandant. Der Generalsekretär ist eine ganz andere Person als der Geschäftsführer. Das ist Hans-Jürgen Beerfels. Das zweite, was wäre wenn?. Das gibt es nicht. Das führt am konkreten Fall vorbei. Wir haben die Aussage, jemand ist Büroleiter. Frau Merkel arbeitet mit ihrem Büroleiter16Jahrezusammmen.Das ist ein besonderes Vertrauensverhältnis. … Würde heißen, Spion, hat sich linken lassen.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Hat ihn selber verteidigt. Niebel findet es in Ordnung, was er gemacht hat.
Klägeranwalt Dr. Christian Rauda: Etwas in Ordnung finden, heißt nicht hat eingestellt.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Ein Generalsekretär denke ich, steht über dem Geschäftsführer. …. … Wahlkampf… .18 Prozent … Dann wäre er nicht Wahlleiter. Der Senat muss feststellen, ist das was Ehrrühriges. Man muss den Sachverhaltkennen. … Das ist eben keine Ehrverletzung. Bei uns in Berlin feiert man nicht am 3. Dezember den Wahlsieg.
Die Vorsitzende: Sie haben doch die Unterlassung abgegeben. Weshalb noch streiten.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Es dauert lange, länger als Niebel Minister sein wird. Auf Deutsch gesagt, es ist Scheiße. Niebel, der auf korrupte Weise seine Pöstchen verteilt… Haben im Protokoll. Das reicht. Die taz will nicht.
Die Vorsitzende: Sie können hier zurücknehmen und in der Hauptsache vorgehen.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Wenn Sie sagen, man darf sich so verhalten. … Vielleicht gewinnen wir in der Hauptsache und Niebel zahlt dann auch die Verfügung. Wozu braucht der Kläger die Verfügung?
Die Vorsitzende: Mit diesen Argumenten können wir das Problem voll lösen. Sie haben die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.
Klägeranwalt Dr. Christian Rauda möchte was sagen.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg lässt es nicht zu.
Klägeranwalt Dr. Christian Rauda: Darf ich jetzt zu Ende sprechen.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Die Wahrheit ist für Herrn Niebel genau so unangenehm wir die Unwahrheit.
Die Vorsitzende kommt auch nicht zu Wort.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Sie können doch nicht sagen, die taz schreibt oft falsch. Sie machen falsche Urteile. Die taz will dasnicht wieder veröffentlichen.
Die Vorsitzende: Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung keinen Erfolg haben wird, weil es sich umeinen Tatsachenbericht handelt, der nicht der Wahrheit entspricht. Und nicht geringfügig ist, dass die Ehrverletzung nicht in Betracht kommt.. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Der Wert der Berufung wird auf 10.000 € festgesetzt. Das Landgericht war am eiern. Dann sehen wir uns wieder zum Hauptsachtermin.
Am Schluss der Sitzung: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufugnasverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
[bearbeiten] Kommentar zum Berufungsverfahren
Weshalb Rechtsanwalt Johannes Eisenberg die taz ins Kostenrisiko laufen ließ, bleibt ein Rätsel.
Denkbar wäre, RA Eisenberg übernimmt das Risiko, d.h. er zahlt auch die Kosten des Gegners in diesem Berufungsverfahren, falls die Hauptsache eine Pleitewird.
Obsiegen tun immer die Anwälte.
[bearbeiten] Kommentar
Das Thema Peanuts ist ein zentrales Thema im Zensurgeschehen.
Die Medienanwälte würden jedoch ohne Zensur bei Peanuts am Hungertuch nagen.
Mauck, Buske, Dr. Raben etc. wären arbeitslos bzw. könnten nicht mehr ihren Täteneigungen nachgehen.
In diesem Verfahren treffen zwei Welten zusammen. Auf der einen Seite Manager und Politiker, welche der Personalwahl die höchte Priorität verleihen, und alle anderen Menschen ausgrenzen. Auf der anderen Seite Realisten und sozial verantworttliche Menschen, welche dasLeben aus vielen Blickwinkeln sehen und zu gestalten versuchen.
Der Senat hat sich auf due seite der Minderheit geschlagen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.