22.02.2019 - Käfer die Sprachexperintin, RA Unverzagt enttäuscht
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Käfer bestimmt was Schicksalsschlag und Hilferufe sind. RA Unverzagt enttäuscht.
| Fürstin Charlène: Spurlos verschwunden! Große Sorge in Monaco. |
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | 13 09 2018 Convento PR-Frühstück Berlin; Interview mit RA Alexander Unverzagt |
Was war heute los?
Fünf Verkündungen und zwei Verhandlungen.
In der Sache Dr. Clausen Grundbesitz GmbH vs. Axel Springer SE 324 O 364/18 wurde wieder in der falschen Besetzung - Käfer, Ellerbrock. Dr. Linke - verhandelt. Nach dem internem Geschäftsverteilungsplan hätte es - Käfer, Linke, Stallmann – sein müssen. Richterin Henrike Stallmann war da, hatte ja verkündet.
Rechtsanwälte interessieren sich nicht für falsche, gesetzeswidrigen Besetzungen der Kammer. Hat keinen Einfluss auf deren Honorar. Genau so wenig interessierte heute den Prof. Dr. Stefan Engels die Tatsache, dass der Kläger Hinweise erhielt. Ohne dass die Beklagte davon in Kenntnis gesetzt wurde. Eine solche Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hat ebenfalls keinen Einfluss auf den Geldbeutel der teuren Kanzlei. Weshalb dann protestieren. Es ist leichter als Anwaltsfirma unbeschadet in eine Diktatur mit rechtlicher Willkür reinzurutschen, als heute sich für konsequente Demokratin und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben einzusetzen. Man hat es ja dann mit den gleichen Juristen in Robe unter neuer Herrschaft zu tun. Weshalb sich jetzt verzanken. Die Mandanten bleiben die Feinde, denen man das Geschäft mit dem Recht verkaufen muss.
Etwas zu den Verkündungen
Fünf Verkündungen. Die beiden interessantestem:
Helene Fischer vs. Burga Senator Verlag GmbH 324 O 425/18
Es wurde das Urteil verkündet.
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Helge Redeker vs. Klett-Cotta Verlag (J.G. Coitta'sche Buchhandlung Nachfolger GmbH) 324 O 6/18
In dieser Sache verlor der Verlag.
Verboten wurden im Buch von Heidi Benneckenstein „Ein Deutschen Mädchen in einer Nazifamilie die folgende Passagen:
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen Streitwert 30.000,- € |
Zu den Verhandlungen
Heute gab es nur zwei Verhandlungen. Jede für sich interessant.
In der ersten Verhandlung ging es darum, was bedeuten die Worte „Schicksalsschlag“ und „Hilferuf“. Käfer gab zu, stur zu sein, Diese Richterin entscheidet offensichtlich frei und unabhängig nach eigenem Gutdünken, die Beisitzer fügen sich.
In der zweiten Sache verhandelten, man kann sagen, nicht meine Freunde. Springer mir einer nicht recherchierten Boulevardgeschichte „Traum wird zum Albtraum Schimmel in Studenten-Wohnung“. Der Mieter, offenbar ein Stänkerer, der es darauf ankommen lässt und sich rücksichtslos im Recht fühlt, der Vermieter stur, verbissen. Sein Anwalt Alexander Unverzagt stellte einen falschen Antrag, der erfahrene und gewiefte Springeranwalt Prof. Dr. Stefan Engels wies das nach und genoss das Formale. Käfer saß in der Zwickmühle. Ellerbrock äußerte sich klar war offen. Erin Vergnügen, diesen unnötigen Zirkus, dieses Theater sehen zu dürfen.
Charlene von Monaco vs. Freizeitwoche Verlag & Co KG 324 O 419/18
Corpus Delicti
Fürstin Charlène: Verzweifelter Hilferuf!_ | Bild auf der Titelseite mit Ehemann und Kind. Im Text wird vom "Schicksalsschaklg" und "Hilferuf" berichtet.
Gestritten wird, sind das Meinungen über das Leben von Charlene oder Tatsachenbehauptungen. Einer der viele Prozesse des Fürstenhauses von der Kanzlei Prof. Prinz, inzwischen PRINZ Rechtsanwälte Prinz | Lüssmann | Perten mit zwei nweiteren Abnwältinnen und einem Anwat. Die Adligen erzeugen Urteile, nach deren Inhalt sich der normal Sterbliche zu halten hat, wenn er halbwegs prominent ist. Insofern herrschen immer noch die Vorstellungen des Mittelalters, durchgesetzt von der Kanzlei PRINZ Rechtsanwälte Prinz | Lüssmann | Perten, gierig und zu unkritisch aufgenommen von den Richtern und Richterinnen der Pressekammer Hamburg unter der Führung der Richterein Simone Käfer. Die Gesetze werden von diesen Richterinnen und Richtern nach dem Gutdünken der klagenden Adligen gedeutet und missbraucht. Ehrliche aber beschränkte Selbstdarstellung "„Ich habe eine Menge verpasst“" von Prof. Matthias Prinz seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt.
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Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Dr. Diana Grün
Beklagtenseite: Rechtsanwältin Veronika Haisch
Notizen aus der Verhandlung Charlene von Monaco vs. Freizeitwoche
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um eine einstweilige Verfügung wegen dem Bild auf der Titelseite mit Ehemann und Kind. Es heißt Hilferuf, … zerbricht sie am Schicksalsschlag. Sie gab Interview in einer Südafrikanischen Zeitung. Weir haben unterlassen. Sie (Haisch) wenden ein, der Eindruck nicht erweckt, wenn ja, … . Sie möchte ihren Kindern ihre Heimat, Südafrika, näherbringen. … Kinder sollen Schwimmen lernen. … kleine Tochter ins Schwimmbecken gefallen … . Wir sind der Ansicht, das der in Rede stehende Eindruck erweckt wird. Frage, ob zwingend. Stolpe auf der Titelseite? Will weiter ausführen. Wir haben das OLG-Urteil 7 U 128/18. Die Frage ist, kommt der Hilferuf, Schicksalsschlag von sich, von Charlene. Da haben wir nichts. Schicksalsschlag ist ein aktuelles Ereignis, ein unerwartetes Ereignis. Haben wir nicht gefunden im Interview. Das Interview mit dem Pool, da ist nichts geschehen. Ist nicht in den Poll hineingefallen. Deswegen meinen wir, wir können weiter untersagen.
Kommentar RS: Wir hatten in der Oberschule (Gymnasium), in Berlin-Pankow eine nettes Mädchen, deren Vater war Richter. Niemand sprach mit dem Mädchen, niemand aus der Klasse konnte sich vorstellen, Richter zu sein, zu werden, über andere endgültig entscheiden zu müssen, zu dürfen. Die Entscheidung, Richter zu werden, kann zum Schicksalsschlag werden, aus dem man nicht mehr rauskommt. Dafür bedarf es nicht irgendwelcher konkreter, hervorstechender Ereignisse. Hilferufe helfen da auch nicht unbedingt. Richterin Simone Käfer hat sich entscheiden, Richterin zu sein. Damit ist sie frei und unabhängig aber zugleich sehr unfrei. Sie kann durchaus mit Ihrem Schicksal hadern, Hilfe suchen, erhält diese in manchen Fällen auch von der Präsidentin des Landgerichts und von anderen. Weshalb darf man das nicht so sehen, auch wenn Sie sich wohl und glücklich fühlen sollte. Wir haben das Gleiche mit den Obdachlosen, es ist bei vielen deren Schicksal, sie fühlen sich wohl und glücklich, frei in ihrem Leben. Darf da nicht von deren Schicksalsschlag sprechen und meinen, tatsächlich benötigen sie Hilfe.
Freizeitwoche-Anwältin Veronika Haisch: Schicksalsschlag, ist das eine Bewertung
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann ja sagen.
Freizeitwoche-Anwältin Veronika Haisch: Die Belastung durch Paparazzis ist grauenvoll.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie sagte damit kann ich leben, muss ich kleben.
Freizeitwoche-Anwältin Veronika Haisch: Weil sie das sagte, ist uns verboten … ..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann vielleicht.
Richter Dr. Thomas Linke: Sie muss was sagen, was das Leben ändert.
Freizeitwoche-Anwältin Veronika Haisch: Ich sehe in „Schicksalsschlag“ und „Hilferuf“ eine Bewertung. Sehe das weiter so.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Können wir nicht, „Schicksalsschlag“ anerkennen, „Hilferuf“ wird zurückgenommen, ist tatsächlich schwer.
Carlene-Anwältin Dr. Diana Grün: Es geht um ihre Kinder. Wir Bezug auf ihre Kinder genommen,.
Freizeitwoche-Anwältin Veronika Haisch: Für mich steht die Frage, reicht das, was wir vorgelegt haben? Muss mit dem Mandanten reden. Vergleich nur … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Kammer schlägt vor „Schicksalsschlag ja, einstweilige Verfügung im Teil „Hilferuf“ wird zurückgenommen. Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Anträge werden gestellt. Einstweilige Verfügung vom 26.09.2018.
Beschlossen und verkündet: Wir lange brauche Sie?
- Im Einverständnis mit den Parteien wird der Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 01.03.2018, 9:45, Saal B 334.
"Beim „Schicksalsschlag“ sind wir stur," waren die Abschiedsworte der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer.
Urteilsverkündung, 01.03.2919
Richter Dr. Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 26.02.18 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten zu tragen.
Dr. Clausen Grundbesitz GmbH vs. Axel Springer SE 324 O 364/18
Corpus Delicti
BILD-Artikel „Schimmel in der Studenten-Wohnung“
Gestritten wird immer noch um das Mietverhältnis, die Ursachen des Schimmels und ob überhaupt Schimmel vorhanden war.
„Klassische“ Auseinandersetzung zwischen Vermieter-Mieter und BILD-„Berichterstattung“.
Allerdings ist der Vermieter kein Unbekannter.
Die Vorsitzende Richterin war der Sache nach Erwiderung durch Prof. Dr. Stefan Engels offenbar nicht gewachsen.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Alexander Unverzagt
Gerhard Clausen, Geschäftsführer
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels
Rechtsanwalt Baciszewski (?)
Notizen aus der Verhandlung Dr. Clausen Grundbesitz GmbH vs. Axel Springer SE
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben eine einstweilige Verfügung erlassen. Es geht um einen ehemaligen Mieter, der einen Mietvertrag für zwei Jahre hatte. Nach einem Jahr wollte er ausziehen, bekam den Hinweis, dass der Vertrag für zwei Jahre vereinbart war. Dann hieß es, an diversen Stellen ist Schimmel, … wandte sich an den Antragsgegner. Es gab Anfragen hinsichtlich, Schimmels sei ungesund. Es gab keinen Schimmel. Dann kam die streitgegenständliche Veröffentlichung „Schimmelwohnung macht Studenten krank.“ Es wurden Stellen mit Schimmel abgebildet. Es gab eine eidesstattliche Versicherung, dass keinen Schimmel vorhanden war. Wir haben eine einstweilige Verfügung erlassen wegen dem falschen Verdacht erlassen, dass das Verhalten des Antragstellers zur Schimmelbildung geführt hat. Sie (Engels) sagen, verdacht gibt es nur bei Straftaten. Es gibt das Gutachten von Herrn Brand. Wir werden die einstweilige Verfügung bestätigen. Es gibt einen kleinen Knackpunkt, das Verhalten des Antragstellers hat zur Schimmelbildung geführt. Es heißt nicht, ist Schimmel, wird beseitigt. … Verhalten des Antragstellers. Es geht nicht um den Eindruck. Persönlichkeitsrechtsverletzung ist gegeben, weil das Verhalten des Antragstellers dazu geführt hat. Mindestbestand an Tatsachen: Das Gutachten von Herrn Brand sagt aus, es hat Auffälligkeiten gegeben, unklar wessen Verhakten, das des Mieters oder Vermieters. ..Bauteile … Selbst unterstellt, man hat Mindestbestand an Tatsachen … Zunächst die Kündigung des Mieters, dann als er erfahren hat, das das nicht geht, kommt auf ein Mal der Schimmel. Kündigt fristlos. Hat er gedroht, sich an die Presse zu wenden? Haben nichts, keine Anlage. Wir haben keine ausgewogene Berichterstattung- Glaube, Sie Herr Engels sind jetzt dran,
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Es ist nicht so beantragt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Können nach § xxx ZPO 938 ZPO machen.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Sie hätten uns vorher anrufen müssen. Man muss angehört werden..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist jetzt nicht unserer Streit.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Ja. Schimmel entsteht nicht den Antragsteller. Den Schimmel hat nicht der Vermieter gemacht. Wasser zieht unten hoch. Es wird nicht behauptet, dass ich als Eigentümer Schimmel verursacht habe. Jeder Mensch weiß, in dessen Wohnung Schimmel war, niemand sagt, der Vermieter hat den Schimmel bewusst verursacht. Man kann streiten, ist vernünftig darauf reagiert worden. Steht noch nicht drin, wer es getan hat. Hat doch nicht absichtlich falsch … . Das wollen Sie verbieten. Sie haben sich festgelegt. Ich weiß, dass ich gegen die Wand rede.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hm.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Kann versuchen, Buske davon zu überzeugen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Berichterstattung ist nicht ausgewogen. Man einig sich auf einen anderen Tenor und der Antragsteller trägt die Kosten
Kommentar RS: Peinlich für Käfer und noch peinlicher für Rechtsanwalt Alexander Unverzagt. Es geht jetzt weiter nicht mehr um die Sache, sondern um die Gesichtswahrung von Käfer und Unverzagt gegenüber dem Antragsteller..
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Sehe ich nicht so auf Grund der ganzen Dinge. Über allem steht, dass der Vermieter nicht korrekt gehandelt hat, zu welchem Zeitpunkt immer. Wird nicht mal der Eindruck erweckt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das würde durch eine andere Formulierung abgedeckt werden. .. Sie haben ein Fehlverhalten, was nicht besteht.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Heißt, wusste, das Mieter krank werden und tun nichts.
Clasen-Anwalt Baciszewski: Haben sich zu Eigen gemacht.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Sie zitieren im Fettdruck..
Gerhard Clasen: … Es gibt kein Fehlverhalten. Wenn es tatsächlich Schimmel gewesen wäre, kann man kritisieren. Wenn es aber keinen Schimmel gab, was dann?
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Ich war auch mal Mieter. … Man kann lange diskutieren. Ich würde in dieser Wohnung nicht wohnen wollen..
Clasen-Anwalt Baciszewski: Es gibt einen Vergleich zwischen Mieter und Vermieter.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Das Amtsgericht hat gesagt, eine außerordentliche Kündigung ist zulässig, wenn zuvor mitgeteilt wird. Das Amtsgericht wird der Klage nicht stattgeben. …
Clasen-Anwalt Baciszewski: Ein Vergleich war vorgeschlagen.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Vergleiche werden von Richtern immer vorgeschlagen. Nein, es gibt keinen Vergleich. Das Verfahren läuft noch.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hm.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels lacht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Versetzen Sie sich in den Antragsteller. Was können Sie anbieten?
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Was sich herausstellt zum Antragsteller, wir haben keine Fehlverhalten, wir haben einen Mietvertrag. Bleibt die Frage. Gab es Schimmel oder nicht. Wenn es Schimmel gab, dann habe ich Probleme. Wenn es keine Schimmel gab, dann ist es verständlich, dass es eine unzulässige Berichterstattung war.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Kein Journalist war in der Wohnung. Der Bericht ist nur vom Hören Sagen. Die Grundsätze der zulässigen Berichterstattung sind nicht eingehalten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schimmel. Wer weiß, durch was verursacht. Denn meistens ist es der Mieter, weil er schlecht lüftet.
Richter Dr. Thomas Linke: Im Bericht steht zum Vermieter nichts. Heißt, der Vermieter stellt sich blind und taub.
Gerhard Clasen: Ich bekomme auch keine Zutritt in die Wohnung wegen maß0nahmen. Wollte das als Beweis erhalten. Das Gesundheitsamt sagt, war kein Schimmel. Der Mieter wollte auch nicht, das wir was machen.
Richter Dr. Thomas Linke: 29 … 30 08.08 war …
Gerhard Clasen: Meine Frau war ein Mal in der Wohnung, dann durfte sie nicht mehr rein.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Bin in der guten Stellung, haben andere Anträge, die nicht passen.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn Sie auch beim OLG gewinnen, dann gibt es die Hauptsache mit neuem Antrag. Deswegen jetzt ein Vergleich mit einem anderen Tenpr.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Habe … Vergleich, Antragsteller ist nicht bereit.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Doch
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben .. Antragsteller habe Schuld.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Ist nahe an dem Antrag.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: … ..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Optimismus. Wollen Sie beide nicht telefonieren? … Den Verdacht nicht zu verbreiten, der Antragsteller habe Schuld am Schimmel. Bei den Kosten müssen Sie (Antragsteller) entgegenkommen. Die Argumente von Herrn Engels sind nicht zurückzuweisen.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Man würde jetzt zu einem schnellen Ende kommen..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Beim Vergleich die Gerichtskosten gegeneinander aufheben. Die Anwaltskosten beim Antragsteller.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Habe verstanden, können das so machen.
Richter und Parteien verlassen den Gerichtssaal.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt nach Wiedereintritt: Wir sind nicht überzeugt von dem, was Engels gesagt hat, Vergleich mit drei Wochen Widerrufsfrist.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: …. Widrig.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Wir entscheiden durch. Der Antragsgegner überreicht einen Schriftsatz vom 21.02.19 für Gericht und Gegner. Haben Sie (Unverzagt) das Video bekommen? Bestreiten Sie das, was zum Sachverhalt geschrieben wird. Hat eine eidesstattliche Versicherung von Herrn Panter eingereicht. Herr Engels hat Sachvortrag. Wir unterbrechen, damit Sie lesen und bestreiten können.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt geht auf diesen Vorschlag nicht ein: Habe Probleme mit der Kostenaufhebung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie müssen entscheiden, ob Ihr Mandant … .
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Fünf Minuten
Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien den folgenden Vergleich:
- 1. Der Antragsgegner verpflichtet sich es bei Meidung … (übliche Floskel) zu unterlassen, mit der Äußerung „Schimmelwohnung Harnackring 66d, Erdgeschoß macht Studenten krank, wissen und tun nichts“ den Verdacht zu verbreiten, der Antragsteller hat an der Schimmelbildung in der Wohnung schuld, wie im Beitrag vom 09.08.18 unter der URL https://www.bild.de/regional/hamburg/schimmelbefall/schimmel-in-studenten-wohnung-56590174.bild.html geschehen.
- 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Springer-Anwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Ihr (Frau Käfer) Angebot war aber anders?
Richterin Gabriele Ellerbrock: MEs geht nur um die Rechtsanwaltskosten. Es wird eine 2,5 Gebühr geben, bei einem Streitwert von 10.000,- € wird nur um eine paar Hundert gestritten.
Gerhard Clasen: Möchte keine Kosten des Springer-Anwalts tragen
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht ums Prinzip, was ich gut verstehen kann.
Gerhard Clasen: Dass das Gesundheitsamt festgestellt hat, das es überhaupt keinen Schimmel gab.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert weiter:
- 3. Die Parteien erteilen sich Generalquittung.
- 4. Den Parteien bleibt nachgelassen von dem Vergleich zurückzutreten, schriftloch anzuzeigen beim Gericht eingehend bis zum 15.03.19
Vorgelesen und genehmigt.
Beschlossen und verkündet
Im Einverständnis mit dem Beklagten-Vertreter wird im Falle des Rücktritts vom Vergleich eine Entscheidung im Tenor verkündet am Dienstag, den 19.03.19, 12:00, Saal B334.
Clasen-Anwalt Alexander Unverzagt: Rüge den Schriftsatz für verspätet
Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Antragsteller-Vertreter rügt dir Einreichung des Schriftsatzes als verspätet.
Kommentar RS
Mit diesem Schluss sind gleich zwei formale Fehler begangen worden, ein Fehler von Simone Käfer der andere von Alexander Unverzagt.
- 1. Die Verhandlung war mit Beschluss des Verkündungstermins geschlossen (beendet). Da dürfen nach ZPO keine neuen Anträge ins Protokoll aufgenommen werden, zumal in der Verhandlung nicht gerügt wurde, d.h. gehört nicht ins Verhandlungsprotokoll. Siehe § 160 ZPO - Inhalt des Protokolls.
- 2. Außerdem ist eine Verspätungsrüge in einer Verfügungsverhandlung sinnlos. Im Verfügungsverfahren darf man während der Verhandlung einreichen, was man will. Nichts ist verspätet. Man soll bestreiten. Käfer hat das dem Rechtsanwalt Alexander Unverzagt sogar in den Mund gelegt gehabt. RA Unverzagt hat es wohl nicht wahrgenommen. Er war offenbar zu sehr mit seinem fehlerhaften Antrag beschäftigt und damit, das gegenüber seinem Mandanten zu verschleiern.
Bin gespannt, ob der Vergeleich hält. Zur Wahrung der Ehre der Kollegen und Kelleginnen, wird Prof. Dr. Stefan Engels dem Vergleich bestimmt zustimmen.
Alexnder Unverzagt wid ebnfalls daran interssiert sein dürfen, zu vershcleiern, was imk Verfügungsverfahren schie lief.
Da der Vergleich in Anwesenheit der Kklägerpartei, des Geschäftsführers geschlossen wurde, wird Herr Gerhard Clasen auch nicht erfolgreich auf Schadesnersatz bestehen können.
Das Machtwort hat Gerhard Clasen. Sein Anwalt dürfte ihn schon zur rechtsstaatlich ordnungsgemäßen Verhalten verhelfen.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.