24.07.2015 - Stasi-Anwälte bemühen sich um Zensur

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RAe Dominik Höch, Matthies van Endenburg verlangen Geschichtskittung und nutzen Stasi-Akteure

Die heutigen stasifreien Verhandlungen siehe hier.

Inhaltsverzeichnis


Monika Maron (Heute als Zensorin) meint, sie kann endlich alles schreiben, was sie will.


Vera Lengsfeld über das SED-Vermögen und Gazprom

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

24.07.2015


Kritik an Care-Energy

Was war heute los?

Den Hamburger Rechtsanwälten Dr. Sven Krüger und Matthies van Eendenburg, bekannt als Vertreter bekannter Stasi-Akteuren, schloss sich heute der Berliner Rechtsanwalt Dominik Höch an. Für den Stasi-Akteur Felix Strehober, bis 2014 hoher Manager bei Gazprom, der das öffentliche Bekanntwerden durch eine falsche eidesstattliche Versicherung zu verhindert versuchte, besteht nun darauf, dass alle Google-Suchergebnisse auf das nach Zahlung der Geldauflage nach § 153 a (StPO) eingestellte Strafverfahren von der Mega-Suchmaschine in Deutschland nicht mehr erscheinen sollen. Dominik Höch nutzt offenbar den massiven und berechtigten Beschuss von und Kritik an Google, um in Deutschland Orwell 84 noch weiter auszubauen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vertrat heute keinen Stasi-Akteuer, sondern einen möglichen Mörder, dessen Mord erst nach 11 Jahren aufgeklärt wurde. Neben Stasi-Akteuren, Wirtschaftskriminellen sucht dieser Anwalt offenbar nun verstärkt Mandanten unter den Kriminellen. Sein Partner, der Strafverteidiger Johann Schwenn, dürfte ihm dabei helfen. So wie höchst Kriminelle in Kriegen sich austoben dürfen, dürften Kriminelle sich in der Pressekammer austoben und erhalten Unterstützung seitens der Juristen in Robe.

Rechtsanwalt van Eendenburg klagte für Monika Maron, welche für die Stasi in Westberlin Aufträge erfüllte; und heute noch meint, das war so o.k. Sie meint auch, heute alles schreiben zu können, was sie möchte. Das kann sogar stimmen, denn sie schreibt nur das, was erlaubt ist. Deutschland Heute entspricht offenbar ihren Innenleben ohne wenn und aber.

Was seinerzeit Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp mit seinen Massenmördern als Mandanten nicht so richtig erreichte, werden es die heutigen creme de lá creme Anwälte aus Hamburg, Berlin und anderswo (z.B. Köln) erreichen: Geschichtsglättung, Verklärung, Wiederholung früherer Verbrechen und noch schlimmerer.

Stasi-Akteure

Stasi-Akteure heute


KLARTEX: Ungebremste Karrieren von Stasi-Leuten - Warum dies für die Opfer unerträglich ist


Unentdeckt in die deutsche Einheit


Jörg Arnold IMS Altmann, in Der DDR Richter am Obersten Gericht, Kader für außerordentliche Situationen (Schnellgerichte)

Dieses Vidio wird mit freundlicher Genehmigung von Adam Lauks hier eigebettet.

Adam Lauks ist ein ungesühntes Stasiopfer, welche u.a. auch vom [adamlauks.com/2013/01/21/offener-brief-an-den-professor-dr-ulrich-sieber-max-planclk-institut-freiburg-im-breisgau/ Jörg Arnold9, alias IMS "Altmann" a.D., als Rechtsanwalt juristrisch nach der Wende reingelegt wurde. Adam Lauks ist auch Opfer der deutschen Zensurjustiz, allerdings der Berliner.

Zur Klarstellung: Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR, offizielle und nichtoffizielle, Stasi-Denunzianten sind keine schlechteren und keine besseren Menschen als die in Westdeutschland damals und heute lebenden.

Diese Menschen haben das Pech gehabt, sich geoutet zu haben mit ihren fiesen Eigenschaften unter den Bedingungen eines Verbrecherstaates. Sie haben aber auch das Glück gehabt und haben die Chancen immer noch, ihre Fiesheit zu erkennen und in Gesamtdeutschland sich anders zu verhalten. Diese Menschen haben die Chance, dank ihren Erfahrungen Aufklärung zu unterstützen, um aus der Vergangenheuit zu lernen, um Verbrechen und Wiedreholungen in der Zukunft zu vermeiden.

Was die Menschen im vereinigten Deutschland erwarten dürften, wäre, dass die Fieslinge unter den offiziellen und nicht offiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit sich ins normale Leben zurückziehen, und/oder - falls sie auf die oberen Entscheideretagen streben -, unter gewisser Beobachtung bleiben, um weniger Schaden anzurichten. Sie waren ja mal Schädlinge, das ist bewiesen.

Die Realität sieht anders aus. Die schlimmsten mit der Stasi verkoppelten Fieslinge haben sich vereinigt mit den bekannten und weniger bekannten Fieslingen in Westdeutschland. Gemeinsam haben diese Typen ein System aufgebaut und bauen es weiter aus, welches Deutschland zum Schlechteren verändert hat und zur rechststaatlichen Diktatur entwickelt. Das Rechtssystem wurde verändert, verunstaltet, auf den Kopf gestellt. Erich Mieleke, Erich Honecker, Markus Wolf und andere dürften im Grabe vor Neid platzen angesichts der heugen Möglichekitzen und der heutigen Tätigkeit von Geheimdiensten. Diese toten Herrscher über die Menschen dürften vor aud ihren Gräber auferstzehen und tanzend beobachten wollen, wie ihre Genossen aus den Sicheerheits- und Parteidiensten heute zusammen mit den Machern aus dem Westen die Welt verändern und beherrschen versuchen.

Das betrifft nicht nur die Geheimdisntse, sondern auch die Wissenschaft. Neben den Rechtswissenschaften die Medizin, was das Experimentieren mit Menschen betrifft, die Mathematiker bei den Versicherungen, Physiker bezüglich der angebliche Sicherheit der Kernreaktoren und viele andere Bereiche.

Nicht anders im Ingenieurwesen und im wirtschaftliche Management, dem Internet mit Google, Facebook an der Spitze.

IM "Erika" und IM "Larve" sind zu Genüge bekannt. Beide entscheiden heute an höchster Stelle über die Geschicke Deutschlands zusammen mit dem ehemaligen KGB-Chef Wladimir Putin, samt seinen Oligarchen, welche aus der Nomenklatura, u.a. der des KGB herauskrochen.

Die heutige Welt wird beherrscht von Kriminellen aus Ost und West, dem Norden und dem Süden, die Mitte eingeschlossen.

Uns interessiert vordergründig die deutsche rechststaatliche Justiz und da die von dieser Justiz ausgeübte Zensur. Am bekanntesten sind die Fälle von Manfred Stolpe, von der Stasi als und IM "Sekretär" geführt, und die von Gregor Gysi, von der Stasi als IM "Gregor" geführt. Manfred Stolpe erreichte, dass bei mehrdeutigen Äußerungen Zensur rechtlich durchgesetzt werden kann. Gregor Gysi hat es erreicht, dass die Zusammenarbeit mit der Stasi auf den Nachweis einer schriftlichen Vereinbarung reduziert wurde. Darauf basierend missbrauchen Politiker, Geschäftemacher und Prominente ausgiebig das juristische Werkzeug einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Die Kriminellen in der deutschen Justiz leisten Beistand und unterdrücken die Berichterstattung in den Medien und im Internet über das Vorgehen von Lügnern zur Durchsetzung deren höchst persönlicher Interessen. Kriminelle filtern sich nach oben an die Entscheidungsstellen durch.

So klagten bei der Pressekammer Hamburg folgende Stasi-Akteure-Kontakteure: Gregor Gysi, Peter Porsch, Barbara und Wolfgang Deuling, Günther Wallraff (Rechtsanwalt Helmut Jipp (†)9, Thomas Springstein (Revchstanwlat Dr. Sven Krüger), Hagen Boßdorf (Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger) einige mehr.

Wir erinnern uns an einige Zensoren, welche wegen ihren Stasikontakten Zensur verlangten, anstelle klarzustellen und darzulegen, weshalb Komntakte zu verbrecherischen Geheimdiensten aufgenommen wurden, man Kontakte mit den Kriminellen pflegte, ohne sich selbst aufzugeben oder in kriminelle Tätigkeiten verwickelt zu sein bzw. zu werden. Fall doch mitgemacht, gelogen, gepetzt, Konkurrenten geheimdienstlich beseitigt, gedemütigt, dann wäre die Aufklärung noch mehr als nur angebracht. Dem sind die Zensurkammern leider nicht gewachsen. Das Gegenteil ist der Fall.

Katarina Witt (RA Prof. Dr.- Christian Schertz); Heinz Florian Oertel (Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger), Volker Kluge, Jan Ullrich (Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger). Franziska van Almsick (Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz) und viele andere.

Einige außergerichtliche Bespiele für gefährliche Akteure von früher und heute:

Professor Dr. Jörg Arnold vom Max Planck Institut, ehemaliger Richter beim Obertsten Gericht der DDR, IMS "Altmann", und B-Kader bei Gericht. B-Kader waren auserwählte, Erich Honnecker, dem Staatsratvorsitzenden, direkt unterstellte Leute, welche für den Kriegsfall die Macht ergreifen durften. Dr. Jörg Arnold hätte offenbar das Oberste Gericht der DDR als Vorsitzender übernehmen und Todesurteile am laufenden Band verkünden können. Dazu war dieser Mensch [bereit. Heute entscheidet der Professor Dr. Jörg Arnold "wissenschaftlich", was Recht und was Unrecht ist, und hat erheblichen Einfluss auf die Politik von IM "Erika" und IM "Larve".

Axel Hilpert, IM "Monika", nennen wir mal stellvertretend für viele Wirtschaftsjongleure, welche ihre Erfahrungen als DDR-Kriminelle nach 1990 erfolgreich im vereinigten Deuschland nutzten. Als Immobilienhändler und Mitbetreiber des Resorts Schwielowsee wurde dieser Herr am 9. Juni 2011 wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug in Bezug auf staatliche Fördergelder für das Resort Schwielowsee verhaftet. Nach 24 Prozesstagen wurde er am 13. Juni 2012 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Haftantritt wurde aus gesundheitlichen Gründen gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro und der Abgabe von Reisepass und Personalausweis ausgesetzt.

Am Investitionsmoloch Flughafen Schönefeld war Jochen Großmann, wohl Sohn von Werner Großmann, dem Chef der Hautverwaltung Aufklärung des MfS, als Technikchef involviert. Wir haben das mit dem Sohn nicht geprüft, aber die diesbzüglichen Artikel im Internet dürfen wohl veröffentlicht bleiben.

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24.07.2015

Die heutigen Termine

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Auf den Terminrollen fehlten - wie von Richter Andreas Buske seinerzeit (2011) angewiesen - die Namen der Richterinnen und Richter. Auch die Namen der Rechtsanwaltskanzleien fehlten. Das ist nur in Hamburg so.

Verkündung

Drei Aussetzungsbeschlüssse und eine Verurteilung. Der E.R. Schiffahrt GmbH & Cie. KG wurde eine Äußerung bezüglich der MPC Flottenfonds III Beteiligungsdgesellschaft mbH & Co.KG verboten, drei kritische Äußerungen erwiesen sich als zulässig. Az. 324 O 262/14

Im Internet finden wir die dazu die Stellungnahme der E.R. Schiffahrt:

In der Unterlassungsklage des MPC Flottenfonds III gegen E.R. Schiffahrt wegen deren Website-Stellungnahme vom 27. April 2014 ist am 24. Juli 2015 das Urteil des Landgerichts Hamburg verkündet worden. Die Klage ist zum überwiegenden Teil abgewiesen worden. Das bedeutet, der Ship Manager E.R. Schiffahrt darf auf seiner Website insbesondere weiterhin behaupten:
„Die Anleger wurden im Schreiben vom 29. Oktober 2013 eindeutig nicht wahrheitsgemäß und vollständig über alle relevanten Sachverhalte und Rahmenbedingungen für die eingeforderte Beschlussfassung informiert.“
In Bezug auf das zweite Beschlussfassungs-Anlegerschreiben vom 22. April 2014: „Risiken werden heruntergespielt und die MPC-seitigen wirtschaftlichen Vorteile von Nebenabreden werden verschwiegen.
Hier kommt das wahre Motiv zum Vorschein, warum die MPC Capital Maritime GmbH mit der Verhandlungsführung und dem Verkauf der Schiffe beauftragt wurde. Es geht um Sondervorteile aus Eigenschäften der MPC Unternehmensgruppe.
Wie aus öffentlich zugänglichen Quellen hervorgeht, stand das rechtliche und wirtschaftliche Schicksal des RIO C-Flottenfonds im Herbst 2013 auf Messers Schneide. Die vier RIO-C-Schiffe waren zu jenem Zeitpunkt dringend auf eine Charterbeschäftigung angewiesen.
Fazit: Für die Auflösung der Charterverträge war der Charterer bereit, weitere werthaltige Leistungen zu erbringen. Die Fondsgeschäftsführung hat aber nicht dafür gesorgt, dass diese Leistungen dem Fonds und seinen Anlegern zu Gute kommen. Stattdessen kommen sie allein der MPC-Gruppe zu Gute. Das hat MPC den Anlegern des MPC Flottenfonds III verheimlicht.
und
Dies zeigt, dass die einmalige Abfindungssumme in Höhe von 39,0 Mio. USD für die vorzeitige Beendigung der Charterverträge nicht dem wahren Vorteil für den Charterer entspricht“.
Auch im Übrigen darf die E.R. Schiffahrt ihre Stellungnahme vom 27. April 2014 im Wesentlichen unverändert aufrechterhalten (s. Stellungnahme der E.R. Schiffahrt zum Anlegeranschreiben des MPC Flottenfonds III vom 10. April 2015).

Verhandlungen

12:15

Mustafa G. vs. Zeitungsgruppe Hamburg GmbH 324 O 118/15

Siehe hier!

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10:15

Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG vs. Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Energiewirtschaft 324 O 193/15

Siehe hier!

10:30

Felix Sehober vs. Google Inc. 324 O 736/14

Corpus Delicti

Am 15. August 2007 berichtete Die Welt über die Stasi-Verstrickungen der Gazprom. Felix Strehober versuchte, dagegen gerichtlich vorzugehen, und erklärte unter dem 5. September 2007 in einer Eidesstattlichen Versicherung, er sei "niemals Angestellter oder sonst wie (sic) hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen". Nachdem seine Stasi-Vergangenheit anhand von Unterlagen der Birthler-Behörde belegt war, erhob die Staatsanwaltschaft Köln gegen Stehober Anklage wegen Falschaussage. Das damit eingeleitete Strafverfahren (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 536 Ds 308/08) wurde am 2. Oktober 2008 gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt.

Auch gegen die Berichterstattung über das Strafverfahren versuchte Strehober ohne Erfolg juristisch vorzugehen. Er verklagte die Axel Springer AG, die Nennung seines Namens zu unterlassen und entsprechende Berichte aus dem Internet zu entfernen. Nachdem das Landgericht Hamburg seine Klage abgewiesen hatte ( LG Hamburg, Urteil vom 12.08.2011, Az. 324 O 203/11 ), legte Strehober Berufung ein und hatte damit zunächst Erfolg (OLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2011, Az. 7 U 80/11). Springer legte dagegen jedoch Revision zum Bundesgerichtshof ein, und mit Urteil vom 30. Oktober 2012 hob der BGH das Berufungsurteil auf und stellte die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts wieder her (BGH-Urteil vom 30. Oktober 2012, Aktenzeichen VI ZR 4/12).

Heute wird geklagt gegen die Auffindbarkeit über Google dieser öffentlich zugänglichen und zulässigen Informationen.

Rechtsanwalt Dominik Höch eröffnet ein neues Zensurgebiet, ganz im Sinne von Orwell 1984, was die Geschichtskittung betrifft.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dominik Höch

Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; Rechtsanwältin Dr. Britta Heymann
Mitarbeiterin des Justiziriats Warendorf

Notizen zu der Sache 324 O 736/14

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist ein schwerer Streit.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gibt man den Namen des Klägers beim Beklagten ein, so erhält man viele Links mit Geschichten über den Kläger. Man erfährt, dass es ein Ermittlungsverfahren gab, welchen nach § 153a StPO eingestellt wurde. Es gibt viele Verfahren. Der BGH hat 2012 gesagt, dass berichtet werden darf. Heute haben wir 2015. Es ist anders. Der Kläger arbeitet nicht mehr für das Unternehmen. Seit 2014 nicht mehr. Wir haben … Streit entscheidend ist nicht die Veröffentlichung vom Verlag, sondern die Verlinkung in den Suchmaschinen. Es stellt sich die Frage, ist die Verlinkung viel schlimmer als die Veröffentlichung. Wir meinen, das ist so. Das OLG hat deutlich geschrieben, man muss trennen Verlag und Suchmaschinen. Wir sind deutlich unentschlossen. Finden das schwer. Wir sagen das Jahr war 2012, er hatte weine herausgehobene Stellung. Er war befasst mit den Finanzverhältnissen. Wir haben den Vorgang der falschen eidesstattlichen Versicherung. Er hat versucht, die Berichterstattung zu verhindern. 2014 war die Tätigkeit beendet. Reicht für uns nicht . Wenn es fünf Jahre wären, dann wäre es anders. Wenn der BGH et3was zu fünf Jahren sagen würde ,,,, Wir gehen davon aus, dass sie (Kläger) beim OLG gewinnen. Bindet uns aber nicht. Der BGH at es so dargestellt, dass es erkennbar ist. Der Name ist genannt worden. Kann das den Kläger … Hat er die Rechtsicherheit? Wir wissen es nicht.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Sie haben viel gesagt. Ich war bei der Veranstaltung. BGH-Richterin von Pentz vom VI. Senat hat sich intern geäußert, beim OLG bedankt. Muss nicht. Wie können Verlage verhindern, dass der Artikel indexiert werden. Ich will nicht die Rechtsprechung voraussagen. Es ist in Ordnung, wenn die web-Seiten vorgehalten werden, aber nicht in der Suchmaschine. Gegenstand ist nicht die Tätigkeit von 196ß. Kann ihm nicht zur Last gelegt werden. Wenn man aber über die Auffindbarkeit bei Google spricht, .. Diese schnelle Auffindbarkeit über die Suchmaschine der Berichterstattungen. Wenn ich ehrlich bin, kann ich …, wenn nicht, dann kann ich nicht … Das Ermittlungsverfahren endete mit 153a.Mein Mandant ist in Urlaub. Es wäre nicht sachelcht, wenn die Kammer ihn kenne lernen würde. Er ist ein einfacher Mann. Das ist eine k.o.-Kritik.

Vorsitzende: Es ist gerade die Tätigkeit bei diesem Unternehmen … . Google ist schwerer, die Seiten … Müssen wir halt entscheiden.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: … Es besteht ein öffentliches Interesse an den Informationen.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Es war ein Rechtsanwalt, der sogar seinen Namen geändert hat.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Er wqar bei Dasprom in der oberen Führungsebene. Wie ist die Verflechtung zwischen KGB und dem MfS … Jedenfalls wird man sich damit beschäftigen. Es ist schwer, Informationen zu beschaffen. Die Klage ist weit … teilweise zurückgenommen. Es sind keine konkreten SDeiten genannt. Beschränkt sich auf das Ermittlungsverfahren. Es ist nicht lange her. Berichterstattung … Man muss sich fragen, hat die Öffentlichkeit nicht ein Interesse. Es geht nicht, ob unwahr, … .- Rechtsanwalt Dominik Höch: Vielleicht interessant. Es sind Sachen der 80er Jahre. In der Tat, was den Kläger entgegentritt an Informationen. DDR. Die Problematik wird ihm nicht entgegengehalten. Das ist nicht das Thema. Aber wenn ihn jetzt etwas, was vor acht Jahren geschehen ist, vorgeworfen wird, … Allein die Mitteilung, die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, ist ausreichend für eine Bemakelung. Sie schütteln mit dem Kopf.

Vorsitzende: Ich überlege, um was es Ihnen geht. Dass es ein verfahren gab und die Tätigkeit für die Stasi.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Ermittlungsverfahren …

Richterin Barbara Mittler Die sind nicht so belastend, die Ermittlungsverfahren.

Vorsitzende: …. .

Rechtsanwalt Dominik Höch: Es gab Verfahren, das nicht das Ermittlungsverfahren betrafen. Berichterstattung über die 80er Jahre hat gereicht … Entlassung als das Ermittlungsverfahren … und was er dazu erklärt hat.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Es ist … Antrag über die Stasitätigkeit .. entgegengegangen.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Sage nicht Neues. Das hier ist konkrete streitgegenständig. Strafrechtliches Verfahren wiegt schwerer.

Vorsitzende wackelt mit dem Kopf: Wir hatten das anders verstanden.

Richterin Barbara Mittler …. Ob über ein eingestelltes Strafverfahren berichtet werden darf.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Wir können ….

Richterin Barbara Mittler Es ist eine Schwierigkeit in der Äußerungsdarstellung. Dass das Unternehmen kritische betrachtet wird, … .

Vorsitzende: Wir unterbrechen. Der Antrag muss anders gestellt werden.

Die Richterinnen und der Richter ziehen sich zur Beratung ins Richterzimmer zurück.

Vorsitzende nach Wiedereintritt lächelnd: Können wir unstreitig stellen die Suchergebnisse – K10?

Rechtsanwalt Dominik Höch: Sind alle der Dr. Heymann.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Nicht alle.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Wenn Sie sagen, nicht alles drin, dann was meinen Sie?

Vorsitzende: Haben Sie welt.de?

Rechtsanwalt Dominik Höch: Gegenstand ist welt.de und spiegel.de. Dass das mit Eingabe des Namens zu finden ist. Mit mit dem Cursor auf den Link gefahren. Unten steht der Link. Welt.de, spiegel.de. Stehe auch als Zeuge zur Verfügung.

Vorsitzende: welt.de/wirtschaft.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Bei Spiegel ist die web-Version identisch mit der Printversion.

Vorsitzende: Klägervertreter überreicht Anlage K12 – Auszug … und K13 – Artikel des Spiegel für Gericht und Gegner. Wollen Sie welt.de bestreiten? Das war eine streitige Berichterstattung , bei GAZPROM freigestellt.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Prokura 2015 … eingetragen, dass er keine Prokuruist seit 01.04.2014 mehr ist. §0.09.2014 Vertrag endgültig … .

Vorsitzende: Für den Tatbestand. Sie wollten noch was sagen, um was es ging.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Weiß nicht, was Sie beraten haben. Allgemein. Umstand des Einstellungsverfahrens … öffentliches Interesse.

Es wird diskutiert.

Rechtsanwalt Dominik Höch: … .

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: … klares Interesse an Informationen …

Rechtsanwalt Dominik Höch: … .

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Darf ich zu Ende sprechen?

Rechtsanwalt Dominik Höch piepsig: Natürlich.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Es gab weitere Berichterstattungen … Es gibt eine Vorkenntnis der Öffentlichkeit.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Darf ich kurz antworten. Der EGMR betreff von web-Seiten in Suichmaschinen. Was ich interessant finde … BGH sagt, passivische Plattform … ist hinzunehmen. Heute ist eine Information besonders schädlich, wenn ich diese schnell finde, weil auch das … Entscheidend, wie machen es möglich, dass schnell zu finden ist. Das machen auch sie. Das ist missverständlich. BGH sagt, macht keinen Unterschied. EGMR hat es anders gesehen als bei gedruckten Informationen. Der BGH … konkrete … .

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Sie werden sich nicht wundern, dass ich anders denke.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Ist nur ein Satz. Der EGMR macht es .. Urteil.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Sie haben eine russische Suchmaschine.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Klar. Aber wir sind bei Google mit einem Marktanteil von 90 Prozent.

Vorsitzende diktiert: Der Kläger … Ermittlungsverfahren. Es geht nicht um die Tätigkeit beim MfS.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Zu allgemein gefasst. Streitgegenstand sind die Berichte über das Strafverfahren auch im Zusammenhang mit die Stasitätigkeit.

Vorsitzende diktiert: … Stasitätigkeit ….

Rechtsanwalt Dominik Höch: Nicht so etwa. Mit seiner beruflichen Tätigekit in den 80er Jahren.

Vorsitzende diktiert neu: …… ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit in den 80er Jahren. Wir wissen gar nicht … . Vielleicht Verlinkung auf …. .

Richterin Barbara Mittler: Nicht schriftliches Vwerfahren.

Vorsitzende diktiert: Zwei Berichterstattzungen sind gelassen worden. Haben gefragt, warum.

Googleanwältin Dr. Britta Heymann: Keine Ahnung.

Vorsitzende: Er hat das OLG im Rücken.

Googlejustiziarin: Ist ein Fakt.

Rechtsanwalt Dominik Höch: Ein schöner Fall.

Vorsitzende lacht, Richterin Mittler lacht mit: Hamburg hatte und vertreten.

Vorsitzende: Anträge … auch so wie geschehen. Wird in der Berichterstattung … Wenn man begründet, weshalb. … schreibt der Kläger … .

Rechtsanwalt Dominik Höch: Es geht nur um Rechtsfragen

Vorsitzende: Wir wollen ins schriftliche Verfahren gehen. Vielleicht … , dass sie Google zuerst schreiben, was für eine Klage gestellt ist und was der Kläger möchte.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtlage erörtert. Der Kläger stellt den Antrag aus der Klage vom 05.09.2014 mit der Maßgabe, wie aus den in der Anlage zur Klage ersichtlichen Berichterstattungen geschehen. Der Antrag zu www.robertamstredam.com wird zurückgenommen. Beklagtenvertreterin beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagtenvertreterin kann auf die heutigen Hinweise bis zum 28.08.2015 Stellung nehmen.
2. Weiter prozessleitende Maßnahmen.

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10:30

Raab, H, vs. BILD GmbH & Co. KG u.a. 324 O 737/14

Siehe hier!

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12:00

Monika Maron vs. Verbrecher Verlag 324 O 219/15

Corpus Delicti

Der_Schmuggel_ueber_die_Grenzel.jpg Der Verbrecher-Verlag musste das Buch "Der Schmuggel über die Zeitgrenze" von Chaim Noll zurückziehen, weil Monika Maron als IM "Mitsu" juristisch gegen das Buch vorging.

Einmal Stasi, immer Stasi, das ist leider die Regel.

"Fall Monika Maron" von Bärbel Bohley im Spiegel 28.08.1995:

Meine Scham über Monika Marons heutiges Verhalten bedrückt mich mehr als die Fakten, die mir bisher aus ihrer Geschichte bekannt wurden. Jede Enttäuschung macht müde und tut weh. Die Halbherzigkeit Monika Marons schreibt eine unheimliche Tradition aus der DDR fort: die Verantwortungslosigkeit der öffentlichen Person gegenüber der Öffentlichkeit. Warum fällt es den prominenten Leuten wie Heiner Müller, Ludwig Güttler, Willi Sitte und letztendlich Monika Maron so schwer, Verantwortung zu übernehmen?

Spätestens als Christa Wolfs Kontakte zur Stasi bekannt wurden, hätte Monika Maron den Mund aufmachen müssen, wenigstens aus Solidarität zur Schriftsteller-Kollegin. Aber man ahnt ... (* Am 15. Januar 1990. )

Monika Maron wurde im Buch auf den Seiten 252, 253, 254 erwähnt bzw. behandelt. Der Verlag hat die beanstandeten Passagen mit schwarzen Streifen bedruckter Foline überkleben lassen, welche nach vielem Aufwand sich entfernen lässt. Der Verbrecher Verlag hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) abgegeben, ohne diese möglicherweise abgeben zu müssen, in der Überzeuigung, dass das Überkleben mit eine bedruckten Folie genügt, um dem Wunsch von Monika Maron gerecht zu werden. Vergebens. Die Hambugrer Zensoren sehen das andsers.

Gegenstand der heutigen Verhandlung war der "Nachweis", dass der Verlag seiner eigenen Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Richterin Dr. Kerstin Gronau rubbelte mit Ihren Fingernägeln über 20 Minuten an der Seite 253 und hatte nicht ganz die Hälfte freigerubbelt. Das genügte den Zensoren, um den Verlag zur Kassse zu bitten.

In einem von mir (Rolf Schälike) nach der Verhandlung bestelltem Buch sind die streitgegenständlichen Passagen auf den beanstandeten Seiten nicht mehr gedruckt. Die streigegenständlichen leeren Stellen sind mit schwarzen Streifen bedruckt. Das dürfte nun sicher sein. Spannend, ob die Richterinnen auch da versucht haben zu rubbeln.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Stuß (?)

Notizen zu der Sache 324 O 219/15

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Beklagtenanwalt überreicht der Vorsitzende Richterin Simone Käfer ein eingeschweißtes Buch: Ich habe das bei Amazon bestellt, prüfen Sie bitte.

Richterin Dr. Kerstin Gronau entfernt die Folien, schlägt das Buch auf Seite 253 auf und beginnt mit ihren Fingernägeln zu rubbeln: Wir haben das gemacht. Wenn Sie nicht glauben, wiederholen wir jetzt das hier. Man kriegt es ab.

Marion-Anwalt Matthies van Eendenburg aus Stasiart: Wir müssen uns den neugierigen Leser vorstellen.

Richterin Dr. Kerstin Gronau rubbelt vorsichtig, entfernt die kleinen Schipsel: Was nicht passieren darf, dass die Seite reißt, kaputt geht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir rubbeln, wenn Sie uns nicht sagen, das führt nicht zur Rücknahme des Widerspruchs.

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Beklagtenanwalt lässt sich auf diese Stasimethoden ein: Habe zehn einstweilige Verfügungen, dass das nicht geht. Sie können weiter machen. Wir können uns ionzwischen unterhalten. Sie wollen Vertragstrafe geben. Es ist ein kleiner Verlag. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung ist abgegeben worden. Es ist nicht so, dass der Verlag es darauf abgesehen hat. Vorsatz ist es nicht, höchstens Fahrlässigkeit.

Marion-Anwalt Matthies van Eendenburg als Stasivollstrecker: Ich hatte telefoniert. Wir hätten klären können, ob Sie den Widerspruch zurücknehmen.

Beklagtenanwalt: Geht nicht. Es gibt dann einen Schadensanspruch gegenüber der Firma, die die Folien aufgetragen hat.

Marion-Anwalt Matthies van Eendenburg als erfahrener Zensor: Schadensersatz? Da würde das Urteil der Kammer nicht helfen. Das Prozedure müsste wiederholt werden.

Beklagtenanwalt: Es ist wirksamer.

Marion-Anwalt Matthies van Eendenburg tritt nach: Wir haben geltend gemacht. Wie viel Exemplare sind ausgeliefert worden? Was schlägt Ihre Mandantin vor? Wie gesagt, habe telefoniert, neue Anlage erhalten.

Richterin Barbara Mittler:' Wir können das ins Protokoll aufnehmen. Dann hätten Sie was für den Schadensersatz.

Vorsitzende: Streitwert ist € 50.000,-.

Beklagtenanwalt: Es geht um die Vertragsstrafe.

Vorsitzende zynisch: Dann soll man anfangen zu sparen.

Es wird weiter gerubbelt.

Ein Anwalt aus dem Publikum zur rubbelden Richterin: Da geht der Lasck von Ihren Nägelnb ab.

Richterin Dr.Kerstin Gronau stolz: Ich lackiere mein Fingernägel nicht. Bwenutze so etwas nicht. Wir haben schon geübt.

Die Vorsitzende diktiert nach ca, zwanzig minuten Rubbeln: Wollen wirt zu Enfde rúibbeln oder reicvht das? Wir kpönen den Text lesen.

Die Parfteivertreter beugen sich über den Tisch und sehen sich das abgerubbelte Blat an.

Vorsitzende: Man kann es lesen.

Marion-Anwalt Matthies van Eendenburg Ja.

Beklagtenanwalt schweigt.

Vorsitzende: Der Antragsgegner überreicht das Schreiben vom 23.07.15 nebst Anlage für Gericht und Gegner. Es geht um die Folie auf Seite 253. Die Lesbarkeit wird nach Entfernung allseitig bestätigt.

Beklagtenanwalt: Ich bestätige gar nichts.

Vorsitzende: Wollen Sie bestreiten?

Beklagtenanwalt: Ich bestätige nicht und bestreite nichts.

Vorsitzende diktiert: Das Exemplar wird als Ast 9 zur Akte genommen. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Im Einvernehmen mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 27.07.,15, 12:00 im Raum B 334.

27.07.15, 12:10, Richter Dr. Thomas Linke im Geschäftszimmer: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 21.05.15 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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12:30

Pierre Casiraghi vs. Axel Springer SE 324 O 28/15

Siehe hier!

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12:30

Andrea Casiraghi vs. Axel Springer SE 324 O 8/15

Siehe hier!

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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