27 O 651/09 - 10.09.2009 - Simone Thomalla verwertet ihr Persönlichkeitsrecht

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Inhaltsverzeichnis

Thomalla vs. Klambt Verlag GmbH & Cie.

10.09.09: LG Berlin 27 O 651/09

Nicht der erste Fall und auch nicht der letzte, bei dem Frau Thomalla klagt.

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es wieder Mal um die Berichterstattung über eine tätliche Auseinandersetzung zwischen Frau Thomalla und Herrn Assauer. Besonders für diesen Fall ist die hohe Werbepräsenz des Paares in der Öffentlichkeit, die auch Gegenstand der Argumentation vor Gericht wurde.

Wir finden im Internet ausführliche Artikel, so ein Bericht in der Süddeutschen Zeitung oder im Stern.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Dr. Kleinke
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Werner & Knop; RA Knop

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Für uns steht der Opferaspekt im Vordergrund. Sie war ja nicht die Angreiferin – sie ist vielmehr das Opfer eines Angriffs, das ist entwürdigend.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Knop: Die ganze Begleitmusik, die ganzen Begleitumstände – mitten auf der Straße – das ändert auch nichts?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nein.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Knop: Das sage ich dann so meiner Mandantschaft. []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist ja immer für die Anwälte eine Gratwanderung. Wir werden beraten.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Knop: Man weiß ja, was dabei rauskommt.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

Kommentar

Ein schönes Beispiel für die Verwertung des Persönlichkeitsrechts von Frau Simone Thomalla. Ein Geschäft für die Kanzlei Schertz Bergmann auf Kosten der Meinungsfreiheit.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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