324 O 636/10 - 20.04.2012 - AMITELO AG moechte von ZDF viele Millionen

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht wohl um einen Bericht des TV-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2007, der zwei Mal gesendet wurde. Schon am Tag nach dem ersten ZDF-Bericht stürzte der Kurs der Amitelo-Aktie wohl um 62% ab. Obwohl das Management alles unternahm, um das Unternehmen zu retten, erholte sich Amitelo nicht mehr von diesem Schlag. Investoren sprangen ab, Kunden wollten mit dem vermeintlich betrügerischen Unternehmen nichts mehr zu tun haben, Banken kündigten die Geschäftsverbindung. Amitelo musste Teile seines Konzerns mit hohem Verlust verkaufen, andere Tochtergesellschaften wurden insolvent. Weit über 100 Arbeitsplätze wurden vernichtet. Amitelo wirft den ZDF-Redakteuren gravierende Recherchefehler vor. Bei Rückfragen kann man sich bitte an: Waldenberger Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, Tel. 030/88 921 70 10 wenden.

Im Internet finden wir bei finanznachrichten.de die folgende Stellungnahme: Amitelo AG setzt sich gegen Behauptungen des ZDF zu Wehr Die an der Frankfurtern Börse gelistete Amitelo AG hat sich abermals zu den gestern in der ZDF-Sendung "Frontal 21" erhobenen Vorwürfen gegen das Unternehmen geäußert

Zürich/Frankfurt am Main, den 11. April (euro adhoc) - Das ZDF hatte berichtet, das Büro der Amitelo AG in Zürich sei "unbesetzt" vorgefunden worden. Hierzu hatte Amitelo dem ZDF schon am 2. April schriftlich erklärt, dass die Amitelo AG kein operatives Unternehmen sei und lediglich eine Holdingfunktion besitzt. Folglich muss das Büro auch nicht ständig besetzt sein. Allerdings arbeiten auch in Zürich regelmäßig zwei Mitarbeiter.
Das ZDF hat ferner behauptet, dass sich in der spanischen Enklave Ceuta "nach Amitelo-Angaben" die operative Zentrale und das Technikzentrum befinden. Diese Behauptungen sind unwahr. Die Amitelo AG hat das ZDF am 2. April vielmehr darüber informiert, dass die Amitelo Technology SL über ein Entwicklungszentrum in Tanger/Marokko (nicht in Ceuta) verfüge. Weiterhin wurde in dem Schreiben die Amitelo International Ceuta SL ausdrücklich als Holdinggesellschaft und gerade nicht als "operative Zentrale" bezeichnet. Die Amitelo International Ceuta SL beschäftigt als reine Holding derzeit drei Mitarbeiter.
Außerdem hieß es in dem "Bericht" des ZDF, die in Spanien ansässige Amitelo Wireless erinnere eher an eine Garagenfirma als an ein Hightech-Unternehmen. Die in diesem Zusammenhang gezeigten Bilder wurden in der Werkstatt des Unternehmens gedreht - hier werden Antennen getestet. Derartige Bilder hätten vermutlich auch bei jedem anderen Telekommunikationsunternehmen entstehen können. Die Unterlegung von Bildern aus einem Testraum mit dem eben zitierten Kommentar bewertet Amitelo als tendenziöse, den wahren Sachverhalt grob verfälschende Berichterstattung.
Das ZDF hat weiterhin behauptet, ein "Amitelo-Mann" in dem gezeigten Testraum habe dem als Besitzer eines großen Hotels getarnten ZDF-Team mitgeteilt, er könne diesem im Moment keine Telefonanlage verkaufen. Man habe Probleme mit der Technik. Diese Angaben sind zumindest grob verfälschend. Die Amitelo AG liefert gar keine klassischen Telefonanlagen für Hotels mit Nebenstellen in jedem Hotelzimmer. Vielmehr liefert Amitelo Breitbandanschlüsse sowie Gesprächsvermittlungen über IP-Verbindungen. Das ZDF hat also bei einem Werkstatt-Mitarbeiter ein Produkt nachgefragt, welches Amitelo gar nicht anbietet.
Unter Berufung auf die ehemalige Mitarbeiterin Viktoria Anzola hat das ZDF zudem behauptet, es seien von Amitelo in Kolumbien "keine Verträge geschlossen" worden. Diese Behauptung ist unwahr. Dem ZDF ist bereits am 2. April unmissverständlich klar gemacht worden, dass die Amitelo Carrier SL einen Vertrag mit einem kolumbianischen Unternehmen abgeschlossen hat.
In dem ZDF-"Bericht" hieß es weiterhin, "die Leiter" einer übernommenen kanadischen Firma hätten Amitelo "auf umgerechnet fast 45 Millionen Euro Schadensersatz unter anderem wegen falscher Pressemeldungen und Täuschung der Aktionäre" verklagt. Diese Behauptung ist unzutreffend. Wie Amitelo dem ZDF bereits am 2. April mitgeteilt hat, behauptet zwar eine Person die Existenz einer solchen Klage. Eine solche ist allerdings bis heute weder der Amitelo AG noch der Amitelo International SL zugestellt worden. Es darf in diesem Zusammenhang auch bezweifelt werden, ob die vom ZDF in Bezug genommenen "Leiter" der kanadischen Firma überhaupt in der Lage wären, vor der Zustellung der Klage den fälligen Prozesskostenvorschuss zu zahlen. Aus diesem Grund ist es auch unwahr, dass Amitelo gegenüber dem ZDF "den Rechtsstreit bestätigt" habe.
Das ZDF behauptete außerdem, das Bankhaus Lampe gebe keine Kaufempfehlung mehr für die Amitelo AG ab. Wahr ist, dass nach tendenziösen Behauptungen des ZDF-Journalisten Klar im Rahmen von dessen Besuch bei dem Bankhaus Lampe die Bank die Coverage zur Amitelo AG eingestellt hat.
Schließlich wurde in dem ZDF-Bericht ausgeführt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation in Aktien der Amitelo AG durchführe. Dazu erklärte Amitelo, dass der Gesellschaft weder eine Anfrage noch ein Auskunftsersuchen der BaFin vorliege. Im Übrigen sei es aber die Aufgabe der BaFin, bei entsprechenden Anhaltspunkten dem Verdacht der Marktmanipulation nachzugehen, auch wenn sich diese letztlich als unbegründet erweisen. Derartige Untersuchungen seien alltäglicher und wichtiger Bestandteil der Arbeit der BaFin und kein Grund für eine sensationslüsterne Berichterstattung.
Insgesamt bewertet die Amitelo AG die Berichterstattung in "Frontal 21" als in hohem Maße unseriös und unqualifiziert. Statt eine bereits bestehende "Seriositätsprüfung" für Unternehmen im "entry standard" zu fordern, sei es wohl eher angebracht, die Seriosität der Redaktion von "Frontal 21" und seines Journalisten Klar einmal näher zu beleuchten. Die notwendigen rechtlichen Schritte gegen den Journalisten Klar und die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt würden sorgfältig geprüft, erklärte Amitelo. Dabei müsse besonders der in Folge der Falschberichterstattung entstandene und entstehende Schaden berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte steht heute Jan Malkus, Direktor M&A exklusiv für zwei Stunden unter der Telefonnummer 069 - 133 89 36 10 zur Verfügung.
Über AMITELO AG: Die AMITELO AG (www.amitelo.ag) mit Sitz in Zürich ist ein international tätiges, innovatives Technologie-Unternehmen, das in den wachstumsstärksten Bereichen der Telekommunikation wie VoIP, Internet via Satellit, ADSL, Billing und Call-Center tätig ist. Der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit liegt auf der Internet-Telefonie (VoIP) und anderen Telekommunikationstechnologien für den Einsatz in verschiedensten Regionen Europas, Afrikas und Südamerikas, wobei in der näheren Zukunft auch neue globale Märkte erschlossen werden sollen. Hierzu verfolgt die AMITELO AG eine offensive Wachstumsstrategie, in der organisches und anorganisches Wachstum eng miteinander verbunden sind und zur Erreichung der gesetzten Umsatz- und Ertragsziele beitragen.

Ende der Mitteilung euro adhoc 11.04.2007 18:33:04

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Amitelo AG vs. ZDF u.a.

LG Hamburg 324 O 636/10 Amitelo AG vs. ZDF u.a.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte, Berlin; Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Rechtsanwalt Dr. Jörg Kaufmann
Beklagtenseite: Kanzlei Redeker Sellner Dahs; Rechtsanwalt Gernot Lehr, Rechtsanwalt Michael Mensching für die Beklagten von 1) bis 5), Rechtsanwalt Dr. Jakob Wulff, Rechtsanwalt Prof. Hegemann für den Beklagten zu 6), Justiziar Bach

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 636/11

[bearbeiten] 20.04.2012

Richter
Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock (Ritz)
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link


20.04.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

8 Personen am Richtertisch. Davon 3 Richter.

Richterin Barbara Mittler als Vorsitzende: Das alles ist der erste frühe Termin! Klage gegen sechs verschiedene Beklagte. Kläger ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, Telekommunikation mit mehreren Gesellschaften, wohl Vergangenheit. ZDF hat im April 2007 in regelmäßigen Abständen zwei TV-Beiträge und online. Der Kläger macht unwahre Behauptungen geltend, schwere wirtschaftliche Schäden. Die Kammer ist in dem Thema noch nicht drin. Der heutige Termin dient der Übersicht. Haben angefangen, für jeden Schriftsatz eine Akte anzulegen, wurde sehr viel vorgetragen. Bzgl. Beklagter zu 6) wurde Vertretungsvollmacht gerügt. Wir meinen, Herr Hegemann hat die Originalvollmacht von Frau Z.... Soll die Rüge aufrecht erhalten werden?

Beklagtenvertreter Prof. Hegemann: Beruhigt mich. Habe die Mandantin noch nicht gesehen.

Kläger-Vertreter Weidenberger: Nein.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Wir haben uns angeguckt, ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind, insbesondere bzgl. der Beklagten zu 6). Wir meinen doch, wegen EuGH ... Einwand ... Staatsbürgerschaft kommt hier nicht zum Tragen. Haben uns einige dieser Berichtsgegenstände herausgegriffen. .. Gesellschaft in ....(spanischer Enklave), wo die Beklagten vor Ort waren. Die Klägerin sagt, ist nicht Sitz eines operativen Zentrums, das bloß auf Website. Der Beklagte trägt substantiiert zu den Recherchen vor. Haben so ein bisschen das Gefühl, ob da die Holding oder das operative Zentrum sitzt, den Streitgegenstand nicht ganz trifft. .... Seien regelmäßig 3 Mitarbeiter beschäftigt. Schild „Amitelo“, darauf könnte es ankommen. Äußerung, dass „dort eigentlich gar nichts ist.“ Beklagte haben sehr substantiiert vorgetragen. Beweisangebot ist Kameramann. Wir meinen, dass die Klägerin dazu vortragen müsste. Nach ihrem Antwortschreiben sollten da nur zwei Mitarbeiter sein. Wird vielleicht an de Punkt etwas eng für die Klägerin. Operative Tätigkeit und Holding rauslassen. Beweisbelastet ist die Beklagtenseite, weil ehrenrührig. Klagen o.ä. in Kanada. Sehen uns nicht in der Lage, mit den englischsprachigen Dokumenten zu arbeiten. Kläger möchte Übersetzungen. Wäre mit Kosten verbunden. Anlage K 27. Die Klägerin stützt sich maßgeblich drauf. Unser Vorstand hat formalgerecht Klageschrift bekommen. Streitigkeiten mit übernommener kanadischen Firma. Probleme mit der Software urheberrechtlicher Art. Nach dem Vortrag der Klägerin ein Rechtsstreit, ob bei Gericht oder nicht. ... Klägerin habe Zahlungen gestoppt und gedroht, es habe sich nicht so entwickelt, wie man es sich vorgestellt hatte. ... sich darauf zurückzuziehen, formal ...es gab e-mails. Sagt dann „dazu sag ich nichts“ - könnte eng werden. Werden es sich uns noch angucken. Vielleicht auch auf deutsch. Man ist vielleicht auch im Bereich der Meinungsäußerung. ... Es gab da Auseinandersetzungen. Bankhaus Lampe angeschaut, was da berichtet wird „Wir geben keine Kaufempfehlungen raus für diese Aktien“ ist wahr. Da sind Sie [Klägerin] beweisbelastet. Die Klägerin muss vortragen, was denn da passiert sein soll. ... Kündigung auszusprechen, auf welcher die Kaufempfehlung beruht. Berichterstattung zur Bafin. Unstreitig Sachverhaltsaufklärung, möchte nicht das Wort „Ermittlung“ in den Mund nehmen. Anzeige erst am 6.6.2007, also nach der Berichterstattung, dann eingestellt.

Kläger-Vertreter: ... Bafin hat nie ermittelt ...

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Strafanzeige ... geht nur darum, was die Beklagtenseite berichtet hat. Ist schon ziemlich substantiiert. Bafin hat am Ende wegen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz Anzeige erstattet. ... Satz „Bafin hatte an dem Unternehmen nichts zu bemängeln.“ ... Zur Bewertung gekommen ist. Ob man das als Ermittlung, Untersuchung oder Sachverhaltsaufklärung bezeichnet, ... „Ermitteln“ dürfen nur Polizei und StA, aber der Durchschnittszuschauer .... Die Klägerin sagt, „aber auch die Bafin ist mit falschen Informationen versorgt worden“. Bankhaus Lampe, Kausalität? Weiterer Punkt: Aufträge und Verträge in Kolumbien. Deshalb Beklagter zu 6) hier. Von drei Projekten gesprochen. Verträge für ein Entgelt. Wollte Aktien verkaufen. ..... Brauchen substantiierte Vorträge, was das für Verträge sind. Bevor wir da einen Zeugen vernehmen, brauchen wir mehr Vortrag und vielleicht sogar Unterlagen. ... Man muss sich fragen ... Rechtswidrige und rechtmäßige Einzelbeiträge. Für haftungsbestimmende Kausalität muss vorgetragen werden, dass diese die Schäden verursacht haben. NJW 1987, S. 1403 „Türkol“. Sehen wir hier durchaus als mögliche Schwierigkeit an. Mitverklagt ist der Mitautor des zweiten TV-Beitrags, der sich in einer Interviewsituation geäußert hat. Welche Schäden sind da konkret eingetreten? Da war der Aktienkurs schon eingebrochen. Es wird auch immer wieder bemängelt von der Klägerseite, dass sich die Beklagte auf Dokumente bezieht, die sie im Zeitpunkt der Äußerung nicht haben konnte. Wäre für uns nur relevant, wenn ... Das wäre es so von unserer Seite.

Beisitzerin Richterin Gabriele Ellerbrock: Frage der Kausalität ist die ganz, ganz große Schwierigkeit. Wenn alleine die rechtmäßigen Teile ausgestrahlt worden wäre, wäre es nicht zu einem Schaden gekommen?

Kläger-Vertreter: Es sind fünf Punkte: Habe mich auf die bisherigen 250 Seiten beschränkt. Haben 70.000 Seiten bewiesen. In gewissen Dingen sehen wir es anders. Kausalität: Sind nur beweispflichtig, dass die Äußerungen im Kern unwahr sind. Verletzung absoluter Rechte aus § 823. ...§ 237 ... ..

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Wahrheit und Unwahrheit hatten wir gerade anders dargestellt ...

Kläger-Vertreter: .... meinte ....

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: Schätzung wird erst interessant, wenn sie über die Hürde ... wenn sie 7 oder 8 Punkte haben, wenn von denen 4 wahr ... ganz schwierig.

Kläger-Vertreter: Unterschiedliches Gewicht. Wenn ich erfinde, dass Zentrale in Spanien ist und da nur eine kleine ... mehr so eine kleine Bemerkung am Rand.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Die Kammer wertet das ganz anders. Deutsches Bankhaus wird genannt. Geht darum, bei uns ist danach alles den Bach herunter gegangen. Finden nicht, dass das eine Nebensächlichkeit ist. Haben den Betrieb in Malaga ausgelassen. Finden den Punkt nicht so am Rande.

Kläger-Vertreter: Aber manche Banken. War nur ein Bankhaus, nicht mehrere. Offenkundig unwahr. Schwierigkeit, sage ich ganz deutlich, das ist hinter dem Rücken der Klägerin gelaufen.

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: Das behaupten Sie.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Können Sie sich überlegen, inwieweit Sie ein Risiko eingehen möchten. Mal was anderes: Wir haben in der Akte Schriftsätze vom 12.09. gefunden. Vermisst diese niemand? Will nur mal gucken. Nicht das an Ende des Tages, sich jemand zurückgesetzt fühlt. Möchte jemand von der Beklagtenseite was sagen?

Beklagter zu 6): Haben Sie sich schon über unseren Verjährungseinwand nachgedacht?

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Würden nur noch einige Schritte zurückstellen. … bestimmte Anschrift. … Ist ehemaliger Mitarbeiter der Klägerin. Haben vorläufig entscheiden, alle beklagten gleich zu behandeln. Wollen das so machen. Kann sich noch ändern. Haben wir uns angeguckt, sehen aber eh Probleme im Bereich der Kausalität.

Diktiert: Mit den Parteienvertretern wurde der Sach- und Rechtslage erörtert. Kläger-Vertreter erklärt, dass er die Vollmachtsrüge hinsichtlich des Prozessbevollmächtigen des Beklagten zu 6) nicht aufrecht erhält. Wie ist das mit den Übersetzungen? Sie wollen … .

Kläger-Vertreter: Wenn der Beklagte meint. Haben Klage eingereicht über 45 Millionen Euro. Im Vorfeld … Soft war gestohlen. So hat das mit der Berichterstattung der Beklagten n nichts zu tun.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Dieser Konflikt, Streit bahnt sich an. Sagt der eine, hast gar nicht dir Software, die ich … Kommt ein Dritter und will dafür Geld haben. Mann muss dann überlegen, ob das gesagt werden kann. Es wird über die Übernahme gestritten.

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: 45 Millionen Euro. …. Komplett.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Dann denke ich, sollten diese Dokumente übersetzt werden.

Diktiert: Die Kammer weist darauf hin, dass nach vorläufiger Einschätzung die Äußerungen zur Untersuchung der Bafin als wahr angesehen werden dürften. Zudem müsste die Klägerin substantiiert zu den Behauptungen von falschen Angaben gegenüber der Bafin vortragen. Hinsichtlich der Berichterstattung zum Bankhaus Lampe ist der Vortrag zu Äußerungen gegenüber dem Bankhaus zu unsubstantiiert, außerdem müsste zu der Kausalität zwischen diesen möglichen Äußerungen und .... der Kaufempfehlungen vorgetragen werden. Die Klägerseite müsste ferner substantiiert zu den behaupteten Verträgen in Kolumbien vortragen, insbesondere, dass mit diesen auch ein Entgelt vereinbart wurde.

Kläger-Vertreter: ---?

Beisitzerin Richterin Gabriele Ellerbrock: Haben uns überlegt, was aus Sicht des Zuschauers von Bedeutung ist. Sie sagt nicht, ganz Kolumbien sind ... Kein Aufträge, keine Verträge geschlossen. Zuschauer assoziiert damit, ob Zukunftschancen.... erweitert Geschäftsmodell. Reicht nur dann, wenn vermittelt wird, dass Amitelo dort ein neues Geschäftsfeld erschließt. Keine genauen Zahlen genannt.

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: ... Wow, .... Eindruck, Amitelo macht Geschäfte in Kolumbien, im Kern zutreffend. ... Was ist da eigentlich wirklich, können wir nicht beurteilen.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Es geht um mehrere Sachen, wird uns nicht ganz klar, auch nicht aus Ihren Mitteilungen.

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: „Kolumbien ist der neue Geschäftsbereich“ nur Absichtserklärung?

Beklagten-Vertreter Dr. Michael Mensching: Eindruck, dass man richtig dick Geld verdienen könne, Interesse von US-Unternehmen.

Die Vorsitzende Barbara Mittler diktiert: Hinsichtlich der Berichterstattung zur CEUTA wird darauf hingewiesen, dass die Klägerin unabhängig zu einer ... Beweisaufnahme ... vortragen müsste. Zudem weist die Kammer im Hinblick auf die haftungsbegründende Kausalität auf die Entscheidung des BHG in NJW 1978 S. 1403 ff hin. Könnten wir die Anträge nehmen in Verbindung mit Schriftsatznachlassfrist?

Beklagten-Vertreter Gernot Lehr bitte um Unterbrechung.

Beklagten-Vertreter Gernot Lehr nach Wiedereintritt: Wir sind zu der Einschätzung gelangt, dass wir uns der Entscheidung im Pingpongspiel annähern. Vorschlag, nach Austausch der Schriftsätze neuer Termin. Oder wir haben „Türkol“ und dann ist es beendet. Also nicht den Schaden betreffend umfassend erwidern sondern auf 5 Punkte zur Haftungsbegründung konzentrieren. Wenn es dann weiter gehen sollte ...

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Wäre auch unsere Bitte.

Kläger-Vertreter: Wenn das ... keine Rolle spielt, habe ich damit keine Schwierigkeiten.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Wir haben ja Hinweise gegeben.

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: Sehr viele Aktenordner gefüllt. Wenn man da hin kommt. Spart sehr, sehr.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Die Kammer erklärt, dass gegenwärtig nicht zur haftungsausfüllenden Kausalität vorgetragen werden soll.

Diskussion über Notwendigkeit von Übersetzungen.

Kläger-Vertreter: Den Schriftsatz des Kollegen Hegemann zur „Verjährung“ habe ich erst am letzten Montag bekommen, benötige Schriftsatznachlass! Ein Gedanke ist mir erst spät gekommen. Gorgonzola! ... Sollen wir das alles noch mal vortragen?

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: Wir haben das so gelöst, auch wenn Herr Lehr das nicht gut findet, ... Einmal als Anlage 100 .... haben es nicht als prozessual unzulässig angesehen.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Dann stellen Sie jetzt den Antrag aus dem Schriftsatz vom .... und vom 4.4.2012. wie lange brauchen sie?

Kläger-Vertreter: 3 Monate.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Der Beklagten-Vertreter von 1 bis 5 beantragt Abweisung, der Beklagten-Vertreter zu 6) auch.

Beschlossen und verkündet:

1. Dem Kläger bleibt nachgelassen auf die Hinweise und den Schriftsatzfrist der Beklagten-Vertreter bis zum 20.07.12, schriftlich eingehend auf der Geschäftsstelle, vorzutragen.
2. Prozessleitende Maßnahmen ergehen von Amts wegen.

[bearbeiten] 23.08.2013

Fortsetzung der Verhandlung

Wir finden im Internet inzwischen:

Willkommen auf der Website der AMITELO AG!
Die AMITELO AG (www.amitelo.ag) mit Sitz in Zürich war ein Technologieunternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften. Infolge diverser Rückschläge befindet sie sich gegenwärtig in einer Restrukturierungsphase. Die Töchter sind verkauft oder liquidiert.
Neuigkeiten werden in Zukunft in der Rubrik News Corner publiziert.
BITTE an die Aktionäre:
Die Amitelo AG verfügt über keine weiteren Informationen und es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte erteilt.

ALLE neuen Infos werden sofort HIER publiziert.

News Corner

Protokoll der Generalversammlung, 4. Juni 2013
Bericht der Revisionsstelle 2012
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung, 04. Juni 2013
ZDF am Pranger: 133 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Hat „Frontal21“ durch Falschberichterstattung ein mittelständisches Unternehmen vernichtet? – Kritik an ARD-Meldung

Richter in neuer Besetzung

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Linke

23.08.13: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

6 Beklagte

11 Personen am Richtertisch. Davon 3 Richter, 6 Anwälte, 1 Vertreter des Klägers und 1 Vertreter des ZDF.

Es ging um eine Forderung von 25 Millionen Euro.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sah nicht den kausalen Zusammenhang zwischen den Verlusten der Klägerin und der Berichterstattung des ZDF. Dieser kausale Zusammenhang sei notwendig, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Der Vortrag der Klägerin auf die am 20.04.2012 erfolgten Hinweise habe nicht genügt, der Kammer den kausalen Zuammenhang überzuegend darzulegen.

Die Klägerseite sah nicht die Notwendigkeit, den kausalen Zusammenhang detailliert nachweisen zu müssen. Die Klägerseite meinte, dass die am 10.04.2007 erfolgte Berichterstatung im Kern rechtswidrig war, und dass auf Grund dieser rechtswidrigen Berichterstattung dem Ruf und der Geschäftsehre der Klägerin Schaden zugefügt sowie das Unbternehmens-Persönlichkeitsrecht missachtet wurde. Die ZPO, § 287 verlange nicht den detaillierten Nachweis des kausalen Zusammenhanges.

Die Vorsitzende sah das anders.

Den Vorschlag der Vorsitzenden, die Klage zurückzunehmen, um Gerichtskosten zu sparen, nahm die Klägerseite nicht an.

Die Anträge bezüglich eines Schriftsatznachlasses lehnte die Vorsitzende mit den Worten: "Wie werden die Klage abweisen. Schrifsatzfrist werden wir nicht gewähren. Es besteht keine Notwendiogkeit," ab.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 25.10.2013, 9:55 im Saal B335.

25.10.13, Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Kommentar

Zu Amitelo kann man bei Google suchen und vieles finden.

Nicht uninteressant der AMITELO Geschäftsbericht 2010 und der Schlussatz:

Wenn einer der oben erwähnten Fälle eintreten sollte, wäre die Gesellschaft sofort überschuldet mit der Folge, dass eine Benachrichtigung an den Konkursrichter erforderlich wäre.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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