24.01.2020 - Das heutige Geschäft der Juristen in Robe
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Was war heute los?
Ein typischer Verhandlungstag zwischen Geschäftsleuten, den Juristen in Robe. Es klagten Unternehmen und Untzrenehmer - mittlere, aber auch die große Beiersdorf AG – gegen die Ostseezeitung, den ZDF, Facebook und einen Professor.
Fünf Verhandlungen, vier haben wir beobachtet. In drei Sachen, wurde ein Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen. In der lustigen Beiersdorf-Facebooksache wird es zu weiteren Verhandlungen kommen.
Ein gutes Geschäft die die Rechtsanwälte, sie werden ihre Mandanten zu überzeugen versuchen, den Vergleich anzuerkennen, denn es gibt eine zusätzliche Vergleichsgebühr. Beruhigend für die Richter*innen, denn diesen brauchen kein Urteil zu schreiben. Eine Ausnahme kann allerding RA Dr. Christian Mensching sein, der für den ZDF bestimmt nicht nach RVG arbeitet. Arbeitet dieser Medienanwalt nach auf Stundenbasis, dann lohnt es sich schon, weiter zu verhandeln auf Kosten der GEZ-Zahler. In den beiden anderen Fällen waren natürliche Personen die Gegner. Bei denen ist nicht sehr viel auszuholen, da könnten die Vergleiche stehen.
Interessant war für uns die Klage des Geschäftsmannes Jonas Holtz gegen den Imbissbesitzer Mario Zachow, Az. 324 O 350/19, weniger wegen des Sache, als viel mehr wegen der Kanzlei, die den Kläger vertat.
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger hat seine Methoden und Schemata, mit denen er umstrittene Geschäftsleute, vor allem streitsüchtige und kriminelle, erfolgreich vertritt. Heute sandte er seine neue Partnerin, Rechtsanwältin Lingens, SimoneSimone Lingens]] ins Gefecht. So richtig geklappt hat es nicht mit dem [[Schema I RA Dr. Sven Krüger|Schema I] des Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.
Jonas Holtz vs. Mario Zachow 324 O 350/19
Verfügungsverfahren
Corpus Delicti
Distanzierung, Klarstellung
Angegriffen werden offenbar Passagen aus dem Artikel in der Ostsee Zeitung vom 12.07.2019.
Hinweis: Wir distanzieren und von diesem Artikel. Auch ohne Recherche ist klar, dass alles gelogen, ausgedacht ist. Es werden Unwahrheiten, falsche Eindrücke, falsche Verdächtigungen erweckt. Wie beobachten mit Spannung, wann der Artikel aus dem Netz verschwindet, mit der Erklärung, dass solche Artikel automatisch aus dem Netz genommen werden.
Erfahrungsgemäß versucht die Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger in einen Presseverfahren gegen den Informanten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) er erlange, mit der dann die entsprechende Zeitung abgemahnt wird. Diese verpflichtet sich dann vertraglich mit einer hohen Vertragsstrafe (10.000,- Euro pro Verstoß)zur Unterlassung. Der Journalist Timo Richter braucht das nicht zu erfahren, das erledigt der Chefredakteur im geschäftlichen Interesse der Zeitung.
Damit wird der Boden gelegt, gegen den hiesigen Bericht vorzugehen. Wir haben das gut beobachtet und erlebt in der Sache AMARITA Bremerhavevv vs. Ehepaar Kremer.
Ob das Schema auch diesmal klappt hängt stark davon ab, wie querulant der hiesige Antragsteller ist und ob Rechtsanwältin Simone Lingens, trotz der Schulen in den Kanzleien Prinz und Schertz kriminell genug geworden ist, den Vorgaben von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zu folgen.
Wir möchten nicht verschweigen, dass die Ostsee Zeitung sich auf den Kläger, Jonas Holz und seine Familie, eingeschossen hat.
Der unwahre, nicht ausgeglichene, schlecht recherchierte Artikel
Artikel in der Ostsee Zeitung vom 12.07.2019 von Timo Richter.
Borner Imbissbetreiber fühlt sich schikaniert
Der Abbau eines Abluftrohrs ist dem Eigentümer zufolge angekündigt worden. Der Mieter bringt derweil eine einstweilige Verfügung auf den Weg.
Die Installation einer Solaranlage in Born hat am Donnerstag die Polizei auf dem Plan gerufen. Mitarbeiter von HK-Solartec haben, sagt Mario Zachow, ein Abluftrohr seines Betriebes kurzerhand abmontiert. Der Betreiber des Imbisses „Dat Happke“ fordert Schadenersatz und drängt darauf, dass das Abluftrohr wieder montiert wird. Der 56-Jährige fürchtet anderenfalls die Schließung des Betriebs durch die Gewerbeaufsicht. Noch an dem Tag hat er eine einstweilige Verfügung auf den Weg gebracht.
Für „Dat Happke“ hat Mario Zachow eigenen Worten zufolge einen langjährigen Mietvertrag abgeschlossen, 20 Jahre lang soll der Borner dort Burger braten, Fischbrötchen und Eis an die Kundschaft bringen können. Geschlossen wurde der Vertrag demnach bereits vor der Übernahme der Immobilie durch Jonas Holtz, Geschäftsführer des Solarbetriebs.
Furcht ums Geschäft
Gemeinsam mit dem neuen Eigentümer habe er, sagt Mario Zachow, die Führung des Abluftrohres über das Dach besprochen und festgelegt. Immerhin galt es, bestimmte Auflagen zu erfüllen, etwa den Austritt 40 Zentimeter über dem Dachfirst. Weil der Imbissbetreiber die Umbauarbeiten aus eigener Tasche finanzierte, gab es von dem Vorbesitzer einen günstigen Mietzins. Die ordnungsgemäße Installation belegt Zachow mit einem Bescheid des Bezirksschornsteinfegers.
Nun fürchtet Mario Zachow um das gute Geschäft. Nach Eröffnung von „Dat Happke“ im Mai vergangenen Jahres habe sich die Einrichtung überregional einen Namen gemacht. „Es läuft supergut“, sagt der Betreiber, der auch für den Bau eines Hotels auf dem Borner Holm in den Startlöchern steht.
Baustopps verhängt
Weniger gut in Born ist es in der Vergangenheit allerdings für Jonas Holtz gelaufen. Erst wurde die grundlegende Sanierung des Objekts, in dem sich auch besagter Imbiss findet, wegen einer Veränderungssperre für den Ortsbereich untersagt. Laut Kommune soll der Inhaber ohne Genehmigung mit der Grundsanierung des Gebäudeensembles begonnen haben. Dann hat der Kreis einen Baustopp für den Neubau auf dem Areal der einstigen Autowerkstatt neben der Tankstelle verhängt – Konsequenz eines Gerichtsbeschlusses nach einer Klage der Kommune gegen die Ausnahme-Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung (die OZ berichtete). Inzwischen hat die Kreisverwaltung Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Damit, sagt Mario Zachow, sei der Ärger losgegangen. Schon vor Tagen hat er die Polizei gerufen, als das Baugerüst aufgebaut wurde. Er und seine Mitarbeiterinnen fühlten sich zudem eingeschüchtert von stämmigen Bauarbeitern, die kein Deutsch verstünden. Am Donnerstag hat die Polizei einen Baustopp für den betroffenen Dachbereich ausgesprochen, bis die Angelegenheit zivilrechtlich geklärt ist. Dem neuen Eigentümer der Immobilie wirft Mario Zachow vor, nicht mit ihm als Mieter gesprochen zu haben. „Hier wurden einfach Tatsachen geschaffen.“ Auch als neuer Eigentümer habe Jonas Holtz den Mietzweck zu erfüllen, so der Imbissbetreiber. Mit der einstweiligen Verfügung verlangt Zachow die Wiederherstellung des Abluftrohrs, anderenfalls drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 250 000 Euro.
Der Imbissbetreiber fragt sich, warum ausgerechnet auf dem durch einen Anbau geteilten Dach mit dem Abluftrohr eine Solaranlage installiert werden müsse. Auf dem Anbau sei eine größere, nicht geteilte Dachfläche mit besserer Ausrichtung vorhanden. Auch auf einem wenige dutzend Meter entfernt stehenden Gebäude sei eine Solaranlage möglich, dazu noch ohne zusätzliche Genehmigung, weil das Haus außerhalb des mit Sperrvermerks versehenen Bereichs stehe.
Andere Sichtweise
Jonas Holtz sieht den Fall ganz anders. „Das betreffende Abluftrohr wurde ohne Abstimmung auf dem Dach angebracht“, teilt er auf Nachfrage mit. Zur Beseitigung des Abluftrohres sei die Mieterin, und das ist laut Jonas Holtz nicht Mario Zachow, aufgefordert worden. Die Beseitigung des rechtswidrig verlegten Rohres sei „nur zufällig“ mit der Installation der Solaranlage zusammengetroffen. Das Abluftrohr sei dem Anschein nach laienhaft und eigenständig verlegt worden, das habe zu „massiven Schäden an der Dachhaut geführt, die nun durch ein Fachunternehmen behoben werden müssen“.
Ausführung und Führung des Abluftrohres sei nicht mit der Mieterin abgestimmt worden. Die Installation der Photovoltaikanlage sei der Mieterin angekündigt worden, die Anlage sei am geplanten Ort wirtschaftlich optimal zu betreiben. Der Bau von Solaranlagen sei verfahrensfrei.
Dass die Installation der Solaranlage in Born als Schikane gewertet werde, „ist mir als Bürger von Born nicht bekannt und ich könnte sie auch nicht nachvollziehen“, sagt Jonas Holtz. „Für mich steht der Rückbau des Abluftrohres in keinerlei Zusammenhang mit etwaigen anderweitigen Bauvorhaben an anderer Stelle in Born.“ Hier gehe es um die Vermeidung eines Unfall- und Haftungsrisikos sowie die Herstellung baurechts- und mietvertragskonformer Zustände.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Erb
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Dr. Sven Krüger; Rechtsanwältin Simone Lingens
Beklagtenseite: RA Darja Enkova
Mario Zachow persönlich
Verhandlungsnotizen in Sachen Jonas Holtz vs. Mario Zachow
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schön, dass Sie da sind, Herr Zachow. Gestritten wird wg. Abbau eines Abluftrohres. Das verstehe ich alles. Wir sind hier auf eine ganz anderen Ebene. Wie werde Sie zitiert in der Zeitung. Ie müssen hier nur sagen, die hier geltend gemachte Äußerung werde ich nicht wiederholen.
Mario Zachow Das Abluftrohr sollte abgebaut werden. Das stimmt. Wir haben uns mit Herrn Holtz vor Ort getroffen, den Abbau besprochen. Dann kamen die Bauarbeiter ohne meiner Kenntnis. Habe nur das so gesagt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Mail-Verkehr ist aus dem Jahre 2020.
Mario Zachow: .. Dann habe ich ein Mail an mich von Herrn Holtz erhalten. Ich werde bei der Wahrheit bleiben.
Rechtsanwältin Simone Lingens Bestreite.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben das Problem … .
Rechtsanwältin Simone Lingens Rüge als verspätet.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Machen wir nicht. Sie kriegen Schriftsatznachlass. Wenn wir weiter machen, dann tragen Sie (Herr Zachow) die Beweislast, dass so 2018 gesagt wurde, dass er sich erinnern kann. Wir haben das Treffen. Werden Beweis erheben. Aus der Mail ergibt sich nicht, was Gegenstand des Treffens war..
Mario Zachow: Herr Holtz als Vermieter wollte mit mir abstimmen als neue Eigentümer.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir wissen nicht, ist es Ihnen wichtig zu sagen, der Kläger habe einfach Tatsachen geschaffen, ohne diese mit Ihnen gesprochen, mit Ihnen nicht angesprochen zu haben.
Mario Zachow: Verstehe nicht, wo ist die Ehre betroffen, wenn es so war.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .
Mario Zachow: Die Rohre wurden um 6:00 abgesägt. Habe die Polizei geholt. Das erfolgte ohne Abstimmung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er sagt, es ist angekündigt worden.
Mario Zachow: Ja, die Montage der Voltaik-Anlage, was er nicht durfte.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hat angekündigt?
Mario Zachow: Ja, aber nicht für diesen Morgen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er hat nicht gesagt, wann? Im Artikel wirkt das so, dass er das gar nicht gesagt hat.
Mario Zachow: Das hat der Journalist falsch verstanden. Wurde in Briefen Born mitgeteilt Habe Polizei gerufen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann man n ich sagen, den Tag, wann das geschieht, wurde nicht mitgeteilt. Können Sie nicht klarstellen in Form einer Einigung, dass nicht überhaupt nicht mitgeteilt wurde. Sie möchten nicht, dass es heißt, sie sind gegen seine Entscheidung vorgegangen.
Mario Zachow: Hätte gar nicht abbauen dürfen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist nicht der Streitgegenstand. Die Führung von 40 cm über dem Dach, ist gemeinsam besprochen worden. Was ist besprochen worden?
Mario Zachow: … …. Baugenehmigung. Das Abluftrohr muss 40 cm über dem First stehen. Damit die Umwelt nicht belastet wird. Auch vorher war das allen Eigentümern bekannt, verpflichtend, wenn Wenn man eine Immobilie übernimmt
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann es nicht sein, dass man voreinander (vorbei) redet
Mario Zachow: Er war vor Ort mit den Bauherr. Hat selbst keine Ahnung vom Bau. War mit Herrn Wendt da, wenn er was kauft. Es gibt Vorgaben vom Bauamt. Die muss er erfüllen. War ordnungsgemäß.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Heißt, der Kläger hatte mitgeteilt, dass er das Abluftrohr abbauen wird, aber den Zeitpunkt nicht mitgeteilt. D.h. der Termin wurde nicht mitgeteilt. Es wird manchmal missverstanden.
Mario Zachow: Es steht in der Baugenehmigung. Dass 40 cm über First. Herr Wendt hat den Weg gezeigt wegen dem Emissionsschutz.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: „Herrn Holtz war die Baugenehmigung bekannt, hatte von Herrn Zachow erhalten, weil angefordert.“
Dann zielt Vorsitzende Richterin Simone Käfer auf einen Vergleich hin: Wie wäre es, den Antrag zur Äußerung zu a. zurückzunehmen bei Aufrechterhaltung der Sach- und Rechtslage, außer b., die nicht eindeutig ist. Dann unterhalten wir uns über die Kosten
Rechtsanwältin Simone Lingens: Muss ich besprechen. Wird anders dargestellt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auf Abmahnkosten wird verzichtet. Sonst Kostenaufhebung.
Rechtsanwalt von Mario Zachow: Muss ich auch besprechen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wollen Sie wissen, wie hoch? Wenn Vergleich. Kann man auch anders machen 1.683,- Euro, einschließ0lich des heutigen Termins.
Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer unterhält sich lachend, sich freuend mit Rechtsanwältin Lingens über deren neue Arbeit in Hamburg und anderes.
Rechtsanwalt von Mario Zachow: Wir wären einverstanden auf Wiederruf.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir würden vorschlagen als erledigt zu erklären, dann Vergleiche über Kosten nach 91a. Das wären nicht so hohe Kosten.
Rechtsanwältin Simone Lingens: Vorschlag ns Protokoll aufnehmen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schließen Vergleich mit Widerruf. Sonst müssen wir neu verhandeln. Als Vorspann kann ich nicht zurück… .
Auf dringendes Anraten des Gerichts schließ0en dann die Parteien bei Aufrechterhaltung des jeweiligen Sach- und Rechtsstandes den folgenden Vergleich.
- 1. Der Beklagte erklärt, ich verpflichte mich, es zu unterlassen zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass der Kläger den Abbau des Abluftrohres nicht angekündigt hatte. Mir war der Zeitpunkt des Abbaus nicht bekannt.
- 2. Die Parteien sind sich darüber einige, dass bei Durchführung des Vergleichs nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Rechtstreit übereinstimmend als erledigt erklärt wird und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Die Vergleichsgebühr wird dann nach dem Wert des nach 91a ZPO zu treffenden Beschlusses anfallen.
- 3. Die Perteien bleibt nachgelassen vom Vergleich, schriftlich anzuzeigen beim Gericht bis zum 17.02.20, zurückzutreten.
Vorgelesen und genehmigt.
Die Klägervertreterin beantragt zu den Schriftsätzen von 07.01.20 und 23.01.20 sowie den heutigen Hinweisen vorzutragen. Sie haben die Anschrift des Journalisten. Nehmen wir an, der Journalist bestätigt. Vielleicht Herrn Wendt anbieten.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Klägervertreterin kann auf den Schriftsätze vom 07.01.20 und 23.01.20 bis zum 28.02.20 vortragen.
- 2. Weiteres Vorgehen über prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.
Die Beweisaufnahme wird zwingend.
Das Dr. Sven Krüger–Schema klappte nicht so richtig
Wir werden es erleben, ob Jonas Holtz aus dem Holz eines Ulrich Marseille geschnitten ist und dem Schema des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger folgen wird.
Town & Country Haus Lizenzgeber vs. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) 324 O 437/18
Verfügungsverfahren.
Corpus Delicti
Der Antragsteller baut Häuser im Franchising-System. Die Antragsgegnerin hat zwei Bauherren vorgestellt, die unzufrieden waren .
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Erb
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Treumann
Beklagtenseite: Kanzlei Redeker Sellner Dahs; RA Dr. Christian Mensching
Zwei Herren aus dem Jusziariat (Armbruster)
Notizen zu Town & Country Haus Lizenzgeber vs. ZDF
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben uns den neuen Schrittsatz angeschaut. Für uns ändert sich nichts. Wir haben zu sechs Äußerungen Unterlassung beschlossen, bei den anderen den Antrag zurückgewiesen. Der Antragsteller baut Häuser im Franchising-System. Die Antragsgegnerin hat zwei Bauherren vorgestellt, die unzufrieden waren. Alle zu beseitigenden Mängel, die über 1.000,- Euro waren, wurden eingeblendet. Der Antragsteller ist der Ansicht gewesen, insbesondere die Bauherren, das es für die 20.000,- Euro teure Anlage einen Vertag gab. Der Vertrag wurde vorgelegt. Es war nicht vorgesetzt worden. Dr Verdacht ist nicht ausgewogen. Der Leser denkt, hat alle Hand und Fuß. Der Bauherr hat Klage eingereicht. Es ging um den Regelautomaten. Wir halten die Berichterstattung für zulässig. Gerichtsgutachten. Ist zulässig. Ist eine Wertung. Es ist hinreichend dargestellt worden.
Richter Julius Kemper: Es stellt sich die Frage, ist es ein Automat oder nicht. Frischluftautomat, kontrollierte Lüftung in den Wohnungen. So haben wir die Thematik verstanden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir verstehen, Regelautomat war nicht vorgesehen. Die Parteien streiten darüber, was ist Vertragsgegenstand. … .
Es geht um die Wahrnehmung berechtigter Interessen. Ein Journalist muss überlegen, darf er das sagen oder nicht. Ihm wurde gesagt, hätte nachrecherchieren müssen. Ist nicht geschehen,. Deswegen prozessual. Man muss sich über die Kosten unterhalten, wenn der Widerspruch zurückgenommen wird. Dann geht es um die Ablufttechnik, für die sich die Kammer interessiert. Unstreitig, nur wenn der Filter abgenommen wird. Hat es nochmal ergänzt. Schornsteinfilter, hat sich nicht ausgewirkt auf das Luftvolumen. … Ihre Vermutung, der Filter würde keine Rolle spielen, ist falsch.
Rechtsanwalt von Town & Counry Haus: Der Vergleich mit einem Kaffeefilter –m it und ohne Kaffee.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Volumenstromblende ist für uns nicht mehr relevant. Wurde werkseitig geliefert. Brauchen wir alles nicht mehr. War vormontiert geliefert Herr Strauß hat das eingesetzt.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching: Es sind die Einstellungen 15, 20, 25 Kubikmeter. Nach Strauß nur 25 qm, aber möglich nur ohne Volumenflußblende..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hat den Filter ausgetauscht.
Die Fachgespräche wurden fortgesetzt. Die Klägerseite demonstrierte am Modell der Ablufthaube die Funktion und die Teile
…
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schaumstofffilter ist werkseitig. … Haben den Vortrag. Strauß hat eingesetzt. Sie sind beweispflichtig. Ist ehrverletzend.
Klägeranwalt: Wir streiten um des Kaisers Bart.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Zuschauer sieht, wenn die Zierblende drauf ist, dann ist der Luftstrom geringer. Es geht um das Verständnis der Leser.
Klägeranwalt: Verständnis ist es im Sommer und Winter..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann das Bild mit dem Feuer. Nordpolwürden wir aufheben. Zulässige Meinungsäußerung Wir sind im Meinungsbereich. Der Vorschlag wurde vor die Nase gesetzt. Frage. Einstweilige Verfügung von 2018 ist o.k. Zwei Zimmern würden wir aufheben, den Rest bestätigen. Frage, kann man sich einigen? Kann mir vorstellen, die Interessen sind unterschiedlich. Der Beitrag muss gesendet werden. Strafbewehrte UV E, der Antragsteller übernimmt die Kosten. Die Vergleichskosten werden gegeneinander aufgehoben. Sie (Antragsgegner) haben schon 4/7.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching: k, e und m. Wir reden von zwei Sätzen, die zu ergänzen wären.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann, das soll auch so sein. Wäre Ihr Bauherr nicht so.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching: Risse.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist normal.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching: Kurze Pause, möchte erst Mal lesen
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anerkennung der gesamten einstweiligen Verfügung. Antragsteller übernimmt die Kosten. Die mündliche Verhandlung wird unterbrochen.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching: Risse.
Alle Juristen verlassen den Gerichtssaal.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching nach Wiedereintritt: Habe gesprochen. Die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen, Nein.
Rechtsanwalt des Antragstellers: Risse.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ganz opragmatisch. Es war vor zwei Jahren. Das geld ist von ZDF verdient. Warum nochmals senden?
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching:Weil es eine rechtmäßige Berichterstattung im erheblichen Umfang war.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Den Beitrag anpassen.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching:Wir werden gehindert über 50.000,- Euro Beseitigungskosten von Herrn Strauß zu berichten..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beitrag. Es wird gestritten über den Vertrag zur Regelautomatik.
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching: Unser Vorschlag. Muss mit der Redaktion beraten. K, m UVE. Strauß wusste, dass sie mit … . Es geht nicht um die Vertragspartner, so Bauvision. Damit ist es unerheblich, haben die Strauß0ens das gelesen oder nicht. Der Eindruck, ein falscher Vertragspartner, verfängt nicht. Wir gehen davon aus, hat gelesen, wenn nicht, selber schuld.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Frau Strauß dachte Verrrag ist mit Town & Country und nicht mir der Bauvision. Überall ist das Logo. Wir haben ausführlich eidesstattliche Versicherungen, hatten gesagt, … .
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching:Das dürfen Sie nicht verwenden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist bekannt, nicht verwenden für Ihre Recherche. Ist ZDF bekannt. Ihr Vorschlag, Herr Mensching?
Es wird diskutiert, gerechnet.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sehe das Problem beom OLG. Einfache UVE für Ziffer .. Sie (Antragsteller) übernehmen die Kosten-
Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching: Wir haben zugehört. Ihre, Frau Käfer, Position verstanden. Wir sind dankbar, dass Sie Brücken bauen. Diese Brücke gehen wir nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 23.01.20. Das Gericht gibt zu erkennen, dass überhaupt nur Anlage Ast 38 verwendet werden wird. Auf Anraten des Gerichts schließen die Parteien den folgenden Vergleich:
- 1. Die Antragsgegnerin (ZDF) erkennt die einstweilige Verfügung der Kammer vom 10.10.18 in Zif. 1 k, l, m als endgültige Regelung an.
- 2. Die Antragstellerin verzichtet auf die Rechte aus der e.V. v. 10.10.18 in Pkt. I. a, d, und auf die Rechte aus §§ 924, 926, 927 ZPO
- 3. Von den Kosten des Erlassverfahrens haben die Antragstellerin 11/14, der Antragsgegner (ZDF) 3/14 zu tragen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
- 4. Den Parteien bleibt nachgelassen, von dem Vergleich mit Schriftsatz, eingehend bei Gericht bis zum 14.02.20, zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.03.20
Beiersdorf AG vs. Facebook Ireland Lemited 324 O 151/19
Klageverfahren
Corpus Delicti
Notizen zu Beiersdorf AG vs. Facebook Ireland Lemited
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um ein Rabatt-Coupon mit einen Mindestgesamteinkaufspreis. Die Kassen waren nicht richtig programmiert. Man konnte richtig günstig einkaufen. Das wurde auf Facebook verbreitet „Kauft mal günstig!“ Facebook Germany wurde angeschrieben, hat geantwortet, wie sind es nicht. Die Beklagte wurde angeschrieben, zwei Postings wurden beigefügt als schlechte Kopie. Die Beklagte sagte, wir bräuchten die ORLs. Am 15.02.2019 wurde URLs genannt. Am 16.02.2019 lief die Rabatt-Aktion aus. Die Widerholungsgefahr besteht nur während der Rabatt-Aktion Schadensersatz wird eingeklagt. Die Beklagte sagt, es ist richtig, die URLs erst am 15.02.2019 erhalten. Wir finden, es rechtlich sehr interessant bezüglich der Unterlassung. Die andere Forderung werden wir zurückweisen. Ein Verstoß muss so offensichtlich sein, dass eigenständig gelöscht wird. Wir haben hier nicht eine Suchmaschine. Aus K7, K8, K9 konnte die Beklagte nicht erkennen, um welche Texte es sich handelte, Die UJRLs wurden nicht angegeben. Die Beklagte musste ein Ping-Pong-Spiel einleiten. Die Prüfpflicht begann am 15.02.19. Eine Prüfplicht von 1- Tagen gibt es nicht, sondern von einer Woche. Die Kammer überlegt, ob die Postings nicht nachträglich gelöscht werden mussten. Es mag auch ein Straftatbestand sein. Die Bedingungen der Rabatt-Aktion wurden ungenau genannt. Der Aufruf macht das „Hat bei mir auch geklappt.“. In den Sozialmedien verbreitet sich das sehr schnell. Die Bedingungen der Beklagten sind nicht eingehalten. Wollen deswegen Unterlassung bejahen. Es stellt sich die Frage, gibt es eine Wiederholungsgefahr? Wir haben bejaht, Z.B., Heirat war am Tag xxx. Der Tag wiederholt sich nicht mehr. Due Schadensfeststellung konnten wir nicht bejahen. Abmahnkosten haben Störe nicht zu tragen. Wir würden die anderen Anträge zur Unterlassung zurücknehmen. Herr Mund, Sie sind als erster dran.
Facebook-Anwalt Munz: Wo liegt die Rechtswidrigkeit, wenn ich diesen Fehler ausnutze? Gebe 10 Euro, erhalte 20 Euro. Es gibt Entscheidungen des Kammergerichts. Sie sagen, Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: ….
Facebook-Anwalt Munz: Wenn der Posting rechtsmäßig ist? Weshalb ist der Posting rechtswidrig? Die Verbraucher machen sich über den Kläger lustig. Es ist in keine Weise darauf hingewiesen worden, dass ich zum Mindestkaufpreis eingekauft haben muss.
Es wird diskutiert.
Facebook-Anwalt Munz: Wo ist der Schaden bei Beiersdorf? Vielleicht bei …. ? Wenn sich jemand nicht richtig benommen hat, heißt nicht rechtswidrig.
Beiersdorf-Justiziarin: Wir haben Geschäftsbeziehung mit Facebook. Facebook hatte überhaupt keine Einsicht.
Facebook-Anwalt Munz: Alle Ansprüche gegen Facebook sind zivilrechtliche. Sie, Frau Käfer, machen es anders.
Richterin Barbara Mittler: Besteht, Ihre Sicht aufrechtzuerhalten
Beiersdorf-Justiziarin: Wir hatten versucht, es vorgerichtlich zu klären. Sind inhaltlich meilenweit auseinander. Muss rechtlich geklärt werden.
Facebook-Anwalt Munz lacht: War auch nachher so, dass unsere Mandantin noch nicht zu löschen hatte. Es gibt Computerfehler beim Supermarkt. Das ist nicht bestrafbar. Hier der Kassierer. Der Kassierer ist so doof, wird nicht zur Verantwortung gezogen. … ein Fehler, der beim Einzelhandel war, Der Eingriff in das Geschäft ist seitens des Einzelhandels.
Richterin Barbara Mittler: … .
Facebook-Anwalt Munz: … nicht an der Kasse, gar nicht gegenüber Beiersdorf.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es hieß, geht dahin nutzt das aus. Es ist nicht Boykott. Es geht um die Darstellung.
Facebook-Anwalt Munz: Kann prozessual gegen denjenigen vorgehen, der … . Es gibt keine Anstiftungsansprüche.
Es wird diskutiert.
Facebook-Anwalt Munz: Wenn ich Wechselgeld entgegennehme, halte die Hand aus. Was ist? Wir sind nicht im Strafprozess, sondern im Zivilprozess. Strafrechtlich nur bei Vorsatz. Hier geht es um das Anstandsgefühl. Es wird aufgerufen, Teilnahmebedingungen zu umgehen. Es wurde in zwei Facebook-Gruppen veröffentlicht Es sind Gruppen dafür da, wo kann ich Geld sparen. Wo ist das berechtigte Interesse von Facebook, das weiter zu verbreiten.
Facebook-Anwalt Munz: Vielleicht Computerfehler an der Kasse abstellen.
Richterin Barbara Mittler: … .
Diskutieren.
Beiersdorf-Anwalt: Es heißt, Facebook braucht die URLs. Nenne Benutzernamen, reicht nicht.
Richterin Barbara Mittler: Sie meine Screenshots?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Waren nicht lesbar die Screenshots.
Diskutieren.
Beiersdorf-Anwalt: Facebook schreibt, weil wir die Maske nicht eingehalten haben.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: K7 hat unseren beklagten nicht erreicht. Die Beklagte muss sicher eine Rechtsverletzung erkennen. Es fehlt Genaueres zur Rabatt-Aktion.
Diskutieren Versendung, E-Mail, K7, ob Facebook Deutschland oder Ireland in der Adresse stand, oder beide.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie (Kläger) müssen die Auffindbarkeit für den beklagten vereinfachen. Wie wollen Sie den Schadensersatzanspruch berechnen? Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Kläger-Vertreter kann zu den heutigern Erörterungen vortragen bis zum 31.01.2020.
- 2. Weiteres Vorgehen über prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.
QUIRIS Healthcare vs. Prof. Dr. med. Hans Wolff 324 O 282/19
Verfügungsverfahren
Corpus Delicti
Gestritten wird über Passagen im Spiegel-Artikel von 25.01.2019, von Jörg Blech
Dermatologe über fragwürdige Hautpflegeprodukte
"Da kann man genauso Schweinesülze essen"
Helfen Kollagencremes und Drinks gegen Falten? Hans Wolff von der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie der Universität München klärt auf.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Erb
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Kohl
Herr Thomas
Herr r. Pear ange
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Reber
Prof. Dr. med. Hans Wolff persönlich
Notizen zu QUIRIS Healthcare vs. Prof. Dr. med. Hans Wolff
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man streitet über einen Spiegel-Artikel in spiegel.de. Die Creme des Klägers soll der Hautalterung entgegenwirken. Sie (Herr Wolff) hatten dem Spiegel ein Interview gegeben und sagten „absolut unwirksam“, „Volksverblödung“, Man kann Schweinesülze essen.“. Man kann es für drei Euro kaufen, di Trinkampullen. Das ist ein Spruch aus der Werbung, damit ist die Erkennbarkeit gegeben. Sie (Beklagter) sagen, das ist eine Meinungsäußerung, das sagen die Studien, auch Begleitnahrung. Sie haben sich gegen die Werbung.
Aus dem Spiegelinterview. Wolff: Das ist absolute Volksverblödung. Proteine - und damit auch Kollagen-Stücke aus irgendwelchen Schlachtabfällen - werden im Verdauungstrakt in ihre Bestandteile zerlegt: also in Aminosäuren. Diese verwertet der Körper dann je nach Bedarf. Ich sehe hier eine irreführende Werbeaussage nach dem Motto: Trink Kollagen und deine Haut wird schöner! Da könnte ich auch sagen: Iss Fischmehl und du schwimmst schneller! Am meisten ärgert mich dabei, dass die Leute jeden Tag ungefähr drei Euro für ein stark beworbenes Produkt ausgeben, das meiner Ansicht nach absolut unwirksam ist.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Erkennbarkeit und Betroffenheit werden wir bejahen. Heißt bestimmte Trinkampullen. Preis, Werbung, „Schönheit von Innen“, dadurch erkennbar. Es geht um die Äußerung „Kollagen-Stücke aus irgendwelchen Schlachtabfällen“. Wir kommen nicht daran vorbei, dass Stoffe verwendet werden aus Schlachtabfällen. „da kann man genauso Schweinesülze essen“ ist Meinungsäußerung.
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“Absolute Volksverhetzung” bezüglich der Werbung, wo man „gleich Gummibärchen essen kann“. Er darf sagen, zu teuer, hält das für Volksverblödung. Oder die Äußerung „absolut unwirksam“. Wie versteht das ein Teil der Leser? Kann sich anders ausdrücken, klarstellen. Die Belastung wiegt schwer. Sie (Beklagter) wollten eigentlich sagen, diese Schönheitsversprechen sind falsch. Aber ein Teil der Leser meint, es gehe überhaupt um den Effekt des Präparats. Kann sein, dass der Leser das nicht in dem Sinn versteht, wie Sie das meinten. Sie könnten klarstellen, was Sie nicht gemeint hatten. Nicht, dass andere … .
Wolff-Anwalt Reber: Sie sprechen von Mehrdeutigkeit von Äußerungen. Weiß nicht, ob es nur mehrdeutig sist. Ich hatte vorgetragen. Muss gesehen werden im Kontext. Diese Passage schließt sich an „Haut wird schöner“. Meine,. Es ist hinreichend deutlich, dass es sich auf die Schönheitsaussage bezieht. Tierisches Kollagen. Dieser Mehreffekt kann nicht … Das ergibt sich aus näherem Nahrungsverhalten. Es gibt das BGH-Urteil VI ZR 39/14. Das ist die Mehrdeutigkeit thematisiert, Schwindel, Betrug, Scharlatanerie. Es bezog sich auf das Produkt. Der BGH sagt, ist als freie Meinungsäußerung zulässig. Vor diesem Hintergrund habe ich erhebliche Bedenken. „Absolut unwirksam“, das ist der Hauptpunkt.
Kläger-Anwalt Kohl: Der Beklagte sagt, das Präparat Elasten ist unwirksam,
Prof. Dr. med. Hans Wolff: Habe Elasten nicht gesagt.
Kläger-Anwalt Kohl: Wird ja als ….. Das Präparat wirkt nicht. Es gibt Studien, die besagen, ist nicht absolut unwirksam, nicht unwirksam.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie (Beklagter) stellen klar, und werden es nicht so wieder verbreiten. es so nicht. Eine einfache UVE mit, wie geschehen im Spiegel.
Prof. Dr. med. Hans Wolff: Es wird nur auf die Werbung aufmerksam gemacht.
QUIRIS Healthcare-Vertreter: Aber nicht aus Schwein, aus Rind.
Prof. Dr. med. Hans Wolff: Sollten wir in eine wissenschaftliche Diskussion eintreten? In der Werbung wird nur von Kollagen gesprochen. Es sind aber noch sechs weitere Produkte, es sind …. Placebo.
Richtedrin Barbara Mittler: Wir haben nicht, den Absicht … . Haben nur ein Angebot gemacht.
Kläger-Anwalt Kohl: Sagt, wenn wir Lebensmittel essen, hat es die gleiche Wirkung, wie Kollagen. Dann geht es um die Kollogenpeptide, sind weiter hochwertig, haben andere Wirkung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Im Vergleich bleibt jede Seite bei ihrem Sach- und Rechtsstandpunkt.
QUIRIS Healthcare-Vertreter: Es sind nicht Schlachtabfälle. Wenn der Dermatologe das so wegtut.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir verstehen, weshalb Sie zu Gericht gegangen sind. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Beklagte erklärt, mit der Äußerung Kollagen-Trinkampulle seien absolut unwirksam habe ich mich auf das mit der Werbung einhergehende Schönheitsversprechen bezogen. Wenn Sie sagen es ist aus Rind, nicht aus Schwein, dann ist das wertneutral. Wir raten dringlich zum Vergleich. Kosten bei Ihnen (Kläger), auch die Vergleichskosten.
Die Beklagte- und Klägerseite verlassen den Gerichtssaal.
QUIRIS Healthcare-Anwalt nach Wiedereintritt: Ein einziges Wort, Schlachtabfälle. Es ist nicht Abfall, was da verwendet wird. Sonst wäre Wurst auch Schlachtabfall. Es sind Unterkanten, Sehnenstücke. Schlachtabfälle ist diskriminierend.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schlachtabfälle? Schlachtprodukte. Vielleicht, Schlachtnebenprodukte. Wird nur erklärt … .
Kosten werden diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagte erklärt, mit dem Begriff Schlachtabfälle meinte ich [Schlachtnebenprodukte. So oder ähnlich werde ich mich in Zukunft äußern.
Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen daraufhin die Parteien ohne Präjudiz für ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich
- 1. Der Beklagte verpflichtet sich, in Bezug auf das Produkt des Klägers Elasten es zu unterlassen, zu verbreiten:
- " dass meiner Meinung nach das Produkt absolut unwirksam ist", wie im DER SPIEGEL vom 26.01.19 geschehen.
- 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, die gegeneinander aufgehoben werden, zu tragen.
- 3. Die Parteien erteilen sich im Übrigen Generalquittung.
Streitwert 50.000,- Euro
Kommentar RS
Weshalb Prof. Dr. med. Hans Wolff auf den Kosten des Vergleichs bleibt unverständlich.
Auch die Frage, weshalb nicht Spiegel verklagt wurde wg. mangender Recherche kann ich mir nur so erklären, das Spiegel sich nicht QUIRIS Healthcare unterworfen hätte.
Schlachtabfälle und [ Schlachtnebenprodukte sind de facto Synonyme.
Typisch Käfer.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Erkennbarkeit]
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