23.08.2013 - Keine 25 Millionen für Amitelo AG und arme Schweine bei VION GmbH

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23.08.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

23. August 2013


Was war heute los?

23.08.2013


Die Sprachseher/Innen-Familie – Richterinnen Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Gronau, Richter Dr. Philipp Link und Dr. Linke - war heute vollständig zugegen. Sie strahlten sicher ob ihrer Selbstzufriedenheit.

Es gab nur zwei Vorstellungen. In der ersten ging es um eine Forderung von 25 Millionen Euro, in der anderen um Schweine.

Bei den Schweinen war sich die Vorsitzende am Schluss der Verhandlung nicht mehr so sicher, ob sie die Einstweilge Verfügung bestätigen kann. Anders bei den 25 Millionen, die die Vorsitzende ohne Wenn und Aber abschmetterte.

Auffällig war, dass die Vorsitzende nach wie vor falsch protokolliert, wenn sie diktiert: „Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert.“ Denn die Erörterung erfolgte nicht mit den Parteien, sondern mit den Parteivertretern.

Die Sprachaufseherinnen können sich solche Fehler leisten. Um so mehr Freude dürften denen die Verbote bereiten, die bei ähnlichen Fehlern gegen die Antragsgegner bzw. Beklagten ergehen.

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Nach wie vor fehlen auf den Teminrollen die Namen der Kanzleien. Dürfte einmalig in Deutschland sein.

Die Namen der Richterinnen und Richter fehlen allerdings nur bei der Zensurkammer, der Hamburger Zivilkammer 24.

Verkündung

Die Vorsitzende Richterin - ganz in weiß – verkündete in der Geschäftsstelle:

In der Sache 324 O 48/13 Stefani Hertel vs. Klambt Verlag verlor der Verlag.

In der Sache 324 O 211/13 Leopold Lanner verlor der Burda Senator Verlag und dieser muss an den Kläger € 6.000,- zahlen. Die Vollstreckung ist aber nur vorläufig.

In der Sache 324 S 3/13 Voigt, S. vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH wurde das Urteil des Amtsgerichts geändert. Die Beklagte hat an den Kläger € 580,06 zu zahlen. Von den Kosten der 1. Instanz haben der Kläger 32 %, die Beklagte 68 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 45 %, die Beklagte 55 % zu tragen.

In der Sache 324 O 158/13 Deutscher Industrie- und Handellskammertag e.V. vs. Bundesverband für freie Kammern e.V. wurde die Einstweilige Verfügung vom 08.05.13 bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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Was war heute sonst noch los?

11:00

Amitelo AG vs. Zweites Deutsches Fernsehen u.a 324 O 636/10

Es war heute die zweite Verhandlung. Wir berichteten über die erste Verhandlung, die am 20.04.2013 stattfand.

11 Personen saßen heute am Richtertisch. Davon 3 Richter, 6 Anwälte, 1 Vertreter des Klägers und 1 Vertreter des ZDF. Es gab 6 Beklagte.

Die Vorsitzende war konsequent. Sie erklärte, dass die Klage abgewiesen wird.

Siehe den Kurzbericht.

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11:30

VION GMBH vs. Südwestrundfunk 324 O 124/13

Rechtsanwalt Gernot Lehr wechselte die Seiten. Er setzet sich auf den Klägerstuhl und vertrat die Schweine.

Auf der Klägersite nahm Rechtsanwalt Michael Fricke Platz, der eigentlich viel Verständnis für Zensurbegehren zeigt.

Ob er die Richterinnen Käfer und Dr. Gronau sowie den Richter Dr. Link überzeugen konnte, werden wir am Mittwoch, den 28,.08.13 um 12:00 erfahren.


Corpus Delicti
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt stolz: Es geht um die Berichterstattung über Schweine in der Lüneburger Heide. Wir haben zwei Äußerungen verboten: Der Boden entspricht nicht der Norm und .... . Bei der Beratung haben wir uns zu einem Ergebnis durchgerungen, das vielleicht überraschend ist.

Sie, Herr Fricke, tragen vor, dass alles wahr sei und belegen das mit eidesstattlichen Versicherungen. Wir halten Ihren Vortrag für substantiiert..

Schweineanwalt Gernot Lehr: Nein. Trägt nicht vor. Die Substantiierung ist unerheblich. Die Aufnahmen wurden am 24.11.2012 gemacht. Die Zertifizierung erfolgter am 08.01.2013. Die Zeitlinie ist entscheidend. D.h., es mag so sein, dass ein teil der Details zutreffend ist. Sie haben Bilder gemacht, wo der Betrieb noch nicht zertifiziert war. Die Bilder sind zum Zeitpunkt gemacht worden, zu dem ... .

Vorsitzende: Wir wussten das nicht.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Sie müssen vortragen, was verändert wurde. Die Spalten im Boden ... .

Schweineanwalt Gernot Lehr: Nein. Reicht zu sagen, wir haben es verändert.

Vorsitzende: Man denke an Wallraff. Es wurde rechtswidrig in den Stall gegangen. Wallraff greift nicht. Man kann sehen, dass die Hälfte des Stalls verkotet ist. Rechtswidrig erlangtes Material kann man nur verwenden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Wir haben das Spaltmaß. Haben die Aussage des Veterinäramtes, dass das nicht der Norm entspricht, ist aber für die Schweine nicht gefährlich. Es gibt keine Verletzungsgefahr. Deswegen stellt sich die Frage, ob die rechtswidrig erhaltenen Informationen genutzt werden dürfen. Ohne Wallraff wäre es für ein Verbot ausreichend. Aber, wenn wir jett hören, dass zum Zeitpunkt der Aufnahmen ... .

Schweineanwalt Gernot Lehr: Die Grundaussage der Sendung war, dass das Tierschutzlabel verwendet wird, ... . Da, wo die Buchten aneinander stehen, sind die Spalten breiter. Da, wo die Schweine stehen, ... .

SWR-Anwalt Michael Fricke: Sagen Sie, was ist jetzt in Ordnung.

Schweineanwalt Gernot Lehr list das Gutachten vor: .... Die Schweine haben erheblich mehr Fläche als vorgesehen. ... Buchtenabtrennung ... so dass eine Verletzung ausgeschlossen ist.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Wir haben die DVD mitgebracht. Habe ein Laptop dabei. Wir können uns das ansehen.

Schweineanwalt Gernot Lehr: Wann ist die DVD erstellt? Es ist nicht relevant.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Es reicht nicht, wenn Sie sagen, wir haben was verändert.

Vorsitzende: Die Frage ist, ist dieser Zustand so erheblich, dass rechtswidrig erlangte Informationen gesendet werden dürfen.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Wallraff hat selber die Informationen besorgt.

Richter Dr. Philipp Link: In der Sendung wird der Film übergeben. Also ... .

Die Betroffenheit wird diskutiert.

Vorsitzende: Es heißt, seine (Beckers) Schweinehaltung.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Man sieht, dass die Schweine auf den Spalten ... .

Vorsitzende: Haben wir gesehen. Auf dem Betonspaltenboden.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Die Schweine haben keine Möglichkeit, woanders hinzugehen. Es gab keine Probleme, diese Hürde zu nehmen.

Schweineanwalt Gernot Lehr: .. entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Zertifizeirung .... .

SWR-Anwalt Michael Fricke: Das Video stammt aus dem Zertifizierungszeitraum. Da müssen Sie mehr sagen.

Die Vorsitzende überlegt, sieht sich die Unterlagen an. Richter Dr. Link rutscht mit seinem Stuhl zwischen die Richterinnen

Schweineanwalt Gernot Lehr: Der gesamte Prüfungsprozess ist dokumentiert. Am 19.02.2013 hat der Tierschutzbund bestätigt, dass ... .

Richterin Dr. Gronau: ... also, da wurde nichts geändert.

Vorsitzende: Über Wallraff kommen wir nicht drüber weg. Erhebliches Gewicht hat das öffentliche Interesse.

Richter Dr. Philipp Link: Wenn die Behörde sagt, kann so bleiben, ... .

Vorsitzende: Wenn wir das von der Behörde nicht hätten.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Trotzdem. Sie gehen von den falschen Voraussetzungen aus. ... Die Bilder zeigen was anderes.

Vorsitzende: Die Spalten zwischen den Buchten bedeuten keine Verletzungsgefahr. 18 mm müssten es sein. 20 mm sind es.

SWR-Anwalt Michael Fricke: 20 oder mehr.

Vorsitzende: Frage. Darf man das skandalisieren?

SWR-Anwalt Michael Fricke: Wir haben die Bilder. Wenn man sieht, wie die Schweine rumtapsen. Da sollte man sich ein eigenes Bild machen und entschieden.

Vorsitzende: Könnte es sein, dass Ihre Mandantin das anders sehen könnte. ... Wallraff ... .

Schweineanwalt Gernot Lehr: ... Hauptsacheverfahren ... .

Vorsitzende: Der Antragsgegnervertreter überreicht .... nebst Anlagen für Gericht und Gegner. Der Antragstellervertreter weist darauf hin, dass erst am 08.01.2013 das Siegel erteilt wurde. Die Wallraff-Entscheidung wird erörtert. Anträge werden gestellt.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Das eine Schwein hat eine Verletzung an der Schulter. Die Aufnahmen sind von Herrn Voß.

Vorsitzende: Im Einverständnis mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Mittwoch, den 28.08.2013, 12:00 im Raum B337.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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