07.05.2019 OLG HH - Sechs Burda-Sachen
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Andreas Buske, VorsRi am OLG HH, 7.Senat
Charlotte Casiraghi - Erster Auftritt nach der Geburt von Söhnchen Balthazar |
BUSKEISMUS DIENSTAGSBERICHT | Die unschöne Wahrheit über Dieter Bohlen |
Was war heute los?
OLG-Terminaushang, 07.05.2019 | Zwei Verkündungen, genauer zwei Aussetzungsbeschlüsse.
Die sechs Verhandlungen beim OLG betrafen alle Burda und es ging um juristische Feinheiten, hinter denen Grundfragen des täglichen Lebens sich versteckten. Es wurde nicht diskutiert, nichts wurde erörtert, nichts verallgemeinert. Gegenstand der Verfahren war ausschließlich das anwaltliche Geschäft, das Geschäft von Burda als Boulevard und die Rolle der OLG-Richter/In. Buske demonstrierte durch Pfennigfuchserei, dass es sich eigentlich um Witze handelt. Buske genoss sichtlich seine Macht, teile lediglich mit, was die Ergebnisse des Senats sind und setzte in der Hälfte der Fälle (drei Sachen) Vergleiche durch. Damit ist schwer für Außenstehende nachzuvollziehen, weshalb wie entscheiden wurde. Es bleibt für die Öffentlichkeit ein Geheimnis, was von den LG-Urteilen das OLG anders sah. Nur in der ersten Verhandlung wurden die vielen Punkte schnell runtergeleiert, in den beiden anderen nannte Buske nur sein Rechenergebnis, mit dem sich die Parteivertreter einverstanden erklärten. Insofern einen von allen Seien eingewilligte Geheimjustiz, wie unter Geschäftsleute üblich, Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Bei Roland Kaiser und der Schertz-Reich-Mandantin Helene Fischer blieb die Beklagte hart und bestand auf schriftliche Urteile. Es lohnt sich das Urteils des Hamburger Verfassungsgerichts. Az. HVerfG 4/18 zu dem "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" in Hamburg zu lesen. Die Richter und der Senat nutzten ihren Wissensvorsprung in den juristischen Fragen, und der Antrag auf ein Volksbegehren konnte leicht aus formalen Gründen abgewiesen werden. Auch in diesen Grundsatzfragen einer Volksbefragung findet der Staat über seine Richter immer einen Grund, des Volkes Wunsch nicht zu berücksichtigen, wenn es die Politik nicht möchte. IBei der Zurückweisung war das Kopplungsverbot Entscheidung und die Pflicht, nur einmal einen Gesetzesentwurf korrigieren zu dürfen, wenn man das Volk über das Gesetz abstimmenb lassen möchte. |
Wer/was fiel uns auf?
Die neue Rechtsanwaltin der Kanzlei Prinz | Lüssmann | Perten fiel uns auf durch forsches, klares, kompromissloses Auftreten, weit anders als Dr. Nina Lüssmann. Wir recherchierten und fanden bei Prinz | Lüssmann | Perten den folgenden Lebenslauf.
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Diese Berliner Anwältin – allem Anschein nach eine Ostberlinerin – verließ nach der Arbeit bei zwei Berliner Kanzleien Berlin und versucht es nun in Hamburg. Die Kanzlei von Oliver Moser löste sich auf als alle Frauen diese verließen und eine eigene Kanzlei gründeten. Die Rechtsanwältinnen Julia Bezzenberger und Dr. Yvonne Kleinke hatten vor dem Sprung zu Moser versucht, bei Schertz Bergmannn Karriere zu machen. Weder Moser noch Schertz können offenbar Rechtsanwältinnen so richtig halten, befriedigen. Bei Schertz verbleiben offenbar auch nicht alle weiblichen Mandanten, so dürfte Katarina Witt Schertz "Katarina+Witt"+Single verlassen haben. Helene Fischer und Ivonne Schönherr halten allerding Schertz und seinem Team die Treue. Bei Claudia Pechstein wissen wir es nicht.
Spekulation über die Gründe und Nachforschungen, welche Frauen Schertz verlassen oder bei ihm bleiben und weshalb, sind sehr schwierig, weil zum Verständnis des Erfolgs des Zensurgurus Schertz beim gesamtdeutschen Zensurgeschehen zwar von nicht unerheblicher Bedeutung, aber eben nur für den Boulevard zulässig, nicht für die Wissenschaft und seriösen Journalismus, denen das Geld fehlt, die gerichtglichen Verbote zu überwinden.
10:30
Helene Fischer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 147/16
Berufungsverfahren zur Sache 324 O 38/16. Wir hatten berichtetet.
Es erging am 08.07.16: ein Urteil.
- Verbot eines Bildes und vieler Texte.
- Von den Kosten haben die Klägerin 18%, die Beklagte 82 % zu tragen.
- Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Corpus Delicti
Verbot eines Bildes aus der Schulzeit der Klägerin.
Richter
Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Helge Reich
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann
Notizen aus der Verhandlung Helene Fischer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es ist ein schwieriger Fall, sage ich gleich zu Anfang. Was muss sich jemand gefallen lassen, wenn er seine Privatsphäre öffnet? Haben uns angesehen, was wir so alles früher gemacht haben. Meyer-Wölden gg. M.I.G (7 U 119/18 / 324 O 93/18) und gg. Burda. Was schreibt der BGH, Korte, den wir persönlich kennen?. Lievers, wenn ich das Fotoalbum öffne, wie das Fernsehen, sehen nur Bilder von Promis, ob erkennbar, um was es sich handelt. Die Klägerin ist weiter gegangen. Zeugnis aus … .Aber nach der Vorberatung des Senats geht die streitgegenständliche Berichterstattung tiefer. Der Klägerin werden laut ZK24 Zärtlichkeiten zugeschrieben, die der Vergangenheit angehören,. Deswegen soll es ein Interesse der Öffentlichkeit geben. Herrmann sagt, die ZK24 hat die Trauben zu hoch gesetzt. Deswegen würden wir dazu neigen, der Berufung nicht stattzugeben. Wir sind auch alle zur Schule gegangen, wenn dann Fotos veröffentlich werden … .
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Die ZK234 hat ein Fotoverbot aufgehoben. Mir ist die Differenzierung nicht klar Geht es darum, dass Mitschüler drauf sind oder nicht?
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wenn es ein Klassenfoto ist, dann ja. Aber hier wird die Nähe zu einem Schüler gezeigt.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Die Marke Helene Fischer lebt davon, dass ein Mauerblümchen zum Superstar wurde. Die Öffentlichkeit wird massiv mit Bildern aus der Schulzeit, mit Kinderfotos …. Bin nicht so begeistert, dass man das über Selbstbegehung lösen möchte. Man sollte auf § 23 abstellen. Privatsphäre war vielleicht damals gegeben, aber nicht heute. Es ist eine historisch abgeschlossenen Phase, die Privatsphäre. Das will sie auch gar nicht. Unter dem Stichwort „Jugendfotos“ von Personen der Zeitgeschichte ist das Foto zu sehen. Das KLG sagt selbst, wenn nicht genau drauf ist, .. ..
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Gerade, wenn wird von der Bild-Rechtsprechung sprechen. Bild ist strenger als Text, sagt das BVerfG. Das Ding mit der gesellschaftlichen Relevanz …
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Man soll sich nicht auf ein Ereignis konzentrieren. Die Rechtsprechung sagt, … was die Presse für berichte4nswert hält. Die Presse darf mit entscheiden. Wenn die Klägerin sich so in der Öffentlichkeit drängt, dann kann der Presse nicht verboten werden … .
Helene Fischer-Anwalt Helge Reich: Es hat keine gesellschaftliche Relevanz. … Das ist genau der Knackpunkt. Die Beklagte kann entscheiden, was veröffentlicht wird. Aber hier ist gerade … . Geheimnis der Vergangenheit. Kann nur über die Selbstöffnung entschieden werden. Neuer Freund 1996 …veröffentlicht 2003. Das zeitgeschichtliche Ereignis ist abgeschlossen. Such das Foto. Damit war sie nicht in die Öffentlichkeit gegangen. Wusste auch nicht, dass sie öffentlich werde vom Mauerblümchen zum Star. Es ist ein ganz normales Schulfoto .. nachts mit … . Es ist geschützt, muss eine Ereignis sein, welches … Wir hatten bei dem anderen Foto vorgetragen, habe dann fallen gelassen. LG sagte ja, es gebe eine gewisse Selbstöffnung. Es gibt keine … klären. Es gibt keine einzige Veröffentlichung dazu. Der BGH hat dazu bestätigt. Ist in der Abwägung. Darf veröffentlicht werden, weil die Klägerin einen gewissen Bekanntheitsgrad hat.
Burdas-Anwalt Markus Herrmann: Also nochmals. Das Foto … .
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben Freude daran.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: ist harmlos dagegen. Dass sie später so berühmt wird, dass sich die Öffentlichkeit dabei interessiert .. . Sie hat sich einfach verkalkuliert, dass es verschwindet in der Schublade des Schuldirektors.
Helene Fischer-Anwalt Helge Reich funkt dazwischen.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Konzentriere mich auf die aktuelle Fassung.
Helene Fischer-Anwalt Helge Reich: Ja, Anträge stellen.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Schaue mir an, was Sie (Buske) schreiben. Lasse sie weiter schreiben. Wenn ich schon hergekommen bin, lasse ich Sie schreiben.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000,-- € festgesetzt.
- Die Verkündung einer Entscheidung wird auf Dienstag, den 18.06.2019, 9:55 festgesetzt.
11:00
Charlotte Casiraghi vs. Burda Senator Verlag GmbH 7 U 138/18
Corpus Delicti
Berufungsverfahren zur Sache 324 O 220/18.
Baby soll Ende August oder Anfang September kommen. Zur Welt gekommen ist es aber erst am 23.11.2018. Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung bestätigt.
Richter
Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Lena Mähren
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann
Notizen aus der Verhandlung Charlotte Casiraghi vs. Burda Senator Verlag GmbH
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Antragsteller-Vertreterin überreicht den Schriftsatz vom 03.05.18 für Gericht und Gegner. Kenn Sie, Herr Herrmann diesen?
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Nicht inhaltlich.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie wissen nur, dass es ihn gibt. Wir meinen, die Berufung ist aussichtsreich. Die Kammer stellt fest, dass das Ereignis die Privatsphäre betrifft. Mit dieser Begründung wird das Verbot nicht mehr aufrecht erhalten. Dann ist das Landgericht umgeschwenkt und bringt in der Vordergrund die Unwahrheit. Was heißt September, tatsächlich kam das Kind im Oktober. Das Landgericht ist der Auffassung, dass August, September eine Tatsachenbehauptung ist, nicht eine Prognose als Meinungsäußerung. Selbst, wenn ein Baby im August oder September zu Welt kommt, ist es eine Prognose, keine Tatsachenbehauptung. Es heißt, plant … . Ändert nicht, dass das was die Zukunft eine Meinungsäußerung ist. Wir würden z.B. sagte SC Bayern München wird gewinne.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ich wusste, dass das kommt.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Halten die Wiederholungsgefahr für ausgeschlossen, dass so was nochmals behauptet wird. Man hätte für erledigt erklären sollen. Deswegen halten wir die Berufung für aussichtsreich.
Casiraghi-Rechtsanwältin Lena Mähren: Heißt, war zulässig, dann erledigt?
Vorsitzender Richter Andreas Buske: … .
Casiraghi-Rechtsanwältin Lena Mähren: Aber Privatsphäre bleibt?
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Neulich hatten wir gelesen, das vor der Geburt die Schwangerschaft steht. Wenn man weiß, dass es eine Schwangerschaft gibt, dann darf man sich Gedanken machen, wann kommt das Kind.
Casiraghi-Rechtsanwältin Lena in Schertz-Manier: Aber ..
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es bleibt eine Meinungsäußerung mir ausreichenden Anknüpfungspunkten an Tatsachen. Wollen Sie den Antrag zurücknehmen?
Casiraghi-Rechtsanwältin Lena Mähren: Eigentlich habe ich das für Frau Lüssmann gemacht. Möchte rückfragen.
Casiraghi-Rechtsanwältin Lena Mähren verlässt den Gerichtssaal.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Das ist erst der Anfang, gleich geht der Rechner los, der große Generator
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Zufallsgenerator.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ja.
Casiraghi-Rechtsanwältin Lena nach Wiedereintritt: Ja, dann nehme ich zurück.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Soll in Protokoll reinkommen, dass der Senat die Berufung für aussichtsreich hält?
Casiraghi-Rechtsanwältin Lena: Nein
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Antragstellerin nimmt den verbliebenen Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung zurück. Vorgelesen und genehmigt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens in beiden Instanzen,
- 2. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 6.000,-- € festgesetzt.
- Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 04.06.2019, 9:55.
Wir bedanken uns.
11:30
Stefan Mross vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 191/18
Berufungsverfahren zur Sache 324 O 701/15. Wir hatten berichtetet.
Corpus Delicti
Inhaltlich ging es ums Geld mit fünf Klägern.
Die Beklagte wurde zu diversen Zahlungen verurteilt und hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Insgesamt ca. 12.000,-€ .
Richter
Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Lena Mähren
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann
Notizen aus der Verhandlung Stefan Mross vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Herrmann sagt, die ladungsfähige Anschrift ist nicht zulässig. Geht c/o? Da hatten wir Beschlüsse gemacht, viel reingeschrieben. Entweder die richtige Anschrift oder vortragen, weshalb, das nicht geht.
Mross-Anwältin Dr. Stephanie Vendt zeigt den Gericht die Wohnanschrift.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Herr Herrmann hat schon?
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ja.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Beschlossen und verkündet: Das Aktivrubrum wird dahingehend geändert, … . …, um die Abrechnung nicht … . Wir wolle zwei-drei Dinge vor die Klammer ziehen. Nur die Veröffentlichungen sind relevant, die bis zum Abschluss der … . Die, die später gekommen sind, haben keine Bedeutung. Dann, die Selbstbegehung, nur das Interview aus dem Jahr 2012., Anfang April im Rahmen der Selbstöffnung. Was später kam, wollen wir nicht berücksichtigen. Das nächste Problem, was machen wir mit dem Teil der abgelehnten Abmahnung? Da haben wir das Urteil des I. BGH-Senats … 1.500,-- € und des VI. Senats, da nach 30.000,-- €. Man kann philosophieren. Wir sind aus der Trotzphase raus und folgen den VI.Senat, der der Teilung zuspricht. Dann, eine oder mehrere Angelegenheiten.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: War eine Familie.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wollen wir jede Veröffentlichung durchsprechen? Oder soll ich mal …. Oder den Vergleichsvorschlag gleich nennen?
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Weiß das LG nicht richtig. Wenn Sie jede Sache angesehen haben, wird am Ende eine weise Zahl stehen zwischen 0 und X.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben wirklich gearbeitet, mit Merkern markiert. Soll ich das Ergebnis sagen? Das Landgericht hat 11.280,43 € beschlossen. Wir sind bei 7.060,61 plus Zinsen. Die Vergleichssummer beträgt dann 9.500,-- €-
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Der größte Punkt ist der mit den Zinsen
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ohne Zinsen?
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Man sollte die Zinsen vergleichen Der Senat ist überfordert. Zinsen laufen an. Denke nicht, dass alle Zinsen der Beklagte tragen soll.
Das Feilschen ums Geld begann wie auf einem Bazar. Dann kann es zu einem Vergleich.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Die Parteien schließen sodann ohne Präjudiz für ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:
- 1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Kläger zu gesamten Händen 9.5000,-- e zu zahlen.
- 2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 4/11, die Beklagten 7/11.
Beschlossen und verkündet:
- Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 11.082,47 € festgesetzt.
12:00
Stefan Mross vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 6/12
Berufungsverfahren zur Sache 324 O 373/11. Wir hatten berichtet
Corpus Delicti
Abmahnkosten aus diversen Sachen
Richter
Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Henning Lorenzen
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann
Notizen aus der Verhandlung Stefan Mross vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Das ist die zweite Runde Kenne Sie, Nino Benvenuti, italienischer Boxer? … ist verprügelt … . Wir haben hier genau so gemacht. 14.051,01 € waren gefordert. Das Landgericht hat 12.078,84 € gemacht. Wir halten 5.938,08 plus 1.781,72 Zinsen, insgesamt 7.720,80 für richtig.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Das mit den Zinsen ist … .
Es wird kurz diskutiert. 1,3 nicht 1,5, wie beim LG. Wiederholungsgefahr? Abmahnungen erfolgten. Doppelabmahnungen werden diskutiert.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: D
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Die Parteien schließen sodann ohne Präjudiz für ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:
- 1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Kläger zu gesamten Händen 7.720,80 € zu zahlen.
- 2. Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der der Kläger 60 %, die Beklagte 40 %.
- Die Kosten des Rechtsstreits der 2. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Beschlossen und verkündet:
- Der Wert in beiden Instanzen wird auf 12.075,84 € festgesetzt.
12:30
Dieter Bohlen vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 91/15
Berufungsverfahren zur Sache 324 O 598/14.
Corpus Delicti
Abmahnkosten in verschiedenen Sachen
Richter
Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Joachim Zink
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Henning Lorenzen
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann
Notizen aus der Verhandlung Dieter Bohlen u.a. vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
Richter Joachim Zink betritt der Gerichtssaal: Guten Tag, allerseits.
Längere Stille.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Streitwert 17,236,13 €. Vergleich mit Zinsen: 13.514,00 €. Kosten: Kläger 32 %, Beklagte 68 %
Richter Dr. Lothar Weyhe: Es ist eine Angelegenheit.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Die Parteien schließen sodann ohne Präjudiz für ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:
- 1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Kläger zu gesamten Händen 13.513,-- € zu zahlen.
- 2. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der die Kläger 32 %, die Beklagte 68 %.
Beschlossen und verkündet:
- Der Wert in beiden Instanzen wird auf 17.236,13 € festgesetzt.
13:00
Roland Kaiser vs. Burda Senator Verlag GmbH 7 U 40/18
Berufungsverfahren zur Sache 324 O 422/17.
Corpus Delicti
Beatmung auf der Bühne etc.
Das Landgericht verbat Äußerungen. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben
Richter
Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Richterin: Dana Forch
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Henning Lorenzen
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann
Notizen aus der Verhandlung Roland Kaiser vs. Burda Senator Verlag GmbH
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben einen Schriftsatz für den Kläger vom 30.04.2019
Gestritten wurde über formal juristischen Fragen. Wie hat ein Beweisangebot auszusehen. In welcher Form/Formulierung muss das Gericht Hinweise geben?
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Sach-und Rechtslage wurde mit den Partei-Vertretern ausführlich und umfassen erörtert.
Beschlossen und verkündet:
- Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 15.000,-- € festgesetzt.
- Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 18.06.2019, 9:55.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.