19.04.2013 - Absurdes Theater unter Vorsitz der Richterin Simone Käfer

Aus Buskeismus

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19.04.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

12. April 2013


[bearbeiten] Was war heute los?

Es war eine lange Theatervorstellung. Diese begann in der Geschäftstelle um 9:55 mit der Urteilsverkündung durch den neuen Zensurrichter Linke. Die Verkündung des Urteils gegen den Buskeismus-Betreiber wurde erneut ausgesetzt. Diesmal um nur eine Woche. Es gab in dieser Sache 324 O 616/11 schon drei Verhandlungen. In keiner Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage trotz bzw. wegen der Befangenheitsanträge erörtert, obwohl in der dritten Verhandlung kein Ablehnungsgesuch der Zensoren erfolgte. Die dienstlichen Stellungnahmen der Richter sprechen für sich:

Richter Dr. Philip Link, 21.03.12:

Ich habe den Beschluss vom 28.9.2011 (Bl. 12 d. A.) unterschrieben. Ich habe das Original des Beschlusses vom 28.9.2011 (Blatt 12 d.A.) nicht ausgetauscht, ebensowenig wie sonstige Aktenbestandteile. Mir ist auch nicht bekannt, dass ein Dritter dies getan hätte. Auch habe ich den Beschluss nicht rückdatiert ein zweites Mal unterschrieben, so dass er hätte ausgetauscht werden können.
Bei dem von mir unterschriebenen Formblatt, auf dem „wegen Unterlassung“ steht, handelt es sich um den von der Kammer seit der Einführung des Computerprogramms „Forum-Star“ verwendeten Vordruck, den wir durch Kopieren vervielfältigen. Dass auf dem ursprünglichen Vorblatt der Akte, das vom, 6.9.2012 datiert, „wegen Unterbringung“ steht, ist mir bei erlas der einstweiligen Verfügung nicht aufgefallen.

Richter Dr. Asmus Maatsch, 22.03.12:

Zu dem Ablehnungsgesuch des Beklagten vom 16.3.2012 äußere ich mich wie folgt: Die einzige von mir unterschriebe einstweilige Verfügung in der Sache 324 O 487/11 befindet sich in der Akte (Bl.12)
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Genuss nach dem absurden Theater

Richterin Barbara Mittler, 17.08.12:

"Vor dem Ablehnungsgesuch hatte ich die vorläufige Auffassung der Kammer mitgeteilt, dass es sich bum eine unzulässige Verdachtsberichterstattung handelt. Dieser Hinweis wurde nicht mehr protokolliert, da der Beklagte sodann sein Ablehnungsgesuch stellte."

Richter Dr. Philip Link, 05.03.13:

„Ich habe an der einstweiligen Verfügung in der Sache 324 O 58/13 mitgewirkt. Die Sachbehandlung ergibt sich aus der Akte 324 O 58/13“

Richterin Barbara Mittler, 05.03.12:

Ich habe an der einstweiligen Verfügung zum Aktenzeichen 324 O 58/13 mitgewirkt. Die weitere Sachbehandlung ergibt sich aus den Verfahren 324 O 58/13 und 324 O 616/11 (Mittler)

Vors. Richterin Käfer, Richterin Mittler, Richter Dr. Link, Beschluss vom 02.04.13:

Die Befangenheitsanträge jeweils mit Schriftsatz vom 19.02.2013 gegen die Richterin am Landgericht Mittler und den Richter am Landgericht Dr. Link werden als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen.

Gegen die Vors. Richterin Käfer, Richterin Mittler und Richter Dr. Link folgten am 10.04.13 neue Ablehnungsgesuche wg. dem rechtsmissbräuchlichem Beschluss vom 02.04.13.

Diese Verkündungsszene dauerte heute nur 2 Minuten, die anderen, wesentlich interessanteren Stücke und Szenen beschäftigten das Publikum über sieben Stunden.

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19.04.2013


Spannend waren alle fünf Stücke.

[bearbeiten] Viktoria von Schweden vs. Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG 324 O 1193/07

Madeleine von Schweden wollte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer € 100-110.000,- Geldentschädigung für die jahrelange phantasievolle Märchenschau und der Kanzlei Prof. Prinz € 11.200,- zusprechen. Obwohl ein erheblicher Teil der Geldentschädigung bestimmt bei der Prinzessin-Kanzlei verbleibt, war das denen zu wenig. Es soll entschieden werden. Es kann noch ein langer Weg – Buske, BGH, BVerfG – werden.

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[bearbeiten] pw-Internet Solution gegen Bernd Peter 324 O 602/12

In der Sache pw-Internet Solution gegen Bernd Peter sah das nach einer Schlammschlacht aus. Vielleicht steckt da mehr dahinter. Dass die pw-internet Solution aus Mönchengladbach in Hamburg klagte, spricht nicht gerade zu deren Gunsten, was deren Geschäftsfeld und die Meinungsfreiheit betrifft. Dumme Gedanken schwirren dabei durch den Kopf. Die Kläger warnen allerdings ehrlich alle „Plagiatoren“ eindringlich und ausführlich vor Verletzungen und den nicht unerhblichen finanziellen Folgen:

Ein Juwelier, der dauernd bestohlen wird, verliert seine Existenzbasis, denn die besteht aus seinem Warenlager an Schmuck und Uhren. Das „Warenlager“ der pw-Internet Solutions GmbH sind journalistische Inhalte mit einem Volumen von über 100.000 Seiten, verfasst von den pw-eigenen Redakteuren. Wir können es nicht hinnehmen, dass unser „Warenlager“ geradezu ausgeplündert wird und verlangen zunächst über unsere Hausjuristin von jedem Plagiator Schadenersatz.
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[bearbeiten] Dr. phil. Horst Pöttker vs. Axel Springer AG 324 O 73/13

Nicht minder wertlos war das Bemühen des Journalistik-Professors Dr. phil. Horst Pöttker die Springerpresse in die Schranken zu weisen. Jeder Verdacht, jeder Eindruck des Plagiats und der Vorteilsnahme muss gerichtlich unterbunden werden. Vorwürfe gegen den Medienstaatssekretär Eumann (SPD), er habe bei seiner Doktorarbeit unsauber gearbeitet, sein Doktorvater, Dr. phil. Horst Pöttker, habe wiederum Fördergeld vom Land bekommen als Dankeschön dafür, weggesehen zu haben, müssen sicher und nachhaltig im am Hamburger Zensurtheater aus der Welt geschaffen werden.

Die juristische Wahrheit über alles, über alles in der Welt.

Zum Inhalt des heutigen Verfahrens gibt es eine Richtigstellung seitens des Prof. Dr. phil. Horst Pöttker:

[bearbeiten] Richtigstellung

Zu "Doktorarbeit des NRW-Staatssekretärs für Medien unter Plagiatsverdacht" von David Schraven
WAZ Rechercheblog, 8. 1. 2013
WAZ, 9. 1. 2013, S. 4
WR, 9. 1. 2013, S. 4
Der Artikel enthält mehrere grobe Unrichtigkeiten. Im vorletzten Absatz stimmt mit Ausnahme des Fotos von mir fast nichts:
1) Das in Rede stehende Projekt "Initiative Lokaljournalismus in Nordrhein-Westfalen" (INLOK) soll nicht "die wissenschaftlichen Vorarbeiten für das wichtigste Projekt von Medienstaatssekretär Eumann erledigen, die Gründung einer Medienstiftung in NRW", wie behauptet wird. Das Projekt dient ausschließlich der Weiterbildung von Lokaljournalisten in NRW. Im Herbst 2011, als mein Antrag gestellt und von der Bezirksregierung Arnsberg bewilligt wurde, gab es noch keinen Plan zur Gründung einer Medienstiftung. Dieser ist erst auf dem Medienforum NRW im Juni 2012 durch die Ministerpräsidentin bekanntgegeben worden, als das INLOK-Projekt schon wesentliche Phasen hinter sich hatte.
2) Nicht ich habe für das INLOK-Projekt Fördermittel erhalten, wie im Artikel behauptet wird, sondern die TU Dortmund. Die Mittel werden ausschließlich für die Tätigkeit von Mitarbeiter(inne)n und Referent(inn)en sowie Reise- und Sachkosten im Bereich der Weiterbildung von Lokaljournalisten verwendet. Diese Verwendung wird von der TU Dortmund unter Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgerechnet. Ich erhalte, wie bei Drittmittelprojekten üblich, für meine verantwortliche Tätigkeit im Projekt kein Honorar, mehttp://buskeismus-lexikon.de/skins/common/images/button_bold.pngine Beamtenbesoldung hat sich dadurch nicht geändert, mein gesamtes Einkommen bleibt vom INLOK-Projekt unberührt.
3) Die von der Bezirksregierung Arnsberg bewilligte und von der Staatskanzlei NRW bereitgestellte Fördersumme beträgt nicht, wie im Artikel behauptet, "über 210.000 €", sondern weniger als 210.000 €, nämlich ursprünglich (Dezember 2011) exakt 202.400 €, die später von der Bezirksregierung um 27.500 € gekürzt wurden. In den Gesamtkosten des Projekts ist ein Eigenanteil der TU Dortmund (Institut für Journalistik, Lehrstuhl "Theorie und Praxis des Journalismus") in Höhe von 10.000 € enthalten.
4) Ich habe der WAZ nicht mitgeteilt, "die Förderung habe nichts mit der Doktorarbeit von Eumann zu tun", sondern auf Anfrage geschrieben: "Eine Verbindung zwischen Eumanns Promotion und dem INLOK-Projekt ist mir nicht bekannt. Das Projekt wird von Seiten der Staatskanzlei NRW vom Referat ‚Grundsatzfragen der Medienpolitik’ begleitet." Damit stelle ich fest, dass sich die Frage nach dem Zusammenhang zwischen der Promotion von Eumann und der INLOK-Förderung meiner Kenntnis entzieht und nur von der Staatskanzlei NRW beantwortet werden kann.

Hinzu kommen eine Reihe von Lücken und Ungenauigkeiten. Das INLOK-Projekt wurde von mir nicht nur sechs Monate nach der mündlichen Doktorprüfung von Eumann beantragt, sondern vor allem sechs Wochen, nachdem die Ministerpräsidentin auf dem Medienforum NRW 2011 die Förderung der Weiterbildung von Lokaljournalisten aus öffentlichen Mitteln angekündigt hatte. Und es handelt sich nicht um den Verdacht eines Plagiats, also eines Diebstahls geistigen Eigentums, sondern um den Verdacht des illegitimen Erwerbs eines Doktortitels.

Dortmund, 09.01.2013
Prof. Dr. Horst Pöttker

Quelle: http://www.journalistik-dortmund.de/353.html

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[bearbeiten] Medienholdig AG vs. Peter Raue u.a. 324 O 44/13

Was hat Hans Barlach getrieben in Hamburg zu klagen und sogar selbst bei Gericht zu erscheinen? Für das Publikum in Hamburg war das Theaterstück kein Puppenspiel, sondern Kindergarten pur. Barlachs Anwalt Schultz-Süchting kämpfte um die Ehre seines Mandanten, des Herrn Hans Barlach. Prof. Kai Hegemann kämpfte um die Ehre von Prof. Dr. Peter Raue, eines deutschen Rechtsanwalts, Notars, Kunstliebhaber und –förderers. Der Suhrkamp-Verlag bildete die Basis dieses Ehrenkampfes.

Es kam zu einem Vergleich:

Der Klägervertreter erklärt unter Aufrechterhaltung seines Rechts- und Sachstandpunktes, dass die aus der Klageschrift unter Ziffer 1, 2 und 7 gestellten Anträge zurückgenommen werden. Die Ziffer 5. wurde übereinstimmend für erledigt erklärt. Zur Ziffer 4 gaben die Beklagten mit Hinweis darauf, dass damit keine Anerkennung der Passivlegitimation von Prof. Dr. Peter Raue einhergeht, eine einfach Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.

Es verblieb die Ziff. 3 . Um diese wird im Einverständnis mit den Parteien im schriftlichen Verfahren weiter gestritten. Das Ergebnis erfahren wir frühestens am 14.06.2013, 9:55 im Saal B335.

19.07.13, Vors. Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil.Die Beklagten werden verurteilt mit Androhung der üblichen Ordnungsmittelstrafen zu behaupten .... Herr Barlach hätte... über das Budget ..... Von den Kosten des Verfahrens haben die Kläger 4/7, die Beklagten jeweils 3/14 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

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[bearbeiten] Jan Ullrich vs. SPIEGEDL-Verlag Rudolf Augstein 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL

Die Sache 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL ist eine alte Kamelle. Interessant ist das Ganze juristisch. Es wird öffentlich, wie die Zensoren – Antragsteller, Kläger, Zensurrichter, Zensuranwälte – die Würde der Journalisten mit den Füßen tretend Zensur erreichen.

1999 erging gegen SPIEGEL die einstweilige Verfügung. Grundlage bildete eine offenbar falsche eidesstattliche Versicherung, die Jan Ulrich in Kenntnis seines Anwalts abgab.

Spiegel unterwarf sich und versichtete auf die Rechte aus § 426 ZPO, d.h. auf die die Durchführung der Hauptsache. Nun möchte Spiegel die einstweilige Verfügung gekippt wissen. Die Hauptsache war vom Rechtspfleger des Gerichts angesetzt. Hätte wegen dem Verzicht auf § 926 ZPO aber nicht abgesetzt werden dürfen. Die Zensurrichterin Simone Käfer hat dazu noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Es gab jedenfalls am 24.02.2012 eine Verhandlung und heute die Zeugenbefragung von Team-Telekom-Masseur Jeff D'Hont.

Jan Ullrich wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger aus der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger.

Wir erfuhren so einige interessante Details, wie Jan Ulrich, der Mandant dieses Anwalts, Gegner zum Schweigen brachte.

So erging gegen Jeff D'Hont in Hamburg 2007 eine Einstweilige Verfügung, was Jeff D'Hont gleich ca. 1.000,- kostete. Jeff D'Hont war finaziell aber auch juristisch überfordert. Jan Ullrich war bereit, die meisten Kosten zu übernehmen. Jeff D'Hont verpflichtete sich daraufhin zum Schweigen, auch über den Inhalt dieser Vereinbarung (Verpflichtung).

Bei Gericht sagte Jeff D'Hont heute ohne Einschränkungen aus, trotz mehrmaliger Hinweise seitens der Vorsitzenden, dass er nicht aussagen brauche.

Die heutige Zeugenbefragung von Jeff D'Hont siehe gesonderten Verhandlungsbericht (Wird noch geschrieben).



Jan Ulrich gibt Rücktritt bekannt

[bearbeiten] Kommentar RS

Da kamen uns einige Prozesse in den Sinn, die der Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn führte:

  • In der Zeugenbefragung als Partei berief sich der Geschäftsmann Tonio Arcaini, dem Bestechungen türkischer Politiker vorgeworfen wurden, auf seine Verschwiegenheitsverpflichtung, die er mit Siemens vereinbarte. Wieviel Geld er dafür erhielt, blieb der Öffentlichketim verborgen.
  • Der umstrittene Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr gab in Hamburg eine falsche eidesstattlliche Versicherung ab, und erhielt die gewünschte Einstweilige Verfügung.
  • Auf dumme Gedanken kommen wir, wenn wir erfahren, dass ein ehemaliger Krankenfleger des Pflegeheimes AMARITA Bremerhaven GmbH in Hamburg bei einem Streitwert von € 160.000,- verklagt wird, später ohne Wenn und Aber einknickt.
  • Ebenso rätselhaft das Einknicken der Nordseezeitung, die sich wie ein Hund dem Altenpflegeunternehmen AMARITA Bremerhaven GmbH der Marseille Kliniken AG unterwarf, weil ein Lehrerehepaar dem materiellen und juristischen Druck des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger und seines Mandanten Ulrich Marseille nicht widerstehen konnte.

SPIEGEL bildet dafür das Vorbild. Offenbar können Medienunternehmen ohne Unterwerfung auf dem Medienmarkt nicht bestehen. Zu stark der Konkurrenzdruck seitens der sich regelmäßig unterwerfenden Mainstream-Medien.

[bearbeiten] Jan Ullrich gibt auf zu lügen

24.06.2013: Im SPIEGEL 26/2013 können wir recht ausführlich lesen, wie die Journalisten und DER SPIEGEL von Jan Ullrich mit seinen Anwälten von der Kanzlei Prof. Prinz und Schwenn&Krüger (Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger) unter juristischen Druck gesetzt wurde und sich unterwerfen mussten.

Jan Ullrich konnte allerdings mit seinem Lügengeflecht - trotz der Unterstützng seitens seines Rechtsanwaltes Dr. Sven Krüger - nicht durchhalten und verzichtete auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung 324 O 236/99 mit der folgenden fiesen und heuchlerischen Begründung:

In der Sache Jan Ullrich gegen den Spiegel-Verlag hat der Zeuge D'hont unehrlich und mit deutlich erkennbaren Belastungseifer ausgesagt ... Es war nicht die Aussage eines ehrlichen, aufrichtigen Mannes, dem es um die Wahrheit ging ... Was der Termin zur Beweisaufnahme am 19.April 2013 indes gezeigt hat, mit welcher Beharrlichkeit und Energie die Antragsgegnerin es daran setzt, ihre Hatz auf den Antragsteller fortzusetzen und sich an ihm abzuarbeiten. Der Antragsteller hingegen will um die streitgegenständlichen Umstände aus dem vorigen Jahrhundert keinen weiteren Streit führen. Er will endlich, seine Ruhe. Deshalb wird hiermit, ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, auf die Rechte der einstweiligen Verfügung aus dem einstweiligen Verfahren 324 O 236/99 vom 18.06.1999 ebenso auf die Rechte aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss in jenem Verfahren vom 28.01.2000 verzichtet." (Quelle: SPIEGEL 26/2013, S. 110)

[bearbeiten] Jan Ullrich Landgericht Düsseldorf – 2008

Interessant ein Verhandlungsbericht vor dem Landgericht Düsseldorf aus dem Jahre 2008 in der WELT vom 12.11.2008

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach Jan Ullrich heute eine halbe Million Euro zu. Der ehemalige Radsport-Star hatte Dopingvorwürfe unter Eid bestritten. Er habe keinen Kontakt zum spanischen Doping-Arzt Eufemio Fuentes gehabt, wohl aber zu Luigi Cecchini. Lesen Sie hier Ullrichs Aussage im Wortlaut.

Der einstige Radsport-Star Jan Ullrich nahm am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erstmals überhaupt vor der Justiz Stellung zu Dopinganschuldigungen gegen seine Person. In den Prozessen zuvor in Bonn und Hamburg war er nicht persönlich erschienen.

Nachfolgend eine Dokumentation von Ullrichs Antworten an den Vorsitzenden Richter des Zivilsenats, Bernhard-Rudolf Schüßler, sowie Rechtsanwalt Knut Marel (Düsseldorf) als Vertreter von Günther Dahms. Der einstige Chef des Coast-Rennstalls, bei dem Jan Ullrich ab 1. Januar 2003 einen Drei-Jahres-Vertrag über umgerechnet 7,68 Millionen Euro abgeschlossen hatte, muss über die damals gezahlten 300.000 Euro hinaus laut OLG-Urteil noch 340.000 Euro (inklusive Zinsen fast 500.000) an den Tour-de-France-Sieger (1997) und Olympiasieger von Sydney 2000 zahlen.

Richter: "Herr Ullrich, haben Sie in dem für den Prozess relevanten Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2003 unerlaubte Mittel genommen oder Methoden angewandt, die nach den Regeln des Radsport-Weltverbandes UCI, des Bundes Deutscher Radfahrer oder anderer Radsportverbände verboten waren?

Ullrich: "Ich habe mich in diesem Zeitraum keiner unerlaubten Mittel bedient und auch keiner Methoden, die in den Regeln der Verbände verboten sind. Ich habe damit nicht annähernd was im Sinn gehabt."

Richter: "Trotz der Verneinung muss ich Ihnen noch spezielle Fragen stellen. Haben Sie in diesem Zeitraum Blutdoping bekommen?

Ullrich: "Nein."

Richter: "Weder Eigenblut-Doping, noch Fremdblut-Doping?"

Ullrich: "Nein."

Richter: "Auch nicht vor dem 1. Januar 2003, in dem die Wirkung noch in dem betreffenden Zeitraum vorhanden sein können?"

Ullrich: "Nein."

Richter: "Auch kein EPO-Doping?"

Ullrich: "Nein."

Richter: Keinerlei Mittel und Methoden, die verboten waren nach den Regeln der Verbände?"

Ullrich: "Nein."

Richter: "Hatten sie persönlichen Kontakt zu dem spanischen Arzt Eufemio Fuentes (Anmerkung der Redaktion: Dieser soll an viele Athleten Doping verabreicht haben)?

Ullrich: "Nein."

'Richter:'Fetter Text "Hatten Sie Kontakt zu anderen spanischen Ärzten, die mit Fuentes in Verbindung standen?"

Ullrich: "Nein. Nur zu meinen damaligen Teamärzten, die eigentlich nicht zu Fuentes gehörten."

Richter: "Haben Sie vor dem 1. April 2003 Zahlungen an Fuentes geleistet oder an andere spanische Ärzte?"

Ullrich: "Nein."

Richter: "Hatte ihr damaliger Teamchef Rudy Pevenage Kontakt zu Fuentes oder anderen spanischen Ärzten? Da er ihr enger Betreuer war, hätten sie das wissen müssen?"

Ullrich: "Nicht dass ich wüsste."

Richter: "Haben Sie vor dem 1. April 2003 mit Pevenage gesprochen, dass er Kontakte sucht, die auf Anwendung unerlaubter Mittel oder Methoden hinauslaufen?"

Ullrich: "Nein"

Richter: "Bei Fuentes sollen 4,5 Liter Ihres Blutes gelegen haben. Die Idendität soll durch eine DNA-Analyse festgestellt worden sein. Ist Ihnen von Fuentes oder Helfern oder anderen spanischen Ärzten vor dem 1. Januar 2003 Blut entnommen worden?"

Ullrich: "Nein"

Richter: "Ist Ihnen Fremd- oder Eigenblut" zugeführt worden?"

Ullrich: "Nein"

Richter: "Hatten Sie in dem betreffenden Zeitraum 2003 Kontakt zu Luigi Cecchini, den Günther Dahms als Dopingarzt bezeichnet?"

Ullrich: "Ja, ich habe Cecchini damals über meinen Schwager Tobias Steinhauser kennengelernt, der schon lange von ihm betreut wurde. Er hat mir Trainingsprogramme geschrieben, Ergometer-Checks vorgenommen. Aber ich habe nie von ihm irgendwelche Medikamente bekommen."

Richter: "Waren Lothar Heinrich und Andreas Schmid beide für das Team Coast tätig? (Anmerkung der Redaktion: beide Ärzte der Uniklinik Freiburg gestanden Beteiligung am Doping-Skandal um das Team Telekom ein).

Ullrich: "Nein, nicht dass ich wüsste".

Richter: "Hatten Sie vor dem 1. Januar 2003 Kontakt zu den beiden Ärzten?"

Ullrich: "Ja. Nachdem ich Profi geworden war von 1995 bis 2002 bei Telekom. Dann habe ich gewechselt. Das Team Coast hatte andere Ärzte, die für mich verantwortlich waren. Heinrich und Schmid hätten mich nicht mehr betreuen dürfen, dass hätte man bei Coast nicht gerne gesehen. Ich war für Telekom Feind Nummer eins. Und ich war im betreffenden Zeitraum nicht mehr in der Uniklinik Freiburg. Ich habe dann noch mal mit der Uniklinik telefoniert, weil dort am 1. Juli 2003 meine Tochter geboren wurde. Aber die Kontakte hatten nichts mit unerlaubten Mitteln und Methoden zu tun."

Richter: "Jeff d'Hont hat erklärt, wenn die Telekom-Ärzte Heinrich und Schmid nicht dagewesen seien, hätten er Ihnen Vitamine gespritzt, aber auch EPO und Wachstumshormone verabreicht. Stimmt das - bezogen auf diesen Zeitraum?"

Ullrich-Anwalt Ulrich Theune (Berlin) meldet sich zu Wort: "Ich halte diese Fragestellung für prozesswidrig. Über eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gibt es eine Unterlassungserklärung, über die d'Hont die Wiederholung dieser Erklärung verboten wurde."

Richter: "Das Gericht wird darüber beraten."

Ullrich: "Jeff d'Hont war bei mir zu Hause und hat unterschrieben, dass er keine Äußerungen mehr in die Öffentlichkeit trägt, die den Vorwurf enthalten, ich hätte gedopt. Es ging darum, dass er gesagt hätte, er hätte mir EPO gespritzt. Er hat erklärt, er verzichte auch auf ein geplantes Buch. Außerdem hätten die Äußerungen von ihm über verabreichtes EPO die Jahre 1996/97 betroffen, als er beim Team Telekom gearbeitet hat."

Fragen von Anwalt Knut Marel: "Ist es Ihnen bekannt, ob Pevenage im fraglichen Zeitraum Kontakte zu Fuentes gehabt haben könnte?"

Ullrich: "Er hatte als Sportdirektor sicher Kontakte zu Ärzten, ob zu Fuentes, das weiß ich nicht. Aber ich habe der Presse entnommen, dass sie sich schon weit früher gekannt haben sollen."

Marel: "Bei der Uniklinik Freiburg soll es Blutwerte von Ihnen vom 2. April 2003 geben. Wissen Sie, ob Sie im Umfeld dieser Tage Kontakt zu Ärzten der Klinik hatten und ob Ihnen damals in Freiburg Blut abgenommen wurde?"

Ullrich: "Wenn ich mich richtig erinnere, kann das nicht möglich gewesen sein. Ein komplettes Nein. Was ich sicher sagen kann: zu diesem Zeitpunkt genommene Blutdaten hatten nichts mit Deutschland zu tun."

Marel: "Aus welchem Grund ist in dieser Periode Blut von Ihnen in der Uniklinik Freiburg gelagert und untersucht worden?"

Ullrich: "Wenn es stimmt, dass vom angegebenen Datum von mir in der Uniklinik Freiburg Blutproben vorhanden sind, kann ich mir das nur so erklären, dass sie anderswo gemacht worden sind. Wir müssen dem Weltverband UCI vierteljährlich Blutanalysen vorlegen, zu diesem Zweck werden Blutabnahmen vorgenommen. Aber von welchem Blut hier in Freiburg die Rede ist, weiß ich nicht genau."

Richter: "Ich frage nach, ob die Blutproben von Freiburg mit Doping in Verbindung gewesen sein könne?"

Ullrich: "Ich möchte klarstellen, wenn von mir Blutwerte festgestellt waren, dass sie nicht in Zusammenhang mit Doping standen. Beim Team Coast gab es auch deutsche Ärzte, die mit der Uniklinik Freiburg zusammengearbeitet haben. Wenn es Blutproben gab, dann von Italien, wo ich Anfang April ein Rennen fuhr. Oder vom Trainingslager in Spanien, wo Proben vom Team genommen werden, um zu sehen, ob man gesund ist. Ansonsten könnte ich nur spekulieren, dass Teamärzte von Coast für die UCI Proben genommen haben, die in der Uniklinik Freiburg analysiert wurden."

Marel: "Auch vom 13. November 2002 gab es Blutproben von Ihnen in Freiburg."

Ullrich: "Ich habe keine Erinnerung daran."

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Raue]

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