18.07.2015 - Simone Käfer wird von Buske korrigiert

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Ri’in Simone Käfer wird von Buske korrigiert - Jenny Elvers verliert

46 kg sind 46 kg – auch nach einem Jahr, es sei denn, man schrumpft.


Inhaltsverzeichnis


Zu Besuch bei Jenny Elvers | Krause kommt


BETRUNKEN IM NDR JENNY ELVERS-ELBERTZHAGEN - PART 1 (OFFICIAL HD VERSION)
BUSKEISMUS


OLG Hamburg
DIENSTAGSBERICHT
18.07.2017


Jenny Elvers über ihre Vergangenheit

Was war heute los?

Eine Verkündung und eine Verhandlung

Jenny Elvers vs. OK!Verlag GmbH & Co. KG 7 U 21/17

18.07.2017: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike Berufungssache gegen das Urteil des Landgerichts vom 13.021.2016, Az. 324 O 528/16 Verfügung 324 O 55/16

Corpus Delicti

Zu dünn, zu viele Knochen waren auf den Coverbild zu sehen. Das Foto war aus dem Jahre 2013, das Cover 2015.

Ausreichend für VorsRi’in beuim LG Simone Käfer, ein Verbot auszusprechen.

Jenny Elvers vs. OK!Verlag Co. KG

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Den Schriftsatz haben Sie (Beklagtenvertreter) bekommen?

Beklagtenanwalt Dirk Knop: Habe per Fax bekommen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Veröffentlichung ist am 20.01.2016. Das Bild aus dem Jahre 2013, sie wog damals 46 kg. 2016 erzählt sie, dass sie 46 kg wiegt, dass sie weder gewachsen noch geschrumpft ist. Kein Kriterium … Weshalb sollen wir es trotzdem verbieten?

Elvers-Anwalt: … schon längst.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Warum läuft sie los, wenn sie weiß, dass sie es 2016 erzählt hat?

Elvers-Anwalt: …. errechnet. Bedingung, dass sie dort lebt. Am 24sten, vier Tage vor der Veröffentlichung, sagt noch vor Redaktionsschluss, das Gewicht ist kein Kriterium. Bei gleichbleibendem Gewicht kann man anders aussehen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Kann man das?

Elvers-Anwalt: Wir haben Foto vorgelegt, hat viel mehr auf den Rippen als im Foto 2013

Beklagtenawalt Knop: … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske überlegt: … Wettstreit.

Elvers-Anwalt: Der Beklagte hat keine Bilder vorgelegt. Das Bikinifoto ist relativ heftig. Beckenknochen, Brustkorb, die Brüste sind deutlich schmal.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben Sie 2ß16 vorgelegt? Wie soll ich das verstehen?

Beklagtenawalt Knop: Es sind Mutmaßungen.

Elvers-Anwalt: … Zeigt das Bikinifoto von 20ß13 und behauptet, das wäre der zuständige Zustand.

Beklagtenawalt Knop: Gut. 46 kg da und 46 kg dort. Sehe keine Unterschiede. Sieht aus wie 60 kg, nicht 46 kg. Darum ging es, sie darzustellen. Heute ist das noch schlimmer. Hat ihr Bild selbst in Instagram gestellt.

Vorsitzender Richter Andreas Buske:

Beklagtenawalt Knop: Noch schlimmer. Nur noch Haut und Knochen. … Nur noch GHaut und Knochen. Selfie. Noch schlimmer als vor einem, Jahr.

Elvers-Anwalt: Wir reden von einem Jahr.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Und jetzt?

Beklagtenanwalt Knop: Entscheiden.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Können Sie nicht …

Beklagtenanwalt Knop: Wir sind in einer Dauerklatsche.

Vorsitzender Richter Andreas Buske zu Dr. Weyhe: Müssen wir?

Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage … Sie (Kläger) wollen eine Entscheidung?

Beklagtenanwalt Knop: Ja.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir wollen uns kurz beraten

Richter verlassen den Gerichtssaal für drei Minuten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske nach Wiedereintritt: Wir werden der Berufung stattgeben. Wollen Sie es lesen? Klägervertreter nimmt die Klage zurück. Sie (Knop),, werden dem siocher zustimmen.

Elvers-Anwalt: Muss kurz telefonieren.

Richter Zink und Dr. Weyhe sowie Rechtsanwalt Knop führen eine interessante Unterhaltung zu den Hamburger G20-Krawallen.

Elvers-Anwalt nach Wiedereintritt: Würden Sie die Revision zulassen`?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nein.

Elvers-Anwalt: Könnten Sie die rechtlichen Hinweise im Protokoll festhalten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung für aussichtsreich erachtet. Die streitgegenständliche Veröffentlichung erfolgte am 20.01.2016. In einem Interview am 24.01.2016 nahezu zeitgleich, sie habe eine Körpergröße von 1,78 und wiege 46 kg [„Ja, Dr. Bob sagte gestern auch, dass es kritisch wird mit dem Gewicht. Ich habe schwarze Punkte gesehen, hatte also ein gestörtes Sehfeld. Das war schon heftig. Sieben Kilo weniger, also 46 Kilo auf 1,78 Meter! Ich kann ganz schlecht sitzen, mir tut der Poppes weh.“] Ebenso verhielt es sich bei dem Foto aus dem Jahre 2013, das in dem streitgegenständigen Bericht veröffentlicht wurde. Insofern kann der Senat weder die Unwahrheit oder gar die Privatsphärenverletzung zu Grunde legen. Der Senat fragt den Klägervertreter, ob er entscheiden muss..

Elvers-Anwalt: Nur eine Frage. Veröffentlicht in BILD.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es ist unstreitig, dass sie das gesagt hat. Der BGH sagt, ist unstreitig, dass es nicht verspätet ist, dass sie das Interview gegeben hat.

Elvers-Anwalt: Dann nehme ich die Klage zurück.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Klägervertreter erklärt, mit Rücksicht auf die hinweise des Senats, nehme ich die Klage zurück und stelle keine Kostenanträge.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Klägern trägt die Kosten in beiden Instanzen.
2. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 20.000,- € festgesetzt.

Es ist noch die einstweilige Verfügung im Raum.

Beklagtenanwalt Knop: Wir haben Abschlusserklärung abgegeben. Dann kam die Hauptsache. Vielleicht eine Erklärung abgeben.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Auf die Recht aus der einstweiligen Verfügung 324 O 55/16 verzichten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Klägervertreter erklärt zu Protokoll, die Klägerin nimmt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 324 O 55/16 zurück und verzichtet auf die Rechte aus dieser einstweiligen Verfügung. Der Beklagtenvertreter nimmt diese Erklärung an

Beschlossen und verkündet:

1. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens.

Bedanken uns vielmals.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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