21.06.2019 - Budique des Dr. Sven Krüger gegen Vergewaltigungsvorwürfe

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Kanzlei Dr. Sven Krüger und VorsR’in Simone Käfer kreieren neue Zensur-Regeln

Inhaltsverzeichnis



Kita Broschüre – Medien verschweigen pädophile Wurzeln | 05.03.2018 | www.kla.tv/12054



Senior Vatican priest resigns amid accusations of sexual misconduct
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

21.06.2019

Rolf Schälike



Michael Schumacher: Familien-Sensation! Endlich gute Nachrichten

[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Verkündungen und drei Verhandlungen. Verkündet wurde die Wiedereröffnung der Verhandlung mit der Klägerin Frau Alina Winkelmann, in der es um Rassismus ging. Die Entscheidung über eine Klage gegen Facebook wird erst am 12.07.19 verkündet.

Alle drei Verhandlungen hatten es in sich.

Hilke Larsen von der Kita-Wunderkabinett klagte gegen Google wegen Löschung. Bei Google findet man einiges zum kritisierten Umgang mit einem ehemaligen pädophilen Mitarbeiter. Die Kammer gab zu verstehen, der Klage nicht stattzugeben. Hilke Larsens Rechtsanwalt hatte keine Vollmacht, die Klage zurückzunehmen, konnte seine Mandantin auch in der Verhandlung nicht erreichen. Fürs Anwaltsgeschäft unerheblich. Az. 324 O 407/18. Wen etwas mehr interessiert, kann ja das Urteil abfordern. Verkündet wird am 09.08.2019.

Juristisch spannender war die Sache von Pfarrer Burkhard Feuerstein im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen. In der FAZ erschien ein Artikel über Hermann Geißler mit falschen sexuellen Belästigungsvorwürfen. Die FAZ schrieb, sie habe den Namen verwechselt, ohne den Namen des Klägers zu nennen. Rechtsanwälte Dr. Sven Krüger und Dr. Dennis Dold meinen, der Kläger sein erkennbar und da der Artikel nicht den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung genügte, muss die FAZ verklagt werden. Praktisch eröffnet sich Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger damit ein lukratives Geschäftsfeld mit Sexualstraftaten im Hintergrund. Die Zensur-Triade von Dr. Sven Krüger scheint bei diesem Thema zu funktionieren. Az. 324 O 129/19

Nicht minder interessant war die Sache von Michael, Corina und David Schumacher, die aus dem Unglück von Michael Schumacher eine lukratives Geschäft für den Rechtsanwalt Felix Damm entwickelt haben. Diese Familie möchte allein entscheiden, wie und was in den Medien erscheint. Die Presse wehrt sich. Az. 324 O 515/18

[bearbeiten] Burghard Feuerstein vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung 324 O 129/19

Hauptsacheverfahren

[bearbeiten] Corpus Delicti

Offenbar geht es um den Artikel „Freispruch für Ordensmann“ vom Januar 2019, in dem berichtet wurde, dass ein Gericht im Vatikan den ehemaligen Abteilungsleiter in der Glaubenskongregation Hermann Geißler in letzter Instanz vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freisprach. Die FAZ ergänzte den Artikel wg. der Verwechslung.

Der Kläger fühlte sich erkannt und klagte wg. der damit verbundene Falschberichterstattung und nicht Beachtung der Grunsätze der Verdachtsberichterstattung.

Zum Hintergrund das Buch von Doris Wagner „Nicht mehr ich“ - "Die wahre Geschichte einer jungen Ordensfrau“.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Sven Krüger; Dr. Dennis Dold

Beklagtenseite: RA Dr. Oliver Schlüter

[bearbeiten] Notizen zu Burkhard Feuerstein vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um Unterlassung und Abmahnkosten nicht nur vom Kläger, sondern auch von einer anderen Person. Beim Vergewaltigungsvorwurf wurde der Name verwechselt. Es erfolgt eine Korrektur, mit der der Kläger erkennbar wurde. Es hieß katholische Kirche und … . In der Familie und im Bekanntenkreis war er damit erkennbar. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung wurden dabei nicht eingehalten. Er hätte Auskunft gegeben. … Die Beklagte sagt, auf eine Presseanfrage hatte er keine Antwort gegeben. Ein Dritter hätte die Kosten übernommen. Im einstweiligen Verfügungsverfahren haben wir uns für die Erkennbarkeit entschieden. Das nicht nur wegen dem Korrekturtext. Es wird der Orden genannt und dass die Ordensfrau den Orden verlassen hat. Dann erfahren wir, es war 2008. Da war der Priester dort und … ist ausgeschieden. Die Erkennbarkeit ist gegeben. Eine andere Frage, ist es rechtsrelevant, weil sie es ja wussten. Weil es aber in der FAZ steht, sagen sie sich, es muss was dran gewesen sein. Haben deswegen die Erkennbarkeit bejaht.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Hätten auf die Einstellung des Verfahrens hinweisen sollen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Der Kläger sollte einmal vorlegen, dass er geantwortet hat (hätte).

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hätte so und so nichts gesagt. Sie sagen, 2018 auf der web-Seite des Ordens wurde das mitgeteilt. Der Ball ist bei Ihnen.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Es geht um die Erkennbarkeit. Da müssen wir bis zum BGH gehen Wir unterhalten und über eine Berichterstattung vom 23.01.2019. Die Korrektur erfolgte am 31.01.2019 eine Woche später. Der Leser hat kein Archiv.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold funkt dazwischen.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Die Meldung ist auf Seite 6, ein Dreizeiler, versteckt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Es heißt, Ermittlung gegen einen österreichischen Priester

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: War aber über eine Woche her. Im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war4en beide Artikel streitig.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hat die Frau vergewaltigt ist unwahr.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Haben wir auch. Sind beide Herren … zurückgetreten. Wovon wir reden. Die Korrektur bezieht sich auf Herrn Hermann Geißler. Die Vergewaltigungsvorwürfe sind nicht gegen ihn, sondern gegen einen anderen. Es sind 300 Mitglieder, 130 Priester.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold unterbricht.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Sollen 130 sein. Reicht mir.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Es wird derjenige genannt, gegen den die Vorwürfe gerichtet sind. Es kann sich nur um diese Person handeln. Es gibt nur eine Peron, gegen welche es solche Vorwürfe gab.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Da kommen wir nicht zusammen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sehen darin das Problem.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: In der elfseitige Klageschrift wird begründet, weshalb die Erkennbarkeit zu bejahen ist.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man kann dem Kläger nicht den Vorwurf machen, dass er ausführlich begründet. Auf Suchmaschinen … .

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Es ist neu, dass Sie nicht auf Suchmaschinen abstellen..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auf die Frage der Recherchen im Internet gilt die Rechtsprechung von Hamburg. Was uns mehr umtreibt, ist, dass sie es schon wussten. Wir halten den Vorwurf für schwerwiegender.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Burkhard F. … was alles zu lesen ist. Bei Ermittlungsverfahren gibt es immer Schwierigkeiten.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Gibt es überhaupt nicht … Gewalt.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn wir … ist es eine Meinungsäußerung … ob Dreck am Stecken hat..

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: …. Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: … Ihr Mandant war nicht erkennbar. Gegen Herrn Geißler wurde falsch berichtet..

Richter Dr. Thomas Linke: Sehe darin das Dilemma, dass die FAZ nur richtigstellte.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Die Korrektur ist nicht über meinen Tisch gelaufen. Hat die Redaktion selbst gemacht. Die Redaktion dachte gar nicht daran, dass es ein Verdacht gegen F. ist.

Richter Dr. Thomas Linke: Geißler ist ausführlich dargestellt. Jetzt erfährt der Leser, es war ein anderer. Betreff dieses Vorwurfes ist es nicht Herr Geißler, sondern ein anderer.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Ist das ausreichend für die Erkennbarkeit?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Nicht Erkennbarkeit, sondern Rechtswidrigkeit.

Richter Dr. Thomas Linke: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Abmahnkosten. Treiben uns rum. Anwalt für den, der verwechselt wurde. Abtretung … . Bezahlt ohnehin jemand anderes. 403,68. Ob man daran versucht, für Abtretung Beweis erheben? Da für den Kläger selber. Sie haben auch die Rechnung bestritten.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold blättert in seinen Akten: Die Rechnung ist auch bezahlt worden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Können Sie das anwaltlich versichern? Wenn Dritte zahlen, dann ist nicht … .

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Wenn ich nicht zahle, dann habe ich auch keinen Schaden. Damit auch keinen Schadensanspruch.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Greift nicht durch, weil der Schaden schon entstanden ist.

Richter Dr. Thomas Linke: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … die Sach- und Rechtslage wir erörtert. Der Kläger-Vertreter kann anwaltlich versichern, dass eine Rechnung gestellt worden ist wegen der Abmahnung des Klägers und von Herrn Geißler. In den Rechnungen stehen höhere Beträge als hier im Antrag gestellt. Die Rechnung ist auch bezahlt worden. … wollen Sie?

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Nein. Ist alles falsch. Wir kriegen als Antragsgegner eine Rechnung für die Abmahnkosten. Man hat als Anwalt einen Anspruch gegen den Mandanten.

Richterin Gabriele Ellerbrock laut: Ändert am Ende nicht, dass gezahlt worden ist.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Muss aber sauber arbeiten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Sauber arbeiten, Name verwechselt.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Schlüter: Gerade der Anwalt. Der dann so damit arbeitet.

Alle lache auch RA Dr. Dennis Dold.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bei Markenrecht 50.000. Habe ein Problem mit der Abtretung. Faxt noch mal.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Mein Risiko ist die Erkennbarkeit. Ihr Risiko schaffen wir aus der Welt. Die Abtretung ist mündlich getroffen worden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann ja mündlich geschehen. Schriftliches Verfahren? Rechtlicher Vertrag nachträglich getroffen. Schriftliches Verfahren, ja? Wir diskutieren, wein weiter. Es geht um 403,60 Euro. Bezahlt ein Dritter, wobei wir davon ausgehen, dass es für ihn keine Rolle spielt.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Da gibt es ….

Die Quotelung wird diskutiert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir quoteln nicht. Es gibt zwei BGH-Entscheidungen.

Kommentar RS: Gemeint ist u.a. in VI ZR 382/15 die Passage 56

„3. Da der Kläger nur die Unterlassung der im Tenor des landgerichtlichen Urteils unter b) und f) aufgeführten Äußerungen verlangen kann, ist sein Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nicht aus dem Gesamtgegenstandswert von 35.000 €, sondern aus einem Gegenstandswert von 10.000 € zu berechnen. Für die Abmahnung kann der Kläger mithin einen Betrag in Höhe von 382,70 € und für die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung einen Betrag in Höhe von 466,40 € beanspruchen.“

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagten-Vertreter kann zur Vorlage des Abtretungsvertrages bis zum 02.08,.2019 Stellung nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 16.08.19, 9:45, Saal B334

[bearbeiten] Urteilsverkündung

30.09.2019, Richter Dr. Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil.

1. Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt, es zu unterlassen und/oder unterlassen zu lassen die folgenden Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

Die Vorwürfe gegen Herrn Herrmann Geißler seitens Frau Wagner betreffen einen anderen. Es ist ein Priester aus .... . Die Ordensfrau musste das .... verlassen.

wie geschehen im Nachtrag zum Artikel "...." in der F.A.Z. vom 30.01.2019.

2. Die Beklagte hat an den Kläger 807,36 Euro nebst Zinsen seit dem 16.04.2019 zu zahlen.
3. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zun tragen.

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Streitwert 30.000,00 Euro.

[bearbeiten] Kommentar RS

Was ist los mit den bekannten Medienkanzleien in Hamburg?

Neben der Kanzlei Senfft Nabert van Eendenburg vetritt auch die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger Mandanten, denen sexuelle Straftaten vorgeworfen werden.

Gibt es keine besseren Geldquellen für deren Zensurgeschäft?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bassewitz]

Persönliche Werkzeuge