13.01.2012 - Was war an diesem Freitag den Dreizehnten bei der Zesurkammer Hamburg los

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(<font color="#800000">Johannes Kreuzburg vs. Kai Kreuzer 324 O 443/11</font>)
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Rechtsanwalt Schmidt kritisierte hart die Rechtsprechung der Kammer und wird nun wohl die OLG-Hürde mit Richter Andreas Buske nehmen müssen. Rechtsanwalt Schmidt kritisierte hart die Rechtsprechung der Kammer und wird nun wohl die OLG-Hürde mit Richter Andreas Buske nehmen müssen.
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-Für uns stellt sich in solchen Situationen immer wieder die Frage, weshalb überhaupt gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch erhoben wurde. Nur unnötige Kosten und unnötig, die Richter in einem Schnellverfahren sich festlegen zu lassen. 
Die Parteivertreter erhielten Schriftsatzfristen, der Beklagtenvertreter die Möglichkeit zu den erteilten Hinweisen Stellung zu beziehen. Vorab können sie sich binnen zwei Wochen einigen. Eine Entscheidung wird verkündet am 09.03.12, m9:55, Saal B335. Die Parteivertreter erhielten Schriftsatzfristen, der Beklagtenvertreter die Möglichkeit zu den erteilten Hinweisen Stellung zu beziehen. Vorab können sie sich binnen zwei Wochen einigen. Eine Entscheidung wird verkündet am 09.03.12, m9:55, Saal B335.
- +'''RS:''' Für uns stellt sich in solchen Situationen immer wieder die Frage, weshalb überhaupt gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch erhoben wurde. Nur unnötige Kosten und unnötig, die Richter in einem Schnellverfahren sich festlegen zu lassen.
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==Heute herausgehörten Leitsätze== ==Heute herausgehörten Leitsätze==

Version vom 17:01, 15. Jan. 2012

13.01.20121 – Heute, am Freitag den Dreizehnten, klagten zwei Anwälte in eigener Sache. Ist das berichtenswert?

Hauptregisseur des heutigen absurden Theaters ist Richter Dr. Asmus Maatsch. Ihm standen Richter Dr. Link, Richterin Barbara Mittler bei.

Vier Verkündungen und sieben Verhandlungen, davon eine mit Zeugenvernehmung, mussten die Zensoren absolvieren. Harte Arbeit, dass muss man diesen Spitzbuben und der Spitzbubendame schon lassen, obwohl die letztere so gut wie kein Wort von sich gab.

Wie bei der Geburt neuer Sterne mit dem ausgeschiedenen Geburtshelfer Richter Andreas Buske im Hintergrund beobachten wir mit Spannung, wie sich das neue Kind entwickeln wird.

Der Besuch des absurden Theaters an diesem Dreizenhte hatte sich gelohnt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT


13. Januar 2012


Was war heute los?

terminrolle_120113_kl.jpg
13.01.2012


Zunächst mussten wir feststellen, dass die Terminrolle wieder Fehler enthielt. Der letzte Beklagte hieß „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Das hätte man gleich schreiben können „Ätscht, ätsch“, misst man die Untaten mit der Sicht eines durchschnittlichen Rezipienten.

Die Pseudoöffentlichkeit wusste natürlich, dass es sich um Radio Bremen handelte, denn gegen wen klagt sonst noch der Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann wegen seinen Persönlichkeitsrechten mit den schnell erarbeiteten süßen Millionen.

Die Richternamen und die Namen der Kanzleien fehlten natürlich auch. Sollen ja auch geheim bleiben die Zensoren. Wären die Richter allerdings ausgedruckt, so kämen Fehler an den Tag. Das Computersystem hat noch die alten Richter auf der Platte: Richter Buske und Richterin Wiesen. Richter Dr. Maatsch wird im Computer noch nicht als Vorsitzender geführt. Verletzt die Computerplatte die Persönlichkeitsrechte dieser Zensoren oder müssen die Programmieren dran glauben? Wer hat in Hamburg das neue Programm für das LG und OLG abgenommen? Spielte der Hamburger Filz eine Rolle? Wir werden das alles nicht erfahren. Es gehört zum Schutz der Würde des Menschen, dass solche Fehlen namenlos und für die Öffentlichkeit verborgen bleiben. Dafür sorgen schon unsere Hamburger Richter und Richterinnen, die versuchen, ihr Gedanken- und Rechtsgut weltweit spitzbübisch zur Geltung zu bringen. Deutschland über alles.

Die heutigen Sachen waren – dem lieben Gott sei Dank - nicht uninteressant.

In der Sache 324 O 430/11 klagte der Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn wegen seinem Bußgeldverfahren. Raus mit dem Bericht aus BILD Online.

Das Joachim Kreuzburg-Basic-Verfahren 324 O 434/11 ist ein typisches Zensurverfahren, welches nach Gesetzen der juristischen Wahrheit auf Kosten der materiellen Wahrheit durchgeführt wird. Kai Kreuzer, Bertreiber von www.biomarkt.info soll zur Kasse gebeten werden, wie schon im Verfügungsverfahren geschehen. Sein Anwalt kämpfte verbissen. Richter Dr. Maatsch füphlte sich beleidigt und wehrte sich.

Die anderen Verfahren waren juristisch ebenfalls nicht ohne Bedeutung

Johann Schwenn vs. BILD digital GmbH & Co. KG 324 O 430/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, RA Johann Schwenn, RA Dr. Mathias Mailänder, RA Dr. Roger Mann

Corpus Delicti In Bild-Regional Stuttgart hieß es am 20.06.2011:

Heidelberg (dpa/lsw) - Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn verzichtet auf ein Verfahren in eigener Sache vor dem Amtsgericht Heidelberg. Der Anwalt habe seinen Einspruch gegen ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Montag auf Anfrage. Schwenn war im Frühjahr auf dem Weg nach Heidelberg geblitzt worden. Er soll 141 Kilometer schnell gefahren sein statt erlaubter 100 Kilometer.

Die Verhandlung

Die Parteivertreter übergeben als Profis Schriftsätze vom Vortag.(12.01.12). Druck und Überraschungen sollten die Gewinnchancen bei der Erntwicklung der zur Privatsache erklärten Zensurregeln erhöhen.

Dann wird juristisch spitzfindig darüber diskutiert, ob die Hauptsache erledigt ist. Erwirkungshandlung, genauer Bewirkungshandlung sind die Höhepunkt der Diskussion.

Ausschnitte aus der „Diskussion“ zwischen den Zensoren.

Der Vorsitzende Dr. Maatsch Trauen Sie uns das nicht zu? Uns schwebt was ganz anderes vor. Wir haben überlegt, könnte das nicht unstreitig erledigt werden? Uns schein es materiell-rechtlich klar zu sein, wenn der >Kläger dien Kosten nicht tragen müsste. Haben gestern zugegebener Maßen bei R. S. 26 nachgelesen.. Ihren, Herr Mailänder Schriftsatz auch, dass die Kosten auf drei Seiten liegen., Vielleicht den Punkt zu 1. zurücknehmen. Das denken wir, würde die günstigste Kostenregeölung werden.

BILD-Anwal Dr. Roger Mann:

Der Vorsitzende Dr. Maatsch Können wir zusammenführen. Die Kammer stemmt sich nicht dagegen. Wir hätten die Neigung, die Kosten bei Erlass der einstweiligen Verfügung sollen bleiben. Nach Rücknahme des Einspruchs vom Tisch, so dass der Unterlassungs-Anspruch nicht zu bejahen wäre. Könnte so etwa in Betracht kommen.

BILD-Anwal Dr. Roger Mann: … Es sind alles Einzelfälle. Verkehrs…-Entscheidung in Straßburg, An der B.-Entscheidung in Straßburg habe ich mitgewirkt. Wir befinden uns im Dreieck. … Wir brauchen Rechtssicherheit. Wir müssen in Sekunden entscheiden, lassen wir es durch oder nicht. Wir brauchen mehr Sicherheit.

Der Vorsitzende Dr. Maatsch kommt mit seiner Masche; Können ins Protokoll aufnehmen unsere vorläufige Rechtsauffassung. Es sind alles Einzelfallentscheidungen. Die Schwierigkeit besteht in der Umsetzung. Wir wollen uns nicht dagegen stemmen. Wir können auch ein Urteil schrieben.

Es wird diskutiert. Richter Dr. Maatsch eine Rechtsanwalt Johann Schwenn ist nicht so prominent, wie Ernst August, dass man über eine solche Bagatelle berichten darf. Wichtig für diesen Zensor ist auch, ob ein fahrlässiger Verstoß vorlag Darin könnte ein Unterscheid liegen. Der Fall sei deutlich grenzwertig zu dem von BGH entschiedenen Fall. … Dr. Maatsch meint, er braucht sich nicht überzeugen zu lassen. Es sei eine Frage der nächsten Instanz.

Es gibt dazu noch andere Sachen 324 O 265/11, 324 O 237/11 und 234 O 267/11.

Dann kommt der Vorschlag des neuen Vorsitzenden: Der Kläger solle auf die Recht aus der jeweiligen Ziffer I der einstweiligen Verfügungen verzichten. Bei den Kosten der einstweiligen Verfügungen soll es bleiben. Sodann sollte der Kläger es erwögen mit Rücksacht auf die vorläufigen Erwägungen der Kammer die hier vorliegende Klage zurückzunehmen.

Anträge wurden keine gestellt. Beid e Seiten werden der Kammer binnen einer Woche mitteilen, ob es zu einer Einigung gekommen ist. Das Weitere erfolgt über prozessleitende Anordnung.

Das heißt, es kann geheim bleiben.

Johannes Kreuzburg vs. Kai Kreuzer 324 O 443/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, RA Prof. Dr. Dünnwald

Der Beklage war persönlich anwesend, vertreten wurde er vom Rechtsanwalt Schmidt.

Über das Verfügungsverfahren 324 O 249/11 vom 28.08.2011 hatten wir berichtet.

Nach dem Ertlass der einstweiligen Verfügung gab es auch einen Bestrafungsantrag, dem stattgegeben wurde, wegen der Identifizierbarkeit und damit wegen dem Verstoß gegen den Verbotstenor. Der Beklagte hatte freiwillig gelöscht, aber nicht daran gedacht, dass woanders eine Falle liegt.

Der Kläger schlägt zu mit ausgeklügelten juristischen Mitteln und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dünnwald von der Kanzlei Prof. Prinz beherrscht das Abzock-Geschäft bestens. Die Würde des Beklagen spielt in diesen juristischen Spiel keine Rolle

Corpus Delicti

Der Betreiber von bio-markt.info/ berichtete über den umstrittenen Aufsichtsratschef der Münchner Bio-Kette „Basic“, Johannes Kreuzburg. Der findet jedoch, dass darüber nicht berichtet werden soll, insbesondere nicht über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Am 10.05.2011 wurde eine diesbezügliche einstweilige Verfügung 324 O 249/11 erlassen.

Verhandlung

Der Beklagtenanwalt Rechtsanwalt Schmidt setzte sich hart für den Beklagten ein.

Der neue Vorsitzende, Richter Dr. Maatsch bemängelte den Ton in den anwaltlichen Schriftsätzen: Wir möchten folgende Überlegungen dem Beklagten übermitteln. Dass man sich ärgert, wenn Äußerungen verboten werden, ist verständlich. Wir müssen uns aber an die höchstrichterlichen Entscheidungen halten. Es geht um Äußerungen zum Ermittlungsverfahren. Der Ton im Schriftsatz, Herr Schmidt, ist nicht in Ordnung. Der Beschluss 324 O 249/11 bedeutet nicht eine Abkehr von den früheren Entscheidungen. … Es gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.-06.09. Ob das rechtens oder nicht rechtens ist, lassen wir dahingestellt. Aber dieser Beaschluss hat Eingang gefunden in das einstweilige Verfügungsurteil. Sie könne davon ausgehen, dass wir diese Dinge beachten. Es ist nicht immer ganz einfach. Das vorweg. Nach der Vorberatung neigen wir dazu, dabei zu bleiben, wie es in der Verfügung war. .. Es geht um ein laufendes Ermittlungsverfahren … Unschuldsvermutung …

Danach wurde hart gestritten. Auch Herr Kai Kreuzer kam zu Wort.

Der neue Vorsitzende erläutert: Vollendeter Betrug … Geld muss geflossen sein. Hat keine Sinn.. Das Verbot würde nicht eine Berichterstattung über räuberische Erpressung umfassen.. Aber das mit „auf die Fresse“. …. Es ist kein DAX-Untwernehmen. ie LIDL-Geschichte war etwas anderes: Da durfte man berichten.

Es wurde über die Prominenz des Klägers aus dem Süden Deutschlands gestritten.

Diese Kammer entscheidet damit, was die Presse berichten darf, was nicht. Toll!!

Rechtsanwalt Schmidt kritisierte hart die Rechtsprechung der Kammer und wird nun wohl die OLG-Hürde mit Richter Andreas Buske nehmen müssen.

Die Parteivertreter erhielten Schriftsatzfristen, der Beklagtenvertreter die Möglichkeit zu den erteilten Hinweisen Stellung zu beziehen. Vorab können sie sich binnen zwei Wochen einigen. Eine Entscheidung wird verkündet am 09.03.12, m9:55, Saal B335.

RS: Für uns stellt sich in solchen Situationen immer wieder die Frage, weshalb überhaupt gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch erhoben wurde. Nur unnötige Kosten und unnötig, die Richter in einem Schnellverfahren sich festlegen zu lassen.

Heute herausgehörten Leitsätze

Richter Dr. Maatsch:

  • Es sind alles Einzelfallentscheidungen. Die Schwierigkeit besteht in der Umsetzung..
  • Es ist kein DAX-Unternehmen. Die LIDL-Geschichte war etwas anderes: Da durfte man berichten.


Richtersprüche Heute

Richter Dr. Maatsch:

  • Wir wollen uns nicht dagegen stemmen. Wir können auch ein Urteil schrieben.
  • Wir müssen nicht in dien Bibliothek.
  • Sie brauchen uns nicht zu überzeugen Es ist eine Frage der weiter gehenden Instanz.
  • Es ist sachwer, heißt nicht, dass man das nicht anders sehen kann.

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