24.07.2015 - Stasi-Anwälte bemühen sich um Zensur

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RAe Dominik Höch, Dr. Sven Krüger, Matthies van Endenburg verlangen Geschichtskittung



Inhaltsverzeichnis


Monika Maron (Heute als Zensorin) meint, sie kann endlich alles schreiben, was sie will.


Vera Lengsfeld über das SED-Vermögen und Gazprom

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

24.07.2015


Kritik an Care-Energy

Was war heute los?

Den Hamburger Rechtsanwälten Dr. Sven Krüger und Matthies van Eendenburg, bekannt als Vertreter bekannter Stasi-Akteuren, schloss sich heute der Berliner Rechtsanwalt Dominik Höch an. Für den Stasi-Akteur Felix Strehober, bis 2014 hoher Manager bei Gazprom, der das öffentliche Bekanntwerden durch eine falsche eidesstattliche Versicherung zu verhindert versuchte besteht nun darauf, dass alle Google-Suchergebnisse auf das nach Zahlung der Geldauflage nach § 153 a (StPO) eingestellte Strafverfahren von der Mega-Suchmaschine in Deutschland nicht erscheinen. Dominik Höch nutzt offenbar den massiven und berechtigten Beschuss von Google, um in Deutschland Orwell 84 noch weiter auszubauen.

Rechtsanwalt Der. Sven Krüger vertrat heute keinen Stasi-Akteuer, sondern den Mörder, dessen Mord erst nach 11 Jahren aufgeklärt wurde. Neben Stasi-Akteuren, Wirtschaftskriminellen sucht dieser Anwalt offenbar nun verstärkt Mandanten unter den Kriminellen. Sein Partner, der Strafverteidiger Johann Schwenn, dürfte ihm dabei helfen.

Rechtsanwalt van Eendenburg klagte für Monika Maron, welche für die Stasi in Westberlin Aufträge erfüllte und heute noch meint, das war o.k. Sie meint, heute alles schreiben zu können, was sie möchte. Das kann sogar stimmen, denn sie schreibt nur das, was erlaubt ist. Deutschland Heute entspricht offenbar ihren Innenleben ohne wenn und aber.

Was seinerzeit Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp mit seinen Massenmördern als Mandanten nicht so richtig erreichte, werden es die heutigen creme de lá creme Anwälte aus Hamburg, Berlin und anderswo (z.B. Köln) erreichen: Geschichtsglättung, Verklärung, Wiederholung alter Verbrechen

Stasi-Akteure

Stasi-Akteure heute


KLARTEX: Ungebremste Karrieren von Stasi-Leuten - Warum dies für die Opfer unerträglich ist


Unentdeckt in die deutsche Einheit


Jörg Arnold IMS Altmann, in Der DDR Richter am Obersten Gericht, Kader für außerordentliche Situationen (Schnellgerichte)

Zur Klarstellung: Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR, offizielle und nichtoffizielle, Stasi-Denunzianten sind keine schlechteren und keine besseren Menschen als die in Westdeutschland damals und heute lebenden.

Diese Menschen haben das Pech gehabt, sich geoutet zu haben mit ihren fiesen Eigenschaften unter den Bedingungen eines Verbrecherstaates. Sie haben aber auch das Glück gehabt und haben die Chancen immer noch, ihre Fiesheit zu erkennen und in Gesamtdeutschland sich anders zu verhalten. Diese Menashcne haben die Chance mikt ihren Erfahrungen Aufklärung zu unterstützen, um aus der Vergangenheuit zu lernen, um Verbrechen und Wiedreholungen in der Zukunft zu vermeiden.

Was die Menschen im vereinigten Deutschland erwarten dürften, wäre, dass die Fieslinge unter den offizieelen und nicht offiziellen Mitarbeiutern der Staatssicherheit sich ins normale Leben zurückziehen, und/oder unter gewisser Beobachtung bleiben, um weniger Schaden anzurichten.

Das Gegenteil ist in der Realität passiert. Die schlimmsten mit der Stasi verkoppelten Fieslinge haben sich vereinigt mit den bekannten und weniger bekannten Fieslingen in Westdeutschland. Gem,einsam haben diese Typen ein System aufgebaut, welches Deutschland zum Schlechteren verändert hat. Das Rechtssystem wurde verunstaltet. Erich Mieleke, Erich Honecker, Markus Wiolf und andere dürften im Grabe vor Neidpaltze, angesichts der heugen Möglichekitzen und der heutiogen Tätigkweit von Geheimdiensten und der Beherrsachung der Geschehenisse durch diese zusammen it dene frühenen Genossen aus den Sichnerheits- und Parteidienten.

Das betrifft nicht nur die Gweheimdisntse, sondern auch die Wissenschaft. Neben den Rechtswissenschaften die Medizin, was das Experimentieren mit Menschen betrifft, die Mathematiker bei den Versicherungen, Physiker bezüglich der angebliche Sicherheit der Kernreaktoren und viele andere Bereiche.

Nicht anders im Ingenieurwesen und im wirtschaftliche Management.

IM "Erika" und IM "Larve" sind zu Genüge bekannt. Beide entscheiden heute an höchster Stelle über die Geschicke Deutschlands zusammen mit dem ehemaligen KGB-Chef Wladimir Putin, samt seinen Oligarchen, welche aus der Nomenklatura, u.a. der des KGB sich entpuppten.

Die heutige Welt wird beherrscht von Kriminellen aus Ost und West, dem Norden und dem Süden, die Mitte eingeschlossen.

Uns interessiert vordergründig die deutsche rechststaatliche Justiz und da die von dieser Justiz ausgeübte Zensur. Am bekanntesten sind die Fälle von Manfred Stolpe, von der Stasi als und IM "Sekretär" geführt und die von Gregor Gysi, von der Stasi als IM "Gregor" geführt. Manfr3d Stolpe erreichte, dass bei mehrdeutigen Äußerungen Zensur rechtlich durchgesetzt werden kann. Gregor Gysi hat es erreicht, dass die Zusammenarbeit mit der Stasi auf den Nachweis einer schriftlichen Vereinbarung reduziert wurde. Darauf basierend missbrauche Politiker, Geschäftemacher und Prominete ausgiebig das juristische Werkzeug einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Die Kriminellen in der deutschen Justiz leisten Beistand und unterdrücken die Berichterstattung in den Medien und im Internet über das Vorgehen von Lügnern zur Durchsetzung deren höchst persönlicher Interessen. Kriminelle filtern sich nach oben an die Entscheidungsstellen durch.

So klagten bei der Pressekammer Hamburg folgende Stasi-Akteure-Kontakteure: Gregor Gysi, Peter Porsch, Barbara und Wolfgang Deuling, Günther Wallraff, Thomas Springstein, Hagen Boßdorf.

Einige Bespiele für gefährliche Akteure von früher und heute:

Professor Dr. Jörg Arnold vom Max Planck Inmstitut, ehemaliger Richter beim Obertsten Gericht der DDR, IMS "Altmann" und B-Kader bei Gericht. B-Kader beudetet, dass dieser Richter im Ausnahmezustand Todesurteile sprechen konnte. Heute entscheidet dieser Professor wissenschaftlich, was Recht und was Unrecht ist, und hat erheblichen Einfluss auf die Politik von IM "Erika" und IM "Larve".

Axel Hilpert, IM "Monika", nennen wir mal stellverterend für viele Wirtschaftsjongleure, welche ihre Erfahrungen als DDR-Kriminelle nach 1990 erfolgreich im vereinigten Deuschland nutzten. Als Immobilienhändler und Mitbetreiber des Resorts Schwielowsee wurde dieser Herr am 9. Juni 2011 wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug in Bezug auf staatliche Fördergelder für das Resort Schwielowsee verhaftet. Nach 24 Prozesstagen wurde er am 13. Juni 2012 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Haftantritt wurde aus gesundheitlichen Gründen gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro und der Abgabe von Reisepass und Personalausweis ausgesetzt.

Am Investitionsmoloch Flughafen Schönefeld war Jochen Großmann, Sohn von Werner Großmann, dem Chef der Hautverwaltung Aufklärung des MfS, als Technikchef involveirt. Wir haben das nicht geprüft, aber dihttps://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22Jochen+Gro%C3%9Fmann%22+Stasi diesbzüglichen Artikel im Internet dürfen wohl veröffentlicht bleiben.

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24.07.2015

Die heutigen Termine

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Auf den Terminrollen fehlten - wie von Richter Andreas Buske seinerzeit (2011) angewiesen - die Namen der Richterinnen und Richter. Auch die Namen der Rechtsanwaltskanzleien fehlten. Das ist nur in Hamburg so.

Verkündung

Drei Aussetzungsbeschlüssse und eine Verurteilung. Der E.R. Schiffahrt GmbH & Cie. KG wurde eine Äußerung bezüglich der MPC Flottenfonds III Beteiligungsdgesellschaft mbH & Co.KG, drei kritische Äußerungen erwiesen sich als zulässig. Az. 324 O 262/14

Im Internet finden wir die dazu die Stellungnahme der E.R. Schiffahrt:

In der Unterlassungsklage des MPC Flottenfonds III gegen E.R. Schiffahrt wegen deren Website-Stellungnahme vom 27. April 2014 ist am 24. Juli 2015 das Urteil des Landgerichts Hamburg verkündet worden. Die Klage ist zum überwiegenden Teil abgewiesen worden. Das bedeutet, der Ship Manager E.R. Schiffahrt darf auf seiner Website insbesondere weiterhin behaupten:
„Die Anleger wurden im Schreiben vom 29. Oktober 2013 eindeutig nicht wahrheitsgemäß und vollständig über alle relevanten Sachverhalte und Rahmenbedingungen für die eingeforderte Beschlussfassung informiert.“
In Bezug auf das zweite Beschlussfassungs-Anlegerschreiben vom 22. April 2014: „Risiken werden heruntergespielt und die MPC-seitigen wirtschaftlichen Vorteile von Nebenabreden werden verschwiegen.
Hier kommt das wahre Motiv zum Vorschein, warum die MPC Capital Maritime GmbH mit der Verhandlungsführung und dem Verkauf der Schiffe beauftragt wurde. Es geht um Sondervorteile aus Eigenschäften der MPC Unternehmensgruppe.
Wie aus öffentlich zugänglichen Quellen hervorgeht, stand das rechtliche und wirtschaftliche Schicksal des RIO C-Flottenfonds im Herbst 2013 auf Messers Schneide. Die vier RIO-C-Schiffe waren zu jenem Zeitpunkt dringend auf eine Charterbeschäftigung angewiesen.
Fazit: Für die Auflösung der Charterverträge war der Charterer bereit, weitere werthaltige Leistungen zu erbringen. Die Fondsgeschäftsführung hat aber nicht dafür gesorgt, dass diese Leistungen dem Fonds und seinen Anlegern zu Gute kommen. Stattdessen kommen sie allein der MPC-Gruppe zu Gute. Das hat MPC den Anlegern des MPC Flottenfonds III verheimlicht.
und
Dies zeigt, dass die einmalige Abfindungssumme in Höhe von 39,0 Mio. USD für die vorzeitige Beendigung der Charterverträge nicht dem wahren Vorteil für den Charterer entspricht“.
Auch im Übrigen darf die E.R. Schiffahrt ihre Stellungnahme vom 27. April 2014 im Wesentlichen unverändert aufrechterhalten (s. Stellungnahme der E.R. Schiffahrt zum Anlegeranschreiben des MPC Flottenfonds III vom 10. April 2015).

Verhandlungen

12:15

Mustafa G. vs. Zeitungsgruppe Hamburg GmbH 324 O 118/15

Corpus Delicti

Im Hamburger Abendblatt wurde reisserlich unter der Überschrift "Mord an Mustafa Tütüncü nach elf Jahren aufgeklärt.
Der mutmaßliche Täter wurde an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Sein Motiv soll Eifersucht gewesen sein." berichtet:

Harburg. Beamte der Mordkommission haben elf Jahre nach der Tat den mutmaßlichen Mörder von Mustafa Tütüncü festgenommen. In der HafenCity verhafteten die Beamten den 44 Jahre alten Mustafa G. an seinem Arbeitsplatz. Er hatte nach Erkenntnissen der Ermittler am 4. Oktober 2003 auf den 38-jährigen Tütüncü eingestochen, während dieser schlief. Motiv der Tat soll Eifersucht gewesen sein.

Es werden die Straße, in der der Verdächtige wohnt, sein Beruf, der Ort und sein Unternehmen genannt.

Die vorgeworfene brutale Tat wird ausführlich beschrieben:

Voller Hass stach der Täter immer wieder auf Tütüncü ein. Der versuchte zu fliehen, rannte in Hemd und Hose aus dem Haus. In einem Hinterhof holte ihn der Täter ein. Dort stach er erneut auf den 38-Jährigen ein. Dabei schnitt er ihm fast den Kopf ab. "Die Tat zeichnete sich durch besondere Brutalität und Hass aus", sagt ein Beamter. Bereits in der Wohnung war die Klinge des Messers, das der Täter mitgebracht hatte, im Körper des Opfers stecken geblieben und abgebrochen. Daraufhin hatte sich der Mann ein Messer aus der Küche geholt, mit dem er den bereits schwer verletzten Geschäftsmann verfolgte. Im Hinterhof stach er so wild auf den 38-Jährigen ein, dass auch bei diesem Messer die Klinge abbrach. Der Täter entkam. Der Unternehmer erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

Für genügend Leute identifizierbar. Dass muss verboten werden. Ein idealer Mandant für Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, um Zensur über die Identifizierbarkeit zu üben.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Beklagtenseite: Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte; Renstanwältin Britta Bullerkotte

Notizen zu der Sache 324 O 118/15

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir müssen noch was austeilen. Es geht um die Berichterstattung der Beklagten über die Festnahme des Klägers, verdächtigt wird, in ein Verbrechen verwickelt zu sein. Der Mann wird beim vollen Namen genannt, aber nur festgenommen. Als Geschichte wird über einen Mord berichtet. Der Kläger wurde nicht befragt. Den Name hat die Beklagte von der Polizei erfahren. Der Kläger meint, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind nicht beachtet worden. Man hat offen gelassen. …. Der Kläger ist erkennbar durch Alter, berufliche Tätigkeit, Ort der Festnahme. Es geht um eine Tötungsdelikt, angeblich aus Eifersicht …. Braucht nicht jeder zu erkennen. Vorraussetzungen der Verdachtsberichterstattung sind nicht eingehalten worden. Der Kläger hätte befragt werden müssen. Tatsache ist, dass der Polizeibeamte den Namen genannt hat.

Justiziarin: Namen haben wir erhalten durch die Pressemitteilung der Polizei.

Richterin Simone Käfer: Wenn nicht dienstlich, dann keine Voraussetzungen …

Justiziarin: Private Quelle, dann Verdacht.

Richterin Simone Käfer: Private Quelle .. Frage anders. Die Pressemitteilung der Polizei war anonymisiert. 2005 war der Vorgang. Es ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber der Ehefrau abgegeben worden. Man hätte auch berichten können … Man hätte jedenfalls die Stellungnahme einholen müssen.

Justiziarin: Der Kläger ist inhaftiert

Richterin Simone Käfer: Man hätte den Verteidiger fragen können.

Rechtsanwältin Britta Bullerkotte: Vor dem Gefängnis auch … Namen streichen …

Richterin Barbara Mittler: Wir unterscheiden … .

Richterin Simone Käfer: Was wäre wenn nur Mustafa G. Frag, ob Krüger einverstanden ist.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Hm. Wir haben davon abgesehen, daraus ein großes Ding zu machen. Wenn der sich in der Haft befindende Kläger nicht selbst recherchiert hat. Frau sagt aus, stand in der Zeitung. Wir haben das Hamburger Abendblatt angesprochen. Wenn der Verlag sagt, haben wir nicht … Haben Referendar rangesetzt und er hat gefunden. In früheren Jahren hätte ich ein Fass aufgemacht.

Rechtsanwältin Britta Bullerkotte: Ich muss die Redaktion fragen, ob sie einverstanden ist, den Namen zu streichen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Ob es reicht, den Namen zu streichen? Würde ich nicht bejahen.

Richterin Simone Käfer: Wir bejahen Erkennbarkeit.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Ich möchte mich nicht festlegen, ob das nicht auch eine Rechtsverletzung ist..

Rechtsanwältin Britta Bullerkotte: Seit 2005 ist ja was dazugekommen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Hier geht es um die Erkennbarkeit.

Richterin Simone Käfer: Gut, dann entscheiden wir noch mal. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 13.0p3.2015 mit der Maßgabe, wie geschehen in dem Bericht "Mord an Mustafa Tütüncü nach 11 Jahren aufgeklärt".

Beschlossen und verkündet

1. Die Beklagten-Vertreterin kann auf den Schriftsatz vom … und die heutigen Hinweise bis

Rechtsanwältin Britta Bullerkotte: Drei Wochen

Richterin Simone Käfer: zum 14.08.2015 Stellung beziehen.

2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.08.2015, 9:55, Saal B 335.
________________

10:15

Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG vs. Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Energiewirtschaft 324 O 193/15

Corpus Delicti

Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH klagt gern, wird aber auch verklagt. Bei Google findet man allerhand.

Es ging um Kritik seitens des Österreichisches Unternehmens Energie Control Austria, dass es an die 150 Beschwerden seitens vermeintlicher Kunden gibt.

Zur heutigen Verhandlung gibt es die Presseinformation der Antragsgegnerin

E-Control gewinnt Medienrechtsstreit gegen Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG

Landgericht Hamburg hat vom Energieunternehmen Care Energy erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben – Vom Regulator veröffentlichte Zahl der Anfragen und Beschwerden ist korrekt
Wien (4. August 2015) – Die Information der Regulierungsbehörde E-Control, dass es bis April mehr als 150 Anfragen und Beschwerden über Care Energy bei der E-Control gab sowie die Info, dass es Konsumenten gab, die von Care Energy als Vertragspartner begrüßt wurden, obwohl sie noch nie Kontakt mit Care Energy hatten, sind korrekt und dürfen weiter verbreitet werden. Die Regulierungsbehörde konnte die Zahl der Anfragen und Beschwerden in einer mündlichen Verhandlung ausreichend glaubhaft machen, worauf das Landgericht Hamburg einen zunächst ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschluss durch Urteil aufgehoben hat. Care Energy hatte die Zahlen angezweifelt und im Mai eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der diese Informationen von der E-Control nicht mehr verbreitet werden durften. „Wenn wir es im Sinne unseres gesetzlichen Auftrags für notwendig erachten, Unternehmen beim Namen zu nennen, etwa wenn gehäuft Beschwerden vorliegen, werden wir das auch in Zukunft tun, und zwar auch dann, wenn wir dies gerichtlich durchsetzen müssen“, sagt E-Control-Vorstand Walter Boltz. Care Energy kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Rückfragehinweis E-Control MMag. Christian Thalmayr Tel.: +43 1 24 7 24-214 christian.thalmayr@e-control.at www.e-control.at Twitter: www.twitter.com/energiecontrol Facebook:

www.facebook.com/energie.control

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Todsem (?)

Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann

Notizen zu der Sache 324 O 193/15

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer nach Diskussion und Vorlage mehrere eidesstattlicher Erklärungen seitens des Rechtsanwalt Dr. Roger Mann: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer gibt zu erkennen, das die einstweilige Verfügung aufgehoben werden wird. Der Antragsteller-Verterterin wird Gelegenheit gegeben, Einsicht in den Ordner mit den Beschwerden zu nehmen. Sie bittet dass die Beschwerden vorgelegt und zur Gerichtsakte gereicht werden. O.k. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt im Einverständnis mit den Parteienam Montag, den 27.07.15, 12:00, Raum B 334

27.07.15: Verkündung, Richter Dr. Thomas Linke Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 11.05.15 wird aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Kostenentscheidung.

_______________

10:30

Felix Sehober vs. Google Inc. 324 O 736/14

Corpus Delicti

Am 15. August 2007 berichtete Die Welt über die Stasi-Verstrickungen der Gazprom. Felix Strehober versuchte, dagegen gerichtlich vorzugehen, und erklärte unter dem 5. September 2007 in einer Eidesstattlichen Versicherung, er sei "niemals Angestellter oder sonst wie (sic) hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen". Nachdem seine Stasi-Vergangenheit anhand von Unterlagen der Birthler-Behörde belegt war, erhob die Staatsanwaltschaft Köln gegen Stehober Anklage wegen Falschaussage. Das damit eingeleitete Strafverfahren (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen >536 Ds 308/08) wurde am 2. Oktober 2008 gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt.

Auch gegen die Berichterstattung über das Strafverfahren versuchte Strehober ohne Erfolg juristisch vorzugehen. Er verklagte die Axel Springer AG, die Nennung seines Namens zu unterlassen und entsprechende Berichte aus dem Internet zu entfernen. Nachdem das Landgericht Hamburg seine Klage abgewiesen hatte ( LG Hamburg, Urteil vom 12.08.2011, Az. 324 O 203/11 ), legte Strehober Berufung ein und hatte damit zunächst Erfolg (OLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2011, Az. 7 U 80/11). Springer legte dagegen jedoch Revision zum Bundesgerichtshof ein, und mit Urteil vom 30. Oktober 2012 hob der BGH das Berufungsurteil auf und stellte die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts wieder her (BGH-Urteil vom 30. Oktober 2012, Aktenzeichen VI ZR 4/12).

Geklagt wird gegen die Auffindbarkeit über Google dieser erlaubten öffentlichen Informationen.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dominik Höch

Beklagtenseite: Kanzlei Tyalor Wessing; Rechtsanältin Heinemann
Mitarbeiterin des Justiziriats Warendorf

Notizen zu der Sache 324 O 736/14

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

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10:30

Raab, H, vs. BILD GmbH & Co. KG u.a. 324 O 737/14

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Torsem (?)

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Amelung

Notizen zu der Sache 324 O 737/14

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

_______________

12:00

Monika Maron vs. Verbrecher Verlag 324 O 219/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg

Beklagtenseite: Rechstanwalt Stuß (?)

Notizen zu der Sache 324 O 219/15

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende ERichterin Simone Käfer:

_______________

12:30

Casiraghi, P. vs. Axel Springer SE 324 O 28/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronaubr>

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prof. Prinz; Rechtsanwältin Dr. Lüssmann

Beklagtenseite: Rechstanwalt Spiros Avoukatos

Notizen zu der Sache 324 O 28/15

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende ERichterin Simone Käfer:

_______________

12:30

Casiraghi, A. vs. Axel Springer SE 324 O 8/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronaubr>

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prof. Prinz; Rechtsanwältin Dr. Lüssmann

Beklagtenseite: Rechstanwalt Spiros Avoukatos

Notizen zu der Sache 324 O 8/15

24.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende ERichterin Simone Käfer:

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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