Ausnahmen vom Anwaltszwang
Aus Buskeismus
Ab Landgericht besteht bei den Zensurverhandungen Anwaltszwang. Juristisch heißt das Anwaltsprozess.
Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Parteien dürfen selbst - ohne anwaltlicher Hilfe - handeln.