13.01.2017 - Das Jahr 2017 beginnt mit Peinlichkeiten
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Vorsitzende Richterin Simone Käfer offenbart ihre einfache Denke beim Erlass von einstweiligen Verfügungen
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Was war heute los?
Heute waren es die ersten Verhandlungen mit der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Am 06.01.20917 wurde sie vertreten von der Richterin Barbara Mittler. Über die Gründe könne wir nur raten. Zwei Verkündungen, vier aufschlussreiche Verhandlungen.
Bei der Verhandlung gegen den Nigerianer Joseph Enwena erklärte die Vorsitzende geduldig immer wieder, dass es nicht auf die materielle Wahrheit ankommt, sondern auf die prozessuale, dass falsche Behauptungen immer verboten werden müssen, dass ehrverletzende Informationen nicht ohne Begründung weiter geleitet werden dürfen, weil man sich diese ohne Begründung zu Eigen mache. Lange Rede kurzer Sinn, die Vorsitzende leistete ganze Arbeit beim Rüberbringen der westlichen Werte in Auseinandersetzungen mit zwielichtigen Gestalten, komplexes Herangehen sei nicht angebracht. Die BGH-Klatzsche VI ZR 561/15, VI ZR 562/15 wegen der Zensur gegen „Die Anstalt“ mit der Aussage:
- " Zur Erfassung des Aussagegehalts muss eine Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist.“
gehört offenbar nicht zu den westlichen Werten, welche die Vorsitzende Richterin Simone Käfer den Beklagten vermittelt. Bei zwei Verhandlungen ließ die Vorsitzende gestandene Rechtsanwälte abblitzen. RA Dr. Sebastian Gorski von der gefürchteten Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz musste hinnehmen, dass eine Satz der Art wie „Günther Jauch hat Politik studiert“ unter keinen Umständen gegendarstellungsfähig ist. Buske dürfe das bestätigen, obwohl Käfer sich öffentlich nicht sicher war. Der NDR-Rechtsanwalt Michael Fricke, welche nur mäßig gegen die Zensurbegehren Prominenter und geschäftstüchtiger Advokaten vorgeht hat sich als Zensor für die Morgenpost versucht. Hat nicht geklappt, ist der der juristisch sauen Zustellung gescheitert. Musste die erhaltene einstweilige Verfügung sausen lassen und den Antrag auf deren Erlass zurücknehmen. Die vierte Sache war eine Schweinerei. Käfer hörte sich im Widerspruchsverfahren die eine Gutachterin als präsente Zeugin. Musste aber erst beraten, ob das notwendig ist, denn der Antragsteller protestierte.
Verkündungen
In den beiden Verkündungen wurden entgegen der ZPO nicht von der Vorsotzenden,soindern von Ruichterin Barbarea Mittler Zensururteile verkündet:
324 O 130/16 - Alexander Lau vs. Norddeutscher Rundfunk
- Die Beklagte wird verurteilt unter Androhung von Ordnungsmitteln identifizierend durch Gesicht über das Strafverfahren des Klägers zu berichten. Der Beklagte hat außerdem 887,03 € zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
324 O 528/16 - J. Elvers vs. OK! Verlag GmbH & Co. KG
- Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, das Bildnis der Klägerin, wie am 20.01.16 auf der Titelseite geschehen, nicht erneut zu veröffentlichen. Beklagte hat außerdem 887,03 € zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute
12.12.2016: Dienstliche Äußerung zum Befangenheitsantrag des Beklagten mit Schreiben vom 17.10.2015 und 30.10.2015
- Zu dem Sachvortrag im Schreiben vom 17.10.2015, der mich betrifft, kann ich mitteilen, dass es zutrifft, dass ich in Fällen, in denen die Parteivertreter anwesend sind, für das Protokoll manchmal diktiere „Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert“
Heute am 13.01.2017 hat die Vorsitzende in allen vier Verhandlungen diktiert: „Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert“.
In drei Verfahren hätte es richtig heißen müssen: „Mit der Partei und den Parteivertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert“, in einem Verfahren: „Mit den Parteivertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert“
Es stellt sich die Frage, ist Richterin Simone Käfer in der Lage die deutsche Sprache so genau zu verwenden, wie sie das von den Beklagten einfordert. Ist sie dazu überhauptfähig und bereit?
- Zutreffend ist es ebenfalls, dass ich manchmal für Verkündungen diktiere „Saal B334“ und nicht „Raum B334“,
Heute wurde „Raum B334“ diktiert. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer kann es also, sie ist lernfähig, ihr Gedächtnis funktioniert zumindest in diesem Teil.
Es stellt sich allerdings die Frage, wie lange solche ein Lwernprozess bei dieser Vorsitzenden Richterin dauert und ob sie in der Lage und bereit ist, anderen das ebenfalls zuzugestehen, ohne diese empfindlich zur Kasse zu bitten.
Hamburger Geheimjustiz
Auf dem Terminaushang des Amtsrichters Schertzinger von heute konnte die Öffentlichkeit lesen:
- Zeit: 09:15 nicht öffentlich
Verfahren/Hinweise: Leer, es stand nichts drin
Aktenzeichen Terminart: 22a AR 1/16 Beweistermin
Die Abkürzung AR bedeutet Allgemeines Register.
10:00
Gbadini K.Chibuogwu vs.Joseph Enwena 324 O 131/16
Wir wissen nicht, ob der Name des Klägers richtig geschrieben ist. In der Verhandlung wurde das Aktivrubrum geändert, von der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer aber so diktiert, dass die Pseudoöffentlichkeit nichts verstehen konnte.
Corpus Delicti
Es ging um die kommentarlose Weiterleitung durch Joseph Enwena einer erhaltenen Äußerung an die Vereinsmitglieder mit ehrverletzenden Äußerungen über den Kläger. Die Weiterleitung sollte der Diskussion über die Richtigkeit der ehrverletzenden Behauptungen und die Ernsthaftigkeit der Äußerung dienen.
Das kommentarlose Weiterleiten wurde von der Vorsitzenden Richterin als „sich zu Eigene machen“ bewertet.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Ilitsch
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Essner (?)
Beklagter persönlich
Notizen zu den Sachen 324 O 131/16
13.01.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Kläger und Beklagte waren persönlich geladen. Der Kläger erschien nicht. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Kläger hat die Ladung nicht erhalten, was trotzdem schade ist, dass er nicht dabei ist. Das hier ist die Spitze eines Rechtsstreits. Sie, Herr Enweda, haben Äußerungen über den Kläger gemacht. Sie sagen, haben Sie nicht gemacht, nur über WhatsApp. Es wird Geldentschädigung beantragt, weil der Kläger meint, es sei so schwer in seiner Ehre verletzt worden. Außerdem geht es um die Rechtsanwaltskosten.
Beklagtenanwalt Ensser: Aus dem Vortrag ergibt sich, dass die Äuß0erung nicht vom Beklagten gemacht wurde, er hat sie nur weitergeleitet.
Joseph Enwena: Habe nur weiter geleitet. Das ist normal
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt: Unter rechtlichen Gesichtspunkten könnte es nicht normal sein. Wenn Sie nur weiterleiten, dann haften Sie möglicherweise nicht.
Joseph Enwena: Jemand hat mit das zugesandt, ich habe nur weitergeleitet. Die Polizei hat abgewogen, … ,die Frau, die das Originalgeschickt hatte.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt: Das ist rechtlich egal, weil Sie das weiterleiteten. Das durften Sie nicht, wenn der Inhalt nicht stimmt. Doppelhaftung, so ist die Rechtsprechung
Beklagtenanwalt Ensser erklärt es Joseph Enwena: Es steht, dass der Kläger möglicherweise einen falschen Titelträgt. .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt es besser: Streitgegenstand ist die Aussagemit dem Doktortitel, die Behauptung, dass er diesen zu Unrecht trägt.
Joseph Enwena:Soll er gegen die Frau klagen, welche die Äußerung gemacht hat. Die Wahrheit muss bei der Frau erfragt werden. Es ist zu seinem Gunsten, wenn diese Frau gestoppt wird. Habe zwei alte Leute gefragt, ob er hier wohnt. Nichts dergleichen. Hat hier nur eine Anmeldung.
Richterin Barbara Mittler mischt sich in die Erklärungsdebatte ein: Verstehen Sie, Sie haben mit dem Kläger einen Streit gehabt, ob er …. Vertreten darf. Sie hatten Zweifel daran. Der Kläger ist zurückgetreten. Es geht nicht um das Gucken mit dem Wohnsitz. Jetzt haben Sie …
Joseph Enwena: Das ist unwichtig. Hat in Bochum angerufen, in Essen … . Er hat gesagt, wird mich fertigmachen.
Richterin Barbara Mittler: Sie denken, es ist Rache?
Joseph Enwena: Er hat eine Freundin als Zeugin genommen.
Richterin Barbara Mittler gibt Tipps an Kriminelle: Sie denken, es ist Rache genommen worden, damit dort Ordnung herrscht? Sie haben aber gesendet. Wenn es auch von einer dritten Person stammt, kann es problematisch werden. Nur darüber reden wir. Nicht über das Ganze. Sie fragen, weshalb nicht die Frau in Anspruch genommen wird. Er kann auswählen. Er muss nicht gegen die Frau vorgehen. Haben Sie das verstanden?
Klägeranwalt Ilitsch: Haben Strafantrag gegen beide Personen gestellt.
Joseph Enwena: Nochmal. Ich bin ein Vertreter. Wir haben eine Verein. Wenn so was kommt und wir wissen nicht, ob das die Wahrheit ist, wenn so was passiert, müssen wir das kommunikativ klären. Die Äußerung haben viele bekommen. Wenn wir das über den Verein klären, dann sagen wir, höre damit auf. Wozu die Gerichtsklage?
Richter Dr. Thomas Linke erklärt es noch besser: Wir sind hier nicht dafür da, den Sachverhalt zu klären. Frau Jonsen hat es WhatsApp gestellt. Wir haben hier schlicht die Weiterverbreitung dieser Nachricht zu verhandeln.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer präzisiert ihre einfache Logik Wenn Sie geschrieben hätten, weshalb Sie die Nachricht weiterleiten, dann könnte das erlaubt sein. Sie wollten klären, …. Bibel. Es ist nicht die Ger5ichtsverhandlung dafür da, einen Schritt entgegenzukommen. Sie sagen, haben es nicht gemacht. Der Kläger sagt, doch. Kann man das nicht klären? Sie verpflichten sich, die Äußerung nicht zu verbreiten. Das wäre unser Vorschlag einer Einigung.
Beklagtenanwalt Ensser ahnt eine Vergleichsgebühr: Haben wir schon besprochen. Werden uns nicht verschließen. Unterlassungserklärung würden wir abgeben, auch auf der Titelseite. Es stellt sich die Frage der Kosten. Eine Frage, ist es die kommentarlose Übernahme oder?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt: Wir haben dazu unsere Meinung-Sein haben die vom OLG Frankfurt. Hier ist es nicht erkennbar, dass es eine fremde Meinung ist.
Beklagtenanwalt Ensser:… .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt ihren Sonderstaus als Zensorin: Wollen Sie die Rechtsprechung in Hamburg ändern? Denke ich nicht. Auf Geldentschädigung soll der Kläger verzichten. Diese geben wir nicht.
Klägeranwalt Ilitsch rechnet: 492.543 € außergerichtliche Kosten. ….
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt: Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung, wenn die Parteien einverstanden sind. Von den Kosten 1/3 der Kkläöger,2/2 der Beklagte. Der Streitwert ist nicht zu hoch,10.000,- €. Herr Gorski, Sie wissen doch wie vergleiche formuliert werden,
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski aus dem Zuschauerbereich: Nein, ….
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ach ja, Ihre Kanzlei macht keine Vergleiche.
Alle lachen.
Es wird diskutiert, wie auf einem Bazar
Vorsitzende Richterin Simone Käfer schwört Gefahren voraus, welche den Anwälten nur Arbeit, keine Gebühreneinbringen: Es wird Beweis erhoben werden müssen. Wir haben sechs Zeugen. Es gibt das Beweisrisiko. Deswegen Abgabe einer einfachen Unterlassungsverpflichtungserklärung. Kosten 40:60. Die 490 werden bezahlt.
Beklagtenanwalt Ensser: Nein.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt: Nehmen wir die Anträge auf. Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es zu einer Beweisaufnahme kommt. Die Beweislast liegt beim Beklagten. Geldentschädigungsanspruch ist unbegründet. Abmahnkosten sind begründet.
Auf Anraten des Gerichts schießen die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits den folgenden Vergleich:
- 1. Der Beklagte verpflichtet sich, es zu unterlassen, zu verbreiten,
- dass der Antragsteller seitens des nigerianischen Präsidenten….. Gelder für Vereine und Organisationen erhalten und diese für sich verwendet, veruntreut, unterschlagen habe.
- dass der Kläger dem Beklagten 2.500,- € schulde
- dass der Kläger einen Titel (Doktortitel) unerlaubter Weise trage.
- 2. Der Beklagte zahlt an den Kläger 492,54 €.
- 3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40Prozent,der Beklagte 60 Prozent mit Ausnahme der Vergleichskosten, die gegeneinander aufgehoben werden.
Vorgelesen und genehmigt.
Beschlossen und verkündet:
- Im Einverständnis mit den Parteien wird der Streitwert auf 10.000,-€ festgesetzt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer gibt dem Beklagten den Hinweis: Seien Sie beim Weiterleiten von e-Mails vorsichtig. Es ist erlaubt, aber man muss vorsichtig sein. Ihr Anwalt wird es Ihnen erklären.
Joseph Enwena: Habe nur eine weitergeschickt.
Beklagtenanwalt Ensser: Müssen Sie … streiten
Kommentar RS
Dieser „Schulunterricht“ rechtsstaatlicher Gewalt nach den Prinzipien der rechtsstaatlich praktizierten Gewaltenteilung kostet den Beklagten Nigerianer über 1.000,-€. Die Lehrer sind die Juristen in Robe.
Unter solchen Bedingungen und Herangehensweisen sind Merkels Worte „Wir schaffen das“ tatsächlich realitätsfremd, weil zu teuer, nicht finanzierbar. Das Geld fließ nicht in die Taschen der Leistungsträger, sondern in die von den Juristen maßgeblich aufgebaute Finanzblase.
10:30
Günther Jauch vs. SCG Verla Ltd. 324 O 665/16
Corpus Delicti
Es wurde berichtet, Jauch hätte Politik studiert. In Internet finden:
- An der Deutschen Journalistenschule in München begann er seine journalistische Ausbildung und ließ ihr ab 1975 ein Studium der Neueren Geschichte und Politik an der renommierten Ludwig-Maximilian- Universität folgen.
Ob das stimmt, wissen wir nicht. Recherchieren in Sachen der Kanzlei Schertz&Bergmann ist füruns sinnlos. Die Kanzlei Schertz& Bergmann ist bekannt dafür, dass auch auf Anfragen Einstweilige Verfügungen beantragt und erlassen werden. So geschehen z.B. in Berlin in der Sache 27 O 216/09.
Also Herr RA Dr. Sebastian Gosrki, suchen Sie eine Fehler im Zitat oder in der von der Pseudoöffentlichkeit verlinkten Site und klagen Sie bei der Zensurkammer in Hamburg. Bei deren von mir als befangen gesehen Richterinnen und dem Richterwerden Sie bestimmt Erfolg haben. Werden Sie stolzer Nachfolger von Prof. Dr. Christian Schertz auf dem Weg der Kriminalisierung unbescholtener Bürger in seinem geschäftlichen Interesse.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz&Bergmann; Rechtsanwalt Dr. Sebastian Goski
Beklagtenseite: KJanzlei Damm&Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland
Notizen zu den Sachen 324 O 656/16
13.01.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagt was, alle lachen ausgiebig.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben einen Hinweis gegeben im Zusammenhang mit dem Ordnungsmittelantrag. Wir werden die einstweilige Verfügung aufheben. Es ist unstrittig, dass der Antragsteller Politik studiert hat. Nach Stolpe (Mehrdeutigkeit), auch nach keinem rechtlichen Gesichtspunkt können wir die einstweilige Verfügung bestätigen.
Jauch-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: … Meinen Sie, dass er nicht …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist offen, hat Günther Jauch einen Abschluss oder hat er nur bisschen Politik studiert. Nach Gegendarstellungs-Rechtsprechung gibt es keine Gegendarstellung, wenn nach Stolpe Doppelsinn möglich ist. Vielleicht ist er Politologe.
Alle lachen.
Jauch-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Es ist irreführend. Kann das nachvollziehen. Habe selbst Betriebswirtschaft studiert. Man kann nicht sagen Politologe, wie bei mir, man nicht sagen kann, ich bin Betriebswirtschaftler, weil ich drei Semester studiert haben.
Richterin Barbara Mittler:
Jauch-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Die Aussage ist unwahr. Wie lange ich studiert habe, ist eine andere Aussage.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir dachten beim Erlass, er hat nicht Politik studiert. Nun wissen wir es, er hat Politik studiert.
Richter Dr. Thomas Linke: Was soll es, hat damit nichts zu tun.
Jauch-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Würde nicht behaupten, habe mit Betriebswirtschaft nichts zu tun.
Richterin Barbara Mittler: Aber eine Erwiderung muss anders sein. Hätten wir den Sachvortrag so gesehen, hätten wir die einstweilige Verfügung nicht erlassen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das OLG kann es auch so sehen. Dann ist das nicht zu retten. Anträge werden zu der einstweiligen Verfügung vom 18.10.2016 gestellt.
Beschlossen und verkündet:
Ein Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raum B334.
11:00
Röring GbR vs. NDR Borddeutscher Rundfunk 324 O 625/16
Corpus Delicti
Beitrag des ARD-Magazins Panorama "Massive Tierschutz-Probleme bei Bauern-Chefs" Widerspruch gegen einstweilige Verfügung vom 11.10.2016, Sendung bei YouTube.
Massive Tierschutz-Probleme bei Bauern-Chefs ARD Panorama | Prignitzer Landschwein GmbH, Dr. Walter Scheuerl |
Der Klkäger klagt gegen (8) Bilder aus der Sendung. Der Antragsgener hat wohl bei zwei Bildern eine Abschlusserklärung abgegeben.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Graf von Westphalen; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt Michaele Fricke
Justiziar Sieckmann
Notizen zu den Sachen 324 O 625/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Das Interessante in dieser Widerspruchsverhandlung war,
- dass nur über vorgelegte Bilder, nicht über die Gesamtsendung verhandelt wurde. Die Richterinnen Käfer und Mittler sowie der Richter Linke kannten die Gesamtsendung nicht bzw. durften die Gesamtsendung nicht sehen. Entscheiden wird kontextlos, formal juristisch, wie eben bei einer Schweinerei üblich;
- dass eine Sachverständige als präsente Zeugin, trotz Ablehnung durch den Klägeranwalt, befragt wurde;
- dass gestritten wurde, ob auf den Bildern die streitgegenständlichen Behauptungen zu erkennen sind, obwohl der Fernsehzuschauer die Fernsehbilder mit einer wesentlich besseren Qualität sieht, und nicht Fotos, bei denen vieles schlechter zu erkennen ist. Prozessual aber zulässig.
Richter Dr.Thomas Linke: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Dienstag, den 17.01.2015, 12:00, Raum B334.
17.01.17, Richterin Dr.Kerstin Gronau: Es wid eine Urteil verkündet.
- Die einstweilige Verfüguing vom 11.10.2011wird in denPunkjten 1a und 2. bestätiogt.
- Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen bei einem Streitwert von 100.000,- Euro biszum 11.01.2017 und 80.000,- Euro abn dem 11.01.2017
12:00
Morgenpost Verlag GmbH vs. Care-Enbergy Verlag GmbH 324 O 543/16
Corpus Delicti
Der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. War nicht Gegenstand der Verhandlung.
Verhandelt wurde um die Wirksamkeit der Zustellung der einstweiligen Verfügung –von Anwalt zu Anwalt oder an die Beklagte über Gerichtsvollzieher.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt MichaeleFricke
Frau Deutsch, Leiterin Abteilung Personal und Recht
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Herrmann
Notizen zu den Sachen 324 O 543/16
13.01.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner-Vertreter überreicht Schriftsatz vom12.01.17 für das Gericht. Ja, materiell-rechtlich haben wir mit dem Unterlassungsanspruch kein Problem. Es ist eine falsche Tatsache. Es war in der Beilage. Das Problem, ist die Vollziehungsfrist gewahrt? Es sind nur Bevollmächtigte, wenn Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfolgt. Durch das Ordnungsmittelverfahren sei das geheilt, sagt das OLG Düsseldorf. Es gibt aber die Entscheidung des OLG Hamburg. Wollen Sie Hamburg ändern? Es ist der objektive Horizont. Man hätte Anwalt zustellen müssen. Es stellt sich die Frage, ist eine Heilung möglichdurch Ordnungsmittelantrag. Nein. Im Ordnungsmittelverfahren hat die Beklagte eine Kopie erhalten. Vollziehungswille gilt gegenüber dem Schuldner, nicht dem Anwalt. Wir werden die einstweilige Verfügung aufheben mangels falscher Vollziehung. Der BGH sagt, die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. Wenn wir dem OLG Hamburg folgen, dann ist Schluss. Eine Heilung ist nicht mehr möglich. Die Kammer sagt, eine Entscheidungskopie reicht. Haben Sie einen einstweilige Ver5fügung in der Hand gehabt?
Antragsgegneranwalt Dr. Herrmann: Haben am 15.09.2016 vom Gericht erhalten. Ist in der richtigen Form. Kein Gericht übersendet Ordnungsmittelantrag mit einer einstweiligen Verfügung dran. Wenn die Heilungsvorschrift § 189 ZPO … .
Antragstelleranwalt Michael Fricke: Diese Formalien haben eine bestimmten Sinn. Der Antragsgegner soll geschützt werden. … D.h., es muss eine Aussage geben, dass es weiter einen Vollziehungswillen gibt. Es ist klar, der Antragsteller wollte vollziehen. Man kann die Dinge so oder so sehen, OLG Düsseldorf, OLG Hamburg. Aber soll es bei jeder Gelegenheit zu Lasten des Antragstellers gehen? Es gab keinen Zweifel am Antragstellerwillen.
Antragsgegneranwalt Dr. Herrmann: Das hätte enorme Konsequenzen für die Vollziehung….. Antwortschreiben …Mit § 185 ZPO reparieren gibt es nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann man Parteizstellung ersetzen durch … . Nein. Wollen Sie es schriftlich haben?
Antragstelleranwalt Michael Fricke: Wollen wir eine streitige Entscheidung haben? Muss das besprechen. Antragstellerseite verlässt den Gerichtssaal. Rechtsanwalt Michael Fricke möchte bestimmt keinen Nachweis für seine fehlerhafte Leistung.
Antragstelleranwalt Michael Fricke nach Wiedereintritt: Nein. Nicht. Wollen nicht weiter streiten. Verzichten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragstellervertreter erklärt, bezüglich der einstweiligen Verfügung vom29.08.16 nehme ich den Antrag zurück. Der Antragsgegnervertreter beantragt, die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen.
Beschlossen und verkündet:
- Der Antragsteller hat die Kosten der einstweiligen Verfügung vom 28.08.16 und dieKosten der Widerspruchsklage zu tragen.
Kommentar RS
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer unterlässt es die formal wichtigen Sätze zu diktieren und im Beschluss aufzunehmen: Die einstweilige Verfügung wird aufgehoben.
Rein formal gilt die einstweilige Verfügung nach wie vor.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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