05.03.2019 - Käfer, Buske und Krüger helfen den Mördern

Aus Buskeismus

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VorsOLGRi Andreas Buske und RA Dr. Sven Krüger helfen, rechtsstaatlich zu morden


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Andreas Buske, VorsRi am OLG HH, 7.Senat



Inhaltsverzeichnis


Undercover im Pflegeheim #DokuCorrectiv mit NDR „Die Reportage“.

BUSKEISMUS


DIENSTAGSSBERICHT

05.03.2019

von Rolf Schälike


[bearbeiten] AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike (Buskeimus-Betreiber) 7 U 44/13

[bearbeiten] Corpus Delicti

Des Buskeismus-Betreibers Bericht, in dem mit Kopie des folgenden Artikel in der Nordseezeitung vom 07.05.2001, die Kommentarlos unter Corpus Delicti eingebettet war.

Wir stellen deswegen hier richtig:

Es gab keine zwei hintereinanderliegenden Tage, an denen die Mutter von Klaus Krämer auf ihrem Zimmer nichts zu trinken bekam. Dieser Eindruck oder Verdacht, den der Artikel erzeugt, ist falsch. Anke und Klaus Krämer haben sich strafbewehrt verpflichtet, das auch nicht mehr zu behaupten. Trinkprotokolle sind ihnen vorgelegt worden und das Ehepaar Krämer hat laut Aussage des Prozessbevollmächtigten von AMARITA Bremerhaven mitgeteilt, dass das Ehepaar gesagt hat, hätten sie gewusst, dass es Trinkprotokolle gibt, hätten sie auch nicht den falschen Eindruck erzeugt, dass es an zwei hintereinanderliegenden tagen Frau Krämer auf ihrem Zimmer nichts zu trinken bekam. __________

Pflegefehler im Amarita?
Bremerhaven. Ein ehemaliger Pflegehelfer und Angehörige einer Bewohnerin haben schwere Vorwürfe gegen das Pflegeheim Amarita erhoben. Trink-, Ess- und Lagerungsprotokolle seien gefälscht worden, Bewohner unwürdig und aggressiv behandelt worden, sagt der Pflegehelfer.
Von Denise von der Ahé
Aufgrund von Überlastungen habe das Pflegepersonal teils aggressiv auf Wünsche der alten Menschen reagiert. Mitarbeiter könnten ihre Pausen oft nicht nehmen, die hygienischen Zustände seien zum Teil unzumutbar.
„Ich konnte über mehrere Tage miterleben, wie respektlos hier mit den Menschen umgegangen wurde“, sagt die Bremerhavenerin Anke Krämer. Im Dezember des vergangenen Jahres kam ihre Schwiegermutter zur Kurzzeitpflege in das Amarita-Heim. „Bei einem Besuch entdeckten wir sie fast allein im Speisesaal an einem ihr nicht zugewiesenen Platz. Vor ihr stand ein Teller mit drei zubereiteten Brötchen. Dabei konnte sie größere Nahrungsmittel nur im zerkleinerten Zustand zu sich nehmen“, berichten sie und ihr Mann Klaus. Auf dem Zimmer der alten Dame hätten die Eheleute dann bemerkt, dass sie ihre Getränke nicht angerührt habe. „Wir baten das Personal, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen. Beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag mussten wir leider feststellen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden waren. Sie wurden offensichtlich nicht angereicht.“ Zudem sei die Klingel für seine Mutter nicht erreichbar gewesen, kritisiert Klaus Krämer. Nach fünf Tagen hat es dem Ehepaar gereicht: Sie brachten ihre Mutter in ein anderes Heim.
Als ihr die Vorwürfe des Pflegehelfers bekannt wurden, prüfte die Heimaufsicht die Einrichtung der Marseille-Kliniken AG. „Die Heimaufsicht ist mit der Einrichtung in Kontakt, um eine Begleitung sicherzustellen“, sagte gestern Dr. Petra Kodré, Pressesprecherin des Sozialressorts. Dem Vernehmen nach soll es Verbesserungsbedarf geben.
Da ein Teil der Vorwürfe strafrechtlicher Natur seien, habe die Heimaufsicht diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dabei handele es sich um eine formale Weiterleitung, weil die Heimaufsicht die Vorwürfe nicht prüfen könne.
Bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Anfang des Jahres erhielt Amarita beim Pflege-TÜV die Gesamtnote 1,6, im Teilbereich Pflege und medizinische Versorgung nur eine 2,5. Schaut man beim AOK-Pflegeheimnavigator in die dahinter liegenden Teilnoten, erscheint mehrmals die Note 5, zum Beispiel bei der Frage, ob erforderliche Dekubitusprophylaxen (Vorbeugung von Druckgeschwüren) durchgeführt worden seien. Dem Vernehmen nach soll der MDK das Heim anlassbezogen noch mal geprüft haben.
Das Amarita-Heim weist die Vorwürfe zurück. „Das Wohlergehen unserer Bewohner steht für uns an erster Stelle“, sagte gestern Amarita-Sprecher Werner Kipp. „Wir begrüßen deshalb auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die wegen nicht belegter Vorwürfe routinemäßig eingeschaltet wurde.“ Auch Amarita habe die Staatsanwaltschaft gebeten, den Vorwürfen nachzugehen, damit Klarheit geschaffen werde. Der ehemalige Mitarbeiter habe sich zu keinem Zeitpunkt mit Kritik an der Pflegepraxis in der Einrichtung an die Leitung gewandt, so Kipp weiter. Hätte es tatsächlich kritikwürdige Punkte gegeben, hätte man von ihm erwarten müssen, dass er diese sofort an Einrichtungs- und Pflegedienstleitung melde. Unabhängig davon sei er nach dem Arbeitsvertrag dazu verpflichtet gewesen.
„Wir haben die Vorwürfe intern selbst intensiv geprüft und sind zu dem Zwischenergebnis gekommen, dass die Pflegepraxis mit den Vorschriften der Pflegekassen und Sozialämter übereinstimmt“, so Kipp. Die Mutter von Herrn Krämer „ist von unserem Personal fachgerecht und fürsorglich gepflegt worden“. Es seien keine Beschwerden von Angehörigen aktenkundig.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de, 07.05.2011

Gestritten wird, hat auch Rolf Schälike mit seiner Bericht über die Verhandlung bei der Zensurkammer den falschen Verdacht erzeugt oder wie er meint, dass der falsche Verdacht in der Verhandlung nicht ausgeräumt wurde. Ausgeräumt wurde dieser Verdacht nur prozessual, nicht materiell. Materiell betrachtet bleibt der Verdacht bestehen.

Gestritten wird darüber, darf Rolf Schälike bei dieser Meinung bleiben oder muss er die prozessuale Wahrheit als materielle der Öffentlichkeit als Gerichtsberichterstatter verkaufen. Was fehlt in der Gerichtsberichterstattung, damit Rolf Schälike als Prozessbeobachter und Berichterstatter nicht wegen Verbreitung eines falschen Verdachts verurteilt werden kann.

Die Sache begann 2010, für Schälike 2011 und ist immer noch offen. Die Übersicht hier.

Verhandelt wurde die Berufung von Rolf Schälike gegen das LG-Urteil.

Rolf Schälike gab dem Gericht das folgende Schreiben ab, in dem er das LG-Urteil aus seiner Sicht auseindernimmt, Grundsatzfragen aufwirft und vorträgt, dass den falschen Verdacht das Gericht, nicht er erzeugt hat, sondern die Richterinnen, Richter und Rchtsanwälte miz Buske an der Spitze.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Rolf Schälike

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es geht um einen Bericht in der Nordsee-Zeitung mit einem unzulässigem Verdacht, den die Nordsee Zeitung durch den Artikel erzeugt hat.

Kommentar RS: Die Nordsee-Zeitung hat sich aber wg. einem unzulässigen falschem Eindruck strafbewehrt unterworfen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Beklagte ist mit seinem Bericht nahe dran an der Verdachtsberichterstattung, weil er die Nordsee Zeitung nicht definitiv, nicht hinreichend offen zitiert. Der Beklagte hat den Kläger nicht angehört, weder zum Vorwurf noch allgemein.

Kommentar RS: Ich, Rolf Schälike, meine in der Verhandlung gegen das Ehepaar K. habe ich den Kläger ausreichend angehört und auch die Meinung des Landgerichts.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Artikel betraf nicht den hier streitgegenständigen Punkt. Damit liegen die Voraussetzungen einer zu verbietenden Verdachtsberichterstattung vor. Der Beklagte hat den falschen Verdacht transformiert aus den § 186 StGB ins Zivilrecht.

Kommentar RS: Das bedeutet offenbar, dass Rolf Schälike einen Verdacht erzeugt hat im Gegensatz zur Nordsee Zeitung, welche einen falschen Eindruck den Lesern vermittelte. Die Nordsee Zeitung hat sich strafbewehrt unterworfen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Beklagte hatte die Möglichkeit, die Verdachtsberichterstattung zu einer zulässigen zu machen, indem er die Umstände aufzeigt, welche einen offenen Verdacht zulassen würden, d.h. falsch sein kann. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung durch die Eheleute führt nicht ans Ziel, weil deren zwei geäußerten Verdächtigungen unzutreffend waren. Sie haben Trinkprotokolle erhalten. Die Nordsee Zeitung gibt das nicht wieder.

Kommentar RS: Aber in meinem Bericht wird das wiedergegeben. In meinem Bericht heißt es: Der Vorsitzende Richter Buske sagte in der Verhandlung: „Es gibt zwei Trinkprotokolle. Es sind die Berichtblätter Ast 4. Die Dame wurde zum Trinken ermutigt. Wir müssen von der Richtigkeit der Trinkprotokolle ausgehen. Es wurden Getränke, Tee, Brause, Kaffee, Wasser zu sich genommen.“ Steht auch so in meinem Bericht

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Halten die Berufung für nicht aussichtsreich.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke geht auf das Juristische ein: Wir haben ein anderes Urteil als das was hier vorliegt. Verboten ist was anderes, steht in dem Artikel so nicht drin. Mein Mandant berichtet über den Prozess, nicht darüber, was im Heim gewesen war. Wenn er den Eindruck erweckt hätte, dann hätte man es als verdeckte Tatsachenbehauptung sehen müssen. Es wird aber ein Verdacht verboten, nicht die Verdachtsberichterstattung. Das Verbot ins transformiert aus § 186 StGB – üble Nachrede. Wir wissen aus dem Strafrecht, dass es drei Stufen für den Verdacht gibt: den Anfangsverdacht, den ausreichenden Verdacht, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt und den zwingenden Verdacht, der zur Eröffnung einer Strafverhandlung führt. Ein zwingender Verdacht, ist der, der zur Hauptverhandlung führt. Es ist ein Verdacht mit Tatsachenbehauptungen. Auf den Zivilprozess, den wir hier haben, transformiert, bedeutet das, dass der Kläger beweisverpflichtet ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Tagen getrunken wurde, denn es handelt sich nicht in diesem Verfahren um den Eindruck, der zum zwingenden Verdacht führt. Auf Seite 10 Absatz 2 des Urteils steht „Für die Wahrheit der mit dem Verdacht aufgestellten Tatsachenbehauptung ist der Beklagte nach der ins Zivilrecht transformierten Beweislastregel des § 186 StGB beweisbelastet“. Das betrifft aber nur den zwingenden Verdacht, den Eindruck, nicht den Anfangsverdacht und auch nicht den ausreichenden Verdacht, welche nicht ins Zivilrecht transformierbar sind. Beweisbelastet ist hier der Kläger. Zwei Tage ist eine Tatsache gemäß § 186 StGB. Zur Verbreiterhaftu8ng. Wenn ich über Prozesse berichte, dann hat der Artikel, über den es geht, nicht mit der Verbreiterhaftung zu tun. Dass nicht mitgeteilt wurde, dass es Trinkprotokolle gibt, stimmt nicht, ist berichtet worden. Es bleibt die Frage, weshalb wurden diese vorher nicht gezeigt. Der Bericht meines Mandanten hat mit unzulässiger Verdachtsberichterstattung nichts zu tun, ob er einen Eindruck erweckt hat, weiß ich nicht.

Amarita-Anwalt Dr: Sven Krüger: Dazu habe ich nichts zu sagen. Die Berichterstattung ist im Teil des Verdachts unbegründet. Die Verdachtsgrundlage ist aufgelöst. Wenn man das nicht existent mitteilt. Das ist das zu verbieten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie, Herr Schälike sind dran.

Rolf Schälike: Zunächst muss ich Sie, Herr Buske was fragen. Wissen Sie oder die Richter, ob es an zwei aufeinanderfolgenden Tagen was zu trinken gab oder nicht? Nicht prozessual, sondern materiell?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Darauf muss ich nicht antworten.

Rolf Schälike: Zunächst möchte ich betonen, dass ich mich nicht mit den Inhalten der Prozesse beschäftige. Ich nehme für keine Seite Partei ein. Mich interessiert die Verhandlungsführung, das Rechtliche, die reale Umsetzung. In diesem Prozess geht es nicht um den Verdacht, es geht um den Rechtsanwalt Dr. Krüger, um Sie, Herr Buske und um Richterin Käfer. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind beachtet. Pflegeheime und Seniorenheime sind heute ein sehr aktuelles Thema, man spricht von einem Pflegenotstand. Dazu gehören auch Einzelfälle, wie dieser, über die man berichten darf. Was ist passiert, das Ehepaar K. hat festgestellt, dass an zwei hintereinanderliegenden Tagen die Flüssigkeitsbehälter im Zimmer der Mutter nicht angefasst wurden. Sie stellten auch fest, dass die Mutter abgenommen hat. Das ist unstrittig, wurde nicht bestritten.

Amarita-Anwalt Dr. Sven Krüger grätscht empört dazwischen. Was er sagt, ist nicht zu verstehen. Zunächst … .


Rolf Schälike: Die von den Eheleuten abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung betrifft den Eindruck. Eindruck ist eine juristische Frage, davon hatten und haben die Eheleute K. keine Ahnung. Sie können sich nur zu dem verpflichten, was sie wissen, was sie konkret äußern. Das wissen Sie, Herr Buske, trotzdem haben Sie die Eheleute sich zu einer solch unsinnigen strafbewehrten UVE verpflichten lassen. Unstrittig ist auch, dass den Eheleuten das Trinkprotokoll nicht gezeigt wurde. Ich weiß nicht, was die Eheleute K. der Nordsee-Zeitung alles erzählten. Ich kenne das Ehepaar nicht, sind sie zänkisch, übertreiben sie oder nicht. Ich werde von vielen angerufen, meist recht zänkische Leute, die sich ungerecht vom Gericht behandelt fühlen. Sie kennen den Fall von Frau S., eine recht zänkische Frau. Sie hat aber bei Ihnen gewonnen, damals wegen dem Dekubitus, bewiesen, dass der Gutachter die Unwahrheit sagte. Wurde im Artikel der Nordsee-Zeitung mehr, schlimmer geschrieben als das, was das Ehepaar der Journalisten erzähle oder wurde relativiert? Das weiß ich nicht. Herr Krüger hätte gegen die Nordsee-Zeitung vorgehen können oder auch gegen den Pfleger Hoffmann, der die Interna von Amarita kannte. Was macht Krüger? Er sucht sich das schwächste Glied, das Ehepaar aus und verklagte dieses bei Ihnen Herr Buske. Man erreicht eine strafbewehrte UVE, welche keinen Wert besitzt. Denn das Ehepaar hat sich zu etwas verpflichtet, was es gar nicht gesagt hat. Richter Dr. Maatsch hatte in der Verhandlung gefragt „Eine Frage. Wollen Sie auch in Zukunft diese Äußerung noch einmal tun? Falls nein, könnten Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.“ Rechtsanwalt Krüger erzeugte Druck: „Warum wollen wir hier streiten? Hier entstehen nur Kosten. Was haben Sie davon?“ Da die Mutter schon verstorben war, und die Eheleute kein Interesse hatten, sich mit der Einrichtung Amarita zu streiten, gaben sie nach Beratung mit ihrem Rechtsanwalt eine nichtssagende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab, mit der sie den unerwünschten Eindruck nicht mehr erwecken dürfen. Dass sie, das Ehepaar, an zwei hintereinanderliegenden liegenden Tagen gesehen habn, dass die Trinkgefäße unberührt waren, dürfen sie erzählen, allerdings mit dem Hinweis, dass daraus keinesfalls folgt, dass ihre Mutter an zwei hintereinanderliegenden Tagen nichts zu trinken bekam. Nun hatten Sie, Herr Krüger ein de facto nichts sagendes Dokument und als xxxx Anwalt konnten sie damit hausieren gehen. Ich weiß nicht, was Sie als xxxx Anwalt ...

Amarita-Anwalt Dr. Sven Krüger grätscht empörend dazwischen: DaS ist ene Beleidigung: Herr Buske sagen Sie was.

Vorsitzender Richter Andreas Buske schweigt.

Amarita-Anwalt Dr. Sven: Ich werde eine Strafanzeige stellen.

Rolf Schälike wartet ab, bis sich Krüger beruhigt hat und ihn weiter sprechen lässt: Herr Buske, darf ich jetzt weiter sprechen? Ich weiß nicht, was dieser Lügner der Nordsee-Zeitung alles erzählte,

Amarita-Anwalt Dr. Sven verliert sich im wütenden längerem Schwall: … Herr Buske, machen Sie was .. Das kann ich mir nicht gefallen lassen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske schweigt.

Rolf Schälike setzt, nachdem sich Krüger beruhigt hat, fort: … wie Sie die Redaktion eingeschüchtert haben. Jedenfalls gab diese später, ca. einen Monat nach der Verhandlung gegen das Ehepaar eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Verpflichtete sich sogar zu einer Vertragsstrafe von 10.000,-- € bei jedem Verstoß. Sie wissen, Herr Buske, dass das unüblich ist, schon allein der Kerntheorie wegen. Man ist damit, u.a. auch Ihrer Willkür ausgesetzt. Noch davor wurde ich wegen meine Verhandlungsbericht von Krüger abgemahnt wg. Eindruck. Eigentlich müsste Amarita froh sein, dass Kritik geübt wird, denn die Fehler sind geschuldet u.a. dem Mangel an Pflegekräften, der Politik. Das Ergebnis ist ja, dass Amarita später die richtige Entscheidung traf, und Aufnahmestopp verhängte.

Amarita-Anwalt Dr. Sven Krüger empört: Woher wissen Sie das? Sie xxxxx, einen Aufnahmestopp gab es nicht.

Rolf Schälike: Habe das im Internet gelesen.

Amarita-Anwalt Dr. Sven Krüger empört: Jetzt sehen Sie, wo Sie Ihre Informationen herbekommen. Einen Aufnahmestopp gab es nicht. Was so alles im Internet an Unseriösem steht.

Rolf Schälike: Ich habe es auch nicht geprüft. War es ein Aufnahmestopp der Stufen 3, 4 5. Sie kennen das, Herr Buske, aus der letzten Verhandlung die Stufen. Aber richtig wäre das. Was hätte Amarita machen können, bei einem Pflegermangel?. Weniger Patienten aufnehmen oder eben Fehler bei der Pflege begehen? Nimmt man weniger auf, dann weiß man nicht, ob zu Hause es noch schlimmer wird als bei Amarita. Man kann auch nicht sagen, dann betreibe ich kein Pflegeheim. So ging es Honnecker, der abhängig war von der Sowjetunion. Er hätte abtreten können. Aber dann wären andere an seine Stelle als Staatsratsvorsitzender und Parteichef gekommen. Wäre vielleicht noch schlechter für die Menscchen in der DDR geworden. Es ist jedenfalls falsch, gegen Kritiker zu klagen, zu xxxxx, mit … ..

Amarita-Anwalt Dr. Sven Krüger empört sich erneut, tobt lange, spricht nicht zur Sache.

Kommentar RS: In der Abmahnufn von 29,.03.2019 besxchreibent Rechtsanwalt Dr. Svem Krüger, diesen Dialog anderrs: "Sie [behaupten] der Wahrheit zuwider, ich [RA Dr. Sven Krüger] hatte Sie als Lügner bezeichnet, als Sie vortrugen, es sei ein Aufnahmestopp gegen die von Ihnen genannte Einrichtung in Bremerhaven verhängt worden. Tatsächlich stellten Sie mir die von seltsam zischenden Lauten eingeleitete Frage, ob ich die Behauptung (deren Wahrheitsgehalt ich mangels jeglicher Relevanz bis heute nicht überprüft habe) bestreiten wolle. Daraufhin antwortete ich, dass ich bestreiten würde, sobald sich aus Ihrem Gerede etwas Relevantes ergeben werde, was aber bis dahin nicht der Fall sei."

Vorsitzender Richter Andreas Buske schweigt.

Rolf Schälike: Zu den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske leise: Herr Schälike lassen Sie es mit dem xxxxx.

Rolf Schälike: Gut, werde ich nicht mehr sagen, wollte auch nicht wiederholen, das mit dem xxxxx. Der erste Grundsatz, öffentliches Interesse ist unstrittig gegeben. Ausreichenden Tatsachenhintergrund, den zweiten Grundsatz, haben wir auch. Weshalb wurde das Trinkprotokoll nicht auf Anfrage dem Ehepaar gezeigt? Gewichtsabnahme ist auch unstrittig. Das vorgelegte Trinkprotokoll ist nur ein Stück Papier, sagt nichts aus, als das auf dem Papier etwas steht. Hier auf dem Trinkprotokoll sind Fragezeichen, wurde nicht nachgefragt, was diese bedeuten. Dann stimmen die Gesamtmengen der angegebenen Flüssigkeit nicht mit den Einzelmengen überein. Das weist auf Manipulation hin. Prozessual mag es Ihnen damals, Herr Buske, genügt haben. Aber was tatsächlich, materiell, passierte, das wissen auch Sie nicht. Die Gegenseite ist auch angehört worden, das ist der dritte Grundsatz der Verdachtsberichterstattung. Alles, was die Gegenseite sagt, ist im Bericht, nichts habe ich ausgelassen. Wenn die Verhandlung vom Standpunkt der Verdachtsberichterstattung nicht ausgeglichen war, dann ist es ein Verschulden von Ihnen, Herr Buske. Wir haben das Prinzip der Mündlichkeit, in der Verhandlung ist alles Wesentliche mündlich vorzutragen. Geschieht das nicht, dann habe nicht ich das zu verantworten, sondern Sie, Herr Buske. Ich kann doch nicht erkennen, was ausreichende Ausgeglichenheit ist. Das entscheiden Sie als Verhaldlungsleiter. Für mich sind Sie in dieser Hinsicht, juristisch gesehen, eine privilegierte Quelle, was meine Gerichtberichterstattung betrifft. Es wurde ausgeglichen berichtet, das wäre der vierte Grundsatz der Verdachtsberichterstattung. Sie wissen, Herr Buske, dass in der Regel bei solchen Verfahren, bei denen nicht materiell bewiesen ist, aber die Antragsgegnerseite nicht streiten möchte, man dieser empfiehlt, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben mit der Übernahme der Kosten durch die Antragstellerseite, erst recht, wenn diese finanziell die wesentlich stärkere ist. All das ist in der Verhandlung nicht geschehen. Die Antragsgegner wurden von einem schwachen Anwalt vertreten. Auch das verstärkt einen zulässigen Verdacht, den die Verhandlung erzeugt. Krüger hatte im Ergebnis Ihrer Verhandlung ein Dokument, mit dem man Druck bei Unwissenden ausüben konnte. Ein Dokument, welches nichts über die materielle Wahrheit etwas aussagte. Nur dass durch bestimmte Äußerungen kein bestimmter Eindruck entstehen soll. Es steht nicht, kein falscher Eindruck. Auch richtige Eindrücke können verboten werden, oder man kann sich verpflichten, diese nicht zu erzeugen. Die strafbewehrte UVE des Ehepaars K. sagt nichts – nicht mal prozessual gesehen – aus über den Verdacht, ob an zwei hintereinanderliegenden Tagen Frau K. nicht zu trinken bekam. Bei Hoffmann hat das geklappt. Der hatte an zwei Dutzend Mängel öffentlich gemacht, konnte vielleicht nur einige beweisen. Gedroht wurde mit Schadensersatz von 100.000,- €. Da gab er eine strafbewehrte UVE ab und die Kosten übernahm Amarita. Öffentlich wurde nicht mehr verhandelt. Darum geht es, die Öffentlichkeit auszuschließen, nicht um ordentliche Aufklärung des Sachstandes.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge … .

Rolf Schälike: Ich möchte noch eine Antrag zur Aufnahme ins Protokoll nehmen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Formulieren Sie.

Rolf Schälike: Es geht darum, dass Sie und die Richter nicht wissen, was bei Amarita tatsächlich geschehen war.

Amarita-Anwalt Dr. Sven Krüger: Er darf gar nicht diktieren.

Rolf Schälike: Dann beauftrage ich meinen Anwalt, dass das ins Protokollaufgenommen wird.

Rechtswalt Eberhard Reinecke diktiert. Rolf Schälike verbessert ein, zwei Worte.

Amarita-Anwalt Dr. Sven Krüger: Da sieht man, wie gut man anwaltlich vertreten wird, dass der Mandat korrigieren muss.

Rechtswalt Eberhard Reinecke diktiert zu Ende, dann: Sehr geehrter Herr Kollege, wenn mein Mandant mich beauftragt, dann ist es ganz normal, dass korrigiert wird. Bleiben Sie sachlich.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 09.04.2019, 9:55.
2. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 20.000,-- € festgesetzt.

Hiernach folgte die nächste Verhandlung Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gegen Rolf Schälike, Az. 7 U 47/13. Hier der Bericht.

09.04.2019, VorsRi Andreas Buske Es ergeht das Urteil. Die Berufung des Beklagten (Rolf Schälike) gegen das LG-Urteil vom 26.04.2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungnnsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

[bearbeiten] Kommentar RS

[bearbeiten] Buske lügt und protokolliert seine Lüge

„Die Sach- und Rechtslage wurde umfassend und ausführlich erörtert“ ist eine Lüge. Buske, Reinecke, Krüger und ich als Beklagter haben ihre Meinung mündlich ohne Unterbrechungen, was die Sach- und Rechtslage betrifft, vorgetragen. Das ist keine Erörterung, erst recht nicht eine umfassende und ausführliche. Weder Buske noch Krüger sind auf die vom Rechtsanwalt Reinecke und mir aufgeworfenen Fragen eingegangen. Diskutiert wurde überhaupt nicht.

[bearbeiten] Woran erinnert mich die heutige Verhandlung?

[bearbeiten] Mein Parteiausschluss

Ich musste meine Empfindungen nach dieser Verhandlung sortieren.

1966 wurde ich aus der SED ausgeschlossen. Da war es im DDR-Dresden in der Ausschlussversammlung besser, als heute bei Buske. Auf der Ausschlussversammlung wurde diskutiert, sogar abgestimmt, die Mehrheit entschied sich für den Ausschluss. Wir waren drei, die ausgeschlossen werden sollten, durften nicht mit abstimmen. Das war gegen das SED-Statut. Trotz aller Bemühungen der SED-Bonzen, wie Erweiterung der Parteieruppe durch zeitweilige Kooption von SED-Mitgliedern aus anderen Bereichen, wäre die Statut gemäß notwendige 2/3 Mehrheit an Stimmen nicht zu Stande gekommen, um uns drei aus der Partei auszuschließen. Die SED-Revisionskommission, die dafür zuständig war, Rechtsbrüche zu behandeln, beschloss deswegen, eine für alle SED-Genossen des Instituts offene Sitzung der Revisionskommission durchzuführen, wie heute bei Buske. Sprechen durften der Vorsitzende der Revisionskommission und wir drei Ausgeschlossenen. Wir drei wurden angehört, diskutiert wurde nicht, unsere Fragen wurden nicht beantwortet. Die SED-Bezirks-Revisionskommission beschloss, dass des Ausschuss bestätigt wird, obwohl er statutenwidrig erfolgt war, aber parteipolitisch richtig. Außerdem wurde beschlossen, dass wir aus dem Institut zu entlassen sind.

So war es heute für mich bei Buske nicht anders. Der Rausschmiss von drei Physikern aus dem Zentralinstitut für Kernforschung erfolgte drei Monate später, so wie ich drei Monate später die hohen Kasten des Berufungsverfahrens werde zu tragen haben. In Dresden führte das zu meiner freiberuflichen Tätigkeit, in der ich mehr als DDR-Minister verdiente. Hier in Hamburg bedeutet das einen erheblichen Einschnitt im mein Familienleben, Verzicht auf ganz normale Sachen. In Dresden führte das zur Erkenntnis, dass ich in einem kriminellen Staat lebe. Bin deswegen den damaligen SED-Genossen sogar dankbar für die Unterstützung bei der Entwicklung meiner Erkenntnisse. Zu was möchte oder zwingt mich ein Buske? So richtig weiß ich es noch nicht.

[bearbeiten] Meine Strafverhandlung in der DDR

Die heutige Verhandlung erinnerte mich an meine Strafverhandlung in DDR-Dresden, 1984. Insgesamt gab es drei Verhandlungen an drei unterschiedlichen Tagen. Für politische DDR-Strafverfahren eine Ausnahme. In der Regel dauerten diese eine Viertel Stunde, manchmal etwas länger, so wie die Zensurverhandlungen beim Landgericht Hamburg. Die Richter müssen nur ihre Pflicht erfüllen und verurteilen, da wird nicht lange verhandelt, abgewogen, in die Tiefe gegangen. Beim Ladgericht Hamburg gab es in diesen hiesigen Verfahren allerdings ebenfalls drei Verhandlungen, auch eine Ausnahme von der Hamburger Regel. In Dresden hat die Stasi von sich die drei Verhandlungen angesetzt, um ihr Gesicht zu wahren, Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln. Möglicherweise versprach sie sich neue Erkenntnisse und durch die Richter wollte die Stasi auf mögliche Fehler aufmerksam gemacht werden. In Hamburg musste ich durchsetzen, dass nicht nur einmal 15 Minuten verhandelt wird.

Heute war es eine Berufungsverhandlung. Auch in der DDR hatte ich Berufung eingelegt. Zu einer Verhandlung kam es nicht. Das Bezirksgerichts-Urteil - entspricht einem hiesigen Landgerichtsurteil – wurde durch Beschluss des Obersten Gerichts - entsprich dem BGH - ohne Verhandlung aufgehoben. In einem Rechtsstaat westlicher Prägung unmöglich, in der DDR-Diktatur war das allerdings als Ausnahme eben möglich gewesen. Für mich war das besser so, die Richter brauchten nicht um ihre Gesichtswahrung kämpfen und Privates mit ihren richterlichen Entscheidungen zu verbinden, wie Buske das mit mir als Buskeismus-Betreiber tut.

Es gab neben den staatlich angesetzten drein Verhandlungstagen noch einen kleinen Unterschied. Es gab in den Verhandnlungen auch Fragen an mich. Allerdings nur von einem Schöffen, einmal. In Hamburg haben weder Richterin Käfer noch Richter Buske, auch keine andere der beteiligten Richterinnen und der beteiligte Richter Fragen an mich gestellt. Sie lesen alles heraus aus den Schriftsätzen, meine innere Haltung, Motivation, Sichtweise oder auch mögliche Details, welche in den Schriftsätzen fehlen, haben keine Bedeutung für ihre Urteile.

Was war noch gleich. Die Bücher, die mir zu verbreiten verboten waren, und zu einem Urteile von 7 Jahre Haft führten, waren alles Bücher, welche sich mit der Tätigkeit der Staatssicherheit beschäftigten. Daraus wurde kein Hehl gemacht. Dass kann man eindeutig im Urteil lesen. Diesbezüglich waren die DDR-Diktatoren und deren Helfer ehrlich. Anders bei Käfer und Buske. Es geht um meine Berichterstattung, um harte Kritik an Buske, an dem Rechtsanwalt John. Bei Amarita geht es um Kritik an dem Rechtsmissbrauch durch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und das Fehlverhalten von Amarita im Umgang mit Kritik, auch falschen Vorwürfen. Käfer und Buske machten daraus einen Verdacht, den ich erfunden habe, der falsch ist und bei dem ich die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht einhielt. Der Verdacht betrifft, irgendwelche zusammenhängende zwei Tage, mit denen ich nichts zu tun habe, außer das, was ich aus dem Munde von Buske, Käfer, Krüger zu hören bekam. Verlogener kann es nicht sein, was Käfer, Buske und Krüger als Vertreter des Staates betrifft. Da waren mir die ehrlichen Stasileute und DDR-Richter, menschlich gesehen, irgendwie lieber. Deren, die der DDR-Stasileute und DDR-Richter Menschenverachtung und Fehlverhalten war leichter Unbeteiligten gegenüber rüberzubringen als die Verlogenheit von Käfer, Buske und Dr. Sven Krüger.

[bearbeiten] Weshalb fürchtet Buske die Öffentlichkeit?

Weshalb schützt Buske Buskeismus nicht, urteilt gegen den Buskeismus-Betreiber verfassungswidrig, lässt sich immer wieder was Neues einfallen? Wir können nur raten. Ist es ein Mangel an Selbstbewusstsein, ist es seine Verlogenheit, deren Aufklärung, die öffentlich Zurchaustellung er nicht zu dulden bereit ist?

Wir fragen uns, wie würde ein Roland Freisler reagieren, wenn er heute urteilen dürfte in der Sicherheit, ihm als unabhängigen Richter passiert nichts, er kann schalten und walten, wie es ihm beliebt? Er würde zu seinen Entscheidungen stehen, die Öffentlichkeit zulassen, auch das Fernsehen. Sich darüber sogar freuen. Er was sich seiner sicher. Kritiker würde er natürlich genau so verurteilen, wie Buske es tut, aber offen, nicht durch die Hintertür mit juristischen Tricks. Befangenheitsanträge würden wahrscheinlich dazu führen, dass er viele Beklagte gar nicht in seine Verhandlungssaal, zu Verurteilung bekäme. Bei Buske ist es anders. Befangenheitsanträge gegen seine nicht minder schlimme Kollegin Käfer landen alle bei Buske wg. dem OLG Geschäftsverteilungsplan. Befangenheitsanträge gegen Buske landen bei seinen drei Kollegen aus dem Zensurquartett des gleichen Senats, dem er vorsteht. Beschwerdemöglichkeiten gegen OLG-Befangehheitsbeschlüsse gibt es nicht. Buske entscheidet sozusagen in eigener seinerzeitigen LG-Sache.

Ein Buske ist rechtlich abgesichert im Rechtsstaat Deutschland, ein Freisler wäre es nicht. Formal auszuschließen wär es aber nicht, dass sich auch das mal ändert, wäre z.B. die AfD an der Macht.

[bearbeiten] Buske ist mehr als befangen

Eigentlich ist es für jeden Leser offensichtlich, dass ein Richter dessen Namen seit mehr als zehn Jahren eine sehr kritische web-Site trägt, befangen sein müsste als Richter bei Klagen gegen den Betreiber dieser web-Site buskeismus.de.

In Äußerungsverfahren, deren Superspezialist dieser Buske ist, genügen ein paar Leute, die eine Äußerung anders verstehen, um diese zu verbieten. Bei der Befangenheit aber nicht.

Woran liegt das?

Offenbar daran, dass das notwendige Verständnis von ein paar Leuten nicht nachgefragt wird. Diese paar Leute sind die Zensurrichter selbst. Sie definieren das Verständnis von ein paar Leuten ohne Recherche, wilk+rlixch, ihrem Gutdünken nach. Das genügt für die Erstellung eines Urteils, so ist die Rechtsprechung.

Alle Zensurrichter meinen eben, dass Buske nicht befangen ist gegenüber dem Buskeismus-Betreiber. Dasd genügt, diem Meinung der Öffentlichkeit ist unerheblich. Auch heute demonstrierte Buske in der Verhandlung zynisch seine innere Abneigung gegen mich.. Juristisch nicht greifbar, nicht justiziabel, sagen die Juristen, weil sie im xxxx geübt sind.

[bearbeiten] Bei Klehr und AMARITA Bremerhaven sterben Menschen, wurde und wird gemordet

Tatsache ist, dass Frau Irmgard K. in der Zeit vom 06.-08. Dezember 2010 im Pflegeheim AMARITA Bremerhaven an Gewicht verlor. Tatsche ist, dass sie das Heim danach verlies. Tatsache ist, dass Frau Irmgard K. vier Tage später am 12.12.10 verstarb, vier Tage nach dem Besuch ihrer Kinder. In solchen Situationen ist Mord nicht ausgeschlossen, andererseits auch ein natürlicher Tod ohne Beeinflussung seitens Fremder. Mord in Pflegeheimen scheint keine Seltenheit zu sein, erst recht durch Unterlassung. Überforderung. Jeder Tod hat meist mit irgendeinem Fehler Fremder zu tun. Geht ein Pflegeheime gegen Äußernde von Verdächtigung juristisch vor, anstelle die Tatsachen aufzuklären, dann gibt es was zu verbergen.

Das Klagen gegen Äußerungen von alten Leuten bei Gericht – ich bin z.B. schon 80 Jahre alt – kann zum früherem Tod führen. Ich nenne das Mord, nicht unbedingt justiziabel. Alte Leute meckern gerne, halten sich nicht an die Zensurregeln. Übt das Personal in AMARITA Bremerhaven Druck auf die alten Menschen aus, so kann das zum früheren Tod führen. Ich nenne das Mord. Weshalb kommuniziert AMARITA Bremerhaven nicht mit mir, sondern nur über einen Anwalt, noch dazu einen xxxxxx? Für mich ist AMARITA Bremerhaven GmbH damit eine Mordfabrik auf rechtsstaatliche Art.

Nicht viel anders der andere, inzwischen verstorbene Mandant von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, der Arzt Dr. Nikolaus Klehr. Er behandelte mit Galavit betrügerisch schwerkranke Krebspatienten. Hätte ich auf diesen Arzt seinerzeit gehört, wäre ich schon heute tot, wie der Schwiegervater meines Sohnes, der Dr. Nikolaus Klehr vertraute, und sich einer Galavit-Behandlung unterzog.

Das in Deutschland nicht zugelassene, angeblich ein Wunderheilmittel, Galavit habe ich vom deutschen Markt,it meinem damliogen Internet-Projejt galavitum.de gefegt, Damit habe ich bestimmt vielen Leuten das Leben gerettet. Es ist bekannt, dass Galavit den Todesstoß eines schwerkranken Krrtebspatienten bedeutet kann. Insofern ist für mich Dr. Nikolaus Klehr, der Mandant des hiesigen Prozessbevollmächtigten von Amarita, ein Mörder.

Trotzdem ist Käfer dem verlogenen Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gefolgt und hat trotz Erhalt von den Beweis erbringenden Unterlagen gegen mich entschieden. Die Sache liegt jetzt bei Buske. Nach den heutigen Erfahrungen ist auch Buske für mich ein Mörder, allerdings ein rechtsstaatlicher, kein justiziabler.

[bearbeiten] Der juristische Zensurtrick von Buske

Die Eheleute K. haben sich strafbewehrt verpflichtet, keinen „Eindruck“ mit der Mitteilung des Gesehenen zu erwecken. Auch die Nordsee-Zeitung verpflichtete sich szrafbewehrt keinen „Eindruck“ zu erwecken.

Rechtsanwalt Dr. Krüger beantragte im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich zunächst das Verbot eines Eindrucks. Buske änderte das als VorsLG-Richter in Verdacht und erließ entsprechend die einstweilige Verfügung.

Damit war die Linie vorgegeben. Das Ehepaar K. und die Nordsee-Zeitung erzeugen einen zu verbietenden Eindruck. Der Bericht des Buskeismus-Betreibers aber einen Verdacht. D.h. er muss was Eigenständiges erzeugt haben. Was Eigenständiges kann man verbieten, es ist kein Zitieren. Es ist ein eigenständiges kreatives Objekt.

Käfer und Buske sahen sich oft beim Italiener, saßen dort an den Freitagnachmittagen gemütlich zusammen am Mittagstisch. Da kann man schon solche Triks genauer besprechen.

Käfer „begründete“ im Urteil das Ganze, wie es Buske passte. Buske als OLG-Richter urteilte nun über seine eigene Idee, die seinerzeit in der einstweilige Verfügung ihren Niederschlag fand. Es ist die Idee, aus dem zu unterlassenden Eindruck einen von mir erzeugten Verdacht zu konstruieren, genauer, zu beschließen. Ich hätte von mir aus aus den Eindruck einen Verdacht gemacht und die Transformatione aus dem § 186 StGB ins Zivilrecht ist damit gegeben.

So kann man jede kritische Gerichtsberichterstattung verbieten. Kritik an den Juristen in Robe ist eben untersagt. Untersagen tun das Richter und Richterinne in ihren mafiosen Strukturen. Sie dürfen das dank der ihnen vom Staat verliehenen Macht.

So war es auch mit den Stasileuten in der DDR. Diese besaßen ihre Sonderrechte und missbrauchten diese im Übermaß.

Ich erlebte und erlebe beides hautnah.

[bearbeiten] Urteilsanalyse

Erfolgt nach Kenntnis des Urteils.

[bearbeiten] Neues Schlachtfeld

30.03.2019: Mit Mail habe ich, Rolf Schälike, das folgende Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger erhalten:
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Wie soll man reagieren? Werden die Richter bestätigen, dass Krüger mich als Lügner bezeichnete?

Krüger pöbelt, beleidigt, bezichtigt die Gegner der Lüge in den Gerichtsverhandlungen. Die Richter taugen als Zeugen in solchen Fällen nicht besser als Polizisten. Mit diesen Tatsachen muss man leben.

Wir werden es trotzdem versuchen.

Nebenbeibemerkt: Dass Aufnahmestopp verhängt wurde, wusste ich nicht. Ich hatte angenommen, AMARITA Bremerhaven GmbH hat von sich aus einen Aufnahmestopp beschlossen. Steht bei mir so auch in dem Verhandlungsbericht: "Das Ergebnis ist ja, dass Amarita später die richtige Entscheidung traf, und Aufnahmestopp verhängte.

An dieser Stelle der Abmahnung behauptet Rechtsanwahlt Dr. Sven Krüger etwas Unwahres, wenn er mir schreibt "... gegen Aufnamestopp verhängt worden wäre."



8 Dinge die Anwälte (nicht) dürfen! (xxxxx, Mörder verpetzen ...) | Rechtsanwalt Christian Solmecke


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