31.03.2017 - LG HH, Kranke werden kaputt geklagt
Aus Buskeismus
BUSKEISMUS Diese web-Site ist ein |
| Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird |
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Entmündigt |
Was war heute los?
Es war allerhand los.
Wir berichten jetzt erst Mal über ein Verfahren der ehemaligen Betreuerin Rechtsanwältin Berit Neubert gegen den seinerzeit Betreuten "Dr.+Werner+Mayer"+Betreuung Dr. Werner Mayer.
Berit Neubert vs. Dr. Werner Mayer 324 O 610/16
Corpus Delicti
Der Beklagte links im Bild ist der Kammer durch einige Verfahren bekannt. Es ergingen die einstweiligen Verfügungen 324 O 236/15 und [http://www.buskeismus.de/urteile/324O32115_B.pdf 324 O 321/15, welche verhandelt und am 09.11.2915 bestätigt wurden. Der Beklagte hatte die Kosten zu tragen.
Es ging um eine unzulässige, wie der Beklagte meinte, Zwangseinweisung in die Psychiatrie nach einer Panikreaktion und einiges mehr. Was konkret in dieser Sache beanstandet wurde blieb der Pseudoöffentlichkeit allerdings seinerzeit verbogen. Es gibt eine weitere enstweilige Verfügung 324 O 541/15. Diese wurde offenbar nicht verhandelt. Dafür gibt es eine Menge an Ordnungsmittelbeschlüssen. Auch heute wurde einer erlassen. Zum Inhalt siehe die heute diskutierte Site des Beklagten. Irre, nicht wahr? |
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richterin: Pia Böert
Die Parteien
Klägerseite: Höch Kadelbach Rechtsanwälte; Rechtsanwältin Dominik Höch
Beklagtenseite: Erschien niemand
Notizen zu den Sachen 324 O 610/16
31.03.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Kammer stellt fest, dass trotz ordnungsgemäßer Ladung für die Beklagtenseite niemand erscheint. Es ist ein schwieriges Verfahren. Unterlassung, ja. Geldentschädigung, nein. Es wird kein Geldgeben
Klägerinanwalt Dominik Höch: Vielleicht ist das richtig. Die Seite ist wirr. Ja …. Nimmt niemand ernst. Sie haben grundsätzlich untersagt, identifizierend zu berichten. Haben mir die Seiten angeguckt. Der Klägerin wird vorgeworfen Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Diese Einstellung überrascht uns nicht.
Klägerinanwalt Dominik Höch: Möchte keiner von sich lesen. Wird bekannt. Hat sich vorsätzlich verhalten in der Absicht ihn kranker zu machen, um damit Geld zu verdienen. Mordversuch ist eine Schmähung. Ich habe hundert Seiten eingereicht. Wäre das nur ein kurzer Text, dann würde es Geldentschädigung geben. Mordversuch, Lady Death. Wäre es kurz, wären wir schnell im Bereich der Geldentschädigung. Wir haben mit Hartnäckigkeit argumentiert.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Teilen wir nicht.
Klägerinanwalt Dominik Höch: …. Bei Bildberichterstattung ist es leichter festzustellen, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Hier haben Sie eine Schmähung, dass jemand bewusst gegen die Verfügung verstößt und gegen den Anonymisierungsschutz. Ich könnte ….Wenn es weniger Seiten wären, dann wären wir niedrigen fünfstelligen Bereich.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben Passagen genommen … Wenn man als Leser alles liest ..Unter Betreuung.
Klägerinanwalt Dominik Höch: Ist nicht mehr unter Betreuung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht, dass er nicht richtig tickt.
Klägerinanwalt Dominik Höch: Leute suchen nach dem Namen meiner Mandantin, dann kommen sie bei Google und finden die Seite des Beklagten. Komme zum Schluss. Vielleicht tickt er nicht richtig.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht : Habe verstanden. Sie nehmen den Antrag nicht zurück. Sie haben Strato abgemahnt und Google und wollen die Anwaltskosten. Brachen § 254 ZPO.ie haben den Beklagten nicht vorher abgemahnt. Bei Google und Strato muss es zusammengelegt werden. Sie hätten einen Titelholen müssen. Schwieriger Fall. Ein Sonderfall. Den Ordnungsmittelbeschluss haben wir gestern verhängt. Ihre Mandantin hätte alles selber machen müssen. Deswegen die Kosten.
Klägerinanwalt Dominik Höch: Sehe sie nur an. Bin gern lernfähig. Die beiden Entscheidungen müssen wir nehmen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach-und >Rechtslage wird erörtert. Der Klägerinvertreter stellt den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.
Beschlossen und verkündet:
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.04.17, 9:45.
Kommentar RS
Wie man mitteleuropäisch auf Deutsch ausspricht | Recht bezeichnend und interessant finden wir den Umgang des Rechtsanwalts Dominik Höch und der Rechtsanwältin und Betreuerin Berit Neubert.
Bei meinen entdecken offenbar die Rechtsberatung bzw. Betreuung neu, suchen und finden Lösungen, die wirtschaftlich funktionieren. Wir erleben in des Sache Berit Neubert vs. Dr. Werner Mayer, das Vorgehen gegen einen kranken Menschen, der sich auf seine Art und Weise wehrt. Diesen beiden Juristen versuchen diesen kranken Menschen ihn kaputt zu klagen, anstelle ihn richtig, den heutigen Erkenntnissen entsprechend zu behandeln.. Vom Rechtsanwalt Dominik Höch wissen wir, dass er meint, wenn jemand die „mitteleuropäische Contenence“- was das auch immer bedeuten soll – verlässt, so soll er den Rechtsstatt mit seiner Härte zu spüren bekommen. Irgendwie alles schon in der deutschen Geschichte gewesen. Es wurde zwar anders, rechtsstaatlich getötet, Leben vernichtet, was heute noch nicht mehr der Zeit entspricht. Es werden kreativ Wege gesucht, wie die Unliebsamen wirtschaftlich ruiniert und kriminalisiert werden können. Im konkreten Fall scheint die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erkannt zu haben, das irgendetwas nicht stimmt: Unterlassung, ja, Geldentschädigung nein. |
Rechtsanwalt Dominik Höch erkannt, dass lange Texte, mehr schützen als kurze, reine Überschriften. Eine Herausforderung an die Kreativität dieses kriminell anmutenden Anwalts.
Die Rechtsanwältin und Betreuerin Birgit Neubert hatte bis jetzt nur Kosten. Das Geschäft über Geldentschädigung wurde angekurbelt, aber bisher erfolglos was ihren früheren Mandanten betrifft.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.