27 O 1180/08 - 26.03.2009 - Gammelfleich-Prozess
Aus Buskeismus
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Beysan Fleischwarenherstellung GmbH vs. B.Z. Ullstein GmbH
26.03.09: LG Berlin 27 O 1180/08
Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Hinke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Blim
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, verterten durch Prof. Hegemann
Notizen der Pseudoöffentlichkeit
26.03.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … kleine Händler ahnen nichts von schlechter Qualität … Verdachtsberichterstattung …
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Unsere Berichterstattung setzt auf auf die Berichterstattung vom „Stern“. Ich würde gern auf die Entscheidung vom 24.04. Bezug nehmen. Die Firma Beysan bestreitet nicht mal, von der Firma Wertfleisch beliefert worden zu sein.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Allein der Umstand, dass viele Händler aufgeführt sind, führt nicht zu der Tatsache, dass konkret dort beliefert worden ist.
Klägeranwalt Blim: Es wurde nicht ausschließlich Gammelfleisch geliefert.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann sind wir wieder bei der Frage, ob Verdachtsberichterstattung vorliegt. Die Frage ist, ob der Leser durch die Unterüberschrift so weit voreingenommen wird, dass er den Text dann nicht mehr wahrnimmt.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es besteht doch eine dichte Tatsachengrundlage, dass man so formulieren darf. Eigentlich muss man da reinlesen: „tut uns leid, ist schon aufgegessen“.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Mal sehen, wie wir hier weiterkommen.