Rezipient
Aus Buskeismus
Leser, Rundfunkteilnehmer oder sonstiger Medienkonsument.
durchschnittlicher Rezipient
Für die Beurteilung presserechtlicher Fälle kommt es häufig darauf an, wie eine Äußerung durch den "durchschnittlichen Rezipienten" verstanden wird. Wird diese falsch und als schmähend verstanden, ergeht sicher eine Verbot.
Wie es der durchschnittliche Rezipient versteht, bestimmen die Zensurrichter. Eine Umfrage bzw. die Hinzuziehung von Sachverständigen ist den Richtern angeblich untersagt.
In Hamburg bestimmen das Verständnis des "durchschnittlichen Rezipienten" Richter Andreas Buske, Dr.Korte (LG HH ZK 24), Richter Schultze (LG HH ZK25) und Richterin Dr. Raben (OLG HH, 7. Zivilsenat). Diese unabhängig und frei entscheiden Richter haben eine sehr schlechte Meinung über den Horizont und das Verständnis des "durchschnittlichen deutschen Bürgers"'unmündiges Wesen qualifiziert wird.
mündiger Rezipient
Im Rahmen der Kunstfreiheit wird nicht auf den durchschnittlichen Rezipienten, sondern auf den mündigen Rezipienten abgestellt. Dem Kunstinteressierten wird offenbar höhere Kompetenz und größeres Differenzierungsvermögen zugebilligt als dem Pöbel, der die Presse konsumiert.