17.02.2015 - Sechs Zensoren verhandeln zur Kritik an Unternehmen

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Zwei Schertz-Verfahren


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


17. Februar 2015


Was war heute los?

Koryphäen besprachen heute die machbare Zensur: Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann mit den Richtern Andreas Buske, Claus Meyer, Dr. Lothar Weyhe und Richterin Karin Lemcke.

Es ging um Fragen der Wirtschaftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens und um Betriebsräte eines international tätigen Recycling-Unternehmens.

Das Versicherungsunternehmen verlor. Beim Recyclingunternehmen gegen die TAZ ging es nur um die Kosten. Das Ergebnis erfahren wir am 17.03.15.

10.02.2015

DIE HEUTIGEN KLÄGER


LVM Versicherung



LVM kündigt einem Kriegsveteranen den Vertrag



ALBA Group

Betriebsrat - Wissenswertes


DIE WIRSCHAFT KLAGT

Es klagten zwei Wirtschaftunternehmen, einmal gegen die Stiftung Warentest, das andere Mal gegen die Zeitung TAZ.

Ein Mal eine Versicherungsunternehmen, das andere Mal ein international tätiges Recycling-Unternehmen.

Die Versicherungswirtschaft bildet zusammen mit der Werbewirtschaft das Rückrat für das immer mehr, immer schneller, immer höher, immer reicher koste es, was es wolle. Die Schere zwischen arm und reich wächst. Kriege werden geführt, damit sich alle Länder an unsere US-EU-Werte angleichen.

Kritik an der Praxis und der Realität endet bei den Gerichten, welche nach formalen Regeln der ZPO. StGB und des BGB entscheiden. Unbestritten haben da die Unternehmen die besseren Karten, denn deren Geschäfte und Geschäftspraktiken sind gesetzlich abgesichert durch die harte Lobbyarbeit in Berlin und Brüssel.

Griechen. Spanier, Portugiesen, Italiener müssen sich anpassen. Die Esten, Littauer. Letten, Polen haben Regierungen, die sich an die Vorgaben der führenden EU-Länder halten. Die Rumänen, Bulgaren u.a. werden von der EU-Gemeinschaft gemanagt. Die Ukrainer zahlen einen hohen Blutzoll für die Interessen der Oligarchen aus Europa, Russland, der Ukraine und den USA.

Da verschwinden die konkreten großen und kleinen Schweinereien der Versicherungen und internationalen Konzerne.

Die Gewerkschaftsbosse sind recht angepasst und z.T. gekauft, wie die VW-Sex-Prozesse bei Buske deutlich zeigten.

Äußerungsprozesse, die wir diese erleben, sind reines Theater. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, im Gesetz als solches nicht formuliert, dient der juristischen Absicherung der vielen Manager-Machenschaften in Unternehmen.

Verhandlungen, wie heute, dienen der Abstimmung und Glättung von Übertreibungen seitens der Unternehmen.

Die Stiftung Warentest macht da keine Ausnahme. Schön eingetaktet, sorgt diese Stiftung für Beruhigung der Verbraucher.

Auch Recycling ist ein weltweites lukratives Geschäft, angeschlossen an die Entsorgung, die Lagerung von Müll, Abfällen und Rückständen in hoch gefährlichen, giftigen Deponien, nicht nur der Rückstände von Kernkraftwerken betrifft.

All das ist nicht Gegenstand der Zensurverfahren. Es ist meist Peanuts. Das Wesentliche bleibt auf der Strecke. Es entsteht der falsche Eindruck, die Juristen regeln das schon.

Die heutigen Beklagtenanwälte Dr. Roger Mann und Johannes Eisenberg sind gut bekannt. Sie unterscheiden sich nicht wesentlich von dem Anwalt Helge Reich, von der Kanzlei Schertz Bergmann, der die Unternehmen vertrat.

Es ist eine Krähenschar.

LVM Lebensversicherungs-AG vs. Stiftung Warentest 7 U 6/13

17.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren

Richter am Oberlandesgericht Andreas Buske, Richterin am Oberlandesgericht Karin Lemcke, Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Rechtsanwalt Helge Reiche von der Kanzlei Schertz Bergmann

Corpus Delicti

Im Internet finden wir bei test.de : Umfrage zeigt: Kunden werden schlecht informiert

Die Lebensversicherung eines LVM-Kunden wurde im Oktober 2008 fällig. Die LVM schrieb ihm, „gegebenenfalls“ kämen zur Auszahlungssumme noch die Bewertungsreserven hinzu. Sie würden „zeitnah mit dem Auszahlungstermin ermittelt“. Als das Geld im November 2008 überwiesen wurde, war die Summe keinen Cent höher als im Oktober vom Versicherer mitgeteilt. Dabei nennt der Geschäftsbericht der LVM für das Jahr 2008 Bewertungsreserven in Höhe von 129 Millionen Euro. Die beiden Kunden von HDI-Gerling und LVM sind zwei der 260 Lebensversicherungskunden, die unseren Leseraufruf beantwortet haben. Wir wollten wissen, wie die Versicherungsunternehmen die Kunden an ihren Reserven beteiligen und ob sie klar darüber informieren. Das Ergebnis war enttäuschend: Von den 260 Kunden wurden nur 65 Prozent bei Vertragsende informiert, ob Reserven vorhanden sind oder nicht. Keine Informationen vom Versicherer bekamen 26 Prozent. Bei 9 Prozent waren die Angaben unklar. Nur knapp die Hälfte der Leser, die an der Aktion teilnahmen, wurden vom Versicherer an den Bewertungsreserven beteiligt und die Höhe wurde extra ausgewiesen. In 53 Prozent der Fälle war nicht klar, ob ein Teil der Auszahlung aus Bewertungsreserven besteht oder ob gar keine Reserven ausgezahlt worden sind.

Was LVM konkret bemängelte bleibt für die Pseudoöffentlichkeit im Verborgenen.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit LVM Lebensversicherungs-AG vs. Stiftung Warentest

17.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nehmen sie bitte Platz, wenn sie mögen.


ALBA Group plc & Co. KG vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH 7 U 82/14

17.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren

Richter am Oberlandesgericht Andreas Buske, Richter am Oberlandesgericht Claus Meyer, Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Rechtsanwalt Helge Reiche von der Kanzlei Schertz Bergmann

Corpus Delicti

Notizen der Pseudoöffentlichkeit ALBA Group plc & Co. KG vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

17.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nehmen sie bitte Platz, wenn sie mögen.


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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