27.07.2018 - Sigmar Gabriel klagt gegen das Pack
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Pack schlägt sich, Pack verträgt sich, VorsRi’in Simone Käfer verurteilt nur eine Pack-Seite
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Sigmar Gabriel vs. Jens Döbel 324 O 53/18
Corpus Delicti
Es ging um den s.g Pegida-Galgen, den der Beklagte in Miniaturausführung zum Verkauf anbot.
Der Pegida-Galgen hatte ein Nachspiel, ein strafrechtliches und ein zivilrechtliches
Wieder Mal klagte Sigmar Gabriel bei der Zensurkammer Hamburg. Nicht das erste Mal, auch nicht das erste Mal wg. Satire. Hier die Übersicht der mir bekannten Gabriel-Zensurverfahren.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das entsprechende Strafverfahren (Az. 204 Js 61677/15) am 09. März 2017 wegen Nichtvorliegens eines Tatbestands gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt und offenbar auf die Zivilklageweg verwiesen.
Zivilrechtlich ging nur Sigmar Gabriel gegen den Galgen-Bauer vor. Natürlich bei der Zensurkammer Hamburg. Als Rechtsanwalt nahm Sigmar Gabriel sich ->[Gabriel-Klägerismus|gewohnheitsgemäß]] wieder die Truppe des Schröder-Mafia-Anwalts Nesselhauf. Das Landgericht Hamburg erließ erwartungsgemäß am 13.12.2017 die einstweilige Verfügung 324 O 623/17.
Verhandelt wurde nicht im Saal B335, auch nicht im Zivilgebäude. Über die Gründe kann man raten. An der zu kleinen Größe der Räumlichkeit des Saals B335 kann es nicht gelegen haben, denn der im Strafgerichtsgebäude zunächst vorgesehen Saal 362 ist nicht größer als der Saal B335. Offenbar wollte jemand die Gefährlichkeit des Beklagten und seiner Unterstützer demonstrieren, beweisen.
Verhandelt wurde im großen Plenarsaal des Strafjustizgebäudes (Saal 300). Der NDR filmte, der Journalist Sander gab Regieanweisungen an die Kamerafrau. Der große Saal sollte offenbar den Ernst des Verfahrens, des juristischen Kampfes gegen Rechts, dokumentieren, juristisches PR sozusagen.
Der Verhandlung folgten etwas weniger als zwei Dutzend Zuschauer, welche leise und ruhig hinter der Brüstung dem Theater auf der weit entfernten - im Bild nicht zu sehenden - Richter- und Anwaltsbühne folgten.
Der NDR hat gefilmt und nach der Verhandlung den Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens interviewt. Im Internet konnte ich nur den folgenden Bericht finden.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Michael Nesselhauf und Rechtsanwalt Henning Lorenzen
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens
Notizen aus der Verhandlung
Nachdem gefilmt wurde und die Filmteams den Saal verlassen haben, betreten die Richterinnen und der Richter den Saal.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 25.07.2018 Vorab hat er diesen per Fax erhalten. Der Klägervertreter erhält den Schriftsatz der Gegenseite vom 25.07.2018 Ich habe noch eine Schreiben von Ihnen , Herr Clemens, vom 25.07.18, in dem Sie die Verlegung in den Saal problematisch fanden. … Angebot an den Kläger … . Der Kläger ist ein sehr bekannter Politiker. Er wendet sich gegen den Holzgalgen mit dem Schild “Reserviert Angele-„Mutti“ Merkel“, “Reservier Siegmar das „Pack“ Gabriel“ mit dem Text „Volksverräter“. Die Galgen wurden im Internet angeboten mit den Worten „Nur von uns gibt es die Originale“. Der Beklagte meint, der Galgen träg einen sarkastischen Charakter, soll nicht zum Mord aufrufen. Der Kläger hat das Angebot nicht angenommen. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist nicht das Recht auf Lampedusa. Das Gericht sei nicht zuständig, sondern das Verwaltungsgericht, weil nicht die Person angegriffen wurde,. Sondern die Regierung. Es ist streitig, dass der Galgen im Internet angeboten wurde,.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Das im Internet angeboten wurde stellen wir als unstreitig. Bestreute, dass die Kanzlei Nesselhauf eins erhalten hat.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Nicht an die Kanzlei, sondern an die Privatadresse des anwaltlichen Vertreters (Lorenzen) Das ist unstrittig. Die Zulässigkeit nach § 32 ZPO ei nicht gegeben, sagt die Beklagtenseite. Der Galgen sei ein Gegenstand, welcher symbolisch … Reaktion auf Äußerungen des Klägers. Hat die Demonstranten als Pack bezeichnet, dieses Pack. Volksverräter sei keine Schmähung, ist … symbolische Abrechnung mit der Politik. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt und Bezug auf … . Wir werden wahrscheinlich der Klage zustimmen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus §§ BGB und 32 ZPO. Wir haben die „New Times“-Entscheidung zu Grunde genommen. Im Internet nicht bloß zwecks Abrufbarkeit. Der Galgen wurde bundesweit angeboten. Das Gericht sieht sich als zuständig an.
Zur Begründbarkeit, Art. 5 des Grundgesetzes, Kunstfreiheit, Artikel 12. Wir meinen im Rahmen der Abwägung spricht das Ergebnis zu Gunsten des Klägers. Man muss überlegen, ob mit dem Galgen die Menschenwürde verletzt wird.. Dann brauchen wir gar nicht mehr abzuwägen. Ihr Argument, er ist Politiker, immer noch … . Da sind hohe Ansprüche gestellt. Es ist ein Galgen, der auf Demonstrationen getragen wurde. Man wendet sich gegen die Flüchtlingspolitik, das bewegt die Öffentlichkeit. Zu Volksverräter. Als Pack hat der Kläger die Demonstranten bezeichnet. Dennoch ist die Kammer der Meinung, dass das Interesse des Klägers höher steht. Volksverräter betrifft die Vergangenheit. Ein Strick sei schon reserviert. Damit wird der persönliche Wert des Klägers (negiert). Die einfache Distanzierung auf der web-Page des Beklagten reicht nicht. Ein Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft ist was anderes als ein Zivilverfahren. Sie haben mit Gewinnabsicht den Galgen angeboten. Es ist abwegig. Ein Galgen ist … und … . Wir sind nicht der Meinung, dass die Einstellung des Strafverfahrens durch die Sta Dresden hier Gültigkeit hat. Eingestellt wird, weil kein Vorsatz bestand. Das Verfahren beim OLG München – Bundestrainer am Kreuz - war was anders . Damit wer nicht weiter Bundestrainer wird, wurde zunächst durch die Presse hochgejubelt, dann runtergemacht. …
Auf Art. 5, Abs. 3, die Kunstfreiheit kann man sich nicht berufen. Das Bundesverfassungsgericht sagt, die Kunst kann auch ein politisches Werk sein … muss aber die individuelle Persönlichkeit des Künstlers tragen- Das können wir nicht erkennen. Satire ist nicht immer Kunst. Satire erfordert nicht nur eine Aussage, sondern auch persong. Was ist mit dem Galgen? Billigung des Todes, nicht nur, sondern aktiv. Die Kammer wird aller Voraussetzung nach der Klage vollumfänglich bestätigen. Sie, Herr Clemens, haben das Wort.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Eigentlich hat der Beklagte das Wort. Ich werde das Gericht nicht überzeugen können. Spreche hier für die Öffentlichkeit. …Galgen … ist protokolliert … beschrieben, 30 cm. Ist aber nicht bekannt, in der Klage nichts dazu. Es gibt die Anlage K1 mit 4 Seiten. Habe nur eine Seite erhalten. Rüge, die Klage ist damit unsubstantiiert. Es ist eine Tat der Vergangenheit, das betrifft den Streitwert. Zu dem Tatsächlichen, dann zum Rechtlichen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ich habe verfügt, dass die Anlage K1 zusammen mit der Verfügung vom 23.07.18 übersandt wird. Nach dem Aktenvermerk ist die Anlage K1 mitgefaxt.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Wurde gefaxt, das was ich habe ist das Bild, aber nicht die Beschreibung .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Der Beklagtenvertreter erklärt. Mir wurde die erste Seite von K1 gefaxt, die anderen Seiten nicht. Gut, dann zeige ich Ihnen diese jetzt.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Brauchen Sie mir nicht zu zeigen, kann nicht jetzt entscheiden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dem Beklagtenvertreter werden die Seiten jetzt vorgelegt.
Richter Kersting legt die Seiten dem Beklagtenanwalt vor.
Beklagtenanwalt Dr- Björn Clemens: Rüge, dass jetzt erst im Termin vorgelegt wird. Fühle mich außer Stande, jetzt zu reagieren..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schauen Sie sich das an.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Schaue mir das jetzt nicht an. Bauche einen Schriftsatznachlass von vier Wochen und mit ordnungsgemäßer Zustellung.
Rechtsanwalt Nesselhauf geht zum Richtertisch.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir machen das jetzt. Wir machen kein Wortprotokoll, nur das, was ich diktiere. Die Anlagen wurden dem Gericht zurücküberreicht. Könnte bitte jemand von der Wachmeistern das kopieren.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Bitt um Unterbrechung von 15 Minuten.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens verlässt mit dem Beklagten den Gerichtssaal.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer nach Wiedereintritt der Beklagtenseite: Natürlich können Sie Stellung nehmen. Es wird wieder in die Verhandlung eingetreten. .
Klägeranwalt Michael Nesselhauf: … Clemens versucht … .
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Bevor ich was Falsches sage … ..
Klägeranwalt Lorenzen: … Das sind die ganzen Anforderungen … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Destotrotz wiest Rechtsanwalt Clemens darauf hin, dass er nicht in der Lage ist, … . Das ist berechtigt.
Klägeranwalt Michaele Nesselhauf: … würdig ….
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … deswegen gebe ich ihm erst Mal alle Seiten. Jetzt haben Sie die Anlage K1 vollständig..
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Gibt es eine Begründung, warum jetzt erst?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit der Klageschrift nicht versandt. Habe gesagt Anlage mit schicken. Die Geschäftsstelle hat nur die erste Seite versandt, hat nicht gesehen, dass es mehr Seiten gibt. Beabsichtigt war das nicht.
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens blättert in der ZPO: Ja, gut. .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann wollen Sie ….
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Eigentlich wollte ich einen Befangenheitsantrag stellen, aber … . Gleichwohl scheinen Ihre Argumentationen ergebnisorientiert zu sein. Wir sind im Zivilverfahren, nicht im Strafverfahren und nicht im Verwaltungsgerichtsverfahren. Sie sagen, es ist ein Aufruf zur Lynchjustiz, es gibt den Hinweis auf Freisler mit Volksverräter. Will mich dazu nicht äußern. Bei Freisler hieß es nicht Volksverräter, sondern Volksschänder. Volksverräter ist ein Schlagwort von Pegida., Diesem Vortrag wurde nicht widersprochen. Der Verweis auf Freisler ist in sachlicher Hinsicht nicht … . Es ist das, was sich das Gericht ausdenkt., Es drängen sich andere Dinge auf – Flüchtlingskrise. …. Ähnliche Figur aufgetaucht .. . Die Bezugnahme auf das 3. Reich ist nicht zu entnehmen, kann sich das Gericht … Unterschied … ausdenken. Wenn man keine Ahnung hat, kommt man zum 3. Reich.
Die Sache Klinsmann geht weiter, der Galgen ist nicht so weit. Ob jemand am Kreuz häng oder als Galgenpupe … . Es ist bei uns im Erzgebirge üblich, mit Gagen bei Stilllegungen zu demonstrieren. Um solch eine Rechtsstreit hier zu beginnen, müssten Sie … .In München war es ein noch weiter gehender Eingriff. Klinsmann hat Anlass zur Debatte gegeben., Klinsmann ist in der Öffentlichkeit angegriffen worden. Was hat der Kläger? Er hat nicht vorgelegt, Meinungen unbefangener Dritter. Dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft kommt steht Indiz in rechtlicher Hinsicht zu. Sie sind daran nicht gebunden, aber zur rechtlichen Würdigung verpflichtet. Beleidigung wurde wohl gemacht, … Aber Aufruft zum Töten wurde nicht bestätigt. Es ist ein öffentliches Dokument. Der Recherchepflicht ist Genüge getan. Ist hier analog anzuwenden. Wir haben ein behördliches Interpretationspapier.
Vielleicht abschließend zu dem persönlichen Unwert…. Haben im Schriftsatz fett den satirischen Charakter (dargelegt). … München … wurde nicht an die reale Kreuzigung von Joachim Klinsmann gedacht. Wenn wir eine Todesstrafe hätten, … würde vorrausetzen, wir haben die Todesstrafe. … Es geht um die Bewertung. … So wäre jede Bestrafung ,. Freiheitsstrafe ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Das ist falsch. Wir haben das Strafrecht. Es geht und nicht darum, dass der Kläger in persönliche Haftung genommen wird. Es geht darum, dass ein Mitglied der Bundesregierung in strafrechtlicher Hinsicht tätig war. Mein Beitrag ist nicht bestritten. Mein Vorwurf ist, kann nicht … .Der Kläger hat Politik betrieben, welche das ganze Volk in Not bringen kann. Hat das nicht bestritten. Dann muss das vernünftig abgewogen werden. Nicht mit der großen Schwere Freisler etc. Das ist eine falsche Vorstellung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wollen Sie was sagen?.
Klägeranwalt Nesselhauf: … Seilstricke … Mir fällt nichts mehr ein..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erklärt weiter, dass nach Hamburg ein Galgen geliefert wurde, ist …
Rechtsanwalt Lorenzen zeugt ein Papier
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben Sie? Brauche das für den Kläger. Muss wieder kopiert werden. Es geht um die Bestellung.
Klägeranwalt Lorenzen: Wollen Sie bestreuten? Wir haben die Rechnung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Muss der Fall entscheiden werden oder wird die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt?
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Konsequent. Wollen den Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht verbauen..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Ist ausschließlich .. Ein anderes Ende können wir uns vorstellen. Hier geht es aber … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Klägervertreter überreicht Rechnung (K4) für Gericht und Gegner..
Beklagtenanwalt Dr. Björn Clemens: Es ist ein Bestellformular von Lorenzen. Es ist nicht die Kanzlei. Behalten ns vor zu prüfen, ob berechnet wurde. Ist aber nicht so wichtig?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Sie erhalten Schriftsatznachlass. Anträge werden gestellt. Antrag aus Klage vom 15.02.2018. Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Beklagtenvertreter kann zu den heutigen Erörterungen und den übergebenen Anlagen Stellung nehmen bis zum 17.08.2018.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.09.2018, 9:45, Saal B334.
Kommentar von RS zum Galgen-Verfahren
Angela Merkel von der CDU klagte nicht, Sigmar Gabriel von der SPD klagte. Insgesamt klagen bei den Zensurkammern mehr führende SPD-Genossen als führende CDU-Politiker. Nicht auszuschließen, dass auch dieses Verhalten zu den schlechten Umfragewerten der SPD führt.
Galgenverfahren und Galgendemonstrationen sind nicht so selten in Deutschland. Der Staat regiert darauf unterschiedlich, politisch und juristisch. Sie dazu den Artikel Rechte Galgen – linke Galgen und der deutsche Staatsanwalt von Prof. Dr.- Ing. Hans-Joachim Selenz.
Die Entscheidung, den großen Saal für nur einige Zuschauer mit der von den Zuschauern (dem Volk) weit entfernte Richter- und Anwaltsbank, zu nutzen, belegt sichtbar die immer größer werdende Kluft zwischen der Justiz und dem Volk, die Realitätsferne der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer und ihr hörigen - heute schweigenden - Beisitzer.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Schmidt]