27 O 440/10 - 03.06.2010 - Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann

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-Grit Hartmann am 19. Mai 2010 - 13:01 -+15. Grit Hartmann am 19. Mai 2010 - 13:01 -
:Sorry, der Hausherr ist Gefangener seines Blogs und der professoralen Pechstein-Parteigänger, die ihm hier die zweifelhafte Ehre erweisen. Das wird für mich in dieser Passage überdeutlich: :Sorry, der Hausherr ist Gefangener seines Blogs und der professoralen Pechstein-Parteigänger, die ihm hier die zweifelhafte Ehre erweisen. Das wird für mich in dieser Passage überdeutlich:
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:Wenigstens sollte man diese Frage “sachlich in die Diskussion einbringen” : Warum sind die von Ganser vorgeschlagenen Tests nicht gemacht worden? :Wenigstens sollte man diese Frage “sachlich in die Diskussion einbringen” : Warum sind die von Ganser vorgeschlagenen Tests nicht gemacht worden?
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==Abmahnung== ==Abmahnung==

Version vom 11:57, 4. Aug. 2010

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen Positing im Internet-Blog von www.jensweinreich.de. Die Klägerin meint, dieser Blog dient insbesondere zahlreichen Journalisten als Diskussionsforum und Informationsquelle für spätere Artikel in den Print-Medien. Unter dem 19.05.2010 meldete sich auch die. Antragsgegnerin zu Wort. In dem Blog „isu-Erklärung zum Fall Pechstein“ erklärte die Antragsgegnerin u.a.:

„Wer das bestreitet (und noch dazu feststellt, es liege nichts vor außer „Hohenschönhausen“) nimmt wohl eine HS-Diagnose auf Grund eines von Pechstein bezahlten Gutachtens (Weimann) als gegeben, für die Wissenschaftler bezweifeln, dass sie valide ist"

Die Klägerin sagt:

Die von der Antragsgegnerin verbreitete Behauptung, die Antragstellerin habe das in Bezug genommene Gutachten von Herrn Dr. xxxx bezahlt, ist unzutreffend. Die Antragstellerin hat für die gutachterliche Tätigkeit von Herrn Dr. xxxx nichts bezahlt. In diesem Zusammenhang wurde ihr auch keine Rechnung gestellt, so dass auch keine Rechnung offen ist.

Beantragt wurde deswegen:

namens und in Vollmacht der Antragstellerin im Wege der einslweilige.n Verfügung - wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung wie folgt zu erkennen:
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordmmgsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnugshaft bis zu 2 Jahren untersagt, in Bezug auf die Antragsteilerin zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
die Antragstellerin habe Herrn Dr. xxx für die Erstellung eines Gutachtens Gebühren bezahlt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Video bei YouTube

Vorgerichtliches Geplänkle

Posting bei Weinreich

15. Grit Hartmann am 19. Mai 2010 - 13:01 -

Sorry, der Hausherr ist Gefangener seines Blogs und der professoralen Pechstein-Parteigänger, die ihm hier die zweifelhafte Ehre erweisen. Das wird für mich in dieser Passage überdeutlich:
Zu dieser Überlegung sagen verschiedene Experten je nach Gusto: denkbar, nicht denkbar, völlig ausgeschlossen etc. pp. Was mir dabei fehlt: Es gibt – neben der von Franke & Co. immer wieder ins Feld geführten Tatsache, dass CP bei Dynamo Berlin groß wurde (nähere Ausführungen erspare ich mir) – imho derzeit nichts, was dieses Modell stützen könnte. Außer der Erfahrung, wie es sonst so läuft im olympischen Hochleistungssport. Diese Erfahrung habe ich auch, sie lässt mich misstrauisch bleiben, ist mir aber im konkreten Fall mehr als zu wenig.
In der FR habe ich darauf hingewiesen, dass es verschiedene Methoden und Substanzen gibt, um die Blutbildung zu stimulieren – auch welche, die kaum erforscht sind, weil sie in der Medizin nicht interessieren. So verhält es sich (ein Umstand, der auch mich erstaunt hat) bei der recht gängigen Dopingsubstanz IGF 1 – Reti-Anstieg bei Fehlen eines Anstiegs von Hg und Hk. Dazu: Wer einen zweifelsfreien Beweis verlangt, verkennt den Charakter des indirekten Nachweises. Auch ein Satz wie “Es gibt derzeit nichts, was …” verkennt die Sachlage dramatisch. Es gibt – schon vergessen? – unerklärte Ausschläge bei Retikulozyten. Die auch Franke zu seinen Stellungnahmen bewogen haben.
Wer das bestreitet (und noch dazu feststellt, es liege nicht vor außer “Hohenschönhausen”), nimmt wohl eine HS-Diagnose aufgrund eines *** GELÖSCHT *** Gutachtens (Weimann) als gegeben, für die Wissenschaftler bezweifeln, dass sie valide ist.
Wenigstens sollte man diese Frage “sachlich in die Diskussion einbringen” : Warum sind die von Ganser vorgeschlagenen Tests nicht gemacht worden?

Abmahnung

aaa

Meinung der Antragsgegnerin

bbbb


Meinung der Antragstellerin

Einsweilige Verfügung

Landgericht Berlin Beschluss 27 O 440/10 vom 03.2010

Im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - wird angeordnet (§§ 935, 940, 91 Abs.1 ZPO; §§823, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG):

1. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, in Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und / oder behaupten zu lassen und / oder zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen, "die Antragstellerin habe Herrn

Dr. xxxx für die Erstellung seines Gutachtens bezahlt."

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3. Der Verfahrenswert wird auf 5.100,00 € festgesetzt.

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