Ausnahmen vom Anwaltszwang

Aus Buskeismus

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Ab Landgericht besteht bei den Zensurverhandungen Anwaltszwang. Juristisch heißt das Anwaltsprozess.

Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Parteien dürfen selbst - ohne anwaltlicher Hilfe - handeln.

Anwälte kosten immer Geld. Obsiegt man baucht der Gegner nicht alle Anwaltskosten ersetzen.

Nicht selten verpassen die Anwälte Termien. Den Analt dafür zur finanziellenverantwortung zu ziehen ist - abgesehen davonm, dass der Gegner sich darüber freut - nicht immer Erfolg versprechend.

Anwälte arbeiten nicht selten gegen die eigenen Mandanten, verlangen Gebühren für Peanuts, für eine einfaches Schreiben, eine Rputnetätiogkeit, falschs Beratung.

Wer sich entscheidet, selbts bei Gericht tätig zu werden, erhält an dieser Stelle Hinweise für Handunglen gegenüber Gerichten und der Gegenpartei, welche keinen Anwalt erfordern.

Inhaltsverzeichnis

Anfragen in der Regustrerabteilung der Gerichte

Serienabmahner und kriminelle Anwälte beantragen den Erlass einstweiliger Verfügungen, welche nicht immer erlassen werden. Werden die ASnträge zurückgewiesen und wird der sofroigen beschwerde des Abmahners nicth statgegeben. so erfährt der Abgemahnte nicht von einem solchen Erfolg.

Wir empfehlen regelmä0ig bei den Rigsiterabteilungen der Gericht anzufargen, welche Verfahren es in den kletzten zwei Jahren alles gab. Sind diese irrsinnigen Anträge erledigt, so müssen die Registerabteilungen die Aktenzechen - auch ohne Hinzuziehung eines Anwalts - mitteilen.

Hat man das Aktenzeichen, so hat man das Recht, die Gerichtsbeschlüsse und die entsprechenden Anträge zugesendet zu bekommen. Dafür benötigt man keinen Anwalt.

Man erfährt auf diese Art und Weise, was der Gegenr so alles versucht hat, um einen kaputt zu klagen.

Abmahnung

Für eine Abmahnung, auch mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, benötigt man keinen Anwalt.

Alledings können auch keine außergerichtlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Einsichtnahme in die Gerichtsakten

Alsd Nichtanwalt hat man das recht auch ohne anwaltlicher vertretung die eigenen gerichtsakten bei der geschäöftsstelle einzzusehen und sich Kopien machen zu lassen.

Ein Recht auf die Zusendung der Gerichtsakten besteht nicht.

Reaktion auf eine Abmahnng

Auf eine Abmahnung kann man ohne Anwalt reagieren.

Nimmt man einen Anwalt als Berater hinzu, so entstehen Kosten, welche auch im Falle des Obsiegens nicht erstattet werden.

Gibt der Abmaner auf, so kann mann eine Erledigungserklärung ohne Anwalt verlangen.

Wird diese Erledigungserklärung nicht abgegeben, so kann ein Anwalt einmgeschaltet werden, dessen außergerichtlihcen Kosten im falle des Obsiegens der Gegner zu tragen hat.

Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung

Diesen Antrag kann jeder Betroffene stellen, ohne Einbeziehung eines Anwalts. Gericvhtskosten entstehen nicht.

Erst bei Widerspruch des Antragsgegners muss ein Anwalt eigeschaltet werden.

Reaktion auf eine erlassene einstweilige Verfügung

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