09.05.2014 - Richterin Simone Käfer in Höchstform

Aus Buskeismus

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GROSSER KÄFERTAG


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09.05.14: Richter Dr. Linke, Richterin Dr. Gronau auf dem Weg zum Italiener.

Inhaltsverzeichnis

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09.05.14: Richterin Mittler, Richterin Käfer auf dem Weg zum Italiener.

09.05.2014
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)




BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

09. Mai 2014


Was war heute los?

09.05.2014

Zitate aus Meinungsfreiheit in Wikipedia:

Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, Schutzbereich

Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.

Dass es bei dem Begriff der „Meinung“ für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil über die Meinungsfreiheit Strafgefangener präzisiert. Allgemein definiert man den Begriff der Meinung als Moment der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Art.5 GG erfasst jede denkbare Form der Kundgabe einer Meinung, also nicht nur das Aussprechen, sondern auch eine auf einem Plakat, Transparent oder Ansteck-Button festgehaltene Meinung. Daneben werden auch solche Tätigkeiten geschützt, welche die Meinungsäußerung begleiten und insbesondere auf die Verstärkung ihrer Wirkung abzielen.

Zwar spricht die deutsche Verfassung nur von der Meinungsäußerungsfreiheit, das bedeutet jedoch nicht, dass Tatsachenbehauptungen vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen sind. Sie sind dann geschützt, wenn sie Voraussetzung für eine bestimmte Meinung sind. Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen lassen sich in der Praxis kaum voneinander unterscheiden. Da unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, ist in diesem Fall eine Abgrenzung notwendig. Bei dieser Abgrenzung treten in der Praxis große Probleme auf. Dabei ist die Unterscheidung im Grundfall einfach: Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn die Behauptung dem Beweis zugänglich ist (z. B.: „Die Partei A ist die mitgliederstärkste Partei Deutschlands“ ist entweder richtig oder falsch. Ein Gericht kann über diese Fragen Beweis erheben). Eine Meinung hingegen entzieht sich dem Beweis und ist stattdessen durch Werten und Dafürhalten geprägt (z.B. ist die Aussage „Das Steuerkonzept der Partei B zur Bundestagswahl 2005 ist ungerecht“ weder falsch noch richtig, sondern stellt vielmehr eine Wertung dar).

Die Meinungsfreiheit schützt auch Satire, Comedy, Karikaturen sowie die Werbung. Für derartige Meinungsäußerungen besteht gemäß Art.5 GG ebenfalls keine Vorzensur.

Schön dargelegt in Wikipedia.

Wie sah das heute in der Hamburger Freitagsrealität aus?

In der mehr als ein Jahr alten Sache 324 O 705/12 ALBA Group plc & Co. KG gegen TAZ nahm die TAZ wohl ihren Widerspruch seinerzeit zurück. Damit war das Zensurverfahren aber nicht erledigt. Es musste verhandelt werden. Der Kanzlei des Klägers, Schertz Bergmann, bekannt als stur, brutal, Angst und Furcht einflößend und verbreitend, stand der erfahrene, oft pöbelnde und schreiende TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg gegenüber. Es ging nicht mehr um das Recht der Meinungsfreiheit - auf dieses hat die TAZ verzichten müssen – sondern um die Kosten eines solches Verzichts. Diese sollten für den Zensor hochgetrieben werden. Wenn schon, denn schon. Da war Johannes Eisenberg Spitze. Verlieren musste die TAZ, denn die ALBA Group ist finanzstärker als die TAZ. Die paar Kröten mehr, die ALBA hinblättern musste, stammen für dieses Unternehmen bestimmt aus der Portokasse. Das kritisierte Geschäft kann weiter ungestört durch Beobachtung seitens der Öffentlichkeit weitert gehen. Um was es ging, blieb der Pseudoöffentlichkeit auch heute verborgen. Die am Geschehen beteiligten Juristen – Richter/Innen wie Anwälte/Innen – werden sich hüten, die Öffentlichkeit aufzuklären. Es geht um deren Geschäfte. Diese funktionieren Gewinn bringend nur bei Wahrung der Geheimhaltung. Darüber besteht Konsens unter allen am Geschäft Beteiligten, einschließlich des TAZ-Anwalts. Die Öffentlichkeit ist ein Störfaktor, den es mit rechtsstaatlichen Mitteln zu beseitigen gilt.

Noch viel besser war die zweite Sache 324 O 19/14, Institut zur Zukunft (IZA) der Arbeit gegen Werner Rügemer und Peter Kleinert. Wissenschaftler, genauer, deren Manager Zimmermann und Zumwinkel, gegen zwei Journalisten. Auf der Klägerseite das eingetaktete erfolgreiche Lobbyinstitut, deren Manager darauf bestehen, unanhängige Wissenschaft zu managen und die Politik unabhängig wissenschaftlich zu beraten, etwa so wie das die wissenschaftlichen Institute in der DDR mit den Politbonzen aus dem Politbüro der SED taten.

Auf der anderen Seite systemkritische bekannte Journalisten, welche behaupteten, das IZA sei nicht unabhängig, von freier Wissenschaft könne beim besten Willen nicht gesprochen werden, das IZA betreibe Lobbying. Außerdem erzeugen diese Journalisten den falschen Eindruck, dass IZA informiere die Öffentlichkeit nicht über die private Finanzierung.

Der Besuchersaal war voll besetzt. Eine resolute Wachmeisterin achtete während der gesamten Verhandlung darauf, dass es zu keiner Eskalation seitens den linken Besuchern kommt.

Fast ein Dutzend Besucher, weit angereist, durften den Saal nicht betreten. Der Sprachaufseherin Simone Käfer war das egal. Sie widmete heute als gutmütige Gutsherrin anderthalb Stunden dem Theaterstück, aufgeführt von den lebenslangen Freigang genießenden Schauspielern aus dem Milieu der organisierten Hamburger Justizkriminalität mit aus Köln angereisten Anwälten.

Gleich nach der Verhandlung eilten die Richterinnen Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke zum Italiener, nicht weite gegenüber dem OLG-Gebäude, um zusammen mit dem Vorsitzenden OLG-Richter Andreas Buske und Richter Dr. Lothar Weyhe laut lachend die Arbeitswoche gemütlich zu beenden.

Die heutigen Termine

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