Ordnungsmittel
Aus Buskeismus
Die Einhaltung von Unterlassungsverfügungen kann nicht ohne weiteres direkt durchgesetzt werden. Jedoch werden dem Inanspruchgenommenen für den Fall der Zuwiderhandlung folgende Ordnungsmittel angedroht:
- Verpflichtung zur Zahlung von Ordnungsgeld (bis zu 250.000,- Euro)
- Ersatzhaft
Die Verhängung eines Ordnungsmittels setzt einen schuldhaften Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung voraus.
Die Ordnungsmittel werden von den Gerichten auf Antrag des Anspruchstellers verhängt. Der Umfang der Ordnungsmittel wird dann vom Gericht jeweils konkret festgesetzt.