24.04.2015 - Zwei private, eine Aktienfonds-Posse

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 14:29, 25. Apr. 2015 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Notizen zu der Sache 324 O 376/14)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 14:30, 25. Apr. 2015 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Notizen zu der Sache 324 O 362/14)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 175: Zeile 175:
'''24.04.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike '''24.04.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
-'''Richterin Barbara Mittler:'''+'''Vorsitzende Richterin SXimone Käfer:'''
-'''Richterin Barbara Mittler:''' Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass die Differenzierung zwischen empfohlene und nicht empfohlene Beiträge eine zulässige Meinungsäußerung ist und die Klägerin nicht verpflichtet ist, darzulegen, welche Kriterien zu Grunde gelegt werden.+'''Die Vorsitzende:''' Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert.
-Anträge werden gestellt. … Beklagtenvertreter beantragt, die einstweilige Verfügung vom 13.12.13 aufzuheben.+Anträge werden gestellt. …
-'''Beschlossen und verkündet:''' Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt am Schluss der Sitzung.+ 
 +'''Beschlossen und verkündet:'''

Version vom 14:30, 25. Apr. 2015

dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Zwei private, eine Aktienfonds-Posse

Inhaltsverzeichnis


Germany Briefing - How would you invest 500m euros?


Schiffsfonds - Auch diese Party ist vorbei - Teil 1

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

24.04.2015


Younique Salon Osnabrück


Was war heute los?

Eigentlich war heute nichts los. Vielleicht aber doch. Verhandelt wurde zwei Stunden länger als geplant.

Die erste Sache dauerte fünfzehn Minuten. Es erging ein Versäumnisurteil, wahrscheinlich verkündet in der Geschäftsstelle.

Die zweite Sache begann über eine Stunde später, um 11:30. Schluss der Verhandlungen war 15:00, Die letzte Verhandklung begann 14:30, geplant war der Begimm um 12:30.

Wahrscheinlich trafen sich die LG-Zensoren wieder beim Italiener mit den OLG-Zensoren. Insofern ein verdientes Mittagskränzchen unter Kollegen. Stressabbau muss eben sein.

Für uns interessant die Verhandlung 324 O 376/14, in der die Vorsitzende Richterin meinte, dass auch Verschwiegenes dazu führen kann, das etwas Falsches dargelegt word. Offenbar ist Richterin Simone Käfer lernfähig und kann sich von den starren, lebensfremden äußerungsarechtlichen Denkstrukturen doch lösen. Sie verwickelt sich offenbar in Widersprüche, fürdie es keine Lösung gibt. Überforderung eben.


Korruption und die Justiz


Ungestraft schmieren? Warum die deutsche Justiz bei Korruptionsfällen hilflos ist


Verfestigt

___________

24.04.2015

Die heutigen Termine

terminrolle_150424_Vk.jpg

terminrolle_150424_Vh.jpg

Verkündung

Es gab sechs Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal.


Aus dem Munde der Vorsitzenden

Verhandlungen

10:00

T. Schreiter vs. H. Treu 324 O 689/14

Corpus Delicti

Offenbar irgendeine Beleidigung bzw. unwahre Behauptung oder wahre aber unzulässiger Behauptung im Internet.

Die Pseudoöffentlichkeit bekam nur Fetzen mit: Der Kläger sei der Erfahrung und der Meinung des Beklagten nach ein Verbrecher. … Stundenlohn … , um Bericht zu schreiben.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kertsin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Kurzbericht zu den Sachen 324 O 689/14

24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Nach zehn Minuten Waftezeit:

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Klägervertreter stellt sodann den Antrag aus der Klage zu Ziff. 1 mit der Maßgabe,, dass es …wie folgt heißen soll … : …. .

Es wird festgestellt, dass der Beklagtenvertreter zum heutigen Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung bis 10:10 nicht erschienen ist. Der Klägervertreter beantragt den Erlass eines Versäumnisurteile.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung der Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.04.15, 10:15 im Raum B 334.

________________

MPC Münchmeier Petersen Capital AG vs. DVV Media Group GmbH 324 O 376/14

Corpus Delicti

Die DVV Media Group ist einer der führenden Fachverlage im Bereich Verkehr, Transport, Logistik, maritime Technik, Bahntechnik und Travel. In irgendeiner deren Zeitschriften wurde Unangenehmes über den Kläger geschrieben. Der Kläger habe Wichtiges verschweigen und damit Entscheidungen zu Ungunsten Anderer beigetragen.

Ein Streit unter Geschäftsleuten. An wen gehen die Gewinne, an die Beteiligten oder an die Anleger? Auf wessen Kosten?

Der Kläger möchte den Anlegern mehr auszahlen. Beteiligte am Geschäft klagen dagegen.

Finanzpolitik im Konkreten. Undurchsichtig. Das Äußerungsrecht muss mitrichten.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel
dunckel.jpg
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann
dr_roger_mann.jpg

Notizen zu der Sache 324 O 376/14

24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Die Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Anträge werden gestellt. …

Beschlossen und verkündet:

MPC Flottenfonds III Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vs. E.R. Schiffahrt GmbH & Cie. KG 324 O 362/14

Corpus Delicti

Es streiten Fondbetreiber, Anleger, Verwalter. Typischer Streit zwischen Geschäftsleuten.

Gerichte werden bemüht, auch die Zensurkammer. Im Internet gibt es allerhand über den Streitgegenstand:

So berichtet das manager-magazin relativ ausführlich. Was stimmt oder nicht stimmt, entzieht sich unserer Kenntnis und unseren Recherche-Möglichkeiten:

Es heißt, die Seiten streiten sich der 720-Millionen-Dollar-Fonds "Star Flotte" von MPC Capital und die Reederei E.R. Schiffahrt um 50 Millionen Dollar aus dem Verkauf von 14 Frachtern.

Das Landgericht Hamburg hat im Mai 2014 eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, mit der die im Fonds engagierte Reederei E.R. Schiffahrt die Ausschüttung von 50 Millionen Dollar an die Anleger verhindert hatte. Das Urteil des Gerichts (Az. 401 HKO 3/14) war allerdings nicht rechtskräftig. Das OLG hat mit Fristsetzung zum 25.07.2014 den Streitparteien eine außergerichtliche Einigung zur Auflage (Az.: 11 U 146/14) gemacht, widrigenfalls eine gerichtliche Entscheidung gefällt werde. Die Parteien haben sich nicht geeinigt. Das OLG Hamburg hat dann entschieden (Az. 11 U 146/14), dass nach Ansicht des OLG Hamburg der Reederei vertragliche Ansprüche gegen den MPC Flottenfonds III zustehen. Daher hat das OLG verfügt, dass die Gelder an die Anleger nicht ausgezahlt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Es wird auch äußerungsrechtlich gestritten.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel

dunckel.jpg

Beklagtenseite:

Notizen zu der Sache 324 O 362/14

24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin SXimone Käfer:

Die Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Anträge werden gestellt. …


Beschlossen und verkündet:


_______________________

14:30

V. Chesnokova vs. Elena Suhno und Lilija Fehl 324 O 702/14

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr.Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseitexxxx

Beklagtenseite: Rechtsanwalt xxxx

Kurzbericht zu der Sache 324 O 702/14

24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge