27 O 784/08 - 12.02.09 - VW-Affäre erreicht Berlin; Prof.Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

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Inhaltsverzeichnis

Prof. Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

12.02.09, 10:30 27 O 784/08 Prof. Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

Hauptklage zum Verfügungsverfahren. Strittig ist, ob der Beklagte auf einer VW-Hauptversammlung bestimmte Äußerungen über Herrn Prof. Dr. h.c. Piëch erhoben hat, was der Beklagte bestreitet. Terminrolle Landgericht Berlin 12.02.2009

Das war nicht die erste Klage von Prof. Dr. h.c. Piëch gegen. Prof. Dr. Ing. Selenz.

Hintergrund ist für den Kläger offenbar lediglich die "VW Affätre" mit den Prostituierten, für den Beklagten geht es um mehr, um die fragwürdige, falls nicht kriminelle Geschfätspolitik des VW Vorstandes.

Die Protituierten-Affäre ist lediglich die Spitze des Eusberges, meint offenbar Prof. Selenz.

Konkret ging es in diesem Verfahren um die Äußering von Prof. Seöenz, dass Herr Sprenger in der VW-Hauptversammlng Fragen zur Kostenstelle 1860 oder zu den Betriebsräten stellte, und dass das auch Herr Prof. Piëch gehört hatte und sogar daruf antwortwete.

Herr Prof. Piëch, vertreten von Prof. Prinz meint, dass mit dieser Äußerung des Prof. Selenz behauptet wurde, er, Prof. Piëch hätte von der VW-Sex-Affäre gewusst.

Heute erlebten wir den Gegensatz zwiscen der Herangehensweise eines Ingenieur und der frein und unabhängigen Deutung und Verurteilung des nicht gesagten durch deutsche Gerichte.

Die Zensoren bei diesem für die korrupte deutsche Wirtschaft nicht unwesentlichen Verfahren waren heute Herr Mauck, Frau Dr, Hinke und Herr von Bresinsky.


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky


Die Parteien

Klägeranwalt: Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; vertreten durch RA Prof. Dr. Prinz
Beklagtenanwalt: Kanzlei: Dipl. Jur. Schnerwitzki; vertreten durch RA Schnerwitzki und den Beklagten den selbst

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander, Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Es ist das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren. Zwei Wochen später oder nicht ... weniger . es guibt das öffentliche Protokoll der Hauptversammmlung. Der Vorwurf lautet, dass der gegenstand des Interviews nicht der Brief war, sondern das Strafverfahren gegen Herrn Prof. Piëch. Es ist streitg ob Herr Prof. Piëch das angebliche Schtreiben erhalten habe. Sie [Herr Selenz] sagen, das ist nicht der Gegenstand des Interviews. Es ging damals aber [lediglich] um Lustreisen. Wie soll das der unbefangene Hörer anders verstehen? Wir meinen es heute nicht anders, als damals bei der Einstweiligen Verfügung.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Wie würden Sie im Intervioew antworten, wenn Sie zum Brief - [ob echterm oder gefäschten Brief sei dahingestellt] - gefragt werden? es wuirde nicht nach der Sex-Affäre gefragt. Im Brief stand mehr oder weniger 1 : 1 das drin, was auch auf der VW Hauptversammlung gesagt wurde. Wie hätten Sie, [Herr Mauck], sich ausgedrückt? Es war eine Frage des Interviewers: Ist der Brief abgeschickt worden? Ich hatte genatwortet: in dem Berief stand 1:1 das, was auf der Hauptversammlung von Herrn Sprenger gesdagt wurde. Was jetzt in meine Antwort hinein interprettiert wird, ist nicht mein Ding.

Vorsitzender Richter Mauck: Das Thema war damals der VW Prozess. Dann wird der Brief hervorgezaubert, und da sagen Sie ... .

Beklagtenanwalt Schnerwitzki: Es ging um die Glaubwürdigkeit des Zeugen Sprenger. Darum ging es.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Zum Zeitpunkt, als Herr Sprenger das gesagt hat, da waren die Lustreisen noch nicht bekannt. Es war nur die Frage, ob Herr Sprenger Kenntnis hatte von ... Herr Sprenger hat nur die Unterlagen von Konto 1860 erläutert. Da sind die ganzen Aufwendungen detailliert worden, der Rotlichbereich von Rio bis Hannobver. Herr Sprenger wusste das gar nicht, dass es sich noch ein solcher Sumpf auftat. VW hätte es rausbekommen können. ... hatte es nicht nötig zu verschleiern ... Original Bordell-Unterlagen. Im April 2003 konnte das Sprenger nicht ahnen. Sexuelle Perversionen waren im April 2003 jenseits jeder Vorstellung. Deswegen konnte er das gar nicht sagen. Im Grunde nur 1:1 das auf der Hauptversammlung gesagt, was im Brief stand. Dienst- / Lustreisen waren auf der Hauptversammlung kein Thema. Frage / Thema war, wie glaubwürdig ist ein Zeuge, der exakt das wiedergab in der Hauptversammlung, was zwei Wochen zuvor in einem Brief gesagt wurde. Mehr konnte man zur Glaubwürdigkeit von Sprenger nicht sagen. Es waren 18 Punkte ... Das Interesse war damals nicht dieser Begriff, sondern das Thema. Wir glaubwürgig ist der Zeuge, der den Brief schrieb und vor 1000 Leuten auf der VW Hauptversammlung auftrat. Was ist die VW-Affäre .. Das gibt es in den Akten von Braunschweig nicht einmal. Das Unternehmen ist um Millionen geschägigt worden. Es ging nicht nur um Dinge, die die Bild-Zeitung hochgezogen hat. Die Revision war abgeschafft. Was die Bild gebracht hat, ist Peanatz. Ansonsten noch ganz andere Verfehlungen im Konzern. Das konnte er gar nicht sagen, sondern nur, was im Brief stand.


Vorsitzender Richter Mauck: Das haben Sie schon das letze Mal vorgetragen. Das haben Sie uns gesagt. Ham´se recht. Bin leider ... .

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Hauptversammlung 1 : 1 im Brief. Ich kann doch nicht jedes Mal, wenn ich bei Maischberger oder Kerner bin, bestimmte Sachen rausnehmen lassen. Das geht doch gar nicht anders in den Interviews. Es stimmt überein der Brief und das auf der VW Hauptversammluing gesagt.

Vorsitzender Richter Mauck: Eben, abgesehen vom Komplex Lustreisen, da drehen wir uns im Kreis. Der unbefangene Leser kann da nur denken, damit habe ich den Bewesis.

Richter von Bresinsky: Großes Nteresse der Öffentlichkeit waren die Lustreisne. Ganz Deutschland hat über VW geredet wegen der Lustreisen, nicht wegen dem Golfspiel.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Ich habe auf die Frage des Interviewers pauschal geantwortet, wie integer Sprenger ist,

Richter von Bresinsky: Es kommt daruaf an, wei der durchshcnittliche Zuhörer es versteht.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Weiß nicht, ob bei allen, die das geruchtsbverfahren verfolgt habgen , ... . Viele Zuhörer waren an einem sauberen Gerichtsverfahren interessiert, nicht an den sexuellen Perversionen, wie sie sagen. Die Leute waren an dem sauberen Verfahren interessiert. Seriöse Zeitungen wie die FAZ haben ja auch berichtet, und da stehen ganz andere Sachen drin. Viele Dinge werden durch Informationen aus dem Konzern heraus ganz anders verdichtet. Die Boulevard-Zeitungen haben das hichgespielt. Herr D. erzählt ganz andere Dinge über VW. Es werden gann andwere Sachen verdunkelt. Sie sexuellen perversionen waren das Interesseder Öffentlichkeit.

Richter von Bresinsky: Betriebsräte sind gefügig gemacht worden, durch besondere Lustreisen. Aufhänger war meines Erachtens der [Sexskandal].

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Das [der Sexskandal] war der Hebel gewesen aufzuzeigen, was im Unternehmen passiert ist. Was sie im Vordergrund darstellen, ist nur der Schlüssel gewesen. Mir geht es darum, zu zeigen. Deswegen ist auch das Buch geschrieben: wie kann es dazu kommen, ein Unternehmen um Miliarden auszunehmen? Gravierendes ist im April 2003 an den Vorstand gebracht worden. Es gibt Protokolle von der Hauptversammlung, tausende Zeugen. Mir ging es nicht darum, irgendwelche sexuellen Perversionen in der Öffentlichkeit zu zeigen, sondern die finanziellen Machenschaften aufzuzeigen. Ich bin von Haus aus Ingenieur, kein Boulevardmensch, mir geht es um Fakten.

Beklagtenanwalt Schnerwitzki: Es ging eigentlich um die Glaubwürdigkeit des Zeugen Sprenger.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Was kann man mehr machen, um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu stützen, als das, was ich gemacht habe. Ich beantworte die Frage und nicht das, was die Zuschauer vielleicht dazu denken.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Es ging um die Glaubwürdigkeit.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Können wir uns ja auch anschauen. Die Glaubwürdigkeit ist am besten zu zeigen, wenn 1 : 1 aus dem Brief heraus in der Öffentlichkeit Sachen wiedergegeben werden.


Nach Beratung gab das Gericht der Klage statt.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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