27 S 24/10 - 07.04.2011 - Kanzlei Schertz Bergmann verdient an Abmahngebühren

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-'''Vorsitzender Richter Herr Mauck:''' Überall geht es um die Erstattun von Abmahnkosten. Mario Barth hat sich gegen den Artikel gewehrt (Vater, Geld, arm…). In allen drei Fällen haben die Amtsrichter die Klagen abgewiesen. Gleichwohl halte ich die Entscheidungen für falsch. Wir haben immer noch § 32 ZPO, den Fliegenden Gerichtsstand. Ein Fall aus Ostfriesland bleibt dort, aber bei Mario Barth ist das was anderes, das gehört hierher, bei solchen Prominenten, die deutschlandweit bekannt sind. Die gesamte Berichterstattung hat die Kammer beschäftigt. Ist es Privatsache? – Nein. Wenn sich Mario Barth anders gebärdet hätte – hat er aber nicht. Letzte Frage: Das hier ist eine Angelegenheit mit drei Gegenständen. Das hätte man in einem Aufwasch machen können. Mit kumulierten Gegenstandswerten. Da kommt etwas weniger dabei heraus. Ich nehme an, wir sollen´s entscheiden.+'''Vorsitzender Richter Herr Mauck:''' Überall geht es um die Erstattung von Abmahnkosten. Mario Barth hat sich gegen den Artikel gewehrt (Vater, Geld, arm…). In allen drei Fällen haben die Amtsrichter die Klagen abgewiesen. Gleichwohl halte ich die Entscheidungen für falsch. Wir haben immer noch § 32 ZPO, den Fliegenden Gerichtsstand. Ein Fall aus Ostfriesland bleibt dort, aber bei Mario Barth ist das was anderes, das gehört hierher, bei solchen Prominenten, die deutschlandweit bekannt sind. Die gesamte Berichterstattung hat die Kammer beschäftigt. Ist es Privatsache? – Nein. Wenn sich Mario Barth anders gebärdet hätte – hat er aber nicht. Letzte Frage: Das hier ist eine Angelegenheit mit drei Gegenständen. Das hätte man in einem Aufwasch machen können. Mit kumulierten Gegenstandswerten. Da kommt etwas weniger dabei heraus. Ich nehme an, wir sollen´s entscheiden.
'''Klägeranwalt Reich:''' [] '''Klägeranwalt Reich:''' []
-'''Vorsitzender Richter Herr Mauck:''' Wenn, dann die Gegenstandswerte, die auch dem Kammermaßstab entsprechen.+'''Vorsitzender Richter Herr Mauck:''' Wenn, dann die Gegenstandswerte, die auch dem Kammermaßstab entsprechen.
-'''Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass das Urteil des Amtsgerichts geändert und eine Zuständigkeit zugesprochen wurde, ebenso Abmahnkosten. Diese jedoch etwas geringer. '''+'''Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass das Urteil des Amtsgerichts geändert und eine Zuständigkeit zugesprochen wurde, ebenso Abmahnkosten. Diese jedoch etwas geringer. Rwevision bezüglich der örtlichen Zuständigkeit wurde zugelassen.'''
==Kommentar== ==Kommentar==

Version vom 05:10, 21. Mai. 2012

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen Abmahn-Gebührenstreit im Nachgang zu einem Verfahren über Berichterstattung über Mario Barth und seiner Beziehung zu seinem Vater.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Mario Barth vs. WAZ Women Group GmbH

07.04.11: LG Berlin 27 S 24/10 Mario Barth vs. WAZ Women Group GmbH

Verhandelt wurden zwei Parallelverfahren

27 S 21/10 Mario Barth gegen 1&1 Mail & Media GmbH

und

27 O 1/11 Mario Barth gegen 1&1 Internet AG


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Caspers & Partner; RA Weber


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Überall geht es um die Erstattung von Abmahnkosten. Mario Barth hat sich gegen den Artikel gewehrt (Vater, Geld, arm…). In allen drei Fällen haben die Amtsrichter die Klagen abgewiesen. Gleichwohl halte ich die Entscheidungen für falsch. Wir haben immer noch § 32 ZPO, den Fliegenden Gerichtsstand. Ein Fall aus Ostfriesland bleibt dort, aber bei Mario Barth ist das was anderes, das gehört hierher, bei solchen Prominenten, die deutschlandweit bekannt sind. Die gesamte Berichterstattung hat die Kammer beschäftigt. Ist es Privatsache? – Nein. Wenn sich Mario Barth anders gebärdet hätte – hat er aber nicht. Letzte Frage: Das hier ist eine Angelegenheit mit drei Gegenständen. Das hätte man in einem Aufwasch machen können. Mit kumulierten Gegenstandswerten. Da kommt etwas weniger dabei heraus. Ich nehme an, wir sollen´s entscheiden.

Klägeranwalt Reich: []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wenn, dann die Gegenstandswerte, die auch dem Kammermaßstab entsprechen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass das Urteil des Amtsgerichts geändert und eine Zuständigkeit zugesprochen wurde, ebenso Abmahnkosten. Diese jedoch etwas geringer. Rwevision bezüglich der örtlichen Zuständigkeit wurde zugelassen.

Kommentar

Die Kanzlei Schertz Bergmann kann man getrost Abmahnkanzlei nennen, die u.a.eine Kanzlei, die über die Abmahnkosten ihr Geschäft mit den Persönlichkeitsrechten aufrecht hält.

Weshalb sorgt nicht das Management von Comedian Mario Barth für ordentliche Presseberichterstattung?

Müssen dafür die Gerichte herangezogen werden?

Aus dem Internet ist dass leidige Thema Mario Barth und sein Verhältnis zum Vater nicht verschwunden. Es wird kaum verschwinden.

Das wird die Zensurkanzlei Schertz Bergmann auch nicht schaffen. Diese Geldquelle ist dieser Kanzlei bis jetzt allerdings dank der heutigen Rechtsprchung sicher.

Die Zensurgerichte funktionieren gut als Gelddruckmaschinen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|10 27 S 021/10]]

[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|10 27 S 001/11]]

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