324 O 598/18 - Rechtsbeugung - Rechtsmissbrauch

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Rechtsbruch durch VorsRichterin Simone Käfer und Rechtsmissbrauch durch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Inhaltsverzeichnis


EINSPRUCH! - Wider die Willkür an deutschen Gerichten


Wo ist Josephine? | SAT.1 Frühstücksfernsehen"
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ZEITACHSE

Verfügung vom 07.01.2019
324 O 598/18


EINSPRUCH: Norbert Blüms heftige Kritik an der dt. Justiz ["LANZ" am 23.10.2014]

Erlass der einstweiligen Verfügung 324 O 598/18 - die einzelnen Schritte

  • Im Juli 2018 gab ich in der Google-Bewertung vom Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger meine folgende Meinung wieder:
Sie sind ein Wirtschaftskrimineller, Sie waren oder sind immer noch verurteilt, Sie möchten weiter betrügen, Sie sitzen im Knast, noch besser, Sie waren Stasi-Akteur und haben Probleme mit Internet-Archiven und aktuellen Veröffentlichungen über Ihre Vergangenheit, so ist RA Dr. Sven Krüger der richtige rechtsanwaltliche Ansprechpartner für Sie. Sie dürfen lügen, sogar eidesstattlich.
  • Vier Monate später, am 18. Dezember 2018 erhielt ich von RA Dr. Sven Krüger eine Abmahnung mit der Aufforderung bis zum 20. Dezember strafbewehrt die folgende Unterlassungsvepflichtugserklärung abzugeben.
  • Ich habe darauf am 20.12.18 mit einem Befangenheitsantrag, abgegeben bei der Geschäftsstelle am 21.12.18 um 7:30, reagiert.
  • Am 21.12.2018 erhielt gegen 9:30 das Gericht per Fax den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit einen von der Abmahnung (UVE) abweichendem Tenor.
  • Am Samstag, den 29.12.18 erhielt ich die folgende Verfügung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer, mit der der Antragsteller um Präzisierung gebeten wurde. Davon wusste ich zu diesem Zeitpunkt nichts.
  • Am 29.12.18 und am 30.12.18 erweiterte ich meine Google-Bewertung mit den folgendne Klarstellungene:
Sollte ein potentieller Mandant oder Leser es so verstanden haben, dass RA Dr. Sven Krüger falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht für seinen Mandanten wissentlich einreicht (oder eigene falsche), so stellen wir klar, dass das nicht gemeint war und auch nicht der Fall ist.
30.12.2018, 16:21: RA Dr. Sven Krüger darf natürlich auch nicht wissen, dass Sie ihn und das Gericht als sein Mandant betrügen und/oder belügen. Damit hätte RA Dr. Sven Krüger bestimmt Probleme bei Ihrer Vertretung bei Gericht.
Sie dürfen aber ein Lügner, ein Betrüger und Einreicher falscher eidesstattlicher Erklärungen bei Gericht gewesen sein oder immer noch sein.
  • Ich reagierte am 30.12.18 mit einem Schreiben, in dem ich um Übersendung der Antragsschrift und Einsicht in die Akten bat,
  • sowie mit Schreiben vom 31.12.18, gerichtet an den Antragsteller Dr. Sven Krüger und das Gericht, mit einem Spiegel-Artikel zu Jan Ulrich, einem Mandanten des Antragstellers, als Anlage. Diese Schreiben gab ich am 31.12.2018 bei der Poststelle des Landgerichts ab und schob diese zusätzlich unter die Tür der Geschäftsstelle., weil im von der Kammer niemand anwesend war. Die Türen waren alle verschlossen, nirgends brannte Licht.
  • Am 02.01.2019 erhielt ich in der Geschäftsstelle Einsicht in die Akten. Die VorsRichterin hatte das erlaubt. Aus der Akte wurde nichts entnommen, weil es nichts Internes gab. Mit wurde die Antragsschrift ausgehändigt samt Anlagen
  • Noch am gleichen Tag, am 02.01.2019 erging eine zweite Verfügung, welche bei mir am 05.01.19 (Sonnabend) einging. Darin hießt es, der Eindruck könnte zwingend sein, eine Einstweilige Verfügung wäre zu erlassen.
  • Am 03.01.19 legte ich dem gwericht das Schreiben vom 02.01.19 vor, in dem mich darauf hinwise, dass eine anwaltliche Versicherung des Antragsteller fpür die Gleichbehandlung der Seiten nikcht genüge.
  • Am 07.01.19 gab ich in der Geschäftsstelle das folgende Schreiben an alle die Richterinne gesondert ab. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer freute sich von mik zu erfahree, dass nun nichts mehr von mit käme.
  • Noch vor dem Erlass der einsweiligen Verfügung gab ich dem Gericht das Schreiben vom 07.01.19 ab mit der Versicherung an Eides Statt darüber, dass unter den durch mich Befragven niemand in der streigegenständlichen Äußerung den zwingenden Eindruck sah, dass RA Dr. Sven Krüger weiß, dass er betrogen, belogen, sogar eidesstatlioch von seine Mandanten wird. Ich bezweefelte auch, dass Dr. Sven Krüger sebts diesen Eindruck als zwingend erachtet, und beantragte die Einholung einer Bestätigung beim Antragsteller, das er ebenfalls den Eindrcuk als zwingensn erachtet.
  • Half alles nicht, überzeugte auch nicht die Rixchterinnen. Am gleichen Tag (07.01.2019) erging die Einstweilige Verfügung durch die VorsRiin am LG Simone Käfwer. Richterin am LG Bört und Richtedron am LG Ellerbrock.
  • Am 12.01.19 erhielt ich endlich die dienstliche Stellungnahme vom 09.01.19 von der abgelehnten Richterin Simone Käfer mit der Möglichkeit binne einer Woche. Stellung zu beziehen.

Interessante Tatsachen

Ich gehe davon aus, dass der Ertstberichterstatter, Richter Johannes Kersting, seine Sache 324 O 598/18 überhaupt nicht kannte und nicht kennt, dass diese ihm nicht vorgelegt wurde. Dieser Richter ist zum 01.01.2019 aus der Kammer 24 (Pressekammer) des LG Hamburg ausgeschieden.

Weiterhin vermute ich, dass die neue Berichterstatterin, Richterin Böert und Richterin Ellerbrock bis zum 07.01.19 Urlaub hatten und von der Sache erst am 07.01.2019 erfahren haben.

Die abgelehte Richterin Simone Käfer zog alles allein durch, wissend, dass sie vor Eingang der Antragsschrift wegen Befangenheit abgelehnt war. Eine Vorsitzend ist nicht zwangsweise in Sache eingebunden. In die Sache 324 O 598/18 war Richterin Simone Käfer vor der Kenntnisnahme des Ablehnungsgesuchs noch nicht eingebunden, weil die Sache dem Gericht noch nicht vorlag.

Das BVerfG hat mit Beschluss - 1 BvR 436/17 – vom 21. November 2018 gerade bei einem solchen Verhalten eines Richters – Einholung von möglichen Zusatzinformationen nur bei einer Seite, die andere Seite wird nur über die Tatsache der Einholung von Informationen informiert - die Besorgnis der Befangenheit bejaht.

Es steht eine harte Auseinandersetzung bevor – Spendenaufruf

Ich möchte diese Sache zusammen mit meinem Rechtsanwalt Eberhard Reinecke konsequent durchziehen und würde mich über Spenden freuen.

Leide werden aber die Spenden steuerlich nicht absetzbar sein, so sind die gesetzlichen Reglungen in diesem Fall.

Ich verspreche Transparenz, Verschwiegenheit, wenn gewünscht, und sparsames Umgehen mit den Spenden.

Mein Spendenkonto:

Rolf Schälike

HASPA

IBAN: DE98 2005 0550 1167 4268 30

Danke.

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