27 O 856/08 - 04.12.08 - Wittstock Charlene
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Sache Charlene Wittstock
04.12.2008, 11:00 27 O 823/08 Charlene Wittstock ./. Burda Senator Verlag
04.12.2008, 11:30 27 O 856/08 Charlene Wittstock ./. Axel Springer
Die Sache "Wittstock" war nicht neu. Einen kleinen Übersicht finden Sie im Bericht vom 14.11.08
Autor für die Pseudoöffentlichkeit
A. Sander
Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 04.12.2008 das Verfahren 27 O 856/08.
Das Verfahren27 O 856/08 fiel aus.
Richter
Vorsitz Herr Mauck
Herr von Bresinsky
Frau Dr. Hinke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; RA Herr Lehr
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RA Prof. Hegemann
Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Die Pseudoöfentlichkeit: Die Verhandlung war nach drei Minuten vorbei. Soweit die Pseudoöffentlichkeit es richtig verstanden habe, wollen die beteiligten Kanzleien Schriftsätze austauschen.
Der Klägeranwalt Herr Lehr oder Beklagtenanwalt Herr Prof. HegemannSie [die Pseidoöffentlichketi] ]werden ja immer mehr.
Wir durften den beiden Herren bekannt gewesen sein.
Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann bat nach der Verhandlung den klägeranwalt Herrn Lehr, bei dort wohl immer so vorbereiteten Formularen für den Schriftverkehr zwischen den Kanzleien, doch bitte nicht vorab schon das Empfangsdatum auf ein Faxformular zu schreiben, weil ja nicht vorab zu bestimmen sei, wann denn tatsächlich der Adressat das Fax erhalten würde. Wenn man einfach blind den Empfang abzeichne, könnten Datenfehler passieren. Der Tonfall des Vortrags war scherzig, kollegial: Wir wollen Ihnen nichts unterstellen, nur der guten Ordnung halber ....
Recherchenachweis
Nachfrage der Pseudoöffentlichkeit E. Schälike beim Berichterstatter Herrn Sander: Haben Sie mitbekommen, um was es da ging - den Inhalt - und wie entscheiden wurde?
Beobachtende Pseudoöffentlichkeit: Das Ein- und Auspacken der Anwälte dauerte länger als die Verhandlung zur Sache. Mitbekommen habe ich das Ergebnis nicht.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.