Dafür sorgen - erlaubt
Aus Buskeismus
Wenn Zeitungen Kampagnen fahren oder einen Kandidaten bevorziegen, dann darf behauptet werden, der Chefredakteur diese Zeitung hatte dafür gesorgt das für den und den getrommet wurde.
Urteile
- OLG Hamburg 7 U 114/08 vom 16.06.2009 Kai Diekmann vs. NDR. 1. Instanz 324 O 444/08