324 O 625/09 - 18.12.2009 - Immer wieder Gysi - Spiegel - Gegendarstellung

Aus Buskeismus

Version vom 10:51, 2. Mai. 2019 von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

anwaelte.jpg

[bearbeiten] 324 O 625/09 - Gregor Gysi vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein

18.12.2009 Gregor Gysi kann es nicht lassen, die Zensurkammern über die Wahrheit entscheiden zu lassen.

[bearbeiten] Corpus Delicti

21.09.2009 Der Spiegel-Artikel Der Reservekader. Volltext, Spiegel 39/2009, S. 31-33, Autor Peter Wensierski.

06.01.1992 „Ich hatte hundsmäßige Angst“ Spiegel-Artikel von Jens Reich - zum Umgang mit der Stasi in der DDR

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz (heute Ellerbrock)
Richterin Wiese

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft pp.; Rechtsanwalt van Eendenburg
Beklagtenseite: Kanzlei Latham & Watkins; Rechtsanwalt Sascha Sajuntz

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.12.09 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Der Antragsteller überreicht die Durchschrift des Schriftsatzes vom 16.12.09, ferner des Schriftsatzes vom 07.12.09 im Erzwingungsverfahren. Der Antragsgegner überreicht den Schriftsatz von heute, den 18.12.09 für Gericht und Gegner sowie die eidesstattliche Versicherung von Herrn Fiedler im Original. Was sollen wir jetzt machen? Vielleicht sagen wir, was wir uns gedacht haben. Dann können Sie … tun .. . Fiedlers Verlobte hat für das Treffen einen guten Bekannten angekündet. Wer das ist, wusste sie nicht. Ob der Mitglied der NSDAP war, wusste sie nicht. Würde, Herr Eendenburg auf Ziffer 1 durchschlagen.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Haben den Schriftsatz erst abends erhalten. …. . Ja, ist s, auch in der eidesstattlichen Versicherung … geht vor … gegenüber der Anwaltskanzlei. Er war in Westberlin. Er war auch in Westberlin. Der Antragsteller hat schon in der Kanzlei angerufen. … mit Fiedler besprechen. Noch Mal angerufen und gesagt, Herr Fiedler ist bereit, sich zu treffen. Ist klar, dass Fiedler nicht von der Lebensgefährtin informiert wurde, sondern von der Anwaltskanzlei. … Klar, dass Herr Fiedler bereit war, sich mit dem Antragsteller zu treffen. Herr Fiedler war im Ansatz nicht überrascht, den Antragsteller zu sehen. Beide gingen in die Anwaltskanzlei und haben dies besprochen. Den Termin hat Fiedler in der Anwaltskanzlei erfahren für ihren Mandanten. Danach sind sie in eine Gasstätte gegangen, um das Gespräch fortzusetzen. Herr Fiedler ist schon zu „stern“ gegangen. Ist nichts daraus geworden. Die Geschichte ist Quatsch. Im Gespräch erhielten … . Dem Antragsteller war es egal, wirst Du es … oder nicht. Es ist auch völlig unlogisch, wenn es so wäre. Wieso sind sie in die Gaststätte gegangen.

Der Vorsitzende: Wenn man viel redet, hat man Durst.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Wenn man sabbelt hat man auch … Ende der Durchsage. Es ist so, wie es in der Gegendarstellung steht. Er wusste … Der Antrag wurde abgelehnt. Es gab keinen Streit. Der Antragsteller streitet nicht, ist überhaupt nicht seine Art. Nachdem das Gespräch beendet war, da hat der Antragsteller seine Schwester besucht. Diese war schon in Westberlin. Er hat sich darauf gefreut. … Nie …

Der Vorsitzende: Stimmt also alles nicht, was da steht.

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Es ist verständlich, dass der Antragsteller sich nicht daran erinnern möchte. Verstehe, dass sich der Antragsteller nicht daran erinnern möchte.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Erinnert sich genau, nur nicht so wie der Antragsgegner.

Der Vorsitzende: Die Geschichte mit dem Bier. Gefällt mir am besten.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Sie haben überhaupt nicht gestritten über die Zeche. Vier Mark.

Der Vorsitzende: War damals schon teuer.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: … nicht zutreffend … Das Angebot war in der Kanzlei. … Herr Fiedler ahnte nicht die Geschichte … . Herr Fiedler hatte Antrag gestellt, wurde abgelehnt. … hat gemacht. Ist nicht wiedergekommen. … mit dieser Geschichte sollte er kommen. Wieso sollte der Antragsteller sich darüber streiten. Er freute sich, konnte seine Schwester besuchen. Hatte zwei Bier getrunken.

Der Vorsitzende: Besabbelt … Er sagt, bleibe hier. Kein Erfolg.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Er schuldete kein Erfolg. Es war überhaupt nicht seine Abteilung.

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Die Umstände in der Gaststätte – Aussage gegen Aussage. Natürlich ist das plausibel. Fiedlers Verlobte war noch in der DDR. Wenn er in die Anwaltskanzlei bestellte … läuft in falscher Richtung. Haben darüber längere Zeit geredet. Das ist plausibel und lebensnah. Wenn es nicht so läuft, wie gewünscht, dann gibt es Differenzen. Wenn Sie sagen, der Antragsteller streitet sich nicht über eine Zeche. Damals war er mit 20 DM ausgestattet. Zwei Biere kosteten acht DM.

Der Vorsitzende: Was davon hat ... ?

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Ohne dass er etwas davon hat, war er als Rechtsanwalt … . Dass er nicht mitwollte, war … . Immerhin war das der Anlass für den ersten Westberlin-Besuch. DDR, Ruhm, entscheidende Kreise, hatte sich … davon was versprochen. Die erste Aussage, dass Herrn Fiedler bekannt war, dass er den Antragsteller trifft, stimmt nicht. Der Antragsteller kann nicht behaupten, dass es anders war.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Wir haben schon gesagt in der eidesstattlichen Versicherung heißt es, von seiner Verlobten erfahren. Die eidesstattliche Erklärung sagt aus, … so wie gewesen.

Der Vorsitzende: Die Kanzlei hat ihn informiert.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Eine Westkanzlei hat Westmandanten. Sagt nicht, wir schicken ihn zu einem Treffen, sagen aber nicht mir wem. Es liegt auf der Hand. Herr Fiedler war überhaupt nicht überrascht. Sie sind in die Kanzlei hochgegangen, haben sich normal unterhalten. Das mit der Verlobten ist ein Ausweichmanöver.

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Von der heutigen Sicht vielleicht verständlich. Kanzlei … .

Gysi-Anwalt van Eendenburg: … .

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Welche Gründe die Kanzlei hatte, die gute Beziehungen zu … hatte, kann man spekulieren. Der historische Hintergrund, hinter dem das abgelaufen ist. Fiedler war nicht immer erreichbar. Dass er nicht überrascht war, ist was anders. Man muss aber die Überraschung auch nicht gegenüber dem Antragsteller zeigen. Fiedler war vorher da, hat gesehen, wer da kam. Dass er sein Innenleben nicht offenbart, liegt auf der Hand.

Der Vorsitzende: Zumal er beruhigt war, dass die anderen nicht kamen. Erst nicht bezahlt, dann doch bezahlt. Für das Gegendarstellungsverfahren dünn, habe ich neuerdings gelernt.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: … am Ende dieser Aussage … Der Leser möchte wissen, wie das ausgegangen ist. … Kommt die Entgegnung, die …. darstellt.

Der Vorsitzende: Dann haben wir noch Ursula Jung Friedrich … ist auch nicht richtig. Wir meinen, dass etwas Gegendarstellungsfähiges übrig bleibt.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: … wörtlich oder sinngemäß geäußert … Spiegel-Reporter im Interview. Weiß nicht, ob AG3 … . Sie hat sich weder so noch sinngemäß so geäußert. Es ist erschreckend die Berichterstattung seit vielen Jahren. Viel über Herrn Wensierski. … Ist einfach so, der Beitrag war gespickt mit Verdrehungen.

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz:

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Es steht nicht… . Im Gegenteil, es steht fest, dass sie sich so geäußert hat. Mit der eidesstattlichen Versicherung wollte sie vielleicht dem Antragsterller einen Gefallen tun. Dass Herr Wensierski ihr gegenüber sagte, … . Noch während des Gespräches, noch … Völlig absurd.

Der Vorsitzende: Bezüglich der Unverzüglichkeit bestehen keine Bedenken. Zur Weihnachtsstimmung, Leserbrief, Weihnachtszweige wegen der Aufmerksamkeit.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: … muss überlegen.

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Das ist ja keine Meinungsäußerung. Jung-Friedrich … Dass diese nicht Herrn Gysi zur Kommentierung vorgelegt wird, ist klar. …. Dass jetzt eine Gegendarsellung gegen die Äußerung Dritter notwendig sein sollte …, weil die Meinungsäußerung nicht gefallen hat. Gegendarstellungsrecht.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: … ob sie sich so geäußert hat, spielt schon eine Rolle.

Der Vorsitzende: Was wir noch mal sagen wollten, wie ist es mit einem Leserbrief?

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Kann ich mitnehmen.

Der Vorsitzende: Wir entscheiden am Dienstag, sie sagen Montag, ob das geht.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Was ist mit den Kosten? Sagen wir Montag.

Der Vorsitzende: Kann unterbrechen. Vergleichvorschlag. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Im Einvernehmen mit den Parteivertretern wird eine Entscheidung im Tenor verkündet am Dienstag, den 22.12.09, 12:00, Raum B332.

Vielen Dank. Ein schönes Wochenende. Schönes Weihnachten.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Ich auch.

Der Vorsitzende: Dieses Jahr sehen wir uns nicht wieder.

Spiegelanwalt Herr Sascha Sajuntz: Guten Rutsch.

[bearbeiten] Urteil

[bearbeiten] Kommentar

Was soll dieser Prozess? Wissen wir nun, was wirklich gewesen war?

Ist das die späte Rache für den misslungenen Versuch der Rückführung eines Republikflüchtlings?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge