27 O 779/09 - 24.09.2009 - Pechstein verliert auch das zweite Mal, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann
Aus Buskeismus
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Pechstein vs. sueddeutsche.de GmbH
24.09.09: LG Berlin 27 O 779/09
Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um strittige Äußerungen zu den Blutproben der Eisschnelläuferin Pechstein in der Online_Ausgabe der Süddeutschen- Zeitung.
Auch gegen die Prinzauisgabe wurde geklagt - 27 O 758/09 un ebenfalls verloren.
Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Simon Bergmann
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Beiten Burkhardt; RA Raymund Brehmenkamp
Notizen der Pseudoöffentlichkeit
24.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Es wurde nicht extra verhandelt. Alles Wesentliche s. Bericht vom selben Tage unter dem AZ 27 O 758/09
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Anträge zurückgewiesen wurden.
Kommentar
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.