13.07.2018 - VosRi'in löst keine Konflikte, polarisiert
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VorsRi‘in Simone Käfer kann Konflikte nicht lösen, nötigt zu Vergleichen
| Luftaufnahmen von Sierksdorf - Lübecker Bucht |
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Was war diese Woche los?
Terminaushang 13.07.2018 Zweimal Günther Jauch mit Peanuts, einmal Andreas Pollak gegen taz Archive, alles Mandanten der Kanzlei Schertz Bergmann. Zwei Verhandlungen der Restaurantbesitzerin „Strand Perle“ in Sierksdorf an der Ostsee, Julia Kollmann, vertreten vom Rechtsanwalt Christian Zahnow
Julia Kollmann Verfahren
Die Jauch-Verfahren und das von Pollak waren Standard sozusagen. Nicht anders die beiden Verfahren von Julia Kollmann. Allerdings zeigten die Kollmann-Verfahren, dass es nicht auf die materielle, die tatsächliche Wahrheit ankommt, sondern auf die rein prozessuale. Die Richterinnen und der Richter unterstrichen das immer wieder. Sie übten Druck aus, damit es zum Vergleich kommt.
Was hat sich ereignet, dass es zu den Prozessen in Hamburg kam
Aus Sicht der Pseudoöffentlichkeit ergibt sich folgendes.
Im Januar 2016 erschienen auf der Facebook-Seite der Strandperle negative Bewertungen Thema Umgang mit Behinderten. Das ist unbestritten.
Dem Beklagten T. Stahlmann, einem behinderter Rollstuhlfahrer erzählte ein ebenfalls Behinderter, ein guter, vertrauensvoller Bekannte - wie das Stahlmann dem Gericht erklärte, dass als dieser Bekannte mit einer Gruppe von Behinderten durchgefroren an der Strand Perle ankamen und einen Platz aussuchten, die Inhaberin entgegenkam und verlangte, dass sie den Laden sofort verlassen sollten. Sie würden das ganze Klientel verscheuchen. Gleich käme eine Hochzeitsgesellschaft, die sich das Elend nicht absehen will. Ob das stimmt oder nicht, war nicht Gegenstand der Verhandlung.
T. Pohland postete das Gehörte auf seiner Facebook-Site. Die Beklagte Daniela Witt, las das und postete auf der eigenen Facebook-Site, die Strand Perle in Sierksdorf sei zum Kaffeetrinken nicht geeignet und begründete das mit dem Post von T. Pohland.
Eine Lawine kam ins Rollen. Auf der Facebook-Site der Klägerin erschiene mehr als ein Dutzend kritische Bewertungen. Weder Daniela Witt, noch T. Pohland kannten und kennen die Leute, welche die Bewertungen auf der Facebook-Site der Klägerin abgaben.
Soweit, so gut oder auch so schlecht.
Was passierte? Daniela Witt und T. Poland erhielten Abmahnungen. Sie löschten sofort ihre Postings, jeweils auf der eigenen Fachbook-Site. Sie wollten keine Zank, auch nicht der Klägerin schaden, nur ihre Meinung kundtun.
Es folgten die Rechnungen des Rechtsanwalts Christian Zahnow zwecks Begleichung der Abmahngebühren und die Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Beide weigerten sich zu zahlen und sich strafbewehrt zu unterwerfen. Für die Postings auf der Facebook-Site der Klägerin fühlten sie sich nicht verantwortlich, meinten offenbar, der Konflikt sei ihrerseits bereits gelöst und kann anders gelöst werden.
Es muss allerhand Schriftverkehr gegeben haben, denn geklagt wurde erst im zweiten Halbjahr 2016, verhandelt wurde fast zwei Jahre später. Die Beklagten erscheinen persönlich bei Gericht. Die Klägerin nicht.
Julia Kollmann vs. Daniela Witt 324 O 839/16
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Christian Zahnow
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Schmidt
Was ergab die Verhandlung
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Schmidt]