324 O 323/11 - 16.12.2011 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven wehrt sich nach allen Regeln der Zensur

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Inhaltsverzeichnis

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BERICHT



Alles in Butter!!

[bearbeiten] AMARITA Bremerhaven GmbH vs. M.H.

LG Hamburg 324 O 323/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. M.H.

[bearbeiten] Corpus Delicti

M.H. war Pflegehelfer bei AMARITA Bremerhaven und kündigte. Ihm gefiel vieles nicht, was er so alles in dieser mit dem Namen "Ulrich Marseille" verbundenen Einrichtung erlebte, und schrieb das an Radio Bremen, andere Medien und die Heimaufsicht Bremen.

Die Klägerin erfuhr von diesem Schreiben, weil Radio Bremen die Pressesprecherin der Klägerin um eine Stellungnahme bat.

Die "Nordsee-Zeitung" berichtete, wohl ohne mit der Klägerin vorab den Wahrheitsgehalt geprüft zu haben.

Dagegen wehrt sich nun das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven.

Es sind insgesamt 24 Punkte, deren Verbreitung verboten werden soll. Einige Abmahnpunkte wurden offenbar nicht eingeklagt, wie z.B. 11, 20.

Da es sich um extrem rufschädigende Falschbehauptungen handelt, wurde von der Klägerin bzw. deren Anwalt pro angegeriffene Äußerung 7.500 € angesetzt, so dass sich ein Streitwert von insgesamt 180.000 € ergibt.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn&Krüger und die Klägerin, verbunden mit dem Namen "Ulrich Marseille", meinen, dass die verleumderischen Bezichtigungen der Beklagte offensichtlich aus unlauteren Motiven aufgestellt hat.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Asmus Maatsch
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei Kaminiaz; Prozessbevollmächtigter Thorsten John
Der Beklagte persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.12.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: In den Niederungen ….

Die Richterbank lacht.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Ich möchte einen Schriftsatz überreichen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ich habe auch was für Sie. Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 14.12.2011. Der Beklagtenvertreter überreicht den Schriftsatz vom 14.12.2011 für Gericht und Gegner. Wir können endlos verhandeln.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das Landgericht …

Der Vorsitzende: Sie [RA John] haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Mandanten. ...

Zuständigkeit

Die erster Frage ist die Frage der örtlichen Zuständigkeit. Nach der Vorberatung haben wir die Tendenz, diese zu bestätigen. Wir haben die Anlage K1 [Bericht des Beklagten an verschiedene Medien und die Heimaufsicht Bremen] mit den Anrede „Sehr geehrter Herr ….“ Es war an die Radio-Bremen-Mitarbeiter gesendet, zwecks Veröffentlichung. Der Beklagte schreibt, kann alles beeidigen.

Kommentar RS: Zur Veröffentlichung ohne Nachrecherchen. Stand in dem Schreiben, dass der Beklagte den Text veröffentlicht haben möchte? Oder holt der Oberzensor Richter Andreas Buske wieder Argumente aus seiner Trickkiste heraus, um das Spiel im absurden Theater fortzuführen?

Der Vorsitzende begründet: Wenn man das Radio Bremen zur Verfügung stellt, dann muss man damit rechen, dass es bundesweit zur Verbreitung kommt. Da ist Hamburg dabei. Wir hatten mal zur Pressekammer eingeladen … Reise … ohne Belege zu gekommen. Weil alles das, was er erzählt, von der Zeitung übernommen wurde. Etwas anderes ist es bei Radio Bremen. Noch ein Gedanke ist mir gekommen. Für einige Äußerungen sind wir zuständig. Dann kommt die Mutwilligkeit. Dann ein anderer Ort. Es wird ein Teilurteil geben. Das würde die Kosten erhöhen. Wir müssen überlegen, ob PKH gewährt wird. ZPO § 114

Kommentar RS: Diese Aussage des Spielers Richter Andreas Buske sagt doch offen aus, dass der Beklagte verurteilt wird. Dem Beklagten werden niedere Beweggründe – Mutwilligkeit – unterstellt. Das heißt vor der Verhandlung steht das Urteil schon fest. Gab es zur Mutwilligkeit vorab einen Schriftverkehr? Ein schöner Grund für die Befangenheit. Im Hamburger Zensursumpf zwar sinnlos, trotzdem eine Überlegung wert.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Man muss noch was sagen…. Wir sind nicht am Ende des schriftsätztlichen Vortrages.

Der Vorsitzende setzt unbeeindruckt fort: Ja, Wenn die örtliche Zuständigkeit gegeben ist, dann geht es um die Begründbarkeit. Für alle 24 Punkte kommt der § 186 StGB „Üble Nachrede“ in Frage. So dass die Beweis- und Darlegungslast bei dem Beklagten liegt. Wenn der Beklagte die Ermittlungsakte beiziehen möchte, dann fehlt es an der Substantiiertheit … Solch ein Antrag kann nicht ins Blaue hinein gestellt werden.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Wir haben das ganz genau im Schriftsatz dargelegt. … Wir nehmen an, die Ermittlungsakten sind nicht beigezogen. Ich liefere diese Vorlage. Einige Vorfälle werden in der Ermittlungsakte zitiert.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger erklärt, wie Zensur funktioniert: … Müssen Sie helfen. Wie stellen Sie sich die Beiziehung vor?

Richter Dr. Maatsch erklärt, wer die Beweise im Zivilverfahren zu erbringen hat: Sie müssen den Beweis antreten.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Haben wir genannt, die Zeugen.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie müssen darlegen, was die Zeugen beweisen können.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Haben wir gemacht. Seite 9 der … wurde korrigiert. Es gab die Qualitätsprüfung. … Wohnbereich …. 6.5.11, Seite 2. Dienstantritt der einen Pflegerkraft um 6:00, der anderen um 6:30.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wo steht das in der Ermittlungsakte?

Beklagtenanwalt Thorsten John: Haben wir ….

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es bleibt völlig offen, zu welchem Punkt was in der Ermittlungsakte steht, wo was in der Ermittlungsakte gefunden wird. … Wenn das Ihrer Meinung nach substantiiert ist, dann … .

Der Vorsitzende: Wo steht zu den 24 Punkten was? Wir haben nicht alles gesehen. Wir konnten das nicht feststellen, wann zuletzt gebadet wurde. Wo? Es steht, gravierende Dokumentationsfehler. …

Beklagtenanwalt Thorsten John: ….

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das ergibt sich nicht aus dem Schriftsatz.

Der Vorsitzende: Deswegen ziehen wir die Ermittlungsakten nicht bei, weil wir keine Lust haben, in den Ermittlungsakten zu stöbern, um Kompabilität zu finden.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: …. Benennen Sie die Zeugen. Was hat wer, wann gesehen.

Richter Dr. Maatsch erklärt es klar und deutlich: Wir erwarten, dass nicht wir, sondern Sie sich der Mühe unterziehen, zu sagen, welche Person zu was etwas sagen kann. Es kann nicht sein, dass ein Zeuge zu allen 24 Punkten etwas sagen kann.

Der Vorsitzende: Das haben wir dann abgearbeitet.

Befragung des Beklagten. Eine Befragung des Beklagten kommt nur im Einverständnis der Klägerin in Frage. Das Einverständnis liegt nicht vor.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Es geht um die Gesamtwürdigung.

Richter Dr. Maatsch: Kann sein, Sie sind beweisfällig. Da kann es passieren, dass es zu keiner Beweiswürdigung kommt.

Der Vorsitzende: Dan haben wir die Anträge.

Antrag zu 2:

Der Beklagtenvertreter trägt nicht hinreichend vor. … Es gibt nur einen Teller zum Frühstück. Wir haben jetzt die Weihnachtstage. Der Teller kann groß sein. Es muss vorgetragen werden, ob 1 Scheibe Brot pro Bewohner oder …

Antrag zu 4:

Dieser Eindruck, dass Stühle und Sessel von Urin und Stuhl nicht gereinigt werden bzw. voller Urin und Stuhl waren, wird tatsächlich abgeworfen. Stühle und Sessel waren oft in diesem Zustand. … keine Beziehung zur Mahlzeit. Insoweit müsste das präzisiert werden.

Richter Dr. Maatsch: Es kann sein, dass es oft so war. Hier heißt es aber, Stühle und Sessel wurden vor den Mahlzeiten nicht gereinigt.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: … Demenzkranke … irgendeine Pflegekraft, …. das zu verbinden.

Der Vorsitzende: Gut. Das müsste präzisiert werden.

… ….

Beklagtenanwalt Thorsten John: Seite 3, 2. Absatz … Druckstellen. Ist im Rahmen der dortigen Untersuchungen festgestellt worden. Toilettengänge … in bestimmten Fällen konnte varifiziert werden.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es heißt, vor dem Essen, von Urin und Stuhl nicht gereinigt.

Richter Dr. Maatsch: Soll es einen Urkundenbeweis geben?

Beklagtenanwalt Thorsten John: Ich habe aus der Ermittlungsakte zitiert. Deswegen soll diese beigezogen werden.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger als Profizensor: Das Gericht ist gerade dabei zu erklären, dass das was vorgetragen ist, nicht genügt. Es ist eine Wohltat seitens der Kammer, die man Ihnen angedeihen lässt.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Haben wir gemacht ….

Der Vorsitzende:

Antrag zu 8:

Da muss ich der Klägerin was sagen. … Könnte sich um einen Verdacht handeln. Da muss die Klägerin, ... .

Richter Dr. Maatsch: … dass es darauf hindeutete …. Kein bestehender …

Der Vorsitzende:

Antrag zu 9

Die Zeugin Meiselwitz … Dass der Beklagte bei dieser Aussage bleibt, verstehen wir so, dass Frau Meiselwitz bei der Aussage bleiben will. Das ist vielleicht Frau Strobel näher dran..

Beklagtenanwalt Thorsten John: Frau Strobel? Müssen wir mal schauen.

Der Vorsitzende:

Antrag zu 10 ist ähnlich. Nur, wenn …

Gilt auch für Antrag zu 12.

Antrag zu 14 ist nicht hinreichend substantiiert dargelegt, wenn nur behauptet wird … . Vielleicht muss noch vorgetragen werden …. Mit …

Substantiierungsbedürftig scheint auch der Antrag zu 18 zu sein. Diese Zugriffe auf interne PC, wie verstehen Sie das?

Antrag zu 19 war eine Aussage von Frau Meiselwitz, wiedergegeben vom Hören Sagen. Der Beklagte selbst berichtet unvollständig. Es stellt sich die Frage, ob man sich dafür rechtfertigen muss.

Auf dieser Grundlage können wir dem PKH-Antrag nicht zustimmen.

Der Vorsitzende schaut den Beklagten traurig an: Kann man die Sache nichtstreitig erledigen?

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weiß nicht, welches Interesse Sie [Herr John] verfolgen. Es scheint ein Cluster bei Ihnen und Ihrer Mandantschaft zu sein. Wer solche Unwahrheiten in Schädigungsabsicht veröffentlicht, … was ist auch gemeint … .

Beklagtenanwalt Thorsten John: Wir sollen Anträge stellen.

Richter Dr. Maatsch zu den Risiken in den Zensurverfahren: Ohne Druck ausüben zu wollen. Schon aus der Fürsorgepflicht muss ich sagen, welche Risiken bestehen. Sie Herr H. sind Verbreiter. Es könnte ein sehr langer Weg sein. Sie sind Beweis- und Darlegungspflichtig. Bis jetzt sind Sie dem nicht genügend nachgekommen. … Bei der Beweisaufnahme kann es zu einem non liquet kommen. …. Schon dadurch wird es bei der Klage voraussichtlich zum Erfolg führen. Im Augenblick sehen wir nur bei dem PKH-Antrag, dass wir uns nicht näher kommen. … Das heißt, Sie sind hier in der Tat mit erheblichen Kostenrisiko behaftet. Wir wollen Sie nur darauf hinweisen. … Sie müssen es sich überlegen.

Beklagter M.H.: Diesen Vorwurf habe ich schon vorgetragen. Habe Kontakt zu Frau Grunewald. Sie hat gesagt, wird …. Ich will nicht schädigen. Es geht darum, wie Demenzkranke zu schützen sind. Es sind große Schäden, die ich leider erleben musste. Es ist nichts unwahr. Die Pflegehelfer und die Pflegekräfte werden gegeneinander aussagen. Wir werden Zeugen vorbringen. Dr. …., mein Hausarzt wird bezeugen, dass es gesundheitliche Probleme gibt.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wird langsam Zeit. Mit dieser Form der Schwarz-Weiß-Malerei aufzuhören. … Hat Ihr Mandant auf die tausende Euro gehustet? Wenn Sie wollen.

Beklagter M.H.: Ich möchte niemanden schaden. Werde von der Wahrheit nicht abweichen.

Richter Dr. Maatsch erklärt, dass es nicht auf die Wahrheit ankommt: Wir sind hier in einem Gerichtsverfahren. Es geht um ganz konkrete Aussagen bei jedem einzelnen Sachverhalt. Auch wenn die einen Zeugen so sagen, und die anderen anders. … Sie müssen einfach das Risiko sehen. Dieses fällt Ihnen erheblich zur Last. Es sind Äußerungen, die unter vier Augen gemacht wurden. Heute ist der erste Termin zu den 24 Punkten.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir haben keine Scheu, das durchzuziehen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir werden die Motive des Ausscheidens Ihres Mandanten beleuchten.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Mein Mandant hat gekündigt.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Habe ich das Gegenteil behauptet?

Beklagtenanwalt Thorsten John: Es besteht ein öffentliches Interesse.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es gibt kein legitimes öffentliches Interesse an Unwahrheiten. Wie sollte das begründet sein?

Kommentar RS: Rechtsanwalt Dr. Krüger möchte doch nicht ernsthaft behaupten, dass seine Aussage so allgemein Bestand hat. Wie würden die Zensoren entscheiden, wenn jemand die Polizei ruft mit der unwahren Begründung, im seinem Haus wurden gerade zwölf Menschen umgebracht. Tatsächlich wurden nämlich nur sieben oder gar fünfundzwanzig Menschen umgebracht. Hinweise mit unwahren Tatsachen können Indiz sein für große Verfehlungen gar Verbrechen, Betrügereien, Korruption etc. Wie war es in der DDR. Durften Bürgerrechtler Strafanzeigen stellen für einen möglichen Tod im Stasi-Gefängnis, wenn tatsächlich der Tod beim Grenzübertritt erfolgte. War man zum Schweigen verpflichtet, weil man juristisch nicht in der Lage war, etwas zu beweisen und weil man das Risiko einging, die Unwahrheit zu sagen? Lieber Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, besinnen Sie sich, was sie so alles in den Gerichtsverhandlungen von sich geben.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Es ist alles richtig.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir sind im Unterlassungsvefahren. …. Es ist nicht unsere Thema, was zum Zeitpunkt unwahr wäre. … es ist klipp und klar, dass in Zukunft Unwahrheiten nicht wiederholt werden dürfen. Nur weil man Sie ein Whistleblower sind … ?

Beklagter M.H.: Es sind keine unwahren Behauptungen.

Richter Dr. Maatsch: Es ist aber nicht erweislich wahr.

Beklagter M.H.: Die Unterlagen habe ich lesen können. Es gibt Zeugen. Nikolai …., der weder in der Abteilung tätig war noch mit mir zusammen gearbeitet hat. Noch …. der damals nicht gearbeitet hat: Was ist, konnte er telepatisch voraussehen?

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weshalb steht das nicht alles in den Schriftsätzen?

Beklagtenanwalt Thorsten John: Zeugen … Was in nachhinein erfolgte.

Richter Dr. Maatsch: Das sind Punkte, die gegenbeweisfähig sind. Sie sind in einer Situation, dass Sie den Beweis erbringen müssen. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Wir müssen uns als Kammer daran halten.

Kommentar RS: Weshalb nennt Richter Dr. Maatsch nicht die entsprechenden Paragraphen der ZPO?

Richter Dr. Maatsch: Für Dr. Krüger reicht es einfach zu sagen, ich bestreite alles. Wir wollen nicht behaupten, dass Sie lügen. Wir wissen einfach nicht, was wahr ist. Wenn wir am Ende der Verhandlung nicht wissen, dann werden wir gegen Sie entscheiden.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Zu PKH.

Beklagtenanwalt Thorsten John: Wenn es keine PKH gibt, mach ich das kostenlos.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben aber Ihren Mandanten aufzuklären, dass er die Kosten der Gegenseite tragen muss. Finde ich interessant.

Beklagter M.H.: Es gibt Menschen, die … .

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde allseitig und umfassend erörtert. Der Beklagtenvertreter wurde darauf hingewiesen, dass sein Vortrag noch substantiierungsbedürftig ist. Die Beiziehung der Ermittlungsakten kommt nicht in Betracht, weil noch ein Substantiierungsbedürfnis besteht. Eine Parteivernehmung erfordert die Zustimmung der Gegenpartei.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dass bei Ablehnung des PKH-Antrages kostenlos gearbeitet wird, möchte ich im Protokoll haben. Das kann Einfluss auf die PKH-Entscheidung haben.

Der Vorsitzende diktiert das zu Protokoll

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Zum Antrag zu 8 muss ich auch noch was vortragen.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagten-Vertreter kann auf den Schriftsatz des Klägers vom 14.12.2011 und die Hinweise der Kammer bis zum 27.01.2012 Stellung beziehen.
2. Der Kläger-Vertreter kann zu der gleichen Frist auf den Hinweis der Kammer zum Punkt 8 der Klage Stellung beziehen.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 17.02.2011, 9:55, Saal 335.


Angenehmes Wochenende.

AMARITA-Anwalt Dr. Sven Krüger: Schöne Weihnachten. Gesegnete Weihnachten.

[bearbeiten] Die umstrittenen Artikel

Hinweis: Wir veröffentlichen die Artikel nur zum Verständnis, um was es in den Verhanbdnlugn ging. Wir weisen darauf hin, dass die Tatsachen in den Artikel nicht stimmen brauchne, dass auch falsche Eindrücke und Verdächtsmonete erzeugt werden, dass im Pflegeheim AMARITRA Bremerhaven GmbH gegen die gesetzlichen Vorgabeb und sonstigen Regeln verstoßen wurde. Die Artikel können durchaus der Befriedigung privater Rachegelüstren dienen.

[bearbeiten] Amarita soll Stellung nehmen

Nordsee Zeitung

Bremerhaven. Der Bericht der Heimaufsicht über das Pflegeheim Amarita liegt jetzt vor. Dem Vernehmen nach soll es Verbesserungsbedarf geben. Die Heimaufsicht – eine staatliche Stelle, die Heime kontrolliert – hatte die Einrichtung der Marseille-Kliniken AG geprüft, als ihr Vorwürfe eines ehemaligen Pflegehelfers bekannt wurden.

Von Denise von der Ahé

Nach dessen Angaben waren Trink-, Ess- und Lagerungsprotokolle gefälscht, Bewohner unwürdig und aggressiv behandelt worden.

„Das Heim hat nun zwei Wochen Zeit, zu dem Bericht der Heimaufsicht Stellung zu nehmen“, sagt Dr. Petra Kodré, Pressesprecherin des Sozialressorts. Unterdessen haben sich bei der NORDSEE-ZEITUNG weitere Personen gemeldet, die mit dem Heim unzufrieden waren, darunter eine 49-jährige Bremerhavenerin, die im vergangenen Sommer zur Kurzzeitpflege in der Einrichtung war. „Ich brauche Hilfe beim An- und Ausziehen sowie beim Waschen. Am Anfang ging es noch, aber nach einer Woche ließ die Unterstützung im Heim nach“, erzählt sie. „Dann ist niemand mehr gekommen, um mir beim Waschen zu helfen. Oder ich musste darum betteln. Dann kam jemand entweder Stunden später oder gar nicht mehr.“ Sie habe das letzte Zimmer im Gang gehabt.

Wenn sie geklingelt habe, sei das Pflegepersonal erst eine halbe bis dreiviertel Stunde später erschienen. „Manchmal haben mich die Pfleger auch angerufen, ob sie denn wirklich kommen müssen“, berichtet die Frau weiter. „Da ich rund um die Uhr auf Sauerstoff angewiesen bin und zunächst noch kein mobiles Sauerstoffgerät hatte, musste ich auf dem Zimmer essen. Doch auch dabei hat man mich oft vergessen. Auch kam meist das verkehrte Essen. Mein Kaffee wurde mir auch immer falsch gebracht, ein neuer kam dann erst gegen Mittag.“

Sie habe sich mangels Hilfe auch selbst anziehen müssen, was anderthalb Stunden gedauert habe. „Die Medikamente wurden verkehrt gestellt. Zum Glück habe ich selbst aufgepasst, welche ich bekomme.“ Als sie später ein mobiles Sauerstoffgerät gehabt habe, sei sie im Speisesaal vergessen worden. „Der Sauerstoff war bald aufgebraucht. Erst als eine Bewohnerin dem Personal Bescheid gab, kam nach längerer Wartezeit jemand.“

Ungewöhnliche Reaktion Amarita reagierte gestern sehr ungewöhnlich auf eine Anfrage der NORDSEE-ZEITUNG. Statt einer üblichen Stellungnahme gegenüber der Zeitung veröffentlichte das Unternehmen auf seiner Internet-Seite noch vor dem heutigen NZ-Bericht ausführliche Informationen.

Darin werden auch persönliche Angaben zu dem Gesundheitszustand der Ex-Bewohnerin gemacht. „Die Einnahme der vom Arzt verordneten Medikamente konnte die Frau größtenteils allein bewerkstelligen. Dies galt auch für Toilettengänge und das An- und Ausziehen“, teilt das Unternehmen mit. „Von den Angehörigen wurde der Wunsch geäußert, eine dauerhafte, vollstationäre Unterbringung in der Amarita Bremerhaven umzusetzen. Ganz unerwartet ist die Frau noch vor Ende der Verhinderungspflege wieder zurück in die Awo-Einrichtung gegangen“, heißt es weiter.

Bereits am Montag hatte die Einrichtung eine Pressemitteilung veröffentlicht. Der Heimbeirat der Amarita Bremerhaven, der die Interessen der Bewohner vertritt, könne die wegen angeblicher Missstände in der Einrichtung erhobenen Vorwürfe nicht nachvollziehen, teilte das Heim mit.

Die große Mehrheit der 120 Bewohner fühle sich im Hause wohl und gut versorgt. „Ich bin noch sehr mobil und viel im Haus unterwegs. Ich kann beurteilen, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hauses, sei es das Pflegeteam, das Küchenpersonal, die Haustechniker oder die Verwaltungskräfte, täglich sehr liebevoll um das Wohlergehen der Bewohner bemüht sind“, so der 64-jährige Heimbeirat Willi Afken nach Angaben von Amarita.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de, 19.05.2011

[bearbeiten] Pflegefehler im Amarita?

Nordsee Zeitung

Bremerhaven. Ein ehemaliger Pflegehelfer und Angehörige einer Bewohnerin haben schwere Vorwürfe gegen das Pflegeheim Amarita erhoben. Trink-, Ess- und Lagerungsprotokolle seien gefälscht worden, Bewohner unwürdig und aggressiv behandelt worden, sagt der Pflegehelfer.

Von Denise von der Ahé

Aufgrund von Überlastungen habe das Pflegepersonal teils aggressiv auf Wünsche der alten Menschen reagiert. Mitarbeiter könnten ihre Pausen oft nicht nehmen, die hygienischen Zustände seien zum Teil unzumutbar.

„Ich konnte über mehrere Tage miterleben, wie respektlos hier mit den Menschen umgegangen wurde“, sagt die Bremerhavenerin Anke Krämer. Im Dezember des vergangenen Jahres kam ihre Schwiegermutter zur Kurzzeitpflege in das Amarita-Heim. „Bei einem Besuch entdeckten wir sie fast allein im Speisesaal an einem ihr nicht zugewiesenen Platz. Vor ihr stand ein Teller mit drei zubereiteten Brötchen. Dabei konnte sie größere Nahrungsmittel nur im zerkleinerten Zustand zu sich nehmen“, berichten sie und ihr Mann Klaus. Auf dem Zimmer der alten Dame hätten die Eheleute dann bemerkt, dass sie ihre Getränke nicht angerührt habe. „Wir baten das Personal, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen. Beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag mussten wir leider feststellen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden waren. Sie wurden offensichtlich nicht angereicht.“ Zudem sei die Klingel für seine Mutter nicht erreichbar gewesen, kritisiert Klaus Krämer. Nach fünf Tagen hat es dem Ehepaar gereicht: Sie brachten ihre Mutter in ein anderes Heim.

Als ihr die Vorwürfe des Pflegehelfers bekannt wurden, prüfte die Heimaufsicht die Einrichtung der Marseille-Kliniken AG. „Die Heimaufsicht ist mit der Einrichtung in Kontakt, um eine Begleitung sicherzustellen“, sagte gestern Dr. Petra Kodré, Pressesprecherin des Sozialressorts. Dem Vernehmen nach soll es Verbesserungsbedarf geben.

Da ein Teil der Vorwürfe strafrechtlicher Natur seien, habe die Heimaufsicht diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dabei handele es sich um eine formale Weiterleitung, weil die Heimaufsicht die Vorwürfe nicht prüfen könne.

Bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Anfang des Jahres erhielt Amarita beim Pflege-TÜV die Gesamtnote 1,6, im Teilbereich Pflege und medizinische Versorgung nur eine 2,5. Schaut man beim AOK-Pflegeheimnavigator in die dahinter liegenden Teilnoten, erscheint mehrmals die Note 5, zum Beispiel bei der Frage, ob erforderliche Dekubitusprophylaxen (Vorbeugung von Druckgeschwüren) durchgeführt worden seien. Dem Vernehmen nach soll der MDK das Heim anlassbezogen noch mal geprüft haben.

Das Amarita-Heim weist die Vorwürfe zurück. „Das Wohlergehen unserer Bewohner steht für uns an erster Stelle“, sagte gestern Amarita-Sprecher Werner Kipp. „Wir begrüßen deshalb auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die wegen nicht belegter Vorwürfe routinemäßig eingeschaltet wurde.“ Auch Amarita habe die Staatsanwaltschaft gebeten, den Vorwürfen nachzugehen, damit Klarheit geschaffen werde. Der ehemalige Mitarbeiter habe sich zu keinem Zeitpunkt mit Kritik an der Pflegepraxis in der Einrichtung an die Leitung gewandt, so Kipp weiter. Hätte es tatsächlich kritikwürdige Punkte gegeben, hätte man von ihm erwarten müssen, dass er diese sofort an Einrichtungs- und Pflegedienstleitung melde. Unabhängig davon sei er nach dem Arbeitsvertrag dazu verpflichtet gewesen.

„Wir haben die Vorwürfe intern selbst intensiv geprüft und sind zu dem Zwischenergebnis gekommen, dass die Pflegepraxis mit den Vorschriften der Pflegekassen und Sozialämter übereinstimmt“, so Kipp. Die Mutter von Herrn Krämer „ist von unserem Personal fachgerecht und fürsorglich gepflegt worden“. Es seien keine Beschwerden von Angehörigen aktenkundig.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de, 07.05.2011

[bearbeiten] Heimaufsicht schaltet Staatsanwaltschaft ein

Radio Bremen

Heimaufsicht schaltet Staatsanwaltschaft ein

Im Fall des Bremerhavener Amarita-Pflegeheims schaltet die Heimaufsicht jetzt die Staatsanwaltschaft ein. Das kündigte eine Sprecherin der Bremer Sozialbehörde an. Es handele sich aber um ein übliches Verfahren, wenn Vorwürfe im Raum stünden, die die Heimaufsicht nicht klären könne.

Die Aufsichtsbehörde hatte das Heim in den vergangenen Wochen mehrfach geprüft. Der Abschlussbericht soll Ende kommender Woche veröffentlicht werden. Nach Informationen von Radio Bremen soll das Heim, das zur Marseille-Gruppe gehört, eine weitere Station erst eröffnen dürfen, wenn ausreichend Personal eingestellt worden ist. Bei den Untersuchungen der Heimaufsicht soll es auch um die fachliche Qualifikation von Mitarbeitern gegangen sein. Ein ehemaliger Pfleger hatte schwere Vorwürfe gegen die Einrichtung erhoben und von gefälschten Protokollen und unhygienischen Zuständen gesprochen.

Quelle: http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politikamaritastaatsanwaltschaft100.html, 29. April 2011, 14:25 Uhr

[bearbeiten] Heimaufsicht eingeschaltet / Harte Kritik an Bremerhavener Amarita Pflegeheim

Radio Bremen

Heimaufsicht eingeschaltet

Harte Kritik an Bremerhavener Amarita Pflegeheim

Radio Bremen berichtete in den Nachrichten am Freitag 8. April 2011 um 18:53 Uhr sowie am sowie am 9. April 2011, 15:09 Uhr, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des Bremerhavener Pflegeheims Amarita die Heimaufsicht eingeschaltet habe. Er kritisiere in Schreiben, die Radio Bremen vorliegen, die Zustände bei der Pflege in dem Haus der Marseille Kliniken AG.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Gefälschte Protokolle, Gewalt gegen Bewohner und unhygienische Zustände sollen nur einige der Vorwürfe des ausgebildeten Krankenpflegers sein. Ein halbes Jahr soll er laut den Nachrichten in dem Heim gearbeitet haben und habe dann wegen der Zustände bei Amarita gekündigt.

Die Prüfer der Heimaufsicht sollen bereits in dem Haus gewesen seien, so die Info weiter. Angeblich sollen sich die Beschwerden dabei nicht bestätigt haben. Eine Stellungnahme aus der Bremer Heimaufsicht läge beim anfragenden Sender noch nicht vor.

Quelle: http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politikpflegeheimamaritabremerhaven100.html

Auszug aus dem MDK-Transparenzbericht, 02.08.2010 [>>] (Benotungssystem = Noten 1-5):

  • Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen? Note: 5,0
  • Werden erforderliche Dekubitusprophylaxen durchgeführt? Note: 5,0
  • Werden die Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (z. B. und dokumentation) ausgewertet und die Maßnahmen ggf. angepasst? Note: 5,0
  • Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt? Note: 4,8
  • Werden individuelle Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst? Note: 5,0
  • Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung? Note: 5,0
  • Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz bzw. mit Blasenkatheter die individuellen Ressourcen und Risiken erfasst? Note: 5,0
  • Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz bzw. mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt? Note: 4,8
  • Werden die erforderlichen Kontrakturprophylaxen (Anmerk.: Kontraktur=Gelenksteife) durchgeführt? Note: 5,0
  • Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt? Note: 5,0
  • Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt? Note: 5,0
  • Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet? Note: 5,0
  • Gibt es Hilfestellungen zur Eingewöhnung in die Pflegeeinrichtung (z. B. Bezugspersonen, Unterstützung bei der Orientierung, Integrationsgespräch nach 6 Wochen)? Note: 5,0
  • Wird die Eingewöhnungsphase systematisch ausgewertet? Note: 5,0
  • Ist die Darbietung von Speisen und Getränken an den individuellen Fähigkeiten der Bewohner orientiert (z. B. wird die Nahrung nur bei tatsächlicher Notwendigkeit klein geschnitten oder als passierte Kost serviert)? Note: 5,0
  • Hat sich für sie etwas zum Positiven geändert, wenn Sie sich beschwert haben? Note: 5,0

Der aktualisierte MDK-Transparenzbericht vom 17/18.01.2011 ist einsehbar unter www.aok-pflegeheimnavigator.de

[bearbeiten] 2012 - Zeugenaufruf

05.02.2012

Zeugenaufruf von Michael Peter Hoppmann

Ich suche hier in eigener Sache Zeugen für ein Gerichtsverfahren der Firma Amarita Bremerhaven (Marseille-Kliniken AG) gegen mich. Ich war im Zeitraum Oktober 2010 bis März 2011 Pflegehelfer in besagtem Unternehmen auf der Demenzstation (Wohnbereich Wangerooge) und habe Zustände und Geschehnisse in verschiedenen Bereichen dem MDK (Medizinischer Dienst), Heimaufsicht, Nordseezeitung und Radio Bremem gemeldet. Dies diente dazu diese Zustände zu beheben und hilflose, dem Pflegepersonal schutzbefohlene Bewohner vor Schaden zu bewahren. Da ich mittlerweile von besagtem Unternehmem auf Unterlassung in Anspruch genommen werde, benötige ich Zeugen denen in besagtem Zeitraum in den nachfolgenden Bereichen Dinge aufgefallen sind:

Hygiene
Umgang mit dementen Bewohnern
Qualität und Menge der angebotenen Nahrung und Getränke
Umgang mit Medikamenten
Ess- und Trinkprotokolle, Umgang mit Bewohnerakten
Notrufklingeln in den Bewohnerzimmern
sonstiges

Zuschriften mit sachdienlichen Hinweisen an meine Mailadresse.

[bearbeiten] Vergleich getroffen

Sommer 2012: Der Beklagte hat einen Vergleich getroffen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Wir gehen davon aus, das es eine strafbewehrte Unterlassungserklärung war, denn ohne Androhung einer Geldstrafe, ist man bei dem Beklagten nicht sicher, ob er seine Unterstellungen nicht wiederholen wird.

Hoffentlich ist das für den Beklagten eine Lehre, sorgfältig mit ungeprüften, nicht bewiesenen Behauptungen, Unterstellungen und Beleidigungen umzugehen. Am besten, er soll es sein lassen, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Seine Glaubwürdiglkeit hat der Beklagte für lange Zeit verloren.

Wir wünschen nur, dass er wegen diesen Fehlern nicht neue begeht.

[bearbeiten] Kommentar

Im Internet und in den Medien gibt es viele Unwahrheiten über Pflegeheime. Ein falscher Eindruck bzw. ein falscher Verdacht werden erzeugt. Dagegen gehen die Pflegfeheime vor und vebieten die Berichte.

So schreibt z.B. die Nordseezeitung am 19.05.2011:

Bremerhaven. Der Bericht der Heimaufsicht über das Pflegeheim Amarita liegt jetzt vor. Dem Vernehmen nach soll es Verbesserungsbedarf geben. Die Heimaufsicht – eine staatliche Stelle, die Heime kontrolliert – hatte die Einrichtung der Marseille-Kliniken AG geprüft, als ihr Vorwürfe eines ehemaligen Pflegehelfers bekannt wurden.
Nach dessen Angaben waren Trink-, Ess- und Lagerungsprotokolle gefälscht, Bewohner unwürdig und aggressiv behandelt worden.

Mit solch einem Artikel wird der falsche Verdacht erzeugt, dass die Heimbewohner nichts zu trinken bekamen, hungern mussten, dass das Pflegepersonal ihren Pflichten nicht nachging und Ulrich Marseille ein ganz gemeiner Geschäftsmann ist. Ein Verbot kann folgen.

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Ulrich Marseille, nicht bezuglos zu AMARITA Bremerhaven ist wegen Bestechung verurteilt worden. Da müssen sich die Richter geirrt haben. Dass sich Ulrich Marseille prügelt ist Verleumdung. Tatsache scheint zu sein, dass Ulrich Marseille sich selbst betrügen, aber Gott sei Dank nicht verprügeln lässt. Um so verständlicher, dass gegen jede Falschbehauptung, jeden falschen Verdacht oder Eindruck Ulrich Marseille, seine Unternehmen, mit seinem Namen in Verbindung stehende Unternehmen konsequent in Hamburg bei der Zensurkammer vorgehen müssen. Wo kämen wir hin, wenn so gehandelt wird, wie es der Beklagte tut.

Das Wohl der alten Menschen steht auf dem Spiel. Da darf man doch nicht einen der größten Wohltäter verunglimpfen. Falschberichte, falsche Eindrücke und falsche Verdächtigungen sind mit der geballten Kraft der Zensoren zu bestrafen. Die Persönlichkeitsrechte des Äußernden sind nichtig. Klappe halten. Bravo Herr Dr. Sven Krüger von der Kanzlei Schwenn & Krüger. Gott sei Dank, dass es dafür Vorbilder gibt in der ruhmreichen Geschichte Deutschlands, aber auch unter den heutigen Zeitgenossen.

Absolut richtig schreibt die Klägerin auf ihrer web-Seite:

Prüfergebnisse der Heimaufsicht entlasten Amarita
Bremerhaven, 19.5.2011: Nach zwei Prüfungen der Aufsichtsbehörden in der Amarita Bremerhaven haben sich die Vorwürfe eines ehemaligen Mitarbeiters in wesentlichen Punkten als haltlos erwiesen.
Im Prüfbericht des Gesundheitsamts heißt es, dass "die vom Beschwerdeführer schriftlich zur Kenntnis gebrachen hygienischen Mängel im wesentlichen (…) nicht bestätigt werden konnten."
Besonders den Umgang mit MRSA-infizierten Bewohnern hatte der ehemalige Mitarbeiter kritisiert. Hierzu heißt es im Bericht, der Hygieneplan entspreche den aktuellen Anforderungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Einen Vorwurf zum Umgang mit dem Geschirr Erkrankter bezeichnet das Gesundheitsamt schlicht als "falsch", auch hier seien die Anweisungen im Hygieneplan "genau und richtig".
Zur Versorgung mit Speisen und Getränken schreibt die Heimaufsicht, die Befragung von Bewohnern habe eine allgemeine Zufriedenheit mit der Speisen- und Getränkeversorgung einschließlich des Angebots von Obst ergeben. Auf allen begangenen Zimmern hätten Mineralwasser und Limonade zum Verzehr bereit gestanden.
Auch die Beschwerde zu im Voraus geschriebenen Trink- und Lagerungsplänen habe sich nicht bestätigt, so die Behörde.
Der ehemalige Mitarbeiter, ein unqualifizierter Hilfspfleger, hatte sich mit seinen Vorwürfen kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen im April an Medien und Behörden gewandt.
Ungewöhnlich ist bei der Schwere der Anwürfe, in denen ja gravierende Pflegemängel zum Nachteil der Bewohner behauptet werden, dass der Mitarbeiter diese nicht sofort der Heim- oder Geschäftsleitung mitgeteilt hat. Hier geht das Unternehmen von sachwidrigen Erwägungen des ehemaligen Mitarbeiters aus. Zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kam es wegen eines nicht erfüllbaren Dienstplanwunsches des Mitarbeiters, der gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hätte. Der ehemalige Mitarbeiter wollte nur noch in der Frühschicht arbeiten, weil dies seiner persönlichen Lebensplanung am besten entsprochen hätte.
Das Unternehmen wird strafrechtlich gegen den ehemaligen Mitarbeiter vorgehen; hier könnte der Tatbestand der Verleumdung in Betracht kommen. Weiter prüft das Unternehmen auf Schadensersatzansprüche. Ein darauf spezialisierter Anwalt ist heute beauftragt worden.
Darstellung der Nordsee-Zeitung falsch
In ihrem Beitrag vom 19.5.2011 macht sich die Nordseezeitung die falschen Tatsachenbehauptungen des ehemaligen Mitarbeiters erneut zu Eigen.

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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