21.08.2015 - Das Geschäft mit den Persönlichkeitsrechten

Aus Buskeismus

Version vom 17:24, 14. Apr. 2017 von Test (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Das Geschäft mit den Persönlichkeitsrechten

Inhaltsverzeichnis


Persönlichkeitsrechte sollen auch für Tiere gelten
Persönlichkeitsrechte für Tiere - Die nächste Stufe der moralischen Evolution


Dieter Bohlen - Die ultimativen Bohlen-Locations in Hamburg (HD)

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

21.08.2015


WTF is the deal with Emma Sulkowicz & #FakeRape?

[bearbeiten] Was war heute los?

Vier Verkündungen und zwei Verhandlungen. Alle drei Richterinnen und der eine Richter der Pressekammer waren zugegen. Urlaub wohl vorbei.

Die beiden Verhandlungen waren auf den ersten Blick nicht besonders berichtenswert. Interessant nur deswegen, weil das Perverse der Argumentation mit den angeblichen Persönlichkeitsrechten heute besonders deutlich wurde.

In der ersten Verhandlung klagte die Kanzlei Nesselhauf ihre Abmahnkosten für Dieter Bohlen und seine Tochter aus vielen Sachen gegen den Burda ein.

In der zweiten Sache klagte ein Student Geldentschädigung ein für eine weltbekannte Sache, zu der er selbst ausführlich berichtete.

Auch die Sachen mit den verkündeten Entscheidungen betrafen Geschäfte.

[bearbeiten] Alles nur ein Geschäft

Persönlichkeitsrechte


Rechtsanwalt Thorsten Feldmann: Das Recht am eigenen Bild | WDR


Rechstanwalt Prof. Dr. Christian Schertz über den Kampf gegen die Käseblätter

Das Geschäft

Hört man sich die Argumente und Überlegungen der Medienrechtler, wie des Rechtsanwalts Thorsten Feldmann oder Prof. Dr. Christian Schertz an, so klingt alles logisch, überzeugend. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild an der informellen Selbstbestimmung sei eine Schweinerei, welche mit allen Mitteln zu unterbinden ist.

Klingt überzeugend. Wer möchte das bestreiten. Tatsache ist aber, dass täglich millionenfach Persönlichkeitsrechte – auch am eigenen Bild und an der informellen Selbstbestimmung - missachtet und verletzt werden. Das nicht nur von Google, Facebook, Twitter und all den vielen anderen Internetangeboten. Die Zahle der Rechtsverletzungen steigt, auch trotz der vielen Bemühungen der Medienrechtler.

Das ist so wie mit den Menschenrechtsverletzungen in Irak, Afghanistan, Syrien, Kosovo, Libyen, Ukraine und in vielen anderen Ländern. Die Medien und Politiker prangern an, kritisieren, die Armeen bomben, besetzen Länder. Ändern tut sich nichts. Die Menschenrechtsverletzung gehen weiter, werden mit Menschenrechtsverletzungen bekämpft.

Wie die Menschenrechtsverletzungen vorgeschoben werden, um knallharte wirtschaftliche und politische Interessen durchzusetzen, so dienen die Persönlichkeitsrechtsverletzungen nur als Vorwand für Geschäfte. Eigentlich gehören die meisten Pressesachen in die Wettbewerbskammern, denn es streiten zwei Wettbewerber: Die Medien als Unternehmen, welche durch Boulevardertikel und –photos ihre Auflagen steigern und mehr an Werbung verdienen - aus der einen Seite - und Prominente, deren Geschäft im Bekanntheitsgrad besteht, bei den Aristrokraten ist deren Name ein Geschäft, welches im Wettbewerb mit den Medien steht – auf der anderen Seite. Dazwischen die Medienanwälte, welche unbestritten Unternehmer sind und unternehmerisch entscheiden, welche Persönlichkeitsrechte eingeklagt werden können und welche nicht.

Die tatsächlichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kleiner Leute sind nur am Rande Gegenstand von Verhandlungen bei den Pressekammern. Die Interessen liegen dort oft ganz anders und die entwickelten Zensurregeln, samt Rechtsprechung und Qualifikation der Richterinnen und Richter an den Pressekammern sind den Problemen nicht gewachsen.

Die heutigen beiden Verhandlungen machten das erneut deutlich.

Nebenbeibemerkt: Rechtsanwalt Prof. Christian Schertz verschweigt in seinem Interview, dass er ca. 1/3 seiner Prozesse verliert, bei 1/3 zu Vergleichen gezwungen wird und nur ca. 1/3 für seine Mandanten obsiegt. Das nur so zum Verständnis der Rechtslage durch diesen Professor und der tatsächlichen Rechtslage. Das Geschäft seiner Kanzlei dürfte trotzdem blühen.

___________

21.08.2015

[bearbeiten] Die heutigen Termine

terminrolle_150821_Vk.jpg

terminrolle_150821_Vh.jpg

Auf den Terminrollen fehlten - wie von Richter Andreas Buske seinerzeit (2011) angewiesen - die Namen der Richterinnen und Richter. Auch die Namen der Rechtsanwaltskanzleien fehlten. Das ist nur in Hamburg so.

[bearbeiten] Verkündung

Vier Verkündigungen. Drei davon in Sachen Casiraghi. Bei zwei wurden den Klagen stattgegeben. Bei einer dritten wird erst nächste Woche verkündet.

In der vierten Sache darf RTL nicht behaupten, dass der Ehemann einer Hundezüchterin mitgemacht hat und Bescheid wusste, was so alles passierte und seiner Ehegattin verboten war.

Verkündet wurde vom Richter Dr. Thomas Linke in der Geschäftsstelle, obwohl er weder an den Verhandlungen teilnahm noch Vorsitzender oder dessen Vertretzer ist. Die Vorsitzende Ruchterin Simone Käfer und deren Vertreterin Richterin Barbara Mittler waren im Haus. Ein kleiner Verstoß gegen die § 311. Abs. 4, ZPO:

(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

Aber was macht's schon? Gewohnheitsrecht, nicht justiziabel, Gutherrin-Manier.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:30

[bearbeiten] Dieter Bohlen u.a. vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 598/14

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bei Burda wird viel über Bohlen berichtet, auch über sein Privatleben. Nichts selten landet das vor Gericht, aber nicht seltener wird auf eine Abmahnung die strafbewehre Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) abgegeben. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es nicht. Bei der Kanzlei Nesselhauf haben sich ca. 20 Abmahnungen angehäuft.

Die Abmahnkosten wurden nun eingeklagt.

Der Burda-Verlag, der Musiker, Produzent und Songwriter Dieter Bohlen und seine kleine Tochter standen sich als Geschäftsleute gegenüber mit unterschiedlichen Geschäftsinteressen, als Wettbewerber um die Gunst der Mediennutzer.

De facto ging es um die Kosten der Kanzleien, welche man dem jeweiligen Gegner aufzulegen versuchte. Interessant, wie auf diesem Bazar verhandelt wurde.

Die Kanzlei Nesselhauf klagte ca. 30.000 € ein, Käfer errechnete nur ca. 13.500 €.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Henning Lorenzen

lorenzen.jpg

Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; Rechtsanwältin Markus Herrmann

herrmann.jpg

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 598/14

21.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben eine Abmahnkosten-Klage. Es geht um zwanzig Berichterstattungen, mehrer Kläger. Es sind Abmahnkosten für Abmahnungen, bei denen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) abgegebne wurde. 1,3 Gebühr. Dann wird zusammengerechnet. Zum Teil wurde bezahlt, zum Teil nicht. Die Berechnung ist nachvollziehbar. Sie (Herrmann) sagen, eine UVE ist kein Pflicht. Die Rechtswidrigkeit war gegeben. … gehen in Urlaub, … Amelie muss alleine aufwachsen … Antrag 1 und 2 betrifft Kläger und Klägerin. Ich kann nicht einzeln durch gehen.. Aber alles ist Privatsphäre. Bei 3 und 4 ist der Wert zu hoch.

Der Bazarhandel beginnt.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie haben eine Hinweis geschickt. Ich habe nichts.

Vorsitzende: Kann Ihnen diesen geben.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Mich interessiert die Summe.

Vorsitzende: 13.039,24 … Es gab Äußerungen, bei denen Bohlen über die Sängerin berichtet hat. Deswegen erlaubt. Punkt 24 aus der Klage würden wir nicht zusprechen. Es müsste eine neue Verhandlung geben. Halten 30.000 zu hoch. So kommen wir auf die mitgeteilten 13.000.

Bohlenanwalt Henning Lorenzen: Haben nachgerechnet und ene andere Summe erhalten.

Vorsitzende: Kleine Fehler könne passieren.

Bohlenanwalt Henning Lorenzen: Es sind 13.900. Das ist kein kleiner Fehler..

Vorsitzende: Kann sein. Fehler. Kann man sich nicht einigen auf 13143,24

Burdaanwalt Markus Herrmann: Es sind exakt 11. bis 13.000. Es gibt unzählige Abmahnungen. Dass diese Fälle hier auflaufen hat seine Bewandtnis. Wir wollen Ruhe haben. Das heißt nicht, dass wir anerkennen. … Stelle mich zunächst auf den Standpunkt, dass kein Anspruch besteht.

Vorsitzende: Hm.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Es ist nicht vorgetragen worden, es sind freie Erfindungen.

Vorsitzende: Alles Privatsphäre.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Ist auch nicht so. Herr Bohlen hat sich zur Tochter geäußert. Sie habe eine Zahl genannt, die rauskommt bei einem streitigen Urteil. Beim Vergleich muss was rauskommen. Dass es zum Bazar kommt, ist klar. Wenn Sie sagen 13-14, sage ich 6-7. Kostenaufhebung. Ich verzichte auf OLG.

Vorsitzende: Sie haben das Zinsproblem. OLG dauert drei Jahre. Da fällt allerhand an. Wir können sprechen. Ich habe mich verrechnet. Sind 900. Ihren Vorschlag finde ich gut, wenn 11.000. Vorsitzende lacht.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie müssen was schreiben.

Vorsitzende: Das Urteil wird ganz kurz.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Habe bei Buske was liegen. Weiß nicht, warum. Bin nicht überzeugt.

Vorsitzende: Verletzung am eigenen Bild. Verletzung der Privatsphäre. Kind.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Da haben wir bezahlt.

Vorsitzende: Wo sie wohnen? Kinderwagen. Das ist ständige Rechtsprechung.

Burdaanwalt Markus Herrmann: … .

Vorsitzende: Wir sind hier runtergegangen. Was Antragsteller angibt als Recht, was ihn betrifft. Wir finden das zu krass. Was das OLG sagt bei Streitwertbeschwerden … .

Burdaanwalt Markus Herrmann: Es sind nicht diese Fälle.


Dieter Bohlen - Mallorca - Cala Ratjada (russian)

Vorsitzende: 1 und 2 mit Amelie. 3 und 4 Versprechen zu heiraten mit Frau oder Freundin. Hier gehen wir mit.. 5 und 6 Photo auf Mallorca. 7 und 8 Urlaub auf Mallorca. Sind ständige Rechtsprechung der Kammer und des OLG. 9 und 10 Urlaub auf Mallorca, Strandphotos mit Bikini

Burdaanwalt Markus Herrmann: Haben 1761 schon entrichtet.

Vorsitzende: … .

Burdaanwalt Markus Herrmann: Bestreite ich nicht, dass … Wenn schon, dann müssen wir …

Vorsitzende: 11 und 12 DSDS .. echte Maßnahme … . DSDS … 16 und 1q7 wierder <Mallorca. Ständige Rechtsprechung.. 17 Heimliches Doppelleben nach seiner Neune .. Klare Spekulation. 18, 19 und 20 Sind Titelseiten. Werden höher bewertet.. 21 Haben wir auch einen höheren Streitwert angenommen.. Es sind fast alles Eltern-Kind-Verhältnis. Bei Verhältnis plus Mallorca erhöhrt das OLG den Streitwert, dann noch die Zinsen.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Wer schätzt das Prozessrisiko richtig ein? Ich muss wegkommen von der Ausgangszahl 13.900. Vielleicht 60 Prozent. Dann muss es für beide … Sonst kann ich das Rückspiel riskieren. Zinsen.

Vorsitzende: 5 % über dem Basissatz. Es ist eine gute Einnamequelle für die Kläger.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Wie wissen alle, dass bei einem Vergleich beim OLG die Zinsen keine Rolle spielen.

Vorsitzende: Ja. Rechnen wir mal mit Berufung. 11.000, immer noch negativ das Geschäft. Die Vergleichskosten trägt jede Partei.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Lorenzen ist nicht bereit.

Bohlenanwalt Henning Lorenzen: Bin bereit. Zinsen. Reisekosten, die wir auch tragen. Bin bereit auf Grundlage der Kammer 13.990. Die Zinsen sind groß, 2.000. Es sind genau 13.918,85. Wir haben zwei Mal addiert.

Vorsitzende: Auch keine Zinsen. Quote ….

Burdaanwalt Markus Herrmann: Wie gesagt, mir ist es zu weit weg. Der Anreiz ist nicht groß genug.

Vorsitzende: Wenn man 13 glatt macht du auf die Zinsen verzichtet?.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Kommt nicht mehr darauf an. Sagen wir mal so, der Streitwert ist nicht so.

Vorsitzende: Gerade bei geringen Streitwerten sind die Gerichtskosten gewachsen.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Ich mache jetzt einen Vorschlag. Machen Sie einen weit laufenden Verkündungstermin. Ich rufe Frau Vendt an und sage, so hoch machen wir es. Muss noch mal durchsehen.

Bohlenanwalt Henning Lorenzen: Wozu sitzen wir hier?

Burdaanwalt Markus Herrmann: Ich bin geladen worden.

Bohlenanwalt Henning Lorenzen: Da müssen Sie die ASkten lesen.

Vorsitzende: Herr Herrmann sagt was Vernünftiges. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Richter Dr. Thomas Linke dümmlich : Widerspruchsvergleich. Dann brauchen Sie nicht zu telefonieren.

Burdaanwalt Markus Herrmann klar und deutlich: Nein.

Alle, außer Richter Dr. Thomas Linke, lachen.

Vorsitzende: Antrage werden gestellt. Kläger aus der Klage vom 24.09.2014. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 25.09.2015, 9:55, Saal B 335.


_________________

11:15

[bearbeiten] Paul Nungesser vs. Zeitungsgruppe Hamburg GmbH (Hambrger Aberdblatt) 324 O 201/15

[bearbeiten] Corpus Delicti


The Girl Who Cried Rape (& The Man Who Paid The Price)

Bei DIE ZEIT finden wir von Rudi Novotny : Die Aktion mit dem Titel Carry That Weight hat Emma (Sulkowicz) zum Star gemacht und Paul (Nungessers) Leben zur Hölle. Emma zierte mit ihrer Matratze das Cover des New York Magazine. Die Künstlerin Marina Abramović outete sich als Fan, eine Senatorin lud Emma zu Obamas "Rede zur Lage der Nation" ein, und Hillary Clinton erklärte: "Ihr Bild sollte uns alle verfolgen." Dass Paul zuvor von der Universität freigesprochen wurde und die Strafjustiz auf seinen Fall gar nicht erst einging, interessiert niemanden. Im Gegenteil: Die Universität adelte Emmas Matratze als Projekt und Abschlussarbeit in Bildender Kunst.

Guter Journalismus von Rudi Novotny. „Es geht nicht mehr um die Wahrheit, sondern um die bessere Geschichte“.

Im Focus vom 07.02.15 gibt der Kläger ein Interview, in welchen alle streitgegenständlichen Tatsachen vom Kläger dargelegt werden:

Frage: Emma Sulkowicz beschreibt die Situation folgendermaßen: Sie hatten zweimal mit beiderseitigem Einverständnis Sex miteinander, beim dritten Mal auch zuerst einvernehmlich, doch dann hätten Sie sie anal vergewaltigt und dabei gewürgt und geschlagen. Was ist Ihre Version?
Antwort: Ganz klar: Das stimmt nicht! An dem betreffenden Abend waren wir beide auf einer Party. Ich habe sie zufällig beim Rausgehen getroffen. Wir haben uns umarmt und angefangen, uns zu küssen. Dann hat Emma gefragt, ob ich mit auf ihr Zimmer kommen möchte. Wir sind küssend in ihr Studentenwohnheim gelaufen. In ihrem Zimmer haben wir uns gegenseitig ausgezogen und miteinander geschlafen. Wir waren beide aktiv daran beteiligt, und es war klar, dass es beiden Spaß machte. Anschließend sind wir nebeneinander eingeschlafen.

Heute ging es um Geldentschädigung gegen das Hamburger Abendblatt in Höhe von 8.000 Euro, obwohl DIE WELT, von der der Artikel 1:1 übernommen wurde, schon 4.000 Euro im Vergleichwege zahlte.

Es ging darum, dass der Kläger als Vergewaltiger dargestellt wurde und die Artikel in DIE WELT und im Hamburger Abendblatt den Kläger zwangen, in die Öffentlichkeit zu gehen, meinte der Klägeranwalt.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Herzog (?)

Beklagtenseite: Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte; Rechtsanwältin Britta Bullerkotte
Justiziar Podszadlik

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 201/15

21.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Parteien streiten um Geldentschädigung. Der Kläger war Student. Ist jetzt in New York. Ihm wird Vergewaltigung vorgeworfen, Strafandrohung. Die Studentin hat das Kunstprojekt "Matratze" entwickelt. Die >Beklagte berichtete darüber im September 2014 ohne den Kläger anzuhören. Es wurden keine entlastenden Gesichtspunkte genannt. Der Kläger meint, die Berichterstattung war nicht nur rechtswidrig, sondern es gibt einen Anspüruch auf Geldentschädigung, weil der Name genannt wurde. Der Kläger ist in die Öffentlichkeit gegangen, um seine Version darzustellen.

Justiziar Podszadlik: Bestreite das nicht.

Vorsitzende: Bestreitet, dass der Name … Die Googlesuche führt gleich zum Namen des Klägers. Wir haben Hinweis gegeben. Die Berichterstattung ist rechtswidrig und führt zur Geldentschädigung. Kernpunkt: Wes wird nicht als Verdacht berichtet. Dass der Name bekannt ist, ja, aber man darf nicht so berichten, wie hier. Es ist ein große Unterstellung, dass er mutmaßlich die Tat beging oder die Tat begangen hat. Es ist nicht so, dass der Name bekannt wurde. Es wurde berichtet. In Deutschland? Da fehlt und an sich der Vortrag. Google. Wenn man googlet, kommt der Name des Klägers. Es geht sicher nicht, seit wann. War das vor dem Bericht der Beklagten? Sogar, wenn der Name vorher weltweit erwähnt wurde. Dem Grunde nach gibt es zwingend Geldentschädigung. Über die Höhe kann man sich unterhalten.

Abendblatt-Anwältin Britta Bullerkotte: Es war eine Redaktionsartikel zusammen mit der WELT. Da ist Geld schon gezahlt worden.

Justiziar Podszadlik: Der Ausgangstext wurde von neiner Redaktionsgemeinschaft erstellt. Man hat sich verglichen für Euro 4.000.

Vorsitzende: Schön wäre es gewesen, uns das vorher mitzuteilen. Dann hätten wir überlegen können.,

Justiziar Podszadlik: Der Vergleich betraf dem Gesamtanspruch.

Vorsitzende: Haben Sie ihn mit?

Justiziar Podszadlik: Soweit sind wir nicht.

Vorsitzende: Haben Sie (Klägeranwalt) ihn?

Klägeranwalt: Auch nicht.

Richte Dr. Thomas Linke Sind die Artikel wortgleich?

Justiziar Podszadlik: Absolut gleich.

Vorsitzende: Es kommt auif den Text des Vergleiches an. Es sind unterschiedliche Personen, die angeklagt werden.

Justiziar Podszadlik: Ist das so? Wenn eine Einigung erfolgt ist, dass ist der Verletzung über Dritte eine andere.

Vorsitzende: Mit der einen Person schließe ich einen Vergleich, gehe die andere … Nun sagen Sue, es war eine Redaktionsgemeinschaft. Dann is56t die Eigenverantwortung da. Wenn das Handelsblatt veröffentlich, dann … .

Justiziar Podszadlik: Die Geschichte ist in die Welt gesetzt worden von Springer.

Vorsitzende: Es kommt ganz auf den Vergleichstext an.

Richterin Barbara MIttler: … Ist so..

Vorsitzende: Axel Springer.

Justiziar Podszadlik: Es gab 132 Zugriffe auf den Artikel. Wenn 4000 Euro gezahlt werden, dann … ..

Klägeranwalt: Weshalb … in diesem Verfahren

Vorsitzende: Das war uns neu, dass man sich über 4.000 geeinigt hat.

Abendblatt-Anwältin Britta Bullerkotte: …. Müsste beweisen … ..

Vorsitzende: Klage auf Richtigstellung … dem Grunde nach … nicht aber bei dieser Höhe.

Richterin Barbara MIttler: Es war eine Vergleich, ohne dass es zu einer Klage kam.

Abendblatt-Anwältin Britta Bullerkotte: Aber Verbreitung.

Klägeranwalt: Der Kläger ist 21 Jahre alt. Sehe nicht, dass das … .

Abendblatt-Anwältin Britta Bullerkotte: Ist außergerichtlich gefordert worden…

Justiziar Podszadlik: Überhaupt nicht.

Klägeranwalt: Aber die ersten Monate war der Kläöger in der Passivität. Mölchte das nicht noch mal erleben.

Justiziar Podszadlik: Den Punkt, dass das die einzige Veröffentlichung in Deutschland war, bestreiten wir. Der Kläger hat damals in den USA gewohnt. Die Betroffenheit war in den USA. Gibt es eine öffentliche Wahrnehmung? … Diese vermeintliche Kunstperfomance. Der Kläger hat bis ins Kleins berichtet, intime Sachen, SMS, Analverkehr … .

Klägeranwalt: Weiß nicht, woher Sie das haben. Bestreite.

Justiziar Podszadlik: Er hat Interviews gegeben.

Richterin Barbara Mittler: … .

Justiziar Podszadlik: Er sagt, ist einvertnehmlich passiert. Sie sagt, nein.

Richter Dr. Thomas Linke: Wer was gesagt hat, ist in Ihrem Beitrag … ?

Klägeranwalt: Es geht um sexuellen Missbrauch. Brauche nicht zu reden.

Justiziar Podszadlik: Wir können über's Wetter reden.

Vorsitzende: Wenn ein Vergleich mit Axel Springer getroffen wurde, müssen wir uns hier nur über die Höhe unterhalten. Wurde uns heute mitgeteilt, mit der WELT wurde für 4.000 verglichen. Frage, kann sich der Kläger eine Summe vorstellen.

Klägeranwalt: Der Kläger ist nicht hier. Die Beklagte sagt, unter 4.000.

Vorsitzende: Wir nicht.

Richterin Barbara Mittler: Frage, ob Sie uns, ob ihr Kläger was vorstellen kann?

Klägeranwalt: 6.500.

Richter Dr. Thomas Linke: … Sie?.

Justiziar Podszadlik: Klagerücknahme oder 2.000. Wenn wir uns vergleichen können, dann bekommt er nichts.

Vorsitzende: Wenn der Vergleich aber nur Axel Springer betrifft?

Justiziar Podszadlik: Das ist die oberste Grenze.

Vorsitzende: Haben schnell den Deckel draufgesetzt.

Justiziar Podszadlik: Was schlagen Sie vor?

Vorsitzende: Wir würden 6.500 empfehlen.

Justiziar Podszadlik: Dann Schriftsatznachlass und die Kammer muss entscheiden.

Vorsitzende: Sie schreiben Vergewaltiger. Da muss es Geld geben.

Justiziar Podszadlik: Es ist so vieles offen.

Klägeranwalt: Sie sagen es. Was ist streitig?

Justiziar Podszadlik: Werden Sie lesen. Haben alles heute gesagt. Schweren Herzens 4.000. Können wechselseitig Rücktrittsfrist festsetzen.

Klägeranwalt: Finde die Bemerkungen unmöglich. Habe keine Argumente gehört.

Vorsitzende: Hat bei anderen gesagt, 4.000 reichen.

Klägeranwalt: Werde gern hören,

Justiziar Podszadlik: Dann lassen wir das.

Klägeranwalt: O.k.

Vorsitzende: Auf Widerruf. Was machen wir mit den Kosten?

Klägeranwalt: Es ist ein Vergleich mit Axel Springer getroffen. Hat sich nichts geändert. Wenn Sie meinen, andere Presse hat auch so berichtet, kenne ich nicht. Weiß nicht, warum ich auf die Hälfte verzichten soll und die Kosten tragen.

Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagte kann auf die heutigen Erörterungen und den Schriftsatz der Klägerseite bis zum 18.09.2015 Stellung nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 23.10.15, 9:55, Saal B 335.

Ende des Bazars


20.11.15, Verkündung: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500 € nebst Zinsen von 5 % über dem jeweiligen Basissatz seit dem 19.05.15 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

Beschluss zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

[bearbeiten] Kommentare RS

Die Intimsphäre ist für die Virsitzende Richterin Simone Käfer absolutes Tabu. Jeder darf selbst raten, wieso?

Im Abendbaltt vom 27.08.15 lesen wir:


Die Polizistin sei "tief in die Struktur" mehrerer Gruppen eingedrungen, schreiben die Autonomen. Demnach soll Julia H. mit weiteren Linksaktivisten auch Auslandsreisen zu Protesten gegen den Klimawandel in Dänemark, Belgien und Griechenland unternommen haben. Mit mindestens einem Autonomen habe sie bis zum Jahr 2012 zudem eine sexuelle Affäre gehabt. Polizeivertreter wollten den Einsatz nicht kommentieren. Der Schutz von Julia H. habe Vorrang, hieß es.
Die Autonomen bezeichneten die Enttarnung als "dem Zufall geschuldet". Im Jahr 2012 löste sich Julia H. mit Verweis auf private Sorgen zunehmend aus der Szene und brach den Kontakt schließlich komplett ab. Erst später bemerkten Linksradikale einige Widersprüche in ihren Erzählungen. Nach Abendblatt-Informationen arbeitete eine "Recherchegruppe" im Anschluss fast ein Jahr an der Enttarnung.
Auch "Iris Schneider" ging Liebesbeziehung ein
Bereits im November 2014 war die Ermittlerin "Iris Schneider" aus dem Umfeld der Roten Flora aufgeflogen, als ein ehemaliger Weggefährte sie bei einer Podiumsdiskussion wiedererkannt hatte. Auch sie soll während ihres Einsatzes mehrere Liebesbeziehungen eingegangen sein.

Frage: Darf man zur Enttarnung von verdeckten Ermittlerinnen auch intime öffentlich Details preisgeben, wie diese Ermittlerinnen über intime Beziehungen die Szene aufmischen, möglicherweise Provokationen planen und organisieren.

Ich auch hier der Intimbereich geschützt oder ist das Sozialsphäre, oder greifen gar die höheren Hürden beim Schutz von Unternehmen und Behörden?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge