27 O 832/09 - 20.10.2009 - Eisenberg ./. Axel Springer AG

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Inhaltsverzeichnis

Eisenberg ./. Axel Springer AG

20.10.09: LG Berlin 27 O 832/09

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Veröffentlichng in der Bild des Fotos vom Rechtsanwalt Johannes Eisenberg und mit allerhand satirischem Text wie: Herr Eisenberg wendet sich gegen die Bildveröffentlichung und dass er sich die Frage gefallen lassen muss: Sind die Aliens schon unter uns? Johnny Eisenberg tarnt sich als Anwalt, kämpft gegen investigative Medien und argumentiert wie von einem anderen Stern.

Wir wissen, dass Rechtsanwalt Johannes Eisenberg gegen alle Bildnisse seiner Person in Zeitungen und im Internet vorgeht, wie das auch die Geheinmdienstler tun. Versuchen Sie bei Googge nach Bildnissen von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg zu suchen. Sie werden kein Foto finden.

Anders beim Rechtsanwalt Prof. Jan Hegemann.

Siehe auch Erläuterungen zum Korpus Delicti von Rechtsanwalt Kompa: Kollege E. - the man without a face

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork ; RAin Dr. Schork
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RA Prof. Dr. Jan Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Kai Diekmann

Richter Mauck (Vorsitzender Richter am Landgericht; VRLG): Guten Tag! Wir können anfangen, die Sache Eisenberg ./. Axel Springer AG zu verhandeln. Wir haben für den Antragsteller Frau Dr. Schork –

Rechtsanwältin Dr. Schork (RA’n): Es gibt zwei Schriftsätze von uns.

VRLG Mauck: – mit Schriftsätzen vom 19.10.2009, von denen der Antragsgegnervertreter Abschriften erhält.

RA’n Dr. Schork: Uns liegt die Widerspruchsbegründung nicht vor.

VRLG Mauck: Für die Antragsgegnerin haben wir –

Rechtsanwalt Prof. Dr. Hegemann (RA): – den Justitiar Herrn Geritz.

VRLG Mauck: – sowie Prof. Dr. Hegemann.

RA Prof. Dr. Hegemann: Mit Schriftsatz vom 19., den wir vorab zugestellt haben.

VRLG Mauck: Herr Eisenberg wendet sich gegen die Bildveröffentlichung und dass er sich die Frage gefallen lassen muss: Sind die Aliens schon unter uns? Johnny Eisenberg tarnt sich als Anwalt, kämpft gegen investigative Medien und argumentiert wie von einem anderen Stern. Das haben wir untersagt, und zwar mit der Erwägung – – Dass das Satire ist, das haben wir gesehen, und dass der Artikel auch nicht menschenwürdeverachtend ist, wenn Herr Eisenberg mit einem Alien in Verbindung gebracht wird, das sehen wir auch. Man denkt an E.T., aber nicht an das fürchterliche Monster aus dem gleichnamigen Film. Die Frage ist, ob jemand, der sich nicht ständig im öffentlichen Leben bewegt, als Satireobjekt vermarktet werden darf. Da kann man sich nicht irgendeinen schnappen und kann die Nase satirisch verwursten. Es muss eine Person sein, die in gewisser Weise in der Öffentlichkeit steht oder in die Öffentlichkeit geraten ist und Anlass gegeben hat, dass man sich mit ihr satirisch beschäftigt. Das ist hier die Frage. Ich muss ehrlich sagen, die Artikel, die Sie eingereicht haben, sind uns meist nicht bekannt. Es ist in der Tat so, dass sich Herr Eisenberg die Frage gefallen lassen muss – – Sein Auftreten ist nicht immer so vor Gericht, wie man es von einem Anwalt erwartet. Darüber ist berichtet worden, und zwar deutlich.

RA’n Dr. Schork: Ich unterbreche, wenn Sie länger etwas dazu sagen. Wir haben es eben erst ansehen können, und das aufgrund der Entourage von Prof. Hege­mann nur zwischen Tür und Angel.

RA Prof. Dr. Hegemann: Ich habe es gestern vorab zugefaxt, damit man sich vorbereiten kann.

RA’n Dr. Schork: Ohne Anlagen. Wir müssen uns das anschauen.

VRLG Mauck: Es ist zugestanden.

RA’n Dr. Schork: Es ist so, dass ich zu jedem einzelnen Artikel sagen kann, sie sind verboten. Das sieht man denen an. Da sind die entsprechenden Stellen durchgestrichen.

VRLG Mauck: Darum ging es mir gar nicht, ob das wörtlich richtig zitiert wurde oder wie auch immer. Wir wissen, wie das Gebaren von Herrn Eisenberg hier manchmal ist, und dass darüber öffentlich berichtet worden ist, steht auch fest. Die Frage ist nur, ob das alleine ausreicht, zu sagen, man kann ihn in irgendeiner Weise dem Publikum mehr oder weniger vorführen. Dass Springer, die Bild-Zeitung, das witzig findet, was hier passiert ist, davon kann man ausgehen. Aber muss eine Person wie Rechtsanwalt Eisenberg sich so etwas gefallen lassen? Er ist nicht vergleichbar mit Lagerfeld oder Claudia Roth, um von Alien zu sprechen oder grünen Männchen vom Mars. Herr Eisenberg hat nur vor Gericht eine gewisse Bekanntheit, in Juristenkreisen. Richter, Anwälte, alle kennen ihn. Der normale Bild-Zeitungs-Leser kennt ihn nicht, und kann er ernsthaft etwas damit anfangen: Er „tarnt sich als Anwalt, kämpt gegen investigative Medien“? Wenn nur gemeint sein sollte, dass ihm manchmal der Kragen platzt, er ausrastet – –

RA’n Dr. Schork: Das steht nicht drin.

VRLG Mauck: Das steht nicht drin. – Kann man damit irgendetwas anfangen? Was soll sich der Leser darunter vorstellen? Was ist mit dieser Satire gemeint?

RA Prof. Dr. Hegemann: Herr Vorsitzender, es trägt ein bisschen aus der Kurve, wenn es sich bei der Erkenntnis darstellt, dass es sich um Satire handelt und auch nicht menschenwürdeverletztend ist, jetzt auf eine Prüfziffer zu gehen und zu sagen: Kann der Leser etwas damit anfangen?, und dies zur Messlatte für die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Satire zu machen. Dann geht das Gericht hin und prüft inhaltlich, was Satire sagt und was der Leser versteht. Ich halte das für außerordentlich gefährlich. Es ist eigentlich nicht eine Prüfung, die der Kammer obliegt. Sie stellen aber die Frage: Kann der Leser etwas damit anfangen? Als Antwort auf diese Frage, nachdem ich bezweifelt habe, ob man diese Frage richtigerweise stellen kann bei der Zulässigkeit der Prüfung einer Satire: Die Antwort ist natürlich Ja; denn auch der Leser der Bild-Zeitung – wir haben das vorgetragen –, das ist Bild Berlin-Brandenburg, die Lokalausgabe, kennt Herrn Rechtsanwalt Eisenberg sehr wohl aus zahlreichen Berichterstattungen, aus der Fülle der Gegendarstellungen, die in schöner Regelmäßigkeit für seine Mandanten Rechtsanwalt Eisenberg mit persönlicher Unterschrift in die Zeitung setzen lässt. Die Antwort auf Ihre Frage ist Ja. Ich halte allerdings die Frage schon für problematisch.

VRLG Mauck: Ich wollte an sich darauf hinaus – – Wir müssen abwägen das öffentliche Interesse an dieser Art der Satire und das Interesse von Herrn Eisenberg, davon verschont zu bleiben. Es spielt schon eine Rolle, ob das irgendetwas mit dem zu tun hat, was Sie vorgetragen haben: dass er manchmal ausrastet.

RA Prof. Dr. Hegemann: Genau das ist der Inhalt dieses Textes und spielt bei der Abwägung dann wieder eine Rolle. Wir sprechen über das, was Herr Rechtsanwalt Eisenberg in schöner Regelmäßigkeit in seiner beruflichen, also in der Sozialsphäre tut, und zwar in einem besonderen Gebiet der Berufs- und Sozialsphäre, nämlich in einem solchen, das qua definitionem an die Öffentlichkeit gerichtet ist, in der öffentlichen Verhandlung vor Straf- und Zivilgerichten. In diesen öffentlichen Verhand­lungen führt er sich auf, wie er sich aufführt. Das wissen wir alle. Darüber ist x-fach berichtet worden, und zwar nicht über die konkreten Prozesse und die Argumente, die ausgetauscht worden sind, sondern immer wieder das blanke Erstaunen darüber, wie ein Rechtsanwalt sich in dieser Form vor Gericht aufführen kann und Gerichte offenbar machtlos sind.

RA’n Dr. Schork: Kann ich etwas dazu sagen?

RA Prof. Dr. Hegemann: Frau Schork, lassen Sie mich meinen Gedanken zu Ende führen.

RA’n Dr. Schork: Sie haben mehrfach ausgeführt – das ist immer das Gleiche –, es ist so, wir müssen dogmatisch die Frage stellen – – Sie sagen, die Kammer sagt, es ist eine zulässige Satire, und jetzt muss man abwägen. Es ist unseres Erachtens schon so – dazu sagt die Gegenseite überhaupt nichts –, dass die Bildveröffentlichung an sich – – Es ist keine Bildmontage, es ist einfach eine Porträtaufnahme, die ist nicht verfremdet, das ist einfach ein Foto, und darauf ist er erkennbar. Dieses Foto ist unzulässig verbreitet worden, weil es keine Einwilligung gibt und Herr Eisenberg – der nächste Punkt – keine Person der Zeitgeschichte ist. Diese Frage müssen Sie beantworten, da das in all den einschlägigen Entscheidungen, die wir kennen – LG, OLG –, berühmte Personen, Personen der Zeitgeschichte waren oder dass sie in einer Art in die Öffentlichkeit getreten sind, dass sie der Bildrechte verlustig gegangen sind. Das ist hier nicht der Fall. Es gibt hier keinen Zusammenhang zu einem konkreten Fall in all den anderen Veröffentlichungen. Wobei wir wissen, dass diese persönlichen Ausführungen, die hier stehen – das können wir Ihnen im Einzelnen vortragen –, untersagt worden sind. Das weiß Herr Prof. Hegemann genau, wo immer er sich bedient. Wer hat eigentlich ein solches Dossier verbotener Veröffentlichungen sich erstellen lassen oder es sich selber unterhalten? Genau diesen Zusammenhang gibt es hier nicht. Es ist die erste Veröffentlichung nach einer ganzen Reihe von Veröffentlichungen, die Sie aufgeführt haben, die seit Monaten über uns ergehen oder Herrn Eisenberg betreffen, die wirklich völlig losgelöst sind von jeder beruflichen Tätigkeit von ihm. Er wird doch nicht deshalb zur Person der Zeit­geschichte, auch nicht relativer, weil er als Strafverteidiger und gegebenenfalls Presse­rechts­anwalt auch einmal in die Öffentlichkeit tritt. Es ist ein anderer Fragenkreis, das haben wir tausend Mal erörtert, im konkreten Strafverfahren als Organ der Rechtspflege, in Ausübung dieser Tätigkeit anlässlich eines besonderen Strafverfahrens – das für sich nicht besonders gravierend ist –, ob man in diesem Rahmen ertragen muss, gefilmt und fotografiert zu werden. Darum geht es nicht. Es kann nicht angehen, dass ein Rechtsanwalt, der nichts anderes ist, lokal bekannt als Strafverteidiger und Presserechtler, nur im Rahmen dieser beruflichen Tätig­keit, in Ausübung, nichts anderes – es liegt nichts vor, wo Herr Eisenberg in irgendeinem anderen Zusammenhang in die Öffentlichkeit getreten wäre und dann seines persönlichen Bildrechts verlustig geht –, unabhängig von den Fragen, von einem Artikel, der seine Tätigkeit betrifft, es dulden muss, dass man sein Bildnis zeigt, dass er darüber nicht mehr bestimmen kann. Das ist schon einmal die erste Frage. Er ist nicht seines Rechts verlustig gegangen, weil er Strafverteidiger ist und einen Stil hat, den kaum jemand hat, und weil er laut ist. Deshalb geht er nicht seines Bildrechts verlustig und muss nicht dulden, in jedwedem anderen Zusammenhang gefilmt und fotografiert zu werden und der Öffentlichkeit präsentiert zu werden. Die Bildveröffentlichung ist also schon unzulässig. Wenn Sie sagen würden, das wäre zulässig: Ist das im Rahmen einer Satire noch in Ordnung? Was es hier offensichtlich ist. Im Berichtszusammenhang, den Prof. Hegemann dem jetzt zuschreibt, steht das überhaupt nicht drin. Es ist kein Bericht über eine Charakterstudie, über einen Berliner Mitbürger, der einen bestimmten Job hat, sondern es steht: Er „kämpft gegen investigative Medien“ – das hat mit Strafprozessrecht nichts zu tun – „und argumentiert wie von einem anderen Stern“. Das hat nichts mit dem Auftreten in öffentlichen Gerichtsverhandlungen zu tun. Das kann mit jedem Schriftsatz gemeint sein. Abgesehen davon, Sie haben Recht, dass kein Bild-Zeitungs-Leser, auch nicht in Berlin, weiß, wer Herr Eisenberg ist. Die Bild-Zeitung, Axel Springer, kann nicht durch ihre monatelangen Kampagnen, die Sie aus welchen Gründen auch immer im Frühjahr dieses Jahres gestartet hat – wir haben nicht die geringste Ahnung, was der Hintergrund dafür sein könnte –, eine Bedeutung herbeischreiben. Genau das ist passiert. Herr Eisenberg hat in diesem Jahr diesen einen Fall, Herrn Gözalan, vor der Schwurgerichtskammer verteidigt. Das hat offensichtlich in dieser Stadt irgendetwas ausgelöst, ich habe keine Ahnung, warum. Die Parteien waren nicht einmal in der Hauptverhandlung in einer Weise aufgetreten, dass das überhaupt von Interesse sein könnte. Wir haben ein Geständnis abgelegt, wenn auch spät. Dass es so lange gedauert hat, war nicht unsere Schuld. Das war alles, was in diesem Jahr passiert ist. Wir verteidigen zu zweit vor dem Schwurgericht, Landgericht Berlin, den pressebekannten „Todes-Wirt“. Das haben wir uns erlaubt. Das ist der Schritt in die Öffentlichkeit, denn Herr Eisenberg in diesem Jahr getan hat. Die Folgeveröffentlichungen, die wir vorgelegt haben, sind nicht von uns inszeniert worden, sondern kommen von der Presse. Sie können doch nicht sagen, gucken Sie, da er alle zwei Tage in der Zeitung steht, der Mann dringt in die Öffentlichkeit.

RA Prof. Dr. Hegemann: Frau Schork, das ist einfach nicht richtig. Gözalan ist in der Tat ein herausragender Fall. Wollen wir die Terminlisten, die Rollen dieser Kammer im letzten Jahr durchgehen?

RA’n Dr. Schork: Das machen Sie täglich.

RA Prof. Dr. Hegemann: Ich bin nur nicht so interessant für Satire, weil ich weniger zu Überschwang neige als Kollege Eisenberg.

RA’n Dr. Schork: Darum geht es nicht.

RA Prof. Dr. Hegemann: Stellen wir uns die Frage, was es hier für wütende, brüllende Auftritte gegeben hat. Meine Art ist, nicht schlecht über ihn zu reden. Er ist ein außergewöhnlicher und intelligenter Presseanwalt. Aber sein Auftreten ist, wie sein Auftreten ist, und das erleben und erleiden wir ständig. Es stimmt einfach nicht, dass es nur ein Verfahren Gözalan, das Öffentlichkeitswirkung und -intere­sse entfaltet habe, gegeben hat. Wir haben Christian Klar gehabt, wir haben Wisniewski gehabt. Wir haben x Verfahren. Das sind alle die Verfahren, über die die Presse mit schöner Regelmäßigkeit berichtet, nicht Axel Springer, sondern ein bunter Strauß von Bericherstattung aus allen möglichen Zeitungen liegt vor, die mit einer Kampagne und Axel Springer rein gar nichts zu tun haben. Das führt zurück zu der Frage: Hier geht es um eine satirische Behandlung des Auftretens eines prominenten Rechtsanwalts, der ständig in der Öffentlichkeit in seiner Sozial- und Berufssphäre auftritt, wie er auftritt, wie, so schreibt es der Satiriker der Bild-Zeitung, ein Alien. Ich will nicht mit Tucholsky sagen, es gibt nichts, was Satire nicht darf. Die Gerichte sind da anderer Meinung. Das darf nach meiner Überzeugung in einem solchen Fall geschehen.

RA’n Dr. Schork: Wie immer sich ein Alien vor Gericht verhält, das ist ein völlig neuer Berichtsinhalt, mit dem Sie jetzt kommen. Sie sagen, es steht nicht mehr drin, wie er sich vor Gericht verhält, dass er „argumentiert wie von einem anderen Stern“. Jetzt sagen Sie, im Vergleich mit dem Alien steckt das drin, da würde das drinstecken, da würde sich das wiederfinden, für das wir täglich zu leiden haben.

RA Prof. Dr. Hegemann: Es ist das Wesen der Satire, dass sie überzeichnet. Sie legen einen satirischen Text, den wir als solchen erkannt haben, jetzt auf die Waage abgewogener, wahrheitsgemäßer Berichterstattung. Das ist überhaupt nicht der Maßstab. Hier hat man sich einen satirischen Scherz erlaubt, –

VRLG Mauck: Damit sind wir bei der Ausgangsfrage.

RA Prof. Dr. Hegemann: – bei dem dann Herr Eisenberg erwarteterweise mit äußerster Humorlosigkeit reagiert hat: Ich bin kein Alien. Ich bin heute traurig darüber, dass sie nicht einfach gedruckt worden ist.

RA’n Dr. Schork: Sie können sich anders behelfen.

RA Prof. Dr. Hegemann: Er hat sich nicht durchgesetzt.

RA’n Dr. Schork: Herr Eisenberg ist nicht deshalb prominent und eine Person der Zeitgeschichte, weil er andere vertritt, Herr Professor Hegemann. Ich sage es noch einmal, die Artikel, die in der entscheidenden Stelle verboten worden sind, da wurde nichts geduldet vonseiten des Antragstellers. In den Artikeln, die Sie zusammengekramt haben, aus welchen Dossiers auch immer, gibt es keinen konkreten Fallbezug. Es wird ein Bezug aufgemacht zu dem Auftritt von Herrn Eisenberg in einem konkreten Fall. Diese Grenze haben Sie deutlich und weit überschritten. Darum geht es hier nicht mehr. Es geht nicht um Gözalan, nicht Christian Klar oder Wiesniewski, sondern um die Privatperson Eisenberg. Sie schreiben dem Artikel einen Berichtskern oder satirischen Kern zu, den er noch nicht einmal hat. Es geht nicht um dessen Auftreten vor Gericht, und es geht auch gar nicht darum, wie sich ein Alien vor Gericht verhalten würde. Das kann kein Mensch verstehen. Es ist eine schlichte Beleidigung, Sie führen ihn vor. Sie treten seine Bildrechte mit Füßen. Sie verbreiten ein Bild, das ist von der Kammer wenige Wochen zuvor verboten worden. Sie machen es wieder. Sie machen es für ihre Mandantschaft mit einer Kampagne seit vielen Monaten. Die wurde ausgelöst durch das Verfahren Gözalan. Das hat mit Christian Klar überhaupt nichts zu tun. Natürlich haben wir Fälle, die Mandanten betreffen, die von einem gewissen zeitgeschichtlichen Interesse sein können, meinetwegen. Aber es hat gar nichts mit den betreffenden Anwälten zu tun.

RA Prof. Dr. Hegemann: Frau Schork, wer als Rechtsanwalt in Prozessen von hoher zeitgeschichtlicher Bedeutung auftritt, wenn er es regelmäßig tut, wird selber zur Person der Zeitgeschichte. Erstens.

RA’n Dr. Schork: Das ist falsch.

RA Prof. Dr. Hegemann: Zweitens. Wenn ein solcher Anwalt ständig als Kolumnist für die taz in die Öffentlichkeit tritt und Interviews gibt –

RA’n Dr. Schork: Das ist falsch.

RA Prof. Dr. Hegemann: – und wenn er drittens in der Art seines Auftretens das tut, was er tut, in der beruflichen und Sozialsphäre – allein um die geht es in diesen zehn Worten, da ist von seinem Privatleben überhaupt keine Rede, es geht um das, was er beruflich tut –, dann ist das ein Gegenstand, der satirisch behandelt werden darf.

Justiziar Herr Geritz: Frau Schork, Sie haben selber gesagt – das ist für mich der Fehler in Ihrem System der Begründung –, es geht nicht um die Privatperson Eisenberg, sondern um den Rechtsanwalt, und das macht einen Riesenunterschied aus auch in der Frage der möglichen Rechtsbeeinträchtigung.

RA’n Dr. Schork: Sie beschreiben aber nicht einen Strafverteidiger – das haben wir schon einmal gesagt –; wenn Sie eine Wortberichterstattung machen würden über bestimmte Bürger dieser Stadt, die einen bestimmten Job haben, wie man sich so etwas fiktiv vorstellen würde, so tun, als wäre das – – So ist es nicht passiert. Sie können nicht darüber hinweg, dass sie Bildrechte einer natürlichen Person verletzt haben.

RA Prof. Dr. Hegemann: Wir sind nicht bei einer Darstellung des Tuns und Treibens eines Rechtsanwalts in einer kritischen Würdigung auf Seite 3 des Tagespiegels über zehn Spalten hinweg, sondern wir sind im Bereich der Satire.

Justiziar Herr Geritz: Vielleicht muss eines Berücksichtigung finden. Wenn wir einen kleinen Seitenblick machen auf die anderen Bereiche, wird deutlich, es ist ein gewisser Reflex, der auftritt. Auch da sieht man, wie Satire gemeint ist. Natürlich wird der Leser die Satire in Bezug auf Claudia Roth oder Karl Lagerfeld in gewisser Weise dem Verständnis unterlegen wie eine Art Blaupause, wenn er den Text über Eisenberg liest. Das haben wir bisher ausgespart. Es ist nicht, dass wir Eisenberg allein genommen haben, sondern es ist ein Kleeblatt aus vier Personen. Wir haben vier Personen, und es gibt automatisch ein gemeinsames Verständnis. Das muss man auch berücksichtigen.

RA’n Dr. Schork: Darin hat er nichts zu suchen. Sie heben ihn auf eine Ebene mit einem weltberühmten Modeschöpfer, mit einer auf Bundesebene bekannten Grünen-Politikerin, mit einem Mann – oder einer Frau –, der sich jeden Tag in Dschungelcamps, „Deutschland sucht den Superstar“ im Fernsehen tummelt. Da gehört als vierte Person Herr Rechtsanwalt Eisenberg hinein? Bundesweit meinten Sie den Vergleich mit Herrn Dirk Bach, Comedian, der seit dreißig Jahren im Fernsehen auftritt und sein Gesicht bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit in die Kamera hält, wie jede andere Person in diesem Kästchen auch.

RA Prof. Dr. Hegemann: Der Possenreißer Bach ist in Berlin-Brandenburg ausgetauscht worden. „In Berlin weltberühmt“ ist ein gängiger Topos in dieser Stadt. Wir sind Berlin-Brandenburg. Wir müssen uns auf die Prominenz in Berlin-Brandenburg konzentrieren.

VRLG Mauck: Wir haben es erörtert. Wir werden uns beraten. Antragstellervertreterin beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Antragsgegnervertretung nimmt Bezug auf den Antrag aus dem Schriftsatz vom 04.09.2009, Blatt 36. Die Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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