Jipp, Helmuth - Einzelanwalt †
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Helmuth Jipp †
Hamburger Medienanwalt. Arbeitete als Einzelanwalt. Verstorben am 03.07.14.
Studierte Rechtswissenschaften und der Soziologie in Hamburg, Berlin und München
Betrieb seit 1970 eine eigene Anwaltskanzlei in Hamburg als Einzelanwalt.
Arbeitsschwerpunkte.
- Medien-, Urheber- und Verlagsrecht.
- Arbeitsrecht von von Theaterschaffenden.
Bekannt geworden durch Wallraff-Prozess gegen Springer. Führte eine große Serie erfolreicher Prozesse gegen die "Bild" sowie als Berater und Vertreter des Magazins "stern".
Vertrat die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gegen öffentlichen Berichterstattung.
In den Prozessen Gerhard Schröder bzw. Frau Doris Schröder-Köpf gegen den "stern" vermutete Anwalt Helmuth Jipp, dass Franz Müntefering lügt.
Wendete sich mit Pressemitteilungen und Interviews an die Öffentlichkeit.
Hatte Einfluss auf die Rechtsgeschichte.
[bearbeiten] Besonderheiten
Wird als linker Anwalt gesehen. Vertrat aber kurz vor seinem Tod eine recjhtslastige Mandantin.
Scharfes bis fein gehässiges Auftreten bei Gericht. Mahnt ab mit Spitzfindigkeiten.
[bearbeiten] Mandanten
Anwalt Helmuth Jipp vertrat in den 60er Jahren die weit links stehende Zeitschrift "Konkret".
Vertrat mehr als 50 BILD-Opfern vor Gericht
[bearbeiten] Persönlichkeiten
Aouna, Barbara Deuling, Birkhild Theissen, Brigitte Mohnhaupt, Fischer, Frank Hanebuth (Hells Angels), Günter Wallraff, Hermann L. Gremliza, Jörg Pilawa, Kahled Mohamed Ibrahim, Karl-Heinz Wiemer, Christian Klar, Kul, Marcus Grimm, Mamoun Darkazanli, , Tilo Knops, Wolfgang Deuling, Rolf Schälike
[bearbeiten] Zeitschriften, Unternehmen, Behörden
11Freunde Verlag GmbH & Co. KG, Börse Online Verlag Gmbh & Co. KG, Emma Frauenverlags GmbH, IN Verlag GmbH & Co. KG, KVV "konkret" Vertriebsgesellschaft für Druck- und andere Medien GmbH & Co. KG, Nette, Park Avenue GmbH, Stern (Gruner & Jahr), View Magazin GmbH
[bearbeiten] Ausgewählte Urteile
Vertritt den Ch. Links Verlag gegen Klage von Gregor Gysi und obsiegt (308 O 351/98 / 3 U 34/88 7 / 1 BvR 1611/99)
Vertritt Günter Wallraff: obsiegt gegen den Vorwurf, Wallraff sei IM "Wagner" und obsiegt (324 O 699/03 / 7 U 3/05).
Vertrat und beriet das Magazin 'stern' erfolgreih aber auch erfolglos
Gewinnt als Stern-Abmahnanwalt gegen Hubertus Knabe am 02.05.2001 (324 O 264/01);
Verliert als Klägeranwalt des Stern am 11.01.2002 gegen Axel Springer Verlag und Hubertus Knabe (324 O 402/01);
Verliert als Stern-Anwalt gegen Frau Schröder-Köpf - Richtigstellung - (324 O 556/05 / 7 U 70/06);
Verliert als Stern-Anwalt am 31.03.2006 im Widerspruchsverfahren gegen Diekmann (Springer) (324 O 165/05);
Verliert als Stern-Anwalt gegen Prof. Dr.h.c. Piëch (324 O 151/06).
Gewinnt als Anwalt von Birkhild Theissen gegen TAZ (324 O 508/10 / 7 U 65/11)
Verliert als "Stern-Anwalt gegen die BUNTE (324 O 246/10)
[bearbeiten] Publikationen
21.11.2005: Zum bundeseinheitlichen Presseausweis:
"Das Monopol ist gefallen", der so genannte bundeseinheitliche Presseausweis soll nach einem Bericht des Medienmagazins "Berliner Journalisten" für die Pressearbeit unerheblich sein.
Rechtsanwalt Helmuth Jipp kommentiert in der neuen Ausgabe ein Urteil zugunsten der Fotografen-Organisation Freelens: Die Behörden müssten auch den Presseausweis von Freelens anerkennen. Das Recht, Presseausweise auszustellen, sei nicht gesetzlich geregelt. Es gebe keine Vorschrift, die die Ausstellung von Presseausweisen bestimmten Berechtigten vorbehält.
[bearbeiten] Beziehung zum Buskeismus-Betreiber
Als Beklagtenvertreter von Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike hat Helmuth Jipp nur verloren: 2 Verfügungsverfahren, 1 Ordnungsmittelverfahren, 1 Hauptverfahren. RA Helmuth Jipp leistete keine Unterstützung bei der Erarbeitung der Unterlagen für den BGH und die Verfassungsbeschwerden. Wollte sich nicht lächerlich machen. Erst nach Wechsel der anwaltlichen Vertretung gelang es in einem Vergleich, dass der gegnerische klagende Abnwalt alle Kosten des Rechtsstreits übernahm.
Der Buskeismjus-Bdetfreiber erlebte ihn als Zyniker, vewrschlossen, unehrloich, egozentrisch, nicht kommunikativ. RA Helmuth Jipp war nicht offen.
Klagte auch gegen den Buskeismus-Beteiber u.a. in eigener Sache. Log hemmungslos vor Gericht.
Als Vertreter von Barbara Deuling, von der DDR-Stasi als IM "Petra" geführt, nahm RA Helmuth Jipp die Berufung gegen das LG Urteil 324 O 287/11 vom 30.08.2012 nach Mitteilung von Bedenken seitens des VorsOLGRi Andreas Buske zurück. Siehe Urteil Az. 7 U 90/12 vom 17.12.2013.
[bearbeiten] Meinungen
Leider war dieser Rechtsanwalt so falsch, wie die Rechtssprechung, z.T. noch schlimmer. Helmuth Jipp log vor Gericht wissentlich und willentlich.
Handelt als Abmahner unverhältnismäßig, wie nicht wenig andere umstrittene Abzock-Anwälte.
Reiht sich damit ein in die Reihe von Anwälten, welche durch ihr Verhalten bei vielen am Glauben von Recht und Ordnung stark rütteln.
Anwalt Helmuth Jipp klagte auch gegen eigene frühere Mandanten (Mandantinnen), und muss bzw. musste sich mit den Vorwürfen des Mandantenverrats auseinandersetzen.
Dieser Anwalt verlagte merh als ihm nach RVG vwertraglich zustand, musste nachgeben.
"stern" und "Wallraff" machten einen Fehler, sich auf diesen Anwalt zu verlassen. Dieser Anwalt schadete den Linken in Deutschland, es sei denn, es waren rechtslatige Linke.
[bearbeiten] Im Internet
- Im Internet kann man Informationen zum Anwalt Helmuth Jipp finden.