27 O 866/08 - 18.12.08 - Illic vs. Freizeit Woche - Kann Bild weiter genutzt werden, wenn Text verboten wurde?

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Inhaltsverzeichnis

Illic vs. Freizeit Woche

18.12.08, 11:30 27 O 866/08 Illic vs. Freizeit Woche

Terminrolle Berlin


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht von Bresinsky
Richterin am Landgericht Becker


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Prinz Neidhardt Engelschall; vertreten durch RAin X
Beklagtenseite: Kanzlei: Lovells; vertreten durch RAin Y


Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Richter Mauck Zusammenfassung: ...Die Mutter der Cousine von Frau Ilic sei laut Zeitungsbericht von Bata Ilic um ihr Vermögen gebracht worden ... Tafelsilber sei gestohlen worden ... es wird der Vorwurf der Verdachtsberichterstattung erhoben ... eine Unterlassungserklärung ist erfolgt, durch die auch die Bildnisnutzung betroffen ist ... Bildnis darf in einem bestimmten Kontext nicht mehr verwandt werden, also nur, wenn es wieder um das Thema „Tafelsilber“ geht, sonst ist eine Verwendung möglich

Frage des Vorsitzenden an die KA, warum Sorge besteht, dass genau dieser Bericht wiederholt werden würde.

KA: „identische“ Berichterstattung ist nicht deckungsgleich mit „im Kern gleich“ bzw. „kerngleich“

Vorsitzender Richter: Kerngleichheit besteht nur im Zusammenhang mit dem Thema „Tafelsilber“

BA: Unterlassungserklärung wurde angenommen

KA: ... eine Verwendung der Fotos ist grundsätzlich abzulehnen ... es besteht keine zeitgeschichtliche Bedeutung ...

Vorsitzender Richter: ... wir können doch nicht ... lt. BGH ... wo soll Wiederholungsgefahr herkommen?

KA: Text und Bild kann man nicht als Eins sehen

BA: Die Frage ist doch: Kann das Foto noch veröffentlicht werden, in einer Weise, dass es gegen die Textunterlassungserklärung verstösst?

Vorsitzender Richter: Wir können eine Fotoveröffentlichung in einem ganz anderen Zusammenhang nicht verbieten. Früher haben sie gesagt, die Fotoveröffentlichung soll in jedem Zusammenhang verboten werden. Das geht nicht.

KA beantragt Erklärungsfrist hierzu.

Vorsitzender Richter: Wir halten dieses Ansinnen für unzulässig. Es ist auf die Frage zu konzentrieren, ob Wiederholungsgefahr besteht.

BA: ... wir haben über ein Ermittlungsverfahren berichtet ... ein zeitgeschichtliches Interesse besteht. Wir haben eine Unterlassungserklärung für den Fall der „Kerngleichheit“ geleistet, dadurch ist der Kläger abgesichert ...

KA: in Folgefällen müsste man erneut komplett von Anfang an vorgehen ...

BA: ... nein ...

Vorsitzender Richter: Die Frage ist ganz einfach: Ist die Wiederholungsgefahr weg oder nicht? ... Bild und Text sind immer getrennt geltend zu machen ...

Ob wir uns der Rechtsprechung des 10. Senats anschliessen?

KA beantragt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, für den Fall, dass die Wiederholungsgefahr entfallen sein könnte

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück

Kommentar

Weiterführende Links

Freizeit Woche


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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