19.06.2015 - Moderne Lohnsklaverei und Legehennenhaltung

Aus Buskeismus

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-<center><font face="arial" size="3">'''Billige ausländische Arbeitskräfte und Masseneierproduktion'''</font></center><br>+<center><font face="arial" size="3">'''Billige ausländische Arbeitskräfte und Eier-Massenproduktion'''<br><br>
 +'''Verbot der Speicherung in Dropbox'''</font></center><br>
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| rowspan="1" width="600" align="left" |__TOC__ | rowspan="1" width="600" align="left" |__TOC__
| rowspan="1" align="center" width="400" valign="top"|<youtube>f6n65cPnXqY</youtube><br> | rowspan="1" align="center" width="400" valign="top"|<youtube>f6n65cPnXqY</youtube><br>
-BIRFOOD Indzstrieservice; KABOCKLEAN Gebäudeservice; BIRPEWRSONAL Personalservice; BIRSafety Sicherheitsservice+BIRFOOD Industrieservice; KABOCKLEAN Gebäudeservice; BIGPERSONAL Personalservice; BIRSafety Sicherheitsservice
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=Was war heute los?= =Was war heute los?=
-Zwei Verkündungen, genauer zwei Aussetzungsbeschlüsse.+Zwei Schweinsteiger-Verkündungen, genauer zwei Aussetzungsbeschlüsse.
Zwei klassische RA Walter Scheuerl-Sachen. Zwei klassische RA Walter Scheuerl-Sachen.
-Die erste Sache betraf die BIRGROUP und deren billige ausländische Arbeitskräfte. SPIEGEL TV [http://www.spiegel.de/video/moderne-lohnsklaverei-dubiose-arbeitsvermittler-bei-schwarz-cranz-video-1314225.html berichtete], nannte dabei BIGFOOD, ohne beweisen und zeigen zu können, dass auch dieses Unternehmen der BIRGROUP für die billigen. protestierenden ausländischen Arbeitskräfte zuständig ist. Solche Fehler müssen betraft werden. Gott sei dank, dass wir den Rechtsstaat haben.+Die erste Sache betraf die BIRGROUP und deren billige ausländische Arbeitskräfte. SPIEGEL TV [http://www.spiegel.de/video/moderne-lohnsklaverei-dubiose-arbeitsvermittler-bei-schwarz-cranz-video-1314225.html berichtete], nannte dabei BIGFOOD, ohne beweisen und zeigen zu können, dass auch dieses Unternehmen der BIRGROUP für die billigen. protestierenden ausländischen Arbeitskräfte zuständig ist. Solche Fehler müssen betraft werden. Gott sei Dank, dass wir den Rechtsstaat haben.
-In der zweiten Sache ging es um die Hühnerhaltung und die Eierproduktion. Aktivisten des Deutsches Tierschutzbüro machten unerlaubte Filmaufnahmen im Hönig-Hog. Chrsiotoph Höniog war heute dabei und empört, dass flsch berichtet wurde, wo er sich doch so sehr für die würdige Hühnerhaltung einsetzt. Die Deutschen wollen billige Eier, da geht es halt nicht anders. Anstelle ihn an den Pranger zu stellen, sollte man alternative Vorschläge machen und Alternativen durchsetzen. Er wäre dabei.+In der zweiten Sache ging es um die Hühnerhaltung und die Eierproduktion. Aktivisten des Deutsches Tierschutzbüro machten unerlaubte Filmaufnahmen im Hönig-Hog. Chritoph Hönig war heute dabei und empört, dass falsch berichtet wurde, wo er sich doch so sehr für die würdige Hühnerhaltung einsetzt. Die Deutschen wollen billige Eier, da geht es halt nicht anders. Anstelle ihn an den Pranger zu stellen, sollte man alternative Vorschläge machen und Alternativen durchsetzen. Er wäre dabei.
-''' 
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-| rowspan="1" align="left" width="450" valign="top" align="left" style="border: 1pt black solid"|<center>'''Biohöfe'''</center><br>+|rowspan="1" align="left" width="500" valign="top" align="left"|<center><font size="4">'''Kritische Berichte'''</font></center><br>
-<youtube>6-IQkp50D7s</youtube><br><br>+
-<center>Bio kann mehr! - Hof Ankersolt - Hühneraktie</center>+|rowspan="1" align="left" width="500" valign="top" align="left"|<center><font size="4">'''Nebenschauplätze'''</font></center><br>
-|rowspan="1" width="600" align="left" valign="top"|<center><font size="4">'''Spielen macht Spaß'''</font></center><br>+|}
-<center><youtube>xjtRPv_7sMY</youtube></center><br>+
-<center>Tierquälerei aufgedeckt: So leiden Hühner für die EDEKA Marke „Unsere Heimat“</center><br>+{| border="0" cellpadding="6"
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 +|rowspan="1" align="left" width="500" valign="top" align="left"|
 +[http://spon.de/vfF3l http://www.buskeismus-lexikon.de/images/spiegel_tv_130701.jpg]<br>
 +Moderne Lohnsklaverei: Dubiose Arbeitsvermittler in der Fleischindustrie
 +|rowspan="1" width="600" align="left" valign="top"|Moderne Lohnsklaverei hat Einzug in Deutschland gefunden. Die Lohnsklaven sind zufrieden, aber auch nicht. Es gibt Proteste aber auch Begeisterung. Gewinner sind die Konsumenten in Deutschland.
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 +Die Lohnsklaven, auch die buchstäblichen Sklaven im Ausland werden zwar bedauert, aber kaum jemand ist bereit, auf Produkte und Leistungen der Sklaven zu verzichten. Deutschland führt sogar Kriege, um das Sklavensystem aufrecht zu erhalten. Es sind blutige Kriege, aber auch Propagandakriege und Kriege zur Durchsetzung unserer "Werte".
 +
 +Die Medien, auch Spiegel TV sind daran beteiligt. Die kritische, verlogene Berichterstattung gehört dazu. Verlogenheit ist immer oberflächlich, kleine und grobe Fehlen sind programmiert.
 +
 +Hierbei helfen die Hamburger Zensoren in Robe. Sie erzeugen den Eindruck, das alles mit rechten Dingen zugeht und zugehen muss.
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 +So auch im nebenstehenden Spiegel TV-Bericht. Es wurde ein Dokument von BIGFOOD in die Sendung eingeblendet. Dabei haben alle gezeigten Personen keine direkte Beziehung zu BIGFOOD.
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 +Hier muss der Rechtsstaat helfen, Ordnung schaffen. Die moderne Lohnsklaverei entwickelt sich aber weiter. Das interessiert die Zensoren in Robe offenbar herzlich wenig, gehört nicht zu deren Job.
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-<center>___________</center>+ 
-<font size="4">'''24.04.2015'''</font><br><br>+
-==Die heutigen Termine==+
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-| rowspan="1" width="300" align="left"|[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_150619_Vk.pdf http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_150619_Vk.jpg]<br><br>+|rowspan="1" align="left" width="450" valign="top" align="left"|<center><youtube>xjtRPv_7sMY</youtube></center><br>
-[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_1500619_Vh.pdf http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_1500619_Vh.jpg]<br>+
-| rowspan="1" align="left" width="800" valign="middle" align="left"|+
-==Verkündung==+<center>Tierquälerei aufgedeckt: So leiden Hühner für die EDEKA Marke „Unsere Heimat“</center><br>
-Es gab sechs [http://www.buskeismus.de/termine_15_1Q.html#2015_06_19 Verkündungen].+
-Verkündet wurde im Gerichtssaal.+|rowspan="1" width="600" align="left" valign="top"|Die Hühner leiden, die Eier schmecken trotzdem und werden in Messen gegessen.
-Die Verkündung von zwei Sebastian Schweinsteiger-Verfahren wurde verschoben um fst zwei Monate. Wahrscheinlich nicht so leicht, den Zensurwünschen dieses Fussballers und seiner Kanzlei Nesselhauf nachzukommen, obwohl gegen die SUPERIllu der Schweinsteiger-Wunsch nach Verbot heute befriedigt wurde, Az. <font color="brown">'''324 O 669/14'''</font>.+Tierschützer leiden für die Tiere und sind zu unerlaubten Handlungen bereit.
-Genaus befriedigt wurde der Mandant der Kanzlei Schertz-Bwergmann, die Karstadt Warenhaus GmbH gegen SPIEGEL <font color="brown">'''324 O 451/13'''</font>. Wir [http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_451/13_-_Karstadt_vs._SPIEGEL#Karstadt_Warenhaus_GmbH_vs._SPIEGEL_Verlag_Rudolf_Augstein_GmbH_.26_Co._KG_324_O_451.2F13 berichteten].+Die Massentierhaltung sorgt für Ruhe in Deutschland. Solange der Bauch voll ist und die Lebensmittel billig zu erhalten sind, können die Politiker und Wirtschaftsbosse in Ruhe weiter ihre Geschäfte betreiben, wie bisher.
-Christopher O`Neill (Ehemann von Madeline von Schweden) mus bis 08.05.2015 warten, um zu erfahren, dass er obsieget hat. Az. <font color="brown">'''324 O 523/14'''</font>+Aggressive Aufklärung ist unerwünscht, gefährlich. Die Aufklärer müssen aufpassen, dass sie nicht Unternehmen und Unternehmer aus dem großen verschwommenen Pool herauslösen und an den Pranger stellen.
-Mehr Nerven muss [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Dr.+Wolfgang+Auffermann Dr. Wolfgang Auffermann] aufweisen, denn es erging ein Beweisbeschluss, Az. <font color="brown">'''324 O 800/14'''</font>.+Die Zensoren in Robe achten darauf. Kleine Fehler werden gesucht, um die Aufklärung finanziell in die Knie zu zwingen.
-Die Richterinnen und der Richter waren fleißig. +Aufklärung dürfen nur die Großen betreiben, für die Prozesse Peanuts sind und aus der Portokasse finanziert werden.
-===Aus dem Munde der Vorsitzenden===+All das gehört zu Sicherung des bestehenden Herrschaftssystems.
-*Auch der Strafvorwurf ist eine Wertung+|}
 +<center>Zwei solche Fälle haben wir heute im absurden Theater der Hamburger Zensurkammer erlebt.</center>
-*Können wir wieder in presserechtlichen Kategorien sprechen!+<center>___________</center>
-*Was geklammert ist, ist unstrittig.+<font size="4">'''19.06.2015'''</font><br><br>
 +==Die heutigen Termine==
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 +|-
 +| rowspan="1" width="300" align="left"|[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_150619_Vk.pdf http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_150619_Vk.jpg]<br><br>
 +[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_150619_Vh.pdf http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_150619_Vh.jpg]<br>
 +| rowspan="1" align="left" width="800" valign="middle" align="left"|Auf den Terminrollen fehlten wie meist die Name der Richterinnen und Richter sowie die Namen der Rechtsanwaltskanzleien.
-*Gut, wir lassen es so stehen. Wir wissen um was es geht.+Es werden auch nicht die gesetzlichen Richter verhandelt haben. Wen juckt das schon.
-*Das Zusammenspiel wahrer Äußerungen kann unterlassen werden, weil ein falscher Eindruck entsteht.+==Verkündung==
-|}+Zwei Schweinsteiger-Sachen wurden auf den 03.07.2015 verschoben. Drei Monate sind seit der Verhandlung vergangen. Offenbar nicht leicht zu entscheiden, um in keine juristischen Widersprüche zu geraten.
=Verhandlungen= =Verhandlungen=
'''10:00''' '''10:00'''
-==T. Schreiter vs. H. Treu <font color="#800000">'''324 O 689/14'''</font>==+==BIRFOOD GmbH & Co. KG vs. Spiegel TV GmbH <font color="#800000">'''324 O 64/15'''</font>==
===Corpus Delicti=== ===Corpus Delicti===
-Offenbar irgendeine Beleidigung bzw. unwahre oder wahre aber unzulässiger Behauptung im Internet.+Offenbar ging es um diese oder eine ähnliche [http://spon.de/vfF3l Spiegel TV Sendung] "Moderne Lohnsklaverei: Dubiose Arbeitsvermittler in der Fleischindustrie", in der BIRFOOD GmbH & Co. KG als Firma eingeblendet wurde, obwohl alle Personen und gezeigten Fälle keinen direkten Bezug zu dieser Klägerin hatten.
- +
-Die Pseudoöffentlichkeit bekam nur Fetzen mit: Der Kläger sei der Erfahrung und der Meinung des Beklagten nach ein Verbrecher. … Stundenlohn … , um Bericht zu schreiben.+
===Richter=== ===Richter===
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|- |-
| rowspan="1" width="350" align="left" valign="center"| | rowspan="1" width="350" align="left" valign="center"|
-'''Vorsitzende Richterin: ''' Simone Käfer<br>+'''Den Vorsitz führende Richterin: ''' Barbara Mittler<br>
'''Richterin: ''' Dr. Kertsin Gronau<br> '''Richterin: ''' Dr. Kertsin Gronau<br>
'''Richter:''' Dr. Thomas Linke<br> '''Richter:''' Dr. Thomas Linke<br>
| rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"| | rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"|
|} |}
 +===Die Parteien===
 +{| border="0" cellpadding="6"
 +|-
 +| rowspan="1" width="600" align="left"|'''Klägerseite:''' Kanzlei Graf von Westphalen; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl<br>
-===Kurzbericht zu den Sachen 324 O 689/14===+'''Beklagtenseite:''' Kanzlei JJB Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Torsten Feldmann
-'''24.04.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike+|}
-Nach zehn Minuten Waftezeit:+|}
 +===Notizen zu der Sache <font color="brown">'''324 O 64/15'''</font>===
 +'''19.06.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
-'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Klägervertreter stellt sodann den Antrag aus der Klage zu Ziff. 1 mit der Maßgabe, dass es …wie folgt heißen soll : …. .+'''Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler:''' Die gesellschaftlich-rechtlichen Strukturen kenne wir nun. Sie (RA Feldmann) haben die Handelsregister-Strukturen dargelegt. Die Unternehmensstruktur ist klar. Die Klägerin gibt es. ähnlich einer Holding. BIGFOOD wie das Ganze. Schwer. Es gibt dieses Unternehmen. Dieses Unternehmen ist unstreitig Partner. … Gesellschafter von BIGFOOD.
-Es wird festgestellt, dass der Beklagtenvertreter zum heutigen Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung bis 10:10 nicht erschienen ist. Der Klägervertreter beantragt den Erlass eines Versäumnisurteile.+'''Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl:''' War und ist.
-'''Beschlossen und verkündet:''' Der Termin zur Verkündung der Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.04.15, 10:15 im Raum B 334.+'''Richterin Barbara Mittler:''' War auch Komplementär.
-<center>________________</center>+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Er ist Alleingesellschafter der Verwaltungs GmbH, welche allein Gesellschafterin von BIGFOOD ist.
-==MPC Münchmeier Petersen Capital AG vs. DVV Media Group GmbH <font color="#800000">'''324 O 376/14'''</font>==+'''Richterin Barbara Mittler:''' Wollte nur klären. Es gab einen Schlenker. Die Beklagte hat einen Bericht über so genannte Wanderarbeiter gesendet. Dann sind rumänische Arbeiter eingeblendet. Seien bei BIGFOOD beschäftigt,. Die Kammer hat ein Verbot erlassen, zu behaupten etc., sie wären bei BIGFOOD beschäftigt. Sie, ihr Mandant ist der Meinung, dass alles zusammenhängt, bei einer solchen eigentlich falschen Behauptung. Es ist unstreitig, dass die Arbeiter bei der ….. Gesellschaft beschäftigt werden. Es gab Probleme bei der Lohnzahlung. Das ist strittig …
-===Corpus Delicti===+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Dass sie gleichzeitig bei BIGFOOD angestellt wären ist streitig, aber auch nicht gleich weiter … .
-Die [https://www.google.de/search?biw=1067&bih=703&noj=1&site=webhp&q=DVV+Media+Group+GmbH&oq=DVV+Media+Group+GmbH&gs_l=serp.12...0.0.0.6840.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0.msedr...0...1c..64.serp..0.0.0.8G_ubilKlQQ Media Group] ist einer der führenden Fachverlage im Bereich Verkehr, Transport, Logistik, maritime Technik, Bahntechnik und Travel. In irgendeiner deren Zeitschriften wurde Unangenehmes über den Kläger geschrieben. Der Kläger habe Wichtiges verschwiegen und damit Entscheidungen zu Ungunsten der Vertragspartner beigetragen.+
-Ein Streit unter Geschäftsleuten. An wen gehen die Gewinne, an die Beteiligten oder an die Anleger? Auf wessen Kosten?+'''Richterin Barbara Mittler:''' Bei dem einen ist der Kopf nicht erkennbar.
-Der Kläger möchte den Anlegern mehr auszahlen. Beteiligte am Geschäft klagen dagegen.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Das ist ein Screenshot vom Fernsehen. Liefern wir gerne nach.
-Finanzpolitik im Konkreten. Undurchsichtig. Das Äußerungsrecht muss mitrichten.+'''Richterin Barbara Mittler:''' Es geht um die Frage, inwieweit man das der Klägerin zurechnen kann. … Wie haben da Schwierigkeiten nach ihrem Vortrag. Es ist …. Die Personal Dienstleistungs GmbH besteht nach Ausscheiden … . Sie sagen 90 Prozent gehört BIGFOOD. Ja, aber wir haben keinen Vortrag, dass es da Beschwerden gibt.
-===Richter===+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Sie haben kein Problem bei BIG Personal Dienstleistungs GmbH, dass …
-{| border="0" cellpadding="6"+
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-| rowspan="1" width="350" align="left" valign="center"|+
-'''Vorsitzende Richterin: ''' Simone Käfer<br>+
-'''Richterin: ''' Barbara Mittler<br>+
-'''Richter:''' Dr. Thomas Linke<br>+
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-===Die Parteien===+'''Richterin Barbara Mittler:''' Haben 90 Prozent.
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-| rowspan="1" width="600" align="center"|'''Klägerseite:''' Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel<br>+
-<center>http://www.nesselhauf.com/html/german/images/anwaelte/dunckel.jpg</center>+
-| rowspan="1" align="center" width="200" valign="top"|'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann<br>+
-<center>http://www.damm-mann.de/images/top/dr_roger_mann.jpg</center>+
-|}+
-===Notizen zu der Sache 324 O 376/14===+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' Wenn es 90 Prozent sind, dann kann man streiten. Es ist falsch, aber ob es eine persönlichkeitsrechtliche Relevanz hat, ist strittig. Es stellt sich die Frage, gab es auch da Beschwerden des Personals?
-'''24.04.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike+
-'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Die Beklagte berichtete über den Streit, den der Kläger mit ihrer Reederei-Betreibergesellschaft führt. Dabei gibt es andere Schiffe, für die die Betreibergesellschaft tätig ist. Der Kläger hat empfohlen, die Reederverträge etc. aufzukündigen. Es wurde nicht mitgeteilt, dass die Reederei selbst dagegen vorgegangen sie. Der Reeder hat eine Presseerklärung abgegeben. Die Beklagte hat das veröffentlicht. Die Klägerin wurde angeschrieben und um Antwort gebeten. Die Klägerin sagte, die Fragen wären zu allgemein. Dann wurde neue Fragen gestellt. Die Klägerin macht Ansprüche gegen zwei Aussagen geltend. Erzeugen den falschen Verdacht. Klo… hat sich Vorteile verschafft. Es wurde verhindert, Millionen abzuschreiben. Der Kläger meint, das ist nicht zulässig, man kann nicht von einer Verdachtsberichterstattung ausgehen. Es wurde mit den Journalisten nicht noch mal gesprochen. Der Mindestbestand an Tatsachen fehle. Die Beklagte sagt, der Mindestbestand an Tatsachen war vorhanden. …. Geld … Man streutet, ob es eine schwere wirtschaftliche Lage für die Gesellschaft gab. Ein Gutachten von K…. wird erwähnt. Die Anhörung sei ausreichend gewesen. Wir meinen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird. … Es wurde eine Vereinbarung getroffen mit der Chartergesellschaft Maerck, Dass es ein Vorteil gegeben hat, ist unstreitig. Es ist eine Frage der Bewertung, ob davor oder danach. …. Trotz zulässiger Verdacht5sberichterstattung darf man Meinungen Dritter nicht verbreiten, weil konkurrierende Interessen bestehen. Das öffentliche Interesse ist zu bejahen, Ein Mindestbestand an Tatsachen gibt es. Die Provision von 4,5 Millionen wird ebenfalls nicht erwähnt.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Es gab Demonstrationen vor dem Arbeitsamt gegen beide Gesellschaften.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel erwidert.'''+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' Sie sagen, sogar Proteste gegen BIGFOOD. Sie sagen, der Vorwurf wurde BIGFOOD gegenüber gemacht. Aber dieselben Vorwürfe … .
-'''Die Vorsitzende:''' Es bleibt aber, dass im ersten Schreiben das nicht mitgeteilt wurde … Das würde uns alleine ausreichen. . Dass mit der Journalistin noch mal ein Treffen vereinbart wurde, erkennen wir nicht. Ausgewogenheit? Der Antrag zu 2 müssen wir auch zurückweisen.,+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Lassen Sie mich nachschauen .. nachreichen. Sie sagen – das zu meinem Verständnis – die BIO Personal Leistungsgesellschaft ….
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' …. Der Kontext der Äußerung ist zu Grunde zu legen. Es ist ein verdacht, dem ein möglicher Nachweis zu Grunde zu legen ist.+'''Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl:''' Es geht um eine Demonstration im Mai 2014. Es war kein Personal von BIGFOOD, es waren nur Mitarbeiter von BIGService.
-'''Die Vorsitzende:''' Wie überprüfe ich, dass zu lasten der Anleger? Es gab andere Möglichkeiten. … Gleichzeitig verdiente die Klägerin. +'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Im Konstrukt ist es ein Konzern. Dieses Unternehmen sitzt dort, wo am Haus BIGFOOD steht.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Welche anderen Vorschläge?+'''Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl:''' Dort stehen viele Unternehmen.
-'''Die Vorsitzende:''' Die der Anleger. Darf man eine andere Meinung wiedergeben? Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind eingehalten worden.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann zeigt das Bild:''' Das ist das Heim … . Die Frage ist, wie versteht man BIGFOOD? Meint man auch diese Gesellschaft? Die haben keine eigene Marke. Treten werbend nicht auf, nur als BIGFOOD. Sie sagen, wenn es strittig ist, … … dann ist die persönlichkeitsrechtliche Relevanz nicht gegeben.
-'''Es wird diskutiert.'''+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' Dann müssten wir nicht entscheiden. Sie sagen, …. Dienstleistungs GmbH tritt nach außen nicht auf. Haben wie … K12. Das ist die Aufspaltung der Gesellschaft.
-'''Die Vorsitzende:''' Auch der Strafvorwurf ist eine Wertung. . Haben uns gestern kurz unterhalten. …Vorschlag: Klage zurücknehmen. Und Sie stellen keinen Kostenantrag.+'''Richterin Barbara Mittler:''' Für BIGFOOD haben wir Haben nicht Mal einen Vortrag, dass es mit denen Werkverträge gab. Deswegen verstehen wir ihre Argumentationen. Aber es reicht nicht aus. Die persönlichkeitsrechtliche Relevanz ist so gering.
-'''Rechtsanwalt Dr. Roger Mann:''' Wenn Sie das nicht vorgeschlagen hätten, hätte ich das vorgeschlagen. Dazu die nächste Verhandlung. Wir sitzen am Ende der Nahrungskette. Dunckel wirft den Brocken hin, … .+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' Haben bisher keine Beschwerden gegen BIGFOOD und BIGPersonal.
-'''Die Vorsitzende:''' Wir eröffnen wieder. +'''Richterin Barbara Mittler:'''
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Das Problem. Es gibt eine Journalistin, die sich zum Werkzeug missbrauchen ließ. Sie hat einfach alles blind übernommen für die spezielle Leserschaft. Das ist das Problem. Deswegen führen wir diesen draufgesetzten Rechtsstreit. Sie sitzen tatsächlich am Ende der Nahrungskette und Ihnen fehlen die Informationen.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Bezeichnend – habe mit der Redaktion nicht gesprochen. Bei BIG endet das Arbeitsverhältnis an einem Tag und am nächsten Tag .. Wie kommt die Firma an die Lohnabrechnung der anderen Firma ran, sei es auch zur Verteidigung im Äußerungsrecht?
-'''Rechtsanwalt Dr. Roger Mann:''' Wir sagen, gebt uns mehr Informationen, wir werden berichten. … Er macht sich das nicht zu Eigen.+'''Richterin Barbara Mittler:''' Diese Frage können Sie aufwerfen. Ob es dareauf ankommt, müssen wir entscheiden.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Wenn er sich distanziert hätte.+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' Wenn gegen BIGPersonal es keine Vorwürfe gibt …
-'''Die Vorsitzende:''' Na gut. Das ist die Verärgerung Ihres Mandanten.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Verstehe.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' In der Tat ist es eine Nebenkriegsschauplatz. … Die Behauptung der Kausalität … Notverkauf der Schiffe, Verhinderung der Abschreibung. Diese Kausalitätskette gibt es nicht. Es gab eine schwierige Lage. … Man ging von wesentlich höheren Chartapreisen aus. Der Markt war eingebrochen. … Die Banken konnten verzichten oder stunden oder die Anlegen mussten nachschießen. Die schwierige Situation hatte ein ganz andere Kausalität. … Diese Kausalität gibt es nicht. … hätten gechartert werden müssen.+'''Richterin Barbara Mittler:'''
- +
-'''Rechtsanwalt Dr. Roger Mann:''' Erstens, beides ist ein Zitat. Die Journalistin hat sich das nicht zu Eigen gemacht. .. ansonsten müssen Sie erläutern, was in den Klammern steht. Gehe davon aus, was dort steht, ist unstreitig. Die Zeugen Reuter, Nebenbauer … haben profitiert. Was Sie vorgetragen haben, stimmt schlicht nicht. Mit der Verwaltung der Fonds sind 1,1 Millionen verdient worden. Für mich als anerkannter Schiffsexperte …. +
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Es sind Fonds, bei denen ausgegangen wird, dass die Schiffe mittelfristig eingesetzt werden. …. Weil die Banken keine Zugeständnisse machten.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Drei Wochen.
-'''Richterin Barbara Mittler:''' Zwei Banken … zwei andere Banken …ändert nichts daran.+'''Richterin Barbara Mittler:'''
-'''Die Vorsitzende:''' Können wir wieder in presserechtlichen Kategorien sprechen! Was geklammert ist, ist unstrittig.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Man will das nicht als falsch darstellen. Wissen nicht, wie man das richtig darstellt.
-'''Es wird diskutiert, gestritten'''+'''Richterin Barbara Mittler:''' Haben das Gefühl, die eigentliche Kritik, ist nicht nur auf dieses Unternehmen gerichtet, sondern auch auf Andere.
-'''Die Vorsitzende:''' Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht gibt zu erkennen, dass nach den jetzigen Stand der Sach- und Rechtslage die Aussichten des Klägers zweifelhaft sind. Ihnen, Herr Dunckel, ist nicht der Kausalverlauf … . Gut, wir lassen es so stehen. Wir wissen um was es geht. Anträge werden gestellt. Der Klägervertreter stellt den Antrags mit der Maßgabe, dass im Antrag zu 2 die Klammer entfällt. Und dass hinter "die" eingegeben wird, sc. Die mit Maerck im Herbst 2013 vereinbart. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Die Kammer regt an, dass der Kläger die Klage zurücknimmt und die Beklagte im Gegenzug auf den Kostenantrag verzichtet.+'''Rechtsanwalt Torsten Feldmann:''' Kann versuchen. Habe aber nicht erlebt, dass sie auf mich hören - Jetzt wird klar, dass die Redaktion sich BIGFOOD rausgegriffen hat. Man habe sich einfach BIGFOOOD rausgegriffen. Man hätte auch eine andere Firma raussuchen können. Das ist unver… falsch.
-'''Beschlossen und verkündet:'''+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' … das wissen wir nicht ….
-:1. Der Klägervertreter kann bis zum 05.06.15 auf den Schriftsatz des Beklagten Stellung nehmen+'''Richterin Barbara Mittler:'''
-:2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.07.15, 9:55, Saal B 335.+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' In der ersten … sind andere Gesellschafter … Zum Zeitpunkt des Interviews nicht.
-'''12:42''' – Verhandlung beendet.+'''Richterin Barbara Mittler:''' Die Kammer weist darauf hin, dass derzeit der Anspruch begründet sein dürfte. Hinsichtlich der Frage, ob die …. von persönlichkeitsrechtlicher Relevanz sind, kommt es darauf an, ob die Beschäftigungsverhältnisse, zu einem, dem Kläger zurechenbar sind., zum anderen, ob ….
-<center>________________________________</center>+
-'''12:45'''+Anträge werden gestellt.
-==MPC Flottenfonds III Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vs. E.R. Schiffahrt GmbH & Cie. KG <font color="#800000">'''324 O 362/14'''</font>==+
-===Corpus Delicti===+'''Beschlossen und verkündet:'''
-Es ist die zweite Verhandlung nach dem 24.10.2014. Der Kammer fielen damals keine Vergleichsvorschläge ein.+
-Es streiten Fondbetreiber, Anleger, Verwalter. Typischer Streit zwischen Geschäftsleuten.+:1. Dem Beklagtenvertreter bleibt nachgelassen, auf die heutigen Hinweise sowie auf den Schriftsatz des Klägerseite vom 08.06.15 bis zum 10.07.15 vorzutragen.
-Gerichte werden bemüht, auch die Zensurkammer.+:2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31.07.2015, 9:55, Saal B 335.
-Im Internet gibt es allerhand über den Streitgegenstand:+
-So [http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/star-flotte-vs-e-r-Schiffahrt-mpc-flottenfonds-erzielt-teilerfolg-a-968087.html berichtet] das manager-magazin relativ ausführlich. Was stimmt oder nicht stimmt, entzieht sich unserer Kenntnis und unseren Recherche-Möglichkeiten:+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' Wenn was drin ist, eröffnen wir wieder.
-Es heißt, die Seiten streiten sich der 720-Millionen-Dollar-Fonds "Star Flotte" von MPC Capital und die Reederei E.R. Schiffahrt um 50 Millionen Dollar aus dem Verkauf von 14 Frachtern.+'''18.09.15, Verkündung, Ri'in Barbara Mittler:''' Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Androhung der üblichen Prdnngsmittel verboten ... Mitarbeiter ausd ... Werksvertrag ... beschäftigt ... alles Scheiß .. aber bischen ... von Perosnene zu verbreiten, welche zu keiner Zeit vom Kläger beschäftigt wurden. Die Beklagte hat an die Klägerin muss 499,20 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
-Das Landgericht Hamburg hat im Mai 2014 eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, mit der die im Fonds engagierte Reederei E.R. Schiffahrt die Ausschüttung von 50 Millionen Dollar an die Anleger verhindert hatte. Das Urteil des Gerichts (Az. [https://www.google.de/search?biw=1067&bih=703&noj=1&site=webhp&q=%22401+HKO+3%2F14%22&oq=%22401+HKO+3%2F14%22&gs_l=serp.12...41881.41881.0.43683.1.1.0.0.0.0.134.134.0j1.1.0.msedr...0...1c.2.64.serp..1.0.0.KmQpFZ6nBCQ 401 HKO 3/14]) war allerdings nicht rechtskräftig. Das OLG hat mit Fristsetzung zum 25.07.2014 den Streitparteien eine außergerichtliche Einigung zur Auflage (Az.: [https://www.google.de/search?biw=1067&bih=703&noj=1&site=webhp&q=%2211+U+146%2F14%22&oq=%2211+U+146%2F14%22&gs_l=serp.12...0.0.0.14270.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0.msedr...0...1c..64.serp..0.0.0.ItO0OyfUm_g 11 U 146/14]) gemacht, widrigenfalls eine gerichtliche Entscheidung gefällt werde. Die Parteien haben sich nicht geeinigt. Das OLG Hamburg hat dann entschieden (Az. 11 U 146/14), dass nach Ansicht des OLG Hamburg der Reederei vertragliche Ansprüche gegen den MPC Flottenfonds III zustehen. Daher hat das OLG verfügt, dass die Gelder an die Anleger nicht ausgezahlt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist.+<center>________________</center>
-Involviert ins Ganze war auch die weltgrößte Container Linienreederei [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=reederei%20maersk Maersk].+==Hönig-Hof GmbH vs. Deutsches Tierschutzbüro e.V., Jan Peiper <font color="#800000">'''324 O 191/15'''</font>==
-Es wird auch äußerungsrechtlich gestritten. E ging offenbar um die folgenden zwei Äußerungen:+===Corpus Delicti===
-*nicht wahrheitsgemäß und nicht vollständig informiert.+Siehe dazu die [http://www.buskeismus-lexikon.de/19.06.2015_-_Moderne_Lohnsklaverei_und_Legehennenhaltung#Mitteilung_des_H.C3.B6nig-Hofes Mitteilung] des Hönig-Hofs und das [http://www.buskeismus-lexikon.de/19.06.2015#Newsletter_des_Tierschutzb.C3.BCros Newsletter] des Tierschutzbüros bezüglich des Erlasses der einstweiligen Verfügung
-*Notverkauf von zwei Schiffen, um Insolvenz abzuwenden 
- 
-Es ging darum, ob eine nicht wahrheitsgemäße und/oder nicht vollständige Information, eine unwahre Information sein und so auch genannt werden kann. 
===Richter=== ===Richter===
{| border="0" cellpadding="6" {| border="0" cellpadding="6"
|- |-
| rowspan="1" width="350" align="left" valign="center"| | rowspan="1" width="350" align="left" valign="center"|
-'''Vorsitzende Richterin: ''' Simone Käfer<br>+'''Den Vorsitz führende Richterin: ''' Barbara Mittler<br>
-'''Richterin: ''' Barbara Mittler<br>+'''Richterin: ''' Dr. Kertsin Gronau<br>
'''Richter:''' Dr. Thomas Linke<br> '''Richter:''' Dr. Thomas Linke<br>
| rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"| | rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"|
Zeile 238: Zeile 233:
{| border="0" cellpadding="6" {| border="0" cellpadding="6"
|- |-
-| rowspan="1" width="600" align="center"|'''Klägerseite:''' Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel<br>+| rowspan="1" width="600" align="left"|'''Klägerseite:''' Kanzlei Graf von Westphalen; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl<br>
-<center>http://www.nesselhauf.com/html/german/images/anwaelte/dunckel.jpg</center>+Christoph Hönig, Geschäftsführer des Hönig-Hofs<br>
-| rowspan="1" align="center" width="200" valign="top"|'''Beklagtenseite:''' <br>+
 +'''Beklagtenseite:''' Kanzlei [http://www.hoecker.eu/ Höcker]; Rechtsanwalt [http://www.hoecker.eu/anwalt.htm?anwaelte_id=10 Dr. Sven Dierkes]
|} |}
-===Notizen zu der Sache 324 O 362/14===+===Notizen zu der Sache 324 O 191/15===
-'''24.04.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike+'''19.06.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
-'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' … Man hat sich schon mal getroffen. Es ist die zweite Verhandlung. Bei der ersten Äußerung fragt sich, wie ist das zu verstehen: sowohl als auch nicht wahrheitsgemäß und nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß, weil nicht vollständig. Es wurden Informationen verschwiegen, die relevant waren, dann ist es eine Meinungsäußerung, dass es eine unwahre Information war. +'''Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler:''' Sie wenden sich gegen die Berichterstattung über ihren Betrieb. Es geht um den Bericht über Legehennen. Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz von 16.06.15. Haben Sei gestern mit Fax erhalten. Sie haben ihn gelesen. J. Da sind … Habe Sie produziert. Der Antragsgegner hat Videomaterial produziert mit Aufnahmen aus dem Betrieb der Antragstellerin. … Sie haben eine Einstweilige Verfügung erwirkt mit der verboten wird, das ohne Zustimmung gemachte Bild- und Videomaterial auf dem Gelände …. Anlage B. Wir verbieten diese Bilder, weil diese ohne Zustimmung gemacht wurden. Das Material liegt auf Dropbox, was sie nicht verwendet haben. Es ist eine Verlinkungshandlung mit Dropbox.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Verschweigen von Informationen … ist unwahr. Aber hier nach Stolpe unwahr.+'''Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes:''' Es ist ein privater Speicher.
-'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Man kann sich darüber unterhalten, ob das zulässig war.. +'''Richterin Barbara Mittler:''' Aber auch andere haben Zugang. Wir haben die Dropbox nicht genau bezeichnet, aber den Link auf diese. Wir können nachvollziehen, dass Sie, Ihr Mandant informieren wollte über die Massentierhaltung. . Es ist aber ein Hausfriedensbruch entstanden. Wir haben keinen Vortrag, dass ein Befugter Zugang hatte. Es ist nachts geschehen. Wir wissen alle, dass bei solchen Aufnahmen, eine Erlaubnis notwendig ist. Es geht um die Bodenhaltung … … was die Vorgaben betrifft. Sie sagen, die Hühner stehen aufeinander, den Boden müssen sie erahnen. Stehen aber auf Gittern.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Der Vorwurf lautet, habe Anleger angelogen.+'''Christoph Hönig:''' Schlafen nachts alle auf den Stangen
 +'''Richterin Barbara Mittler:''' Im Rohmaterial erkennt man, dass die Tiere sich bewegen durch die Aufnahmen. Wir haben nichts zu Übereinandergetapelt. "Boden müssen sie erahnen."
-'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Die Beklagte hat nicht sicher schrieben dürfen, wurden belogen. Wir müssen aber im Kontext sehen, weil nicht alles dargelegt wurde.+'''Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes:''' Wir haben schriftlich vorgetragen. Wir haben das Widerspruchsverfahren. Es gibt eine Rechtsauffassung des OLG.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Jedenfalls nach Stolpe … Wiese fern liegendes Verständnis?+'''Richterin Barbara Mittler:''' Das gilt auch für die anderen Punkte. Zu Passivlegitimation sehen wir keine Anlass, davon abzuweichen. Herr Peiper hat das Material verbreitet, hat geschnitten und vertont. Es gibt die E-Mail Online.
 +'''Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl:''' Und die Pressemitteilung.
-'''Die Vorsitzende liest vor:''' Es sind alles Beispiele für nicht vollständig,. +'''Richterin Barbara Mittler:''' Wir haben gedacht, haben Anlagen, wo man es sehen konnte.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Das wahr >Motiv ist ein anderes.+'''Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes:''' .
 +'''Richterin Barbara Mittler:''' Vielleicht hätte man viel mit "und" ersetzen sollen. Zu "urheberrechtlich" ….
-'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Es ist eine Meinungsäußerung.+'''Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes:''' Verwertungsrechte … Weitergabe ist "öffentlich zugänglich machen". Beschränkt sich auf unkörperliche Sachen.
-'''Es wird diskutiert.'''+'''Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl:''' … wo die Bilddateien … Bekommen diese per E-Mail, verschicke … .,
-'''Die Vorsitzende:''' … Das wahre Motiv, weshalb verschwiegen …+'''Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes:''' Fliegen die DVDs durchs Netz?
-'''Richter Dr. Thomas Linke:''' Das "wahre" Motiv kann heißen, das "eigentliche" Motiv. Das heißt nicht, dass das andere unwahr wäre.+'''Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl:''' Herr Peiper hat die Dateien bei sich in Berlin, hatte diese geschnitten, dann auf YouTube gestellt. Da verbreitet er.
-'''Richterin Barbara Mittler:''' Das "Haupt"motiv, das sachliche.+'''Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes:''' Sie benötigen bei Verbreiten körperliche Rechte. Gab es hier nicht.
-'''Die Vorsitzende:''' …Ob man selber dieser Meinung folgt, brauchen wir nicht zu sagen. Aber untersagen?+'''Richterin Dr. Kerstin Gronau:''' Bekommen ein Photo und senden dieses per Mail. Ist keine Vervielfältigung?
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Nebenabreden wurden verschwiegen. Das ist ein erheblicher Vorwurf. Was wurde verschwiegen? …. Schiffe werde verchartert zum geringeren Preis. Was wurde verschwiegen? Dass nicht zum Marktpreis?+'''Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes:''' Es kann keine zwei Meinungen geben. Körperliche Vervielfältigung kann ich nicht als Datei versenden. Es sind unterschiedliche Streitgegenstände.
-'''Beklagtenanwalt:''' Hat man auch anders verhandelt? … Konkurrierende Angebote? Die wirtschaftlichen Vorteile der Nebenabreden werden nicht erläutert.+'''Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl:''' Wir können den Antrag ändern. Sie können "Verbreiten" streichen, aber "öffentlich zugänglich machen" lassen (wieder aufnehmen.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Wurde dieser Vorteil verschwiegen?+'''Richterin Barbara Mittler:''' Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsteller regt hinsichtlich der Ziffer 3 an, den ursprünglichen Antrag wieder aufzugreifen. … auf die Nutzungsrechte … Es ist klar, was beantrag wurde. Sie meinen, es ist falsch. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die Einstweilige Verfügung vom 28.04.15 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Ansprüche zurückzuweisen. Der Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Wir würden Montag verkünden.
-'''Es wird diskutiert.'''+Im Einverständnis mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 22.06.15, 12:00, Raum B 334.
-'''Die Vorsitzende:''' Bewertet wird der Sachverhalt. Das konnte sein. Steht nicht drin, aber ich glaube. Es wäre für uns viel leichter, auf innere Tatsachenbehauptung abzustellen. Der Beklagte hätte die Beweislast, Wir würden verbieten. Der Kern nist, wie bewerte wir das. Bei 1b sehen wir auch eine Meinungsäußerung. Verstehe nicht, Insolvenz wäre sonst eingetreten. War eben nur ein No9tverkauf, der abgewendet wurde. Eine Einführung … Sind auch nur Worthülsen, diese Ändern nichts an der Entscheidung Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung.+'''22.06.2015, Richerin Barbara Mittler:''' Die Einstweilige Verfügung vom 28.04.15 wird mit der Maßgabe, dass der Punkt I.3 statt "zu verbreiten", "öffentlich zugänglich machen" heißt, bestätigt. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens je zu Hälfte zu tragen.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Zwei Schiffe sind verkauft worden. Da konnte der Notverkauf nicht verhandelt werden.+===Kommentar===
 +Die Sprachauseherin Richterin Barbara Mittler hat den "Argumenten" der Zensurkazlei Prof. Höcker nachgegeben und "verbreiten" von Dateien als sprachlich irreführend, d.h. falsch, eingestruft. Das Verbot wurde wieder auf "öffentlich zugänglich machen" geändert.
-'''Es wird diskutiert.'''+Andere Richter sehen das anders. So hat das Landgericht Frankfurt mit [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20O%20452/14 Beschluss] vom 28.05.2015 (AZ. 2-3 O 452/14) [http://www.rechtambild.de/2015/07/unbefugter-bildversand-ueber-whatsapp-verletzt-recht-am-eigenen-bild/ entschieden]:
-'''Die Vorsitzende:''' Wir schauen uns das noch mal an, ob das Tatsachenbehauptungen sind.. … Würden beschränken auf zwei Personen. Angegriffen wird das Aktivverhalten. Es heißt, sie selbst haben diese Vereinbarung aktiv herbeigeführt.+:Das digitale Versenden von Fotoaufnahmen ist als „Verbreitung“ im Sinne des § 22 KunstUrhG zu bewerten.
-'''Es wird diskutiert, inwieweit die Geschäftsführung die Vereinbarungen aktiv herbeigeführt hat.'''+So setzen sich langsam aber sicher die Zensoren durch. Diese terrorisieren mit ihren Geschäftsmodellen und ihrer Gier die Bevölkerung. Unterstützung bieten diesen fagwürdigen gefährlichen Typen Mimosen, Kriminelle und das mittelalterliche Denken, Fühlen und Handeln vieler Menschen. Bis zum Obsiegen der Gelassenheit und Vernuft wird es noch lange dauern und viele Katastrophen geben. "Dank" gebührt u.a. der Kanzlei [http://www.lhr-law.de/ Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum], welche an der fordersten Front für das moderne Mittelalter kämpft.
-'''Die Vorsitzende:''' Uns reicht das gesellschaftsrechtliche Mitwirken. Ist es anders, tragen Sie es vor. Wir gehen davon aus, dass man die organrechtliche Tätigkeit auch wahrnimmt. Sonst müssen Sie vortragen.+===Mitteilung des Hönig-Hofes===
 +Mitteilung im [http://www.presseportal.de/pm/116843/3009368 Presseportal], 28.05.2015.
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Werde ich vortragen+Hamburg/Mühlingen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat der Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihrem Gründer Jan Peifer per einstweiliger Verfügung verboten, Foto- und Videomaterial zu verbreiten, das unbekannte Aktivisten rechtswidrig bei einem nächtlichen Hausfriedensbruch in einem Legehennenstall der Hönig-Hof GmbH in Baden-Württemberg beschafft hatten. Darauf zu sehen war unter anderem, wie ein von den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten aufgeschrecktes Huhn kopfüberhängend qualvoll verendet, nachdem es sich bei dem Versuch zu fliehen mit einem Fuß zwischen einer Stange und einem Blech verfangen hat, während die Aktivisten das Huhn minutenlang bei seinem Todeskampf filmen, anstatt es zu befreien.
 +
 +Die selbsternannte Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihr Gründer Jan Peifer dürfen die Foto- und Videoaufnahmen, die sie in einer rufschädigenden Kampagne Anfang April verbreitet hatten, ab sofort nicht weiter verbreiten und müssen diese umgehend aus dem Internet entfernen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot, das die bundesweit renommierte Pressekammer des Landgerichts Hamburg am Dienstag erlassen hat, drohen dem Verein Deutsches Tierschutzbüro e. V. und seinem Gründer Jan Peifer ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Landgericht Hamburg, Beschluss v. 28.4.2015, Aktenzeichen: <font color="brown">'''324 O 191/15'''</font>).
 +
 +Der Halter der Legehennen und sein Rechtsanwalt, der Hamburger Medienrechtler Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen, konnten durch Auswertung der Meta-Daten in den Bilddateien der Tierrechtler belegen, dass ein Huhn, dessen Tod die selbsternannten Tierschützer für ihre Kampagne als angeblichen Beleg für eine vermeintlich qualvolle Hühnerhaltung präsentiert hatten, erst nach dem Eindringen der unbekannten Aktivisten verunglückt ist. Das Huhn hatte sich tatsächlich erst bei seinem Versuch, vor den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten zu fliehen, mit dem Fuß verfangen. Die bisher nicht bekannten Aktivisten filmten daraufhin das Huhn minutenlang kopfüber hängend bei seinem Leiden, statt es aus seiner für ein Huhn tödlichen Lage zu befreien. Die Dokumentation der Bilddateien kann unter w.scheuerl@gvw.com angefordert werden.
 +
 +Für Christoph Hönig, den betroffenen Landwirt, ist klar: "Dies sind für mich keine Tierschützer. Jemand der sich für das Wohl der Tiere einsetzt, würde nie nachts mit einem hellen Scheinwerfer in einen Stall gehen, schlafende Tiere aufschrecken und zusammentreiben. Ausserdem würden Tierschützer das verunglückte Tier nicht 2 Minuten hängenlassen, um erst mal Skandalbilder zu machen". Hönig weiter: "Es ist mir seit langem ein zentrales Anliegen, dass wir in Sachen Tierschutz auch bei der Nutztierhaltung im Spannungsfeld zwischen Wunschvorstellung und Preiskampf im Lebensmittel-Discount einen neuen Dialog zwischen Landwirten, Handelsunternehmen und Kunden führen mit dem Ziel die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern." Aus diesem Grund arbeitet Christoph Hönig unter anderem auch aktiv an den Kriterien des Deutschen Tierschutzlabels mit.
 +
 +"Wichtig ist mir, dass jetzt die Menschen nicht aufhören, seriösen Organisationen wie z. B. dem deutschen Tierschutzbund, Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre wichtige Arbeit im Sinne der Tiere, weiter fortsetzen können und das Geld wirklich auch bei den Tieren ankommt." so Christoph Hönig weiter.
 +
 +"Die von den selbsternannten Tierrechtlern im Internet verbreitete Kampagne gegen den vorbildlichen Legehennenbetrieb war eine grobe Rechtsverletzung. Wir freuen uns deshalb über die schnelle und klare Entscheidung des Gerichts, die uns Recht gibt", kommentiert Rechtsanwalt Scheuerl den Stand des gerichtlichen Verfahrens. "Der Verein und Herr Peifer können zwar Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot einlegen. Das Verbot ist jedoch sofort vollstreckbar. Wir sind außerdem zuversichtlich, dass es auch in den Rechtsmittelinstanzen Bestand haben wird", so Scheuerl weiter.
 +
 +'''Zum Hintergrund:'''
 +
 +Der Verein "Deutsches Tierschutzbüro e. V.", als dessen Gründer sich der selbsternannte Tierrechtsaktivist [https://www.antiveganforum.com/wiki/Jan_Peifer Jan Peifer] bezeichnet, hat mit seiner Spendenwerbung das Spenden- und Beitragsaufkommen des Vereins in den zurückliegenden drei Jahren von rund 12.000 Euro im Jahr 2011 auf mehr als 182.000 Euro im Jahr 2013 erhöht. Nur 3.900 Euro (2,1 %) davon werden jedoch nach dem Finanzbericht tatsächlich an Tierschutzeinrichtungen weitergegeben. Mehr als 129.000 Euro (71 %) fließen in die eigenen Internetkampagnen und "Aktionen", in Gerichts- und Anwaltskosten, an "Hilfspersonen" oder in sog. "Tierrettungen", wie der Verein z. B. das Entwenden von Tieren aus Ställen nennt. Anschließend vermarktet der Verein die gestohlenen Tiere mittels sog. "Tierpatenschaften", bei denen gutgläubige Verbraucher zu Spenden an den Verein per Dauerauftrag veranlasst werden sollen. Das ergibt sich aus den Finanzberichten und Jahresberichten des Vereins:
 +
 +[http://ots.de/zbnvQ Finazbericht 2013]; [http://ots.de/zsVrQ Finanzbericht 2012]; [http://ots.de/DVggy Finanzbericht 2011]
-'''Es wird diskutiert.'''+'''Zur Hönig-Hof GmbH:'''
-'''Die Vorsitzende:''' Da zeugt sich der Presserechtler, der sich auf innere Tatsachen beruft. Dem wollen wir nicht folgen. Haben sich für den Spatz in der Hand als für die Taube auf dem Dach entscheiden. Es ist nicht das bestmögliche Ergebnis. Das können wir dem Beklagten nicht verwehren. Das hat MPC … verheimlicht. Nicht für . Anleger. … Die eine Passage haben Sie nicht angegriffen. Wir haben nicht darüber zu entscheiden, ob die einzelnen Äußerungen zu untersagen seien wegen dem falschen Eindruck. Gut. Wir gucken uns das noch mal an. …. Das Zusammenspiel wahrer Äußerungen kann unterlassen werden, weil ein falscher Eindruck entsteht. "Bestmöglich" heißt nicht "tatsächlich". +Die Hönig-Hof GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Mühlingen, Baden-Württemberg. Sie ist unter anderem auf die Produktion von frischen Eiern spezialisiert. Die frischen Eier aus Boden- und Freilandhaltung der Hönig-Hof GmbH erfüllen die Kriterien von QZ (Qualitätszeichen Baden-Württemberg) und KAT e.V., dem Verein für kotrolliert alternative Tierhaltungsformen. Auf der "EuroTier" wurde die Hönig-Hof GmbH beim "BMELV-Bundeswettbewerb Landwirtschaftliches Bauen 2011/2012" für den "Gläsernen Legehennenstall" [https://www.youtube.com/watch?v=M4Khqq4Nmxk ausgezeichnet]
-'''Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel:''' Das ist verhandelt worden, das andere wäre Untreue.+Pressekontakt: Dr. Walter Scheuerl Graf von Westphalen Rechtsanwälte, Poststraße 9 - Alte Post, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 35922-270, Fax: +49 40 35922-224, Mobil: +49 172 4353741 E-Mail: w.scheuerl@gvw.com
-'''Die Vorsitzende:''' Vielleicht innere Tatsache. Wir müssen ins schriftliche Verfahren gehen. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Anträge werden gestellt.+Aktualisierung vom 28.05.2015 um 15.49 Uhr
-'''Beschlossen und verkündet:''' +===Newsletter des Tierschutzbüros===
-:1. Mim Einverständnis mit den >Parteien wird das schriftliche Verfahren angeordnet.+[http://www.tierschutzbuero.de/newsletter/2015/21/newsletter.htm Newsletter] 24.05.2015
-::2. Die Klägerseite kann bis zum 05.06.15 zu .. vortragen.+In den letzten Tagen wurden von der Agrar-Industrie viele unwahre Behauptungen über das Deutsche Tierschutzbüro und dessen Gründer Jan Peifer verbreitet. Anlass war ein Bericht über die Produktion von Eiern für die EDEKA Eigenmarke „Unsere Heimat“, den wir kurz vor Ostern 2015 veröffentlicht haben. Mit den Aufnahmen wurden die Zustände im Bereich der Bodenhaltung bei verschiedenen Betrieben dokumentiert, die für die Eigenmarke produzieren. Die Reaktion auf derartige Berichte besteht oft darin, uns die Verbreitung manipulierter Aufnahmen vorzuwerfen, unsere Gemeinnützigkeit in Zweifel zu ziehen oder sogar darin, uns für den Tod von Tieren verantwortlich zu machen. All dies ist sachlich unbegründet; wir setzen uns daher gegen solche Versuche, uns mundtot zu machen, zur Wehr. So haben wir eine erste einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln erwirkt. Einer der von unserem Bericht betroffenen Produzenten, die Hönig-Hof GmbH, hatte unter anderem behauptet, Jan Peifer sei zur Herstellung der dem Bericht zugrunde liegenden Aufnahmen in eine Stallung ihres Betriebs eingedrungen und für das qualvolle Verenden einer Legehenne verantwortlich. Dies entbehrt jeder Wahrheit. Der Betreiber des Hönig-Hofs darf diese Behauptung nicht weiter verbreiten, ansonsten droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Dieses Beispiel zeigt, wie unangenehm der Tierindustrie unsere Veröffentlichungen sind. Dies vor allem dann, wenn wir die in der Werbung suggerierte Idylle einer heilen Welt mit den - oftmals im Übrigen völlig legalen - Zuständen vergleichen, die tatsächlich im Bereich der Massentierhaltungen bestehen. Die Enthüllung über die wahren Zustände bei einigen EDEKA Zulieferbetrieben finden Sie [http://www.tierschutzbuero.de/edeka-unsere-heimat/ hier].
 +
 +[http://www.tierschutzbuero.de/mitgliedschaft/ Damit wir uns auch weiterhin zur Wehr setzten können, brauchen wir Ihre Hilfe, bitte unterstützen Sie uns mit einer Mitgliedschaft.] Vielen Dank.
 +
 +Sonderaktion, wer jetzt Mitglied wird bekommt das Kochbuch „Die vegane Kochschule“ geschenkt! (Wert 29,99 Euro)
-:Die Beklagtenseite kann bis zum 19.06.15 erwidern.+===Andere äußerungsrechtliche Prozesse des Tierschutzbüro===
-:3. Der 19.06.15 wird als Schluss der mündlichen Verhandlung festgelegt.+====Tierschutzbüro als Kläger====
-:4. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.07.15, 9:55, Saal B335.+=====Tierschutzbüro hat gewonnen=====
-<center>_______________________</center>+'''14.06.2015:''' Das '''Landgericht Frankfurt''' hat der '''FAZ''' (die offenbar von der Agrarindustrie bewusst mit falschen Informationen „versorgt“ worden war und daraus einen Artikel geschrieben und veröffentlicht hat) jetzt per '''Verbotsverfügung''' untersagt, weiterhin zu behaupten, dass '''wir in einen Hühnerbetrieb eingebrochen seien'''. (Quelle: [http://www.tierschutzbuero.de/newsletter/2015/24/newsletter.htm Newsletter] - 14.06.2015)
-'''14:30''' 
-==V. Chesnokova vs. Elena Suhno und Lilija Fehl <font color="#800000">'''324 O 702/14'''</font>==+<center>_______________</center><br>
-===Corpus Delicti===+'''xx.06.2015:''' Erst vor wenigen Tagen hat das '''Landgericht Köln''' dem '''Betreiber des Hönig-Hofs''', der mit besonderer Transparenz für seinen Betrieb wirbt, per Einstweiliger Verfügung <font color="brown">'''28 O 191/15'''</font> untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass Gründer Jan Peifer in seiner Stallung gewesen und für den Tod eines Huhns verantwortlich sei, wie er dies der Antragsggener im Rahmen einer Pressemitteilung getan hatte.
-Di8e Klägerin war oder ist nicht mit der Beklagten befreundet. Die Beklagten betreiben einen [http://www.younique-salon.de/ Kosmetiksalon] in Osnabrück. Die Klägerin ließ sich fotografieren. Die Beklagten stellten die beiden Bilder "vorher" und "nachher" ins Netz, u.a. bei Facebook.+
-Eine Einwilligung dazu soll es nicht gegeben haben. Die Beklagten behaupten das Gegenteil.+Der Betreiber ließ durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er nicht gegen das Verbot vorgehen wolle und dieses akzeptieren wird. Die Einstweilige Verfügung ist damit rechtskräftig. (Quelle: [http://www.tierschutzbuero.de/newsletter/2015/24/newsletter.htm Newsletter] - 14.06.2015, [http://www.tierschutzbuero.de/newsletter/2015/21/newsletter.htm Newsletter] 24.05.2015)
-Das Verfahren ein Musterbeispiel für solche lächerlichen Prozesse.+'''Kommentar RS''': Das Verbot des LG Köln zu behaupten, dass es Jan Peifer war, der das Huhn hat qualvoll sterben lassen, ist ein typisches presserechtliches Urteil. Es geht am Wesentlichen vorbei.
-===Richter===+<center>_______________</center><br>
-{| border="0" cellpadding="6"+
-|-+
-| rowspan="1" width="350" align="left" valign="center"|+
-'''Vorsitzende Richterin: ''' Simone Käfer<br>+
-'''Richterin: ''' Dr.Kerstin Gronau<br>+
-'''Richter:''' Dr. Thomas Linke<br>+
-| rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"|+
-|}+
-===Die Parteien=== 
{| border="0" cellpadding="6" {| border="0" cellpadding="6"
|- |-
-| rowspan="1" width="600" align="left"|'''Klägerseite'''xxxx <br>+| rowspan="1" width="400" align="left" |<youtube>CMuObdEGsbs</youtube>
-'''Beklagtenseite:''' Rechtsanwalt xxxx<br>+14.05.2014: Außergewöhnliche Tierschutzaktion von Landgericht Köln sorgte für Aufsehen
-| rowspan="1" align="center" width="200" valign="top"|+| rowspan="1" align="left" width="600" valign="top"|LG Köln <font color="brown">'''28 O 67/14'''</font>, Einstweiliege Verfügung vom '''20.02.2014''': Tierschützer '''dürfen nicht als Einbrecher bezeichne'''t werden – [http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=401 HÖCKER] erfolgreich gegen Kriminalisierung durch Landwirtschaftsverlag.
-|}+
-===Kurzbericht zu der Sache 324 O 702/14===+Die Behauptung wurde vom Hauptgeschäftsführer des '''Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Werner Gehring''', der auch Geschäftsführer des Landwirtschaftsverlags ist, in die Welt gesetzt, um die Einräumung eines Verbandsklagerechts für verschiedene Tierrechtsvereine zu rügen.
-'''24.04.2015''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike+
-'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Der Klägervertreter überreicht den Schriftsatz vom 25.04.2015 (?) für Gericht und Gegner. Es geht um ein Bild auf Ihrer web-Page des Kosmetik-Salons, vorher-nachher. Sie (Klägerin) behaupten, Sie wäre es. Es wird gestritten, ob erkennbar. Auch über die Einwilligung wird gestritten. Die beklagte bietet Zeugen an. Eingeklagt werden Abmahnkosten, Die Beklagte sagt, sie habe keine Abmahnung bekommen. Wir hatten Vergleich vorgeschlagen. Angabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Die Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung. Habe vergessen, die Abmahnkostne wurden nicht bezahlt, weil der Zugang immer noch strittig nist. Deswegen Kostenaufhebung. Die Erkennbarkeit muss bejaht werden. Sie müssen die Einwilligung beweisen. Sie haben zwei zeugen. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit nicht mehr als fünfzig Prozent. Sie rechen mit 70:30.+[http://www.tierschutzbuero.de/newsletter/2014/21/newsletter.html Newssletter] 18.05.2014
-'''Klägerinanwalt:''' Einwilligung … per Facebook angeschrieben. Spätestens ab da bekannt, dass die (strittige) Einwilligung widerrufen wurde.+Das Ergebnis der Widerspruchsverhandlung ist uns unbekannt.
-'''Die Vorsitzende:''' Zu einem stellt sich die Frage, kann eine Einwilligung widerrufen werden. Es müssen besondere Gründe vorliegen. Es war bezüglich Facebook, nicht zum Interview.+|}
-'''Klägerinanwalt:''' Damals wusste sie nicht, … .+<center>_______________</center><br>
-'''Die Vorsitzende:''' Es gab den Mediator. Das bedeutet, man habe versucht sich zu einigen. Ich selber kenne das, eine Freund schreibt, komme nicht an. Die Post bringt das Scheiben nicht. Prozessual müssen wir davon ausgehen, dass (die Abmahnung) nicht erhalten wurde+'''21.05.2013:''' Das Landgericht Köln hat dem „größten Nerzquäler Deutschlands“, Alfons Grosser, Vizepräsident des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V., per einstweiliger Verfügung ([https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%2228+O+204%2F13%22 <font color="brown">'''28 O 204/13'''</font>]) verboten, verschiedene von ihm getätigte '''falsche Tatsachenbehauptungen''' über den Tierschutzverein „Deutsches Tierschutzbüro e.V.“ zu wiederholen.
-'''Klägerinanwalt:''' Sie kann nicht einfach bestreiten. Ich habe mich als Zeuge angeboten.+[http://www.tierschutzbuero.de/landgericht-grosser-ordnungshaft/ Info] des Tierschutzbüro: So wurde der Verein mit der NSDAP verglichen. Ihm wurde zudem unterstellt, Bildmaterial zu manipulieren. Auch behauptete Herr Grosser, dass gegen den gemeinnützigen Verein der Staatsschutz ermitteln würde.
-'''Die Vorsitzende:''' Sie können nicht sagen, die Post hat das weiter transportiert. Wir sind nicht im Wettbewerbsrecht, dass der Gegner beweisen muss, dass er die Post nicht erhalten hat. Das ist nicht unsere Streit, ob die Abmahnng berechtigt und begründet war.+====Tierschutzbüro als Beklagte====
-'''Klägerinanwalt:''' Die Kosten entstehen mit der Tätigkeit.+=====Tierschutzbüro hat gewonnen=====
-'''Richter Dr. Thomas Linke:''' Bei Ihnen entstehen die Kosten. Die Frage ist, wer bezahlt.+LG Hamburg <font color="brown">'''324 O 213/13'''</font> / OLG Hamburg <font color="brown">'''7 U 95/13'''</font> Alfons Grosser vs. Deutsches Tierschutzbüro e.V.
-'''Es wird diskutiert.'''+'''05.07.13:''' Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Der Klkäger [https://www.facebook.com/marianne.sopala/posts/571882029544237 schreibt] dazu: Mit Entscheidung vom 11.07.2013 weist das Landgericht Hamburg den Widerspruch dieser Tierrechts-Gruppierung gegen obenstehende Einstweilige Verfügung zurück. Hiernach wurde der Organisation untersagt, durch deren Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, dass ich meine Nerzfarmen derzeit nicht betreiben dürfe. Nach Ansicht der Kammer laut Verfügung vom 04.07.2013 entsteht dieser Eindruck bei dem Durchschnittsleser durch das Zusammenspiel mehrerer in der Berichterstattung enthaltenen Textpassagen, und zwar durch diejenigen, die aus dem Tenor des vom „Deutschen Tierschutzbüro“ angegriffenen Beschluss ersichtlich sind.
-'''Die Vorsitzende:''' Ihre Kosten zahlt so und so die Rechtsschutzversicherung. 
-'''Klägerin:''' +'''25.02.14:''' Berufungsverfahren: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf Hinweis des Senats zurückgenommen. Verhandlung fand nicht statt. [http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=402 Pressenmitteiulung] der Kanzlei Höcker dazu:
-'''Klägerinanwalt:''' Wenn jeder kommt und sagt,. Habe die Abmahnung nicht erhalten, wäre die Welt schön. Wie würde die Kostenentscheidung ausfallen?+Vorwurf illegalen Handelns zulässig: Tierschützer mit HÖCKER vor dem OLG Hamburg erfolgreich gegen Alfons Grosser, Vizepräsident des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V.
-'''Die Vorsitzende:''' Abmahnkosten würden wir zurückweisen.+HÖCKER hat den Tierrechtsverein Deutsches Tierschutzbüro heute erfolgreich gegen einen Eingriff in sein Recht auf Äußerungsfreiheit verteidigt.
-'''Richter Dr. Thomas Linke:''' Bekommen Sie nicht.+Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hatte es dem Verein auf Antrag des bekannten Pelztierzüchters Alfons Grosser unter anderem per einstweiliger Verfügung untersagt, durch die Berichterstattung,
-'''Klägerinanwalt:''' Die Abmahnkosten sind vor dem Einspringen der Rechtsschutzversicherung entstanden. Deswegen ist der Mediator eingeschaltet worden. Weil es mit dem Mediator nichts wurde, habe ich die Abmahnung geschrieben.+„Seit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor sieben Jahren ist die Haltung von Nerzen in winzigen, kahlen Drahtgitterkäfigen verboten. Alle Übergangsvorschriften sind mittlerweile seit über einem Jahr abgelaufen. Zahlreiche Pelztierzüchter haben ihre Farmen geschlossen. Nicht so Alfons Grosser, Vizepräsident des „Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V.“. Er betreibt weiterhin drei Nerzfarmen, nunmehr illegal. ... Trotz behördlicher Auflagen, Gerichtsprozessen und Protesten macht Alfons Grosser einfach weiter.
-'''Es wird gerechnet. Die Vorsitzende schlägt vor, die Klage umzustellen auf 0,65 Anmahngebühr. Es geht um 450,- Euro.'''+den Eindruck zu erwecken, Alfons Grosser dürfe seine Nerzfarmen derzeit nicht betreiben. Die Pressekammer bestätigte das Verbot trotz Widerspruchs der Tierschützer mit Urteil vom 05.07.2013 (<font color="brown">'''324 O 213/13'''</font>). Sie war dabei offensichtlich der Auffassung, durch die Äußerung werde der unzutreffende Eindruck erweckt, Alfons Grosser sei der Betrieb seiner Pelzfarmen durch eine rechtskräftige Entscheidung oder eine vollziehbare Behördenanordnung untersagt worden.
-'''Beklagtenanwalt:''' Ich bin bereit, ich gerichtlich zu einigen. Bin überhaupt nicht bereit, über die Abmahnkosten zu streiten. Wir geben eine UVE ab, das Giricht entscheiden nach 91a.+Die Kölner Medienrechtskanzlei HÖCKER legte für die Tierschützer Berufung gegen das Urteil ein (<font color="brown">'''7 U 95/13'''</font>). Sie wies dabei vor allem darauf hin, dass die angegriffene Äußerung den vom Landgericht konstruierten Eindruck gerade nicht hergebe. Es handele sich bei der Äußerung vielmehr um eine im Kern zutreffende Meinungsäußerung. Denn die von Alfons Grosser vorgesehenen Haltungsbedingungen entsprächen objektiv nicht den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dies hätten die Tierschützer kritisieren wollen. Sie hätten dagegen nie den Eindruck erwecken wollen, Alfons Grosser verstoße gegen rechtskräftige Urteile oder vollziehbare Anordnungen. Der Eindruck sei der Äußerung auch nicht zu entnehmen.
-'''Die Vorsitzende weist auf das Prozessrisiko, auch wegen der 2. Instanz, hin:'''+
-'''Die Klägerseite berät außerhalb des Gerichtssaal:''' Nur 70:30, ansonsten Entscheidung.+Das Hanseatische Oberlandesgericht machte im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag klar, der Argumentation von HÖCKER folgen zu wollen und der Berufung stattzugeben. Alfons Grosser nahm darauf hin seinen auf das Verbot der streitigen Äußerung gerichteten Antrag freiwillig zurück.
-'''Es wird diskutiert.'''+Dr. Sven Dierkes:
 „''Es kann nicht verboten sein, das Handeln einer gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßenden Person als „illegal“ zu bezeichnen. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dies im Rahmen einer recht eigenwilligen Interpretation der hier streitigen Gesamtäußerung offenbar anders gesehen hat, ist erstaunlich. Denn man darf erwarten, dass eine Pressekammer, eine Meinungsäußerung nicht zu einer Tatsachenbehauptung umdeklariert.''
-'''Die Vorsitzende:''' Beschlossen und verkündet: Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.05.2015, 9:55, Saal B 335.+=====Tierschutzbüro hat verloren=====
 +Landgericht Osnabrück <font color="brown">'''12 O 2638/13'''</font> Urteil vom '''29.11.2013''' / Oberlandesgerichts Oldenburg <font color="brown">'''13 U 111/13'''</font> Urteil vom '''28.01.2013'''
 + 
 +Das Oberlandesgericht Oldenburg einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. gegen das Deutsche Tierschutzbüro e.V. in zweiter Instanz stattgegeben. Dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. wird untersagt. die Volksbank Melle im Rahmen eines '''gestaffelten Boykotts zur Kündigung des Kontos''' des Pelztierzüchterverbandes aufzufordern. Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
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 +[http://www.tierschutzbuero.de/wir-werden-das-bundesverfassungsgericht-anrufen-und-weiter-fuer-meinungsfreiheit-kaempfen/ Info] des Deutsche Tierschutzbüro e.V. [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%2213+U+111%2F13%22 Urteil, Az. <font color="brown">'''13 U 111/13'''</font>].
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Aktuelle Version

dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

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Billige ausländische Arbeitskräfte und Eier-Massenproduktion

Verbot der Speicherung in Dropbox


Inhaltsverzeichnis


BIRFOOD Industrieservice; KABOCKLEAN Gebäudeservice; BIGPERSONAL Personalservice; BIRSafety Sicherheitsservice


Deutsches Tierschutzbüro rettet Hühner aus der Bodenhaltung

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

19.06.2015


Besuch auf dem Legehennenstall in Mühlingen (Hönig-Hof)


[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Schweinsteiger-Verkündungen, genauer zwei Aussetzungsbeschlüsse.

Zwei klassische RA Walter Scheuerl-Sachen.

Die erste Sache betraf die BIRGROUP und deren billige ausländische Arbeitskräfte. SPIEGEL TV berichtete, nannte dabei BIGFOOD, ohne beweisen und zeigen zu können, dass auch dieses Unternehmen der BIRGROUP für die billigen. protestierenden ausländischen Arbeitskräfte zuständig ist. Solche Fehler müssen betraft werden. Gott sei Dank, dass wir den Rechtsstaat haben.

In der zweiten Sache ging es um die Hühnerhaltung und die Eierproduktion. Aktivisten des Deutsches Tierschutzbüro machten unerlaubte Filmaufnahmen im Hönig-Hog. Chritoph Hönig war heute dabei und empört, dass falsch berichtet wurde, wo er sich doch so sehr für die würdige Hühnerhaltung einsetzt. Die Deutschen wollen billige Eier, da geht es halt nicht anders. Anstelle ihn an den Pranger zu stellen, sollte man alternative Vorschläge machen und Alternativen durchsetzen. Er wäre dabei.

Kritische Berichte

Nebenschauplätze

spiegel_tv_130701.jpg

Moderne Lohnsklaverei: Dubiose Arbeitsvermittler in der Fleischindustrie

Moderne Lohnsklaverei hat Einzug in Deutschland gefunden. Die Lohnsklaven sind zufrieden, aber auch nicht. Es gibt Proteste aber auch Begeisterung. Gewinner sind die Konsumenten in Deutschland.

Die Lohnsklaven, auch die buchstäblichen Sklaven im Ausland werden zwar bedauert, aber kaum jemand ist bereit, auf Produkte und Leistungen der Sklaven zu verzichten. Deutschland führt sogar Kriege, um das Sklavensystem aufrecht zu erhalten. Es sind blutige Kriege, aber auch Propagandakriege und Kriege zur Durchsetzung unserer "Werte".

Die Medien, auch Spiegel TV sind daran beteiligt. Die kritische, verlogene Berichterstattung gehört dazu. Verlogenheit ist immer oberflächlich, kleine und grobe Fehlen sind programmiert.

Hierbei helfen die Hamburger Zensoren in Robe. Sie erzeugen den Eindruck, das alles mit rechten Dingen zugeht und zugehen muss.

So auch im nebenstehenden Spiegel TV-Bericht. Es wurde ein Dokument von BIGFOOD in die Sendung eingeblendet. Dabei haben alle gezeigten Personen keine direkte Beziehung zu BIGFOOD.

Hier muss der Rechtsstaat helfen, Ordnung schaffen. Die moderne Lohnsklaverei entwickelt sich aber weiter. Das interessiert die Zensoren in Robe offenbar herzlich wenig, gehört nicht zu deren Job.


Tierquälerei aufgedeckt: So leiden Hühner für die EDEKA Marke „Unsere Heimat“

Die Hühner leiden, die Eier schmecken trotzdem und werden in Messen gegessen.

Tierschützer leiden für die Tiere und sind zu unerlaubten Handlungen bereit.

Die Massentierhaltung sorgt für Ruhe in Deutschland. Solange der Bauch voll ist und die Lebensmittel billig zu erhalten sind, können die Politiker und Wirtschaftsbosse in Ruhe weiter ihre Geschäfte betreiben, wie bisher.

Aggressive Aufklärung ist unerwünscht, gefährlich. Die Aufklärer müssen aufpassen, dass sie nicht Unternehmen und Unternehmer aus dem großen verschwommenen Pool herauslösen und an den Pranger stellen.

Die Zensoren in Robe achten darauf. Kleine Fehler werden gesucht, um die Aufklärung finanziell in die Knie zu zwingen.

Aufklärung dürfen nur die Großen betreiben, für die Prozesse Peanuts sind und aus der Portokasse finanziert werden.

All das gehört zu Sicherung des bestehenden Herrschaftssystems.

Zwei solche Fälle haben wir heute im absurden Theater der Hamburger Zensurkammer erlebt.
___________

19.06.2015

[bearbeiten] Die heutigen Termine

terminrolle_150619_Vk.jpg

terminrolle_150619_Vh.jpg

Auf den Terminrollen fehlten wie meist die Name der Richterinnen und Richter sowie die Namen der Rechtsanwaltskanzleien.

Es werden auch nicht die gesetzlichen Richter verhandelt haben. Wen juckt das schon.

[bearbeiten] Verkündung

Zwei Schweinsteiger-Sachen wurden auf den 03.07.2015 verschoben. Drei Monate sind seit der Verhandlung vergangen. Offenbar nicht leicht zu entscheiden, um in keine juristischen Widersprüche zu geraten.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] BIRFOOD GmbH & Co. KG vs. Spiegel TV GmbH 324 O 64/15

[bearbeiten] Corpus Delicti

Offenbar ging es um diese oder eine ähnliche Spiegel TV Sendung "Moderne Lohnsklaverei: Dubiose Arbeitsvermittler in der Fleischindustrie", in der BIRFOOD GmbH & Co. KG als Firma eingeblendet wurde, obwohl alle Personen und gezeigten Fälle keinen direkten Bezug zu dieser Klägerin hatten.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kertsin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Graf von Westphalen; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl

Beklagtenseite: Kanzlei JJB Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Torsten Feldmann

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 64/15

19.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Die gesellschaftlich-rechtlichen Strukturen kenne wir nun. Sie (RA Feldmann) haben die Handelsregister-Strukturen dargelegt. Die Unternehmensstruktur ist klar. Die Klägerin gibt es. … ähnlich einer Holding. BIGFOOD … wie das Ganze. Schwer. Es gibt dieses Unternehmen. Dieses Unternehmen ist unstreitig Partner. … Gesellschafter von BIGFOOD.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: War und ist.

Richterin Barbara Mittler: War auch Komplementär.

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Er ist Alleingesellschafter der Verwaltungs GmbH, welche allein Gesellschafterin von BIGFOOD ist.

Richterin Barbara Mittler: Wollte nur klären. Es gab einen Schlenker. Die Beklagte hat einen Bericht über so genannte Wanderarbeiter gesendet. Dann sind rumänische Arbeiter eingeblendet. Seien bei BIGFOOD beschäftigt,. Die Kammer hat ein Verbot erlassen, zu behaupten etc., sie wären bei BIGFOOD beschäftigt. Sie, ihr Mandant ist der Meinung, dass alles zusammenhängt, bei einer solchen eigentlich falschen Behauptung. Es ist unstreitig, dass die Arbeiter bei der ….. Gesellschaft beschäftigt werden. Es gab Probleme bei der Lohnzahlung. Das ist strittig …

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Dass sie gleichzeitig bei BIGFOOD angestellt wären ist streitig, aber auch nicht gleich weiter … .

Richterin Barbara Mittler: Bei dem einen ist der Kopf nicht erkennbar.

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Das ist ein Screenshot vom Fernsehen. Liefern wir gerne nach.

Richterin Barbara Mittler: Es geht um die Frage, inwieweit man das der Klägerin zurechnen kann. … Wie haben da Schwierigkeiten nach ihrem Vortrag. Es ist …. Die Personal Dienstleistungs GmbH besteht nach Ausscheiden … . Sie sagen 90 Prozent gehört BIGFOOD. Ja, aber wir haben keinen Vortrag, dass es da Beschwerden gibt.

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Sie haben kein Problem bei BIG Personal Dienstleistungs GmbH, dass …

Richterin Barbara Mittler: Haben 90 Prozent.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wenn es 90 Prozent sind, dann kann man streiten. Es ist falsch, aber ob es eine persönlichkeitsrechtliche Relevanz hat, ist strittig. Es stellt sich die Frage, gab es auch da Beschwerden des Personals?

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Es gab Demonstrationen vor dem Arbeitsamt gegen beide Gesellschaften.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie sagen, sogar Proteste gegen BIGFOOD. Sie sagen, der Vorwurf wurde BIGFOOD gegenüber gemacht. Aber dieselben Vorwürfe … .

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Lassen Sie mich nachschauen .. nachreichen. Sie sagen – das zu meinem Verständnis – die BIO Personal Leistungsgesellschaft ….

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Es geht um eine Demonstration im Mai 2014. Es war kein Personal von BIGFOOD, es waren nur Mitarbeiter von BIGService.

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Im Konstrukt ist es ein Konzern. Dieses Unternehmen sitzt dort, wo am Haus BIGFOOD steht.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Dort stehen viele Unternehmen.

Rechtsanwalt Torsten Feldmann zeigt das Bild: Das ist das Heim … . Die Frage ist, wie versteht man BIGFOOD? Meint man auch diese Gesellschaft? Die haben keine eigene Marke. Treten werbend nicht auf, nur als BIGFOOD. Sie sagen, wenn es strittig ist, … … dann ist die persönlichkeitsrechtliche Relevanz nicht gegeben.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Dann müssten wir nicht entscheiden. Sie sagen, …. Dienstleistungs GmbH tritt nach außen nicht auf. Haben wie … K12. Das ist die Aufspaltung der Gesellschaft.

Richterin Barbara Mittler: Für BIGFOOD haben wir … Haben nicht Mal einen Vortrag, dass es mit denen Werkverträge gab. Deswegen verstehen wir ihre Argumentationen. Aber es reicht nicht aus. Die persönlichkeitsrechtliche Relevanz ist so gering.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Haben bisher keine Beschwerden gegen BIGFOOD und BIGPersonal.

Richterin Barbara Mittler:

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Bezeichnend – habe mit der Redaktion nicht gesprochen. Bei BIG endet das Arbeitsverhältnis an einem Tag und am nächsten Tag .. Wie kommt die Firma an die Lohnabrechnung der anderen Firma ran, sei es auch zur Verteidigung im Äußerungsrecht?

Richterin Barbara Mittler: Diese Frage können Sie aufwerfen. Ob es dareauf ankommt, müssen wir entscheiden.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wenn gegen BIGPersonal es keine Vorwürfe gibt …

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Verstehe.

Richterin Barbara Mittler:

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Drei Wochen.

Richterin Barbara Mittler:

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Man will das nicht als falsch darstellen. Wissen nicht, wie man das richtig darstellt.

Richterin Barbara Mittler: Haben das Gefühl, die eigentliche Kritik, ist nicht nur auf dieses Unternehmen gerichtet, sondern auch auf Andere.

Rechtsanwalt Torsten Feldmann: Kann versuchen. Habe aber nicht erlebt, dass sie auf mich hören - Jetzt wird klar, dass die Redaktion sich BIGFOOD rausgegriffen hat. Man habe sich einfach BIGFOOOD rausgegriffen. Man hätte auch eine andere Firma raussuchen können. Das ist unver… falsch.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: … das wissen wir nicht ….

Richterin Barbara Mittler:

Richterin Dr. Kerstin Gronau: In der ersten … sind andere Gesellschafter … Zum Zeitpunkt des Interviews nicht.

Richterin Barbara Mittler: Die Kammer weist darauf hin, dass derzeit der Anspruch begründet sein dürfte. Hinsichtlich der Frage, ob die …. von persönlichkeitsrechtlicher Relevanz sind, kommt es darauf an, ob die Beschäftigungsverhältnisse, zu einem, dem Kläger zurechenbar sind., zum anderen, ob ….

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Dem Beklagtenvertreter bleibt nachgelassen, auf die heutigen Hinweise sowie auf den Schriftsatz des Klägerseite vom 08.06.15 bis zum 10.07.15 vorzutragen.
2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31.07.2015, 9:55, Saal B 335.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wenn was drin ist, eröffnen wir wieder.

18.09.15, Verkündung, Ri'in Barbara Mittler: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Androhung der üblichen Prdnngsmittel verboten ... Mitarbeiter ausd ... Werksvertrag ... beschäftigt ... alles Scheiß .. aber bischen ... von Perosnene zu verbreiten, welche zu keiner Zeit vom Kläger beschäftigt wurden. Die Beklagte hat an die Klägerin muss 499,20 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

________________

[bearbeiten] Hönig-Hof GmbH vs. Deutsches Tierschutzbüro e.V., Jan Peiper 324 O 191/15

[bearbeiten] Corpus Delicti

Siehe dazu die Mitteilung des Hönig-Hofs und das Newsletter des Tierschutzbüros bezüglich des Erlasses der einstweiligen Verfügung

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kertsin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Graf von Westphalen; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl

Christoph Hönig, Geschäftsführer des Hönig-Hofs

Beklagtenseite: Kanzlei Höcker; Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 191/15

19.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Sie wenden sich gegen die Berichterstattung über ihren Betrieb. Es geht um den Bericht über Legehennen. Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz von 16.06.15. Haben Sei gestern mit Fax erhalten. Sie haben ihn gelesen. J. Da sind … Habe Sie produziert. Der Antragsgegner hat Videomaterial produziert mit Aufnahmen aus dem Betrieb der Antragstellerin. … Sie haben eine Einstweilige Verfügung erwirkt mit der verboten wird, das ohne Zustimmung gemachte Bild- und Videomaterial auf dem Gelände …. Anlage B. Wir verbieten diese Bilder, weil diese ohne Zustimmung gemacht wurden. Das Material liegt auf Dropbox, was sie nicht verwendet haben. Es ist eine Verlinkungshandlung mit Dropbox.

Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes: Es ist ein privater Speicher.

Richterin Barbara Mittler: Aber auch andere haben Zugang. Wir haben die Dropbox nicht genau bezeichnet, aber den Link auf diese. Wir können nachvollziehen, dass Sie, Ihr Mandant informieren wollte über die Massentierhaltung. . Es ist aber ein Hausfriedensbruch entstanden. Wir haben keinen Vortrag, dass ein Befugter Zugang hatte. Es ist nachts geschehen. Wir wissen alle, dass bei solchen Aufnahmen, eine Erlaubnis notwendig ist. Es geht um die Bodenhaltung … … was die Vorgaben betrifft. Sie sagen, die Hühner stehen aufeinander, den Boden müssen sie erahnen. Stehen aber auf Gittern.

Christoph Hönig: Schlafen nachts alle auf den Stangen

Richterin Barbara Mittler: Im Rohmaterial erkennt man, dass die Tiere sich bewegen durch die Aufnahmen. Wir haben nichts zu Übereinandergetapelt. "Boden müssen sie erahnen."

Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes: Wir haben schriftlich vorgetragen. Wir haben das Widerspruchsverfahren. Es gibt eine Rechtsauffassung des OLG.

Richterin Barbara Mittler: Das gilt auch für die anderen Punkte. Zu Passivlegitimation sehen wir keine Anlass, davon abzuweichen. Herr Peiper hat das Material verbreitet, hat geschnitten und vertont. Es gibt die E-Mail Online.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Und die Pressemitteilung.

Richterin Barbara Mittler: Wir haben gedacht, haben Anlagen, wo man es sehen konnte.

Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes: ….

Richterin Barbara Mittler: Vielleicht hätte man viel mit "und" ersetzen sollen. Zu "urheberrechtlich" ….

Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes: Verwertungsrechte … Weitergabe ist "öffentlich zugänglich machen". Beschränkt sich auf unkörperliche Sachen.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: … wo die Bilddateien … Bekommen diese per E-Mail, verschicke … .,

Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes: Fliegen die DVDs durchs Netz?

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Herr Peiper hat die Dateien bei sich in Berlin, hatte diese geschnitten, dann auf YouTube gestellt. Da verbreitet er.

Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes: Sie benötigen bei Verbreiten körperliche Rechte. Gab es hier nicht.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Bekommen ein Photo und senden dieses per Mail. Ist keine Vervielfältigung?

Rechstanwalt Dr. Sven Dierkes: Es kann keine zwei Meinungen geben. Körperliche Vervielfältigung kann ich nicht als Datei versenden. Es sind unterschiedliche Streitgegenstände.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Wir können den Antrag ändern. Sie können "Verbreiten" streichen, aber "öffentlich zugänglich machen" lassen (wieder aufnehmen.

Richterin Barbara Mittler: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsteller regt hinsichtlich der Ziffer 3 an, den ursprünglichen Antrag wieder aufzugreifen. … auf die Nutzungsrechte … Es ist klar, was beantrag wurde. Sie meinen, es ist falsch. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die Einstweilige Verfügung vom 28.04.15 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Ansprüche zurückzuweisen. Der Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Wir würden Montag verkünden.

Im Einverständnis mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 22.06.15, 12:00, Raum B 334.

22.06.2015, Richerin Barbara Mittler: Die Einstweilige Verfügung vom 28.04.15 wird mit der Maßgabe, dass der Punkt I.3 statt "zu verbreiten", "öffentlich zugänglich machen" heißt, bestätigt. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens je zu Hälfte zu tragen.

[bearbeiten] Kommentar

Die Sprachauseherin Richterin Barbara Mittler hat den "Argumenten" der Zensurkazlei Prof. Höcker nachgegeben und "verbreiten" von Dateien als sprachlich irreführend, d.h. falsch, eingestruft. Das Verbot wurde wieder auf "öffentlich zugänglich machen" geändert.

Andere Richter sehen das anders. So hat das Landgericht Frankfurt mit Beschluss vom 28.05.2015 (AZ. 2-3 O 452/14) entschieden:

Das digitale Versenden von Fotoaufnahmen ist als „Verbreitung“ im Sinne des § 22 KunstUrhG zu bewerten.

So setzen sich langsam aber sicher die Zensoren durch. Diese terrorisieren mit ihren Geschäftsmodellen und ihrer Gier die Bevölkerung. Unterstützung bieten diesen fagwürdigen gefährlichen Typen Mimosen, Kriminelle und das mittelalterliche Denken, Fühlen und Handeln vieler Menschen. Bis zum Obsiegen der Gelassenheit und Vernuft wird es noch lange dauern und viele Katastrophen geben. "Dank" gebührt u.a. der Kanzlei Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, welche an der fordersten Front für das moderne Mittelalter kämpft.

[bearbeiten] Mitteilung des Hönig-Hofes

Mitteilung im Presseportal, 28.05.2015.

Hamburg/Mühlingen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat der Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihrem Gründer Jan Peifer per einstweiliger Verfügung verboten, Foto- und Videomaterial zu verbreiten, das unbekannte Aktivisten rechtswidrig bei einem nächtlichen Hausfriedensbruch in einem Legehennenstall der Hönig-Hof GmbH in Baden-Württemberg beschafft hatten. Darauf zu sehen war unter anderem, wie ein von den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten aufgeschrecktes Huhn kopfüberhängend qualvoll verendet, nachdem es sich bei dem Versuch zu fliehen mit einem Fuß zwischen einer Stange und einem Blech verfangen hat, während die Aktivisten das Huhn minutenlang bei seinem Todeskampf filmen, anstatt es zu befreien.

Die selbsternannte Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihr Gründer Jan Peifer dürfen die Foto- und Videoaufnahmen, die sie in einer rufschädigenden Kampagne Anfang April verbreitet hatten, ab sofort nicht weiter verbreiten und müssen diese umgehend aus dem Internet entfernen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot, das die bundesweit renommierte Pressekammer des Landgerichts Hamburg am Dienstag erlassen hat, drohen dem Verein Deutsches Tierschutzbüro e. V. und seinem Gründer Jan Peifer ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Landgericht Hamburg, Beschluss v. 28.4.2015, Aktenzeichen: 324 O 191/15).

Der Halter der Legehennen und sein Rechtsanwalt, der Hamburger Medienrechtler Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen, konnten durch Auswertung der Meta-Daten in den Bilddateien der Tierrechtler belegen, dass ein Huhn, dessen Tod die selbsternannten Tierschützer für ihre Kampagne als angeblichen Beleg für eine vermeintlich qualvolle Hühnerhaltung präsentiert hatten, erst nach dem Eindringen der unbekannten Aktivisten verunglückt ist. Das Huhn hatte sich tatsächlich erst bei seinem Versuch, vor den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten zu fliehen, mit dem Fuß verfangen. Die bisher nicht bekannten Aktivisten filmten daraufhin das Huhn minutenlang kopfüber hängend bei seinem Leiden, statt es aus seiner für ein Huhn tödlichen Lage zu befreien. Die Dokumentation der Bilddateien kann unter w.scheuerl@gvw.com angefordert werden.

Für Christoph Hönig, den betroffenen Landwirt, ist klar: "Dies sind für mich keine Tierschützer. Jemand der sich für das Wohl der Tiere einsetzt, würde nie nachts mit einem hellen Scheinwerfer in einen Stall gehen, schlafende Tiere aufschrecken und zusammentreiben. Ausserdem würden Tierschützer das verunglückte Tier nicht 2 Minuten hängenlassen, um erst mal Skandalbilder zu machen". Hönig weiter: "Es ist mir seit langem ein zentrales Anliegen, dass wir in Sachen Tierschutz auch bei der Nutztierhaltung im Spannungsfeld zwischen Wunschvorstellung und Preiskampf im Lebensmittel-Discount einen neuen Dialog zwischen Landwirten, Handelsunternehmen und Kunden führen mit dem Ziel die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern." Aus diesem Grund arbeitet Christoph Hönig unter anderem auch aktiv an den Kriterien des Deutschen Tierschutzlabels mit.

"Wichtig ist mir, dass jetzt die Menschen nicht aufhören, seriösen Organisationen wie z. B. dem deutschen Tierschutzbund, Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre wichtige Arbeit im Sinne der Tiere, weiter fortsetzen können und das Geld wirklich auch bei den Tieren ankommt." so Christoph Hönig weiter.

"Die von den selbsternannten Tierrechtlern im Internet verbreitete Kampagne gegen den vorbildlichen Legehennenbetrieb war eine grobe Rechtsverletzung. Wir freuen uns deshalb über die schnelle und klare Entscheidung des Gerichts, die uns Recht gibt", kommentiert Rechtsanwalt Scheuerl den Stand des gerichtlichen Verfahrens. "Der Verein und Herr Peifer können zwar Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot einlegen. Das Verbot ist jedoch sofort vollstreckbar. Wir sind außerdem zuversichtlich, dass es auch in den Rechtsmittelinstanzen Bestand haben wird", so Scheuerl weiter.

Zum Hintergrund:

Der Verein "Deutsches Tierschutzbüro e. V.", als dessen Gründer sich der selbsternannte Tierrechtsaktivist Jan Peifer bezeichnet, hat mit seiner Spendenwerbung das Spenden- und Beitragsaufkommen des Vereins in den zurückliegenden drei Jahren von rund 12.000 Euro im Jahr 2011 auf mehr als 182.000 Euro im Jahr 2013 erhöht. Nur 3.900 Euro (2,1 %) davon werden jedoch nach dem Finanzbericht tatsächlich an Tierschutzeinrichtungen weitergegeben. Mehr als 129.000 Euro (71 %) fließen in die eigenen Internetkampagnen und "Aktionen", in Gerichts- und Anwaltskosten, an "Hilfspersonen" oder in sog. "Tierrettungen", wie der Verein z. B. das Entwenden von Tieren aus Ställen nennt. Anschließend vermarktet der Verein die gestohlenen Tiere mittels sog. "Tierpatenschaften", bei denen gutgläubige Verbraucher zu Spenden an den Verein per Dauerauftrag veranlasst werden sollen. Das ergibt sich aus den Finanzberichten und Jahresberichten des Vereins:

Finazbericht 2013; Finanzbericht 2012; Finanzbericht 2011

Zur Hönig-Hof GmbH:

Die Hönig-Hof GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Mühlingen, Baden-Württemberg. Sie ist unter anderem auf die Produktion von frischen Eiern spezialisiert. Die frischen Eier aus Boden- und Freilandhaltung der Hönig-Hof GmbH erfüllen die Kriterien von QZ (Qualitätszeichen Baden-Württemberg) und KAT e.V., dem Verein für kotrolliert alternative Tierhaltungsformen. Auf der "EuroTier" wurde die Hönig-Hof GmbH beim "BMELV-Bundeswettbewerb Landwirtschaftliches Bauen 2011/2012" für den "Gläsernen Legehennenstall" ausgezeichnet

Pressekontakt: Dr. Walter Scheuerl Graf von Westphalen Rechtsanwälte, Poststraße 9 - Alte Post, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 35922-270, Fax: +49 40 35922-224, Mobil: +49 172 4353741 E-Mail: w.scheuerl@gvw.com

Aktualisierung vom 28.05.2015 um 15.49 Uhr

[bearbeiten] Newsletter des Tierschutzbüros

Newsletter 24.05.2015

In den letzten Tagen wurden von der Agrar-Industrie viele unwahre Behauptungen über das Deutsche Tierschutzbüro und dessen Gründer Jan Peifer verbreitet. Anlass war ein Bericht über die Produktion von Eiern für die EDEKA Eigenmarke „Unsere Heimat“, den wir kurz vor Ostern 2015 veröffentlicht haben. Mit den Aufnahmen wurden die Zustände im Bereich der Bodenhaltung bei verschiedenen Betrieben dokumentiert, die für die Eigenmarke produzieren. Die Reaktion auf derartige Berichte besteht oft darin, uns die Verbreitung manipulierter Aufnahmen vorzuwerfen, unsere Gemeinnützigkeit in Zweifel zu ziehen oder sogar darin, uns für den Tod von Tieren verantwortlich zu machen. All dies ist sachlich unbegründet; wir setzen uns daher gegen solche Versuche, uns mundtot zu machen, zur Wehr. So haben wir eine erste einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln erwirkt. Einer der von unserem Bericht betroffenen Produzenten, die Hönig-Hof GmbH, hatte unter anderem behauptet, Jan Peifer sei zur Herstellung der dem Bericht zugrunde liegenden Aufnahmen in eine Stallung ihres Betriebs eingedrungen und für das qualvolle Verenden einer Legehenne verantwortlich. Dies entbehrt jeder Wahrheit. Der Betreiber des Hönig-Hofs darf diese Behauptung nicht weiter verbreiten, ansonsten droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Dieses Beispiel zeigt, wie unangenehm der Tierindustrie unsere Veröffentlichungen sind. Dies vor allem dann, wenn wir die in der Werbung suggerierte Idylle einer heilen Welt mit den - oftmals im Übrigen völlig legalen - Zuständen vergleichen, die tatsächlich im Bereich der Massentierhaltungen bestehen. Die Enthüllung über die wahren Zustände bei einigen EDEKA Zulieferbetrieben finden Sie hier.

Damit wir uns auch weiterhin zur Wehr setzten können, brauchen wir Ihre Hilfe, bitte unterstützen Sie uns mit einer Mitgliedschaft. Vielen Dank.

Sonderaktion, wer jetzt Mitglied wird bekommt das Kochbuch „Die vegane Kochschule“ geschenkt! (Wert 29,99 Euro)

[bearbeiten] Andere äußerungsrechtliche Prozesse des Tierschutzbüro

[bearbeiten] Tierschutzbüro als Kläger

[bearbeiten] Tierschutzbüro hat gewonnen

14.06.2015: Das Landgericht Frankfurt hat der FAZ (die offenbar von der Agrarindustrie bewusst mit falschen Informationen „versorgt“ worden war und daraus einen Artikel geschrieben und veröffentlicht hat) jetzt per Verbotsverfügung untersagt, weiterhin zu behaupten, dass wir in einen Hühnerbetrieb eingebrochen seien. (Quelle: Newsletter - 14.06.2015)


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xx.06.2015: Erst vor wenigen Tagen hat das Landgericht Köln dem Betreiber des Hönig-Hofs, der mit besonderer Transparenz für seinen Betrieb wirbt, per Einstweiliger Verfügung 28 O 191/15 untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass Gründer Jan Peifer in seiner Stallung gewesen und für den Tod eines Huhns verantwortlich sei, wie er dies der Antragsggener im Rahmen einer Pressemitteilung getan hatte.

Der Betreiber ließ durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er nicht gegen das Verbot vorgehen wolle und dieses akzeptieren wird. Die Einstweilige Verfügung ist damit rechtskräftig. (Quelle: Newsletter - 14.06.2015, Newsletter 24.05.2015)

Kommentar RS: Das Verbot des LG Köln zu behaupten, dass es Jan Peifer war, der das Huhn hat qualvoll sterben lassen, ist ein typisches presserechtliches Urteil. Es geht am Wesentlichen vorbei.

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14.05.2014: Außergewöhnliche Tierschutzaktion von Landgericht Köln sorgte für Aufsehen

LG Köln 28 O 67/14, Einstweiliege Verfügung vom 20.02.2014: Tierschützer dürfen nicht als Einbrecher bezeichnet werden – HÖCKER erfolgreich gegen Kriminalisierung durch Landwirtschaftsverlag.

Die Behauptung wurde vom Hauptgeschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Werner Gehring, der auch Geschäftsführer des Landwirtschaftsverlags ist, in die Welt gesetzt, um die Einräumung eines Verbandsklagerechts für verschiedene Tierrechtsvereine zu rügen.

Newssletter 18.05.2014

Das Ergebnis der Widerspruchsverhandlung ist uns unbekannt.

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21.05.2013: Das Landgericht Köln hat dem „größten Nerzquäler Deutschlands“, Alfons Grosser, Vizepräsident des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V., per einstweiliger Verfügung (28 O 204/13) verboten, verschiedene von ihm getätigte falsche Tatsachenbehauptungen über den Tierschutzverein „Deutsches Tierschutzbüro e.V.“ zu wiederholen.

Info des Tierschutzbüro: So wurde der Verein mit der NSDAP verglichen. Ihm wurde zudem unterstellt, Bildmaterial zu manipulieren. Auch behauptete Herr Grosser, dass gegen den gemeinnützigen Verein der Staatsschutz ermitteln würde.

[bearbeiten] Tierschutzbüro als Beklagte

[bearbeiten] Tierschutzbüro hat gewonnen

LG Hamburg 324 O 213/13 / OLG Hamburg 7 U 95/13 Alfons Grosser vs. Deutsches Tierschutzbüro e.V.

05.07.13: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Der Klkäger schreibt dazu: Mit Entscheidung vom 11.07.2013 weist das Landgericht Hamburg den Widerspruch dieser Tierrechts-Gruppierung gegen obenstehende Einstweilige Verfügung zurück. Hiernach wurde der Organisation untersagt, durch deren Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, dass ich meine Nerzfarmen derzeit nicht betreiben dürfe. Nach Ansicht der Kammer laut Verfügung vom 04.07.2013 entsteht dieser Eindruck bei dem Durchschnittsleser durch das Zusammenspiel mehrerer in der Berichterstattung enthaltenen Textpassagen, und zwar durch diejenigen, die aus dem Tenor des vom „Deutschen Tierschutzbüro“ angegriffenen Beschluss ersichtlich sind.


25.02.14: Berufungsverfahren: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf Hinweis des Senats zurückgenommen. Verhandlung fand nicht statt. Pressenmitteiulung der Kanzlei Höcker dazu:

Vorwurf illegalen Handelns zulässig: Tierschützer mit HÖCKER vor dem OLG Hamburg erfolgreich gegen Alfons Grosser, Vizepräsident des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V.

HÖCKER hat den Tierrechtsverein Deutsches Tierschutzbüro heute erfolgreich gegen einen Eingriff in sein Recht auf Äußerungsfreiheit verteidigt.

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hatte es dem Verein auf Antrag des bekannten Pelztierzüchters Alfons Grosser unter anderem per einstweiliger Verfügung untersagt, durch die Berichterstattung,

„Seit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor sieben Jahren ist die Haltung von Nerzen in winzigen, kahlen Drahtgitterkäfigen verboten. Alle Übergangsvorschriften sind mittlerweile seit über einem Jahr abgelaufen. Zahlreiche Pelztierzüchter haben ihre Farmen geschlossen. Nicht so Alfons Grosser, Vizepräsident des „Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V.“. Er betreibt weiterhin drei Nerzfarmen, nunmehr illegal. ... Trotz behördlicher Auflagen, Gerichtsprozessen und Protesten macht Alfons Grosser einfach weiter.“

den Eindruck zu erwecken, Alfons Grosser dürfe seine Nerzfarmen derzeit nicht betreiben. Die Pressekammer bestätigte das Verbot trotz Widerspruchs der Tierschützer mit Urteil vom 05.07.2013 (324 O 213/13). Sie war dabei offensichtlich der Auffassung, durch die Äußerung werde der unzutreffende Eindruck erweckt, Alfons Grosser sei der Betrieb seiner Pelzfarmen durch eine rechtskräftige Entscheidung oder eine vollziehbare Behördenanordnung untersagt worden.

Die Kölner Medienrechtskanzlei HÖCKER legte für die Tierschützer Berufung gegen das Urteil ein (7 U 95/13). Sie wies dabei vor allem darauf hin, dass die angegriffene Äußerung den vom Landgericht konstruierten Eindruck gerade nicht hergebe. Es handele sich bei der Äußerung vielmehr um eine im Kern zutreffende Meinungsäußerung. Denn die von Alfons Grosser vorgesehenen Haltungsbedingungen entsprächen objektiv nicht den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dies hätten die Tierschützer kritisieren wollen. Sie hätten dagegen nie den Eindruck erwecken wollen, Alfons Grosser verstoße gegen rechtskräftige Urteile oder vollziehbare Anordnungen. Der Eindruck sei der Äußerung auch nicht zu entnehmen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht machte im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag klar, der Argumentation von HÖCKER folgen zu wollen und der Berufung stattzugeben. Alfons Grosser nahm darauf hin seinen auf das Verbot der streitigen Äußerung gerichteten Antrag freiwillig zurück.

Dr. Sven Dierkes:
 „Es kann nicht verboten sein, das Handeln einer gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßenden Person als „illegal“ zu bezeichnen. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dies im Rahmen einer recht eigenwilligen Interpretation der hier streitigen Gesamtäußerung offenbar anders gesehen hat, ist erstaunlich. Denn man darf erwarten, dass eine Pressekammer, eine Meinungsäußerung nicht zu einer Tatsachenbehauptung umdeklariert.

[bearbeiten] Tierschutzbüro hat verloren

Landgericht Osnabrück 12 O 2638/13 Urteil vom 29.11.2013 / Oberlandesgerichts Oldenburg 13 U 111/13 Urteil vom 28.01.2013

Das Oberlandesgericht Oldenburg einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. gegen das Deutsche Tierschutzbüro e.V. in zweiter Instanz stattgegeben. Dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. wird untersagt. die Volksbank Melle im Rahmen eines gestaffelten Boykotts zur Kündigung des Kontos des Pelztierzüchterverbandes aufzufordern. Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.

Info des Deutsche Tierschutzbüro e.V. Urteil, Az. 13 U 111/13.

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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