27 O 1165/09 - 25.03.2010 - VW-Affäre; Prof.Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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Prof. Dr. h.c. Piech vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

25.03.10: LG Berlin 27 O 1165/09

Korpus Delicti

Der Hintergrund dieser Klage des Herrn Prof. Dr. h.c.Piech ist ein sehr enfacher: Zum Zeitpunkt der Äußerung des Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz, Herr Deumeland - ehemaliger Büroleiter von Ex-VW-Chef Pischetsrieder - habe eine Strafanzeige gegen Herrn Piech gestellt, lief diese Anzeige noch, da Deumeland gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft und der Bafin Beschwerde eingelegt hatte. Das wurde von Herrn Deumeland gegenüber Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz seinerzeit ausdrücklich bestätigt, sagt Herr Prof. Dr. Ing. Selenz.

Die streitgegenständliche Äußerung via N24 fiel am 9. Mai 2009. Um die Wahrheit zu bestätigen, bedurfte es lediglich der Aussage des Herrn Deunmeland bzw. der Beiziehung der Justiz-Unterlagen, was Prof. Dr. Ing. Selenz im diesem Verfahren nicht gelang.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr Maiazza

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt Engelschall; RA Prinz

Beklagtenseite: Kanzlei Dipl. Jur. Schnerwitzki; RA Dipl. Jur. Schnerwitzki und der Beklagte in Person

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

25.03.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … wir sind uneinsichtig. Der Eindruck wurde seitens des Beklagten so erweckt, wie vom Kläger behauptet.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Sie können doch nicht die Dinge so in den Raum stellen. Die Sache geht doch etwas darüber hinaus, als das, was sonst in deutschen Gerichtssälen stattfindet. [Es wird vom Beklagten ein Zitat von Herrn Kubicki, FDP Schleswig-Holstein, aus der „Zeit“ vorgetragen.] Herr Kubicki hat im Gerichtssaal der Staatsanwaltschaft Strafvereitelung im Amt vorgeworfen – und das blieb unwidersprochen. [] Wenn Herr Deumeland [in meinem Fall] Strafanzeige gestellt hat und die noch lief, was ist dann an meinen Worten falsch?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: []

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Sie können doch nicht einfach etwas in den Raum stellen. Sie müssen dann doch Beweismittel heranziehen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden das mal überlegen.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Ich wusste etwas, aber wie, die Details – das hat mir Herr Däumeland geliefert, und das ist ja jetzt auch mit VW-internen Zahlen bestätigt. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig weiß das, hat aber nichts weiter gemacht. Das ist Strafvereitelung im Amt, lt. Kubicki. Das wird auch in den USA eine Rolle spielen. Es ist wichtig, dass man auch belegen kann, was an Urteilen in Deutschland gelaufen ist. Es sind härteste Fakten, die aus dem Raum getragen wurden. Herr Deumeland hat Strafanzeige gestellt. Auf dieser Basis habe ich Strafanzeige gestellt. Es ist dem widersprochen worden, aber als ich angegangen wurde, lief diese Strafanzeige noch. Ich habe keinen Eindruck erweckt, sondern Tatsachen beschrieben.

Beklagtenanwalt Dipl. Jur. Schnerwitzki: Es ist interessant, zu sehen, wie ein Komplex aus Tatsachenbehauptungen Meinungsbildung bewirken kann.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Eine Faktenbeschreibung ist keine Eindruckserweckung. Das lässt sich auch ganz leicht herausfinden. Sie brauchen nur entsprechende Akten herbeizuholen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Na ja, die dürfen …

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Nee nee, auch in Deutschland oder ist das verboten?

Klägeranwalt Prinz: []

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Die Art von Herrn Prinz, wie er offenbar mit einem gegnerischen Anwalt umgeht, das ist ja eine ganz grandiose Sache. [] Der Vorstandsvorsitzende sagt, dass er nicht selbst gezahlt hat, sondern das delegiert hat. Er hat aktiv angewiesen, das wird durchaus –in Deutschland vielleicht- aber in den USA auf jeden Fall den einen oder anderen beeindrucken. Ich bitte, Herrn Deumeland zu befragen oder die Akten herbeizuziehen.

Klägeranwalt Prinz: War Herr Deumeland da? Hat er einen Ton gesagt?

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Er hat es schriftlich eingereicht.

Klägeranwalt Prinz: Einen Antrag, ja, aber gegen den Kläger hat er keinen einzigen Vorwurf erhoben.

Richterin am Landgericht Frau Becker: Ich hatte gesehen, er hätte in der Hauptverhandlung …

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Nein, nein.

[]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nun, wir werden sehen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

Eine Verhandlung von der Sorte, in der der Beklagte selbst zu Worte gelassen wurde und seine Sache auch konzentriert, fokussiert und eloquent zu vertreten wusste. Der dazugehörige Anwalt machte streckenweise einen verlorenen Eindruck und war weder im Vortrag noch - anscheinend – was das Prozess- und Verfahrenstechnische betraf, eine Verstärkung für seinen Mandanten. Der Anwalt der Gegenseite ersparte sich und allen Beteiligten effektvolle Posen, wie es sonst manche Vertreter seiner Zunft gerade vor dieser Kammer lieben. Der Spruch der Kammer zeigte, dass er auch so zu seinem Ziel kam.

Prof. Dr. Ing. Selenz lässt sich nicht unterkriegen und hat die gesamten VW-Unterlagen an die Botschaften der USA, Englands und Frankreichs weitergeleitet, mit dem Ziel der Aufklärung der VW-Affäre via Ausland, da diese, wie er meint, offene Kriminalität, in Deutschland gedeckt wird.

Interessanter Weise vertritt RA Prinz Herrn Piech auch gegenüber der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren des Herrn Deumeland. Herr Deumeland unterstützt Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz in den Auseinadersetzungen mit Herrn Piech allerdings nicht mehr.

Herr Prof. Dr. Ing. Selenz plant. die Justiz-Unterlagen auch in die Prozesse gegen Porsche und VW in New-York einzubringen, nachdem ihn die Anwälte der Fondsgesellschaften, die in den USA klagen, angesprochen haben.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



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