28 O 438/10 - 22.09.2010 - Curanis Wohnimmobilien vs. Braunschweiger Zeitung

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[bearbeiten] Corpus Delicti

In der Braunschweiger Zeitung muss etwas Unangenehmes über den Wohnungsverwalter Curanis gestanden haben. Im Internet findet man viele unschöne Geschichten zu Curanis.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Curanis Wohnimmobilien GmbH vs. Braunschweiger Zeitung

Landgericht Köln Az. 28 O 438/10 Curanis Wohnimmobilien GmbH vs. Braunschweiger Zeitung

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht Büch
Richterin am Landgericht Dr. Najork
Richterin Göbel

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Moser, Bezzenberger
Beklagtenseite: Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

22.09.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike

Richter Büch: In der Sache … erschienen für … Rechtsanwälte...

Richter Büch: Die einstweilige Verfügung wurde zugestellt... Zeugin... Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts... ihre Aktivitäten... Beklagte auch passivlegitimiert... zulässig ... es handelt sich um einen Verdacht ... Mindeststand als Beweis... meinen wir ... strafbares Verhalten ... grundsätzlich ... das öffentliche Interesse kann angenommen werden... Das spricht gegen die Klägerin. ... Prozessbetrug unterstellt man ... konkrete Berichterstattung... relativ problemlos... wenn man den Bericht weiterliest... an dieser Stelle könnte problematisch sein... Anrufe... am gleichen Tage bereits online... ob... ausgereicht hätten... so schnell... zu eigen zu machen ... tatsächlich ist es so, dass die Vorwürfe in dieser Form nicht zutreffen ... tatsächlich ... meinen wir... so dass insgesamt ...

Beklagtenanwalt: ...verfügen... in der... Berichterstattung am nächsten Tag... ist ja angekündigt worden...

Richter Büch:... hätte es da nich t... allerdings sind die Fristen so kurz angesetzt...

Beklagtenanwalt: ... das schnelle Mittel der E-Mail...

Klägeranwalt: ... erhält dann die Antwort ... aus meiner Sicht...

Beklagtenanwalt: ... Sekretariat der Geschäftsleitung...

Klägeranwalt: ... hätte ich wenigstens erwartet ... den Vorwurf gefallen lassen ... ist überhaupt nicht erfolgt ... muss man auch mal sehen ... die Veruntreuung ... in den Mund genommen ... das E-Mail ... dann sind 24 Stunden angemessen...

Beklagtenanwalt: ...Prozess...

Richter Büch: ... mehrere Punkte ... keine zuverlässige Berichterstattung ...

Klägeranwalt: ... der Konjunktiv ...

Richter Büch: ... aus einem Schreiben hervor, von dem die Braunschweiger Zeitung ...

Klägeranwalt: ...so eingebunden, dass kein Zweifel...

Betroffener: . ...

Klägeranwalt: ... ob ich... eine Vermengung...

Richter Büch: ...in dem Zusammenhang ... auch generell ... im Rahmen eines ... wertneutrale Äußerung ... der Bundesgerichtshof entschieden ... gehörte das dann ... keine falsche Berichterstattung ... eigenem oder fremden Vermögen ... es macht einen Riesenunterschied...

Klägeranwalt: ...mag es ja auch sein... treuhänderische Verwaltung ... geht es hier doch gar nicht...

Beklagtenanwalt: ... war das zulässig. Aus der nachträglichen...

Richter Büch: ... Berichtes zum damaligen Zeitpunkt...

Beklagtenanwalt: ... Quelle angeführt ... einen Vorwurf machen...

Richterin Dr. Najork: ... in der Gesamtdarstellung. .. wird der Eindruck gestärkt...

Beklagtenanwalt: ...

Richterin Dr. Najork: ...verhärtet den Verdacht...

Richter Büch: ... wir hängen an der konkreten ... Verdachtberichterstattung ... untersagt ... zu einer Stigmatisierung...

Beklagtenanwalt: ... gewissen Maß...

Richterin Dr. Najork: ... fehlt auch ...

Klägeranwalt: Genau. ... hat die Kaution veruntreut...

Richter Büch: ... im Kreise drehen ... mag man auch überlegen ... Zurücknahme ... Entgegenkommen ...

Richter Büch diktiert: ... es stellt sich heraus ...

Klägeranwalt: ....ich beantrage... die Störgeräusche eintretender Besucher

Richter Büch diktiert: ...Prozessbevollmächtigten... vom 18.08.2010... den Antrag zurückzuweisen ... Wenn Sie nichts dagegen haben, verkünden wir am 20.10.10

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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