21.10.2016 - Hamburger Zensuranwälte gg. Bürgerinitiative und gg. Wallraff
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Fliegender Gerichtsstand ausgiebig genutzt
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Was war heute los?
Verfahren
Es war der Tag der Hamburger Zensuranwälte Dr. Sven Krüger, Dr. Till Dunckel von der Kanzlei Nesselhauf und des Anwalts Dr. Tobias Hermann von der Kanzlei Dr. Patricia Cronemeyer & Stephan Grulert. Geschäftstüchtig wurden die Möglichkeiten des fliegenden Gerichtsstandes genutzt. Keiner der Klägern oder der Beklagten kommen aus oder wohnen in Hamburg. Für die Kanzlei Gronemeyer allerdings ohne Erfolg, weil Nichts dafür vorlag, dass die Erstbegehungsgefahr bei BILD Print automatisch auf BILD Online übertragen werden kann. Bei BILD Print ging Richterin Simone Käfer davon aus, dass die Münchner Ausgabe von BILD in Hamburg keine Leser hat, damit der fliegende Gerichtsstand nicht greift.
Dr. Sven Krüger vertrat wieder die Interessen von Ulrich Marseille und seiner Einrichtung AMARITA – diesmal aus Oldenburg - gegen den Sender RTL, welcher die Wallraff-Enthüllungen über die unmöglichen Zustände in einer der MK-Kliniken AG ausstrahlte. Ein kleiner Fehler wurde gefunden, mit dem man Wallraff und dem Sender eins auswischen kann. Das gehört zur Methode des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger,mit Peanuts querulatorisch klagen, Kriminelle schützen, Journalisten kriminalisieren.
Es gab auch zwei Verfahren gegen eine Bürgerinitiative, die Schanzenhof e.V., welche der Kläger über kostspielige Gerichtsverfahren finanziell in die Knie zu zwingen vesucht. VorsRi'in Simone Käfer konnte ihre Interessen wahren und zwei Vergleiche erreichen.
Verkündungen
Vier Verkündungen, davon zwei Aussetzungsbeschlüsse auf einen späteren Termin. Verkündet hat Richter Dr. Thomas Linke, obwohl die Vorsitzende in Hause war. Was interessieret die vorsitzende Richterin Simone Käfer der § 311, Abs. 4, ZPO,der besagt, dass der Vorsitzende Richter zu verkünden hat.
Google Inc. hat in der Sache 324 O 270/15 Ulla Burchardt zu 15 Prozent verloren. Bei Eingabe Ulla Burchardt dürfe zwei URLs mit der Äußerung „Und sie raste aus, wenn einer krank werde“ nicht mehr gefunden werden. Die anderen streitgegenständliche Äußerungen wurden nicht verboten. Ulla Burchahrdt hat 85 Prozent der Kosten zu tragen. Wie das Google realisieren kann, ist das Problem von Google.
Die Kanzlei Nesselhauf kann sich bei Stefan Mross bedanken .In der Sache 324 O 701/15.Burdamuss an die 12.000,-€ an die Kanzlei zahlen. Das Zensurgeschäft hat sich gelohnt.
Olli Kahn kann muss noch eine Woche warten, eher auch hier Geld an die Kanzlei Nesselhauf fließen kann.
10:00
GBR bestehend aus Maximilian und Moritz Schommartz vs. Schanzenhofe.V., Gunhild Abigt, Jens Meyer 324 O 338/16
Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 02.06.2016.
Corpus Delicti
Über die Antragsgegnerin Schanzenhof e.V. und deren Auseinandersetzungen mit dem Kläger [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Maximilian+und+Moritz+Schommartz findet man allerhand im Internet.
Geklagt wurde auch gegen Gunhild Abigt (Bekl. zu 2.) und Jens Meyer (Bekl. zu 3.)
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Schmidt (?), Rechtsanwalt xxx
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Wegner (?)
Jens Meyer (Bekl. zu 3.)
Notizen zu den Sachen 324 O 338/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Rechtsanwältin Rossmann:
Christian Abel vs. Schanzenhof e.V., Gunhild Abigt, Jens Meyer 324 O 516/16
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Dr.Schmidt (?), Rechtsanwalt xxx
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Wegner (?)
Notizen zu den Sachen 324 O 516/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Rechtsanwältin Rossmann:
Uğur Bagislayici vs. BILD GmbH & Co.KG 324 O 296/16
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Cronemeyer& Grulert, Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger pp.; Rechtsanwalt Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse
Notizen zu den Sachen 324 O 296/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Rechtsanwältin Rossmann:
AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 172/16
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Herr Eilbrich (?) – Leiter der Einrichtungen
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Prof. Schumacher
Notizen zu den Sachen 324 O 172/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Rechtsanwältin Rossmann:
AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 6/16
Corpus Delicti
Verfügungsverfahren
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Herr Eilbrich (?) – Leiter der Einrichtungen
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Prof. Schumacher
Notizen zu den Sachen 324 O 6/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Rechtsanwältin Rossmann:
Max Kruse u.a. vs. ProSieben Sat.1 Digital GmbH 324 O 314/16
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel
Beklagtenseite: Kanzlei DLA Piper; Rechtsanwältin Verena Haisch
Notizen zu den Sachen 324 O 172/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Rechtsanwältin Rossmann:
Max Kruse u.a. vs. BILD GmbH & Co.KG 324 O 314/16
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel
Beklagtenseite: Kanzlei Raue; Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann
Notizen zu den Sachen 324 O 172/16
21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Rechtsanwältin Rossmann:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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