13.03.2015 - Es wird langweilig

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Ein langweiliger Freitag mit Schweinsteiger als prominetes Vorbild für Mimosen

Inhaltsverzeichnis


Party Fussball Weiber und ein Bier


Schweinsteiger: "Die Frauen schauen Mario hinterher"

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

13.03.2015


Bastian Schweinsteiger-Das Herz der Frauen /FC Bayern München Moments HD

Was war heute los?

Käferchen fehlte. Richterin Barbara Mittler hatte das Sagen. Der langweilige uninteressante Richter Dr. Philipp Linke war wohl meist der Berichterstatter. Es fehlte such Richterin Dr. Kerstin Gronau Das musste die Zivilkammer 8 mit Richterin Rohwetter aushelfen. Bei nicht ganz 800 Verfahren im Jahr sind natürlich 4 Richter und Richterinnen überfordert, wenn sie in der Woche mehr als 4 Verfahren zu bearbeiten haben.

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13.03.2015

Die heutigen Termine

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Verkündung

Es gab vier Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal, nicht um 9:55, sondern kurz um 10:10.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlte wohl, an den Richtertisch setze sich die Richterin Barbara Mittler.

Richterin Barbara Mittler verkündete ohne Robe. Das machen viele Richterinnen und Richter so, wenn nur verkündet wird. In den Gesetzen steht dazu offenbar nichts. Am Richterselbstbewusstsein scheint das auch die Richterinnen und Richter nicht zu kratzen.

Der Bund der Steuerzahler verlor gegen den 1 FC Kaiserslautern e.V. in der Sache 324 O 710/14. Die Kanzlei Nesselhauf mit Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt und Henning Lorenzen können sich freuen, Kritik an der Finanzierung des Fußballzirkusses durch den Staat unterdrückt und dabei gutes Geld verdient zu haben.

Michael Schumacher und Corina Schumacher können sich freuen, denn jeden sind € 30.000,- an Geldentschädigung zuerkannt worden, weil behauptet wurde, es gab vor dem Unfall Trennungsgerüchte. In der Sache 324 O 640/14 verkündete Berabra Mittler: Es ergeht ein Urteil Die Beklagte hat an die Kläger zu 1. und zu 2. Geldentschädigung von jeweils € 30.000,- nebst Zinsen sowie jeweils € 121,20 nebst Zinsen zu zahlen. Von den Kosten haben die Kläger jeweils 27 %, die Beklagte 46 % zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In der Handy-Elektrosmog-Sache Elisabeth Kratochvil vs. Prof. Alexander Lerchl; Laborjournal – Az. 324 O 511/14 verloren der Professor und die Zeitschrift. Alle beanstandeten Äußerungen wurden verboten.

Dann wurde zu einer Sache ein Urteil verkündet, welche im schriftlichen Verfahren erledigt wurde. Eine mündliche Verhandlung fand nicht statt. In der Sache 324 O 6/15 Geheimakte: Schüler e.V. vs. Deiss, F. wurde die Einstweilige Verfügung im Kostenpunkt bestätigt.

Ein paar Zitate aus der Verhandlung von heute

  • Das mit der Erledigungserklärung ist schwierig. Der Gesetzgeber hatte das nicht im Auge.
  • Es sind unzulässige Informationen über den Kläger. Er hatte sich nicht geöffnet.
  • Man weiß ja gar nicht, was da war.
  • Kommen noch die Rangverhältnisse. Ganz schwierig.
  • Sie können das (den Antrag) auch in der Rechtsmittelinstanz umstellen.

Verhandlungen

10:00

Bastian Schweinsteiger vs. Axel Springer SE 324 O 760/14

Corpus Delicti

Bastian Schweinsteiger und seine frühere Freundin Sarah Brandner klagen in gleicher Sache gegen verschiedenen Verlage. Wir hatten berichtet.

Bis zur Weltmeisterschaft 2014 sah die Beziehung zwischen Sarah Brandner und Bastian Schweinsteiger nach außen gut aus, obwohl der Boulevard schon die mögliche Trennung ahnte.

Auch in die heutigen Sache gab es eine Einstweilige Verfügung 324 O 611/14. Einen Monat nach dem Erlass der Einstweiligen Verfügung wurde öffentlich bekannt, dass es zur Trennung zwischen Sarah Brandner und Bastian Schweinsteiger kam. Die Kanzlei Nesselhauf erklärte im Namen seines Mandanten, die Verfügung für erledigt. Allerdings formal prozessual noch nicht ganz so richtig.

Heute wurde wohl ein Feststellungsverfahren geführt, wenn die Pseudoöffentlichkeit es richtig verstanden hat..

Richter

Den Vorsitz spielende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Rohwetter
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwältin Dr.Stephanie Vendt; Rechtsanwalt Hennig Lorenzen Matthias Nienhaus

Beklagtenseite: Kanzlei Raue; Rechtsanwalt Dr. Ulrich Amelung

Kurzbericht zu den Sachen 324 O 760/14

13.03.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Wir fangen mit der Sache 324 O 760/14 anDas ist die Sache ohne Photos. Es gibt die Einstweilige Verfügung 324 O 611/14. Ihre Erledigung muss noch geschehen. Wir kennen das aus einer anderen Sache. … Der Kläger möchte im einstweiligen Verfügungsverfahren verschiedene Behauptungen zur Situation im Frühjahr 2014 verboten wissen. Erst hier wurde die Sache für erledigt erklärt zur Ziffer 2 des Feststellungsantrages bezüglich der einstweiligen Verfügungsverfahrens. Es geht um die Trennung von seiner ehemaligen Freundin. Das mit der Erledigungserklärung ist schwierig. Der Gesetzgeber hatte das nicht im Auge. Es sind unzulässige Informationen über den Kläger. Er hatte sich (noch) nicht geöffnet. In dem ersten Jahren hat er was gesagt – 2008, 2009.Später kommt vom Kläger nichts. Dann WM, Kapitän der deutschen Mannschaft. Man könnte nachdenken. Das sehen wir hier nicht so. Man weiß ja gar nicht, was da war. Wir sehen auch nicht den Nachrichtenwert dieser Mitteilung. Sie, Herrn Amelung, sehen das anders. Es ist unstreitig Trennung Mitte Oktober.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Ende Oktober.

Richterin Barbara Mittler: Habe das Datum nicht im Kopf. Hat sich verfestigt, Anfang Oktober. Der Bericht war im Januar. Das Verhalten in Australien.

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Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: … .

Richterin Barbara Mittler: Eben, Jahreswechsel. Daraus folgen wir nicht, dass schon im September die Trennung erfolgte. … Diese Spekulationen …. Betreffen auch …. Hat sich verfestigt … Wir haben relativ lange beraten …. Wir haben kein erledigendes Ereignis. Was wir haben ist eine Frau an seiner Seite. Läuft aus auf Doppel… oder ... . Überlegen, ob man teilweise zurücknimmt. Das gilt nur für die zweite Sache. Bei 2. ist der Kläger direkt auf …. gesprungen .... . … stelle also Feststellungsantrag. Lässt nicht die Berichterstattung im September 2014 zu. Wir haben eine Ausurteilung auf die Anträge. … . Ist für uns alles … es ist … Begriff aus der Verwaltungs … …. Egal …

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: … prozessual … Die Erledigungserklärung ist raus.

Richter Dr. Thomas Linke: Sie haben sich nicht angeschlossen.

Richterin Barbara Mittler verfitzt sich in der Logik des Prozessualen: Kommen noch die Rangverhältnisse. Ganz schwierig.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Tatsache ist, sie sind das Paar. Dann der Dezemberbeschluss, weil kein Paar mehr. Auch hier wird untersagt. Hauptsache …. Weil damals vielleicht streitig war. Heißt, Spekulationen aus der Privatsphäre. Beide sind ein Paar. Inge Brause … 324 O xxx/14 sagt die Kammer, gab es eine gefestigte Paarbeziehung. Beide sind bekannt. Beide stehen in der Öffentlichkeit. Hier September 2014. Wir haben die Photos. Waren damals schon ein Paar. Dazu benötigen wir die Beweiserhebung. Kennen Fälle, haben schon Fälle, dass es andere Frauen gibt, aber immer noch als Paar auftreten. Man kann klären, was September 2014 war.

Richterin Barbara Mittler: Kenn das Datum der Anträge. Es ist nicht das Hauptsachverfahren. Wir haben die Einstweilige Verfügung bestätigt. Wir gehen davon aus, sind nicht in einer Paarbeziehung.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Photos.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Man sieht auf dem Photo nicht …

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Weiß nicht, was Sei unter Händchenhalten verstehen.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Mehr als das.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Meine Frau würde sich … wenn ich so die Hände mit einer anderen Frau halten würde.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: (Beweisantritt) wäre unzulässig. Das wäre ein Ausforschungsantrag.

Richterin Barbara Mittler: Müssen wir uns überlegen.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Die eine Seite. Man redet so. Das Verhältnis ist das andere, das tatsächliche Verhalten. Hier haben wir den bekannten Fußballer. Gewinn die WM 2014. Wird begleitet … Bekanntes … .

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Himmels.. ..

Richterin Barbara Mittler: Weiß nicht, was Gehrke dazu sagt.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Es ist eine Feier. Milliarden Menshcne sehen das. Sarah umarmt ihn. Die Öffentlichkeit hat Anteil genommen an diesem Paar. Es bestand ein Interesse der Öffentlichkeit. Wenn dann der Kläger auf der High Line in New Yorck

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spaziert. Dann ergibt sich das Informationsinteresse. Nicht aus den Interviews, sondern, weil man sich in die Öffentlichkeit begibt. Brause BGH. Hier war die erste Information ..

Richterin Barbara Mittler: Er muss es nicht hinnehmen, dass er in seiner Freizeit photografiert wird.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: … .

Richterin Barbara Mittler: Privat.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Für uns Sozialsphäre.

Richterin Barbara Mittler: Dann sehe wir das so. Anträge.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: .. Feststellungsanstrag …

Schweinsteiger-Anwalt Hennig Lorenzen: … wie ich es verstanden habe, … würde auf Unterlassung umstellen.

Richterin Barbara Mittler: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass es sich bei der Berichterstattung um unzulässige Spekulationen über die Privatsphäre des Klägers handelt- Bezüglich Punkt I dürfte es sich um ein Doppelverbot handeln, weil auch in 324 O 759/14 beantragt. Dan ist die Kammer der Ansicht, das das Erledigungsereignis bezüglich des Punktes 1. auch hinsichtlich des Punktes 2. zweifelhaft ist.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … Würden im Prinzip feststellen …

Schweinsteiger-Anwalt Hennig Lorenzen: Die Erledigungserklärung haben wir abgegeben. Deswegen Feststellungsantrag.

Richterin Barbara Mittler: Die Klägervertreterin erklärt, im Hinblick auf die Erklärung der Kammer, dass es sich bei 1.e, letzter Satz um einen Doppelverbot handelt, nehme ich den Antrag zurück und verzichte auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung 324 O 611/14 vom 08.10.14. Der Klägervertreter stellt den Antrag, festzustellen, dass sich der Rechtstreit …. Bezüglich … erledigt hat. Die Klägervertreterin stellt hilfsweise den Antrag zu 1. aus der Klageschrift.

Schweinsteiger-Anwalt Hennig Lorenzen: Wir würden den Festellungsantrag umstellen auf Unterlassung.

Richterin Barbara Mittler: Sie können das auch in der Rechtsmittelinstanz umstellen. .. sowie 2. Wir müssen den Feststellungantrag anders fassen. Frau Ehrlich, tut mir leid, bin angestrengt. … Klageschrift mit der Maßgabe, dass die genannten Ziffern der Einstweiligen Verfügung zum Zeitpunkt des Erlassens der Einstweiligen Verfügung zulässig und begründet waren. Hilfsweise nach den üblichen Ordnungsmittelandrohung zu unterlassen, …und/oder … und/oder …. Und/oder ….sonst zu verbreiten und/oder zu unterlassen …. " …. (noch) offizielle Freundin Sarah Brandner" oder "ihr s.c. Sarah Brandner sagte gegenüber BILD, soweit ich weiß, sind sie noch zusammen, ich kann es bisher nicht mehr sagen" Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen.

Springer-Anwältin Dr. Ulrich Amelung: Schritsatzfrist.

Richterin Barbara Mittler: Bekommen Sie. Die Kammer weist daruaf hin, dassder Beweisantrag auf Seite 2 des Beklagten nicht hinreichend konkret ist.

Beschlossen und verkündet:

1. Den Klägerseiet bleibt es nachgelassen, auf den Schriftsatz der Beklagten vom 10.03.15 bis zum 10.04.15 Stellung zu nehmen,
2. Der Beklagten bleibt nachgelassen, auf die heute erteilten Hinweise bis zum 10.04.15 vorzutragen.
3. Termin zur Verkündung eine Entscheidung wird anberaumt auf den 24.04.15, 9:55, Saal B 335.
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Bastian Schweisteiger vs. Axel Springer SE 324 O 759/14

Richterin Barbara Mittler: Im Prinzip das Gleiche wie in der Sache 324 O 760/14 mit dem Unterschied, dass die Photos hinzukamen.

Beschlossen und verkündet:

1. Den Klägerseiet bleibt es nachgelassen, auf den Schriftsatz der Beklagten vom 10.03.15 bis zum 10.04.15 Stellung zu nehmen,
2. Der Beklagten bleibt nachgelassen, auf die heute erteilten Hinweise bis zum 10.04.15 vorzutragen.
3. Termin zur Verkündung eine Entscheidung wird anberaumt auf den 24.04.15, 9:55, Saal B 335.

Kommentar RS

Die Kammer meint wohl nach wie vor, es ist eine Privatsache der beiden und darüber hätte auch so lange nicht berichtet werden dürfen, so lange sich die beiden nicht von selbst geöffnet haben. Sarah Brandner und Bastian Schweinsteiger durften nach außen das Paar spielen, obwohl es kriselte. Das geht niemanden etwas an, wie bei den Nutten, die nicht lieben, sondern nur Sex verkaufen. Ob Nutten den Freier lieben oder nicht, ist eine zu schützende Privatsache. Man darf dieser Meinung sein als Jurist und Zensur.

Greift allerdings gewaltig ein in das Geschäft des Boulevards, welche wie die meisten Geschäfte nicht unbedingt zu verdammen ist. Ansonsten ließe Pol Pot grüßen.

Sarah Brandner und Bastian Schweinsteiger sind eben Zirkuskünstler, deren Privatleben darf ganz anders sein als die Darstellung nach außen. Das sollte man allerdings äußern und belegen dürfen. Richterin Simone Käfer versucht aus das zu unterbinden. Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und einem kriminellen Kläger versuchen diese Kämpfer im Dickicht der organisierten Hamburger Justizkriminalität Anonymisierung duchzusetzen. Hier grüßen die Politbürokraten des Politbüros der DDR.

Der Boulevard – heute Springer – sieht das mit den Zikuskünstlern anders und versucht Lücken in dem Wust der feinen Zensurregeln zu finden. Ansonsten klappt es nicht mit dem Geschäft.

Die Kanzlei Nesselhauf, die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt leben von solchen Zensurprozessen. Die Kammer sorgt für das Funktionieren deren Geschäfts. Man weiß nicht für was alles diese Kanzlei die Gelder sonst noch nötig hat. Einfluss auf die Hamburger Politik seitens dieser Kanzlei dürfte nicht unerheblich sein.

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ötig hat.

11:00

Agnieszka Steinberg vs. Yelp Ireland Ltd. 324 O 622/13

Corpus Delikti

Wieder hat es einer Unternehmerin nicht gefallen, wie auf dem Bewertungsportal Yeld Iriland Ltd. die Einträge bewertet werden.

Eine Einstweilige Verfügung war trotzdem erlassen worden. Der Antragsgegner legte Widerspruch ein und wird voraussichtlich obsiegen.

Richter

Den Vorsitz spielende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Rohwetter
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Greyhills; Rechtsanwalt Fabian Pilz

Beklagtenseite: Kanzlei Field Fisher Waterhouse; Rechtsanwalt Dr. Philipp Plog

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Die Klägerin

Notizen zu der Sache 324 O 622/13

13.03.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Ich möchte unsere Sicht der Dinge erläutern. Wir haben im Dezember die Einstweilige Verfügung erlassen. Der Antragssteller hat ein Geschäft in Berlin. Der Antragsgegner betreibt ein Bewertungsportal. Der Antragsteller sagt, die Unterteilung in empfohlen und nicht empfohlen sei rechtswidrig. Wir haben jetzt mehrfalls Einstweilige Verfügungen in den Hauptsachen verhandelt. Wir haben mehrfach begründet, dass wir den Schritt gehen, es ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Betrifft die Sozialsphäre. Ein Unternehmen wird bewertet. Kunden kommen im Ergebnis vielleicht zu dem Unternehmen oder bleiben aus. Wir meinen, diese Unterteilung ist eine zulässige Meinungsäußerung. Der Antragsgegner hat dargelegt, dass es eine Software ist, die bewertet. Inwieweit die Glaubhaftigkeit … . Es wird geprüft, ist das ein authentischer Beitrag, oder von Personen, die ein eigenes Interesse haben. Es kommt darauf an, wie vernetzt, .. wie es sich verhält zum zeitlichen Ereignis. Jetzt sagen Sie, dass das hier dennoch nicht gilt, weil diese Kriterien nicht durchgehalten werden.

… .

Wir sagen, das ist verfestigt, auch wenn aus sechzig Bewertungen Sie uns zwei nennen, die nicht passen, besagt das nichts. Jetzt sagen Sie … die übernommen wurden. Es geht um Wasserschaden.

Yelp-Anwalt Dr. Philipp Plog: 5.0.1.1 ist kein Killerkriterium. Hat typischerweise, … ist mitnichten so, dass es dazu führen muss. Der ganze Sinn dieser Veranstaltung ist, dass nicht alle Kriterien durchschaubar sind. Es gibt Menschen, die mit diesen Kriterien spielen. Es geht mir um den einen Gedanken. Es ist nicht so, dass alles, was nicht sichtbar ist, nicht stattfinden darf. Wenn man das, was Ihr Mandant möchte, machen, dann können wir den Laden schließen.

Es wird diskutiert.

Richterin Barbara Mittler: Beitrag vom Nutzer Enny19. Zweifelhaft ist … 13.11.12 war das Geschäft geschlossen.

Aus dem Bewertungsportal (RS):

Tut mir leid, aber ich kann die positiven Bewertungen hier nicht nachvollziehen. Ich war vor einiger Zeit eher zufällig dort und in meinen Augen gibt es hier zwar recht viel Auswahl, aber leider sieht das meiste irgendwie billig aus. Die Beratung war mir persönlich auch zu aufdringlich, ich hatte das Gefühl hier gehts vor allem darum mir etwas zu verkaufen. Für Kundinnen ohne große Ansprüche vielleicht ok, ansonsten lohnt sich der Besuch nicht.
Kommentar von Agnieszka S. von Indigo Pearl Inhaber 13.11.2013 IndigoPearl, 14 November 2012:
Leider kann ich Ihre Bewertung nicht nachvollziehen, da unser Geschäft mehrere Monate aufgrund eines Umbaus geschlossen war. Indigo Pearl ist bekannt dafür, hochwertige Abendmode für anspruchsvolles Klientel anzubieten. Wir arbeiten ausschließlich mit gut ausgewählten, bekannten Labels und Designern zusammen, die seit Jahren Abendmode in Spitzenqualität anbieten. Da wir ein Familienbetrieb sind, legen wir sehr großen Wert auf persönliche Beratung und Service.
Wir nehmen gerne Kritik an, aber wenn diese nachvollziehbar ist. Diese Bewertung stammt offenbar von einem unserer Mitbewerber und ist in keinem Punkt nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen, Agnieszka Steinberg (Inhaberin des Geschäfts)

Richterin Barbara Mittler: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass die Differenzierung zwischen empfohlene und nicht empfohlene Beiträge eine zulässige Meinungsäußerung ist und die Klägerin nicht verpflichtet ist, darzulegen, welche Kriterien zu Grunde gelegt werden.

Anträge werden gestellt. … Beklagtenvertreter beantragt, die einstweilige Verfügung vom 13.12.13 aufzuheben.

Beschlossen und verkündet: Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt am Schluss der Sitzung.

Agnieszka Steinberg vs. Yelp Ireland Ltd. 324 O 41/14

Wurde nicht mehr diskutiert, da analog zur Sache 324 O 662/13. Nur das Protokoll wurde etwas geändert. Es ging um die Einstweilige Verfügung vom 12.02.14.

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11:30

HELMA Ferienimmobilien GmbH vs. Winkler, F. 324 O 487/14

Corpus Delicti

Der Beklagte hat offenbar irgendwo geäußert, dass es bei den HELMA Immobilien, freilaufende Hunde gibt. Was Herr Winkler dazu noch alles sagte bzw.schrieb, blieb der Pseudoöffentlichkeit verborgen.

Vertreten wurde der Beklagte jedenfalls schwach.

Richter

Den Vorsitz spielende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Rohwetter
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite Rechtsanwalt Speiker (?)

Beklagtenseite: Rechtsanwalt xxxx

Kurzbericht zu der Sache 324 O 487/14

13.03.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Es wird der Terminverlegungsantrag wegen Verspätung des Schriftsatzes der Gegenseite. diskutiert.

Richterin Barbara Mittler: Es geht. Schriftsätze werden in der Verhandlung eingereicht, wir haben manchmal präsente Zeugen. Die Wohnanlage ist nicht direkt an der Ostsee, an der Schlee. Freilaufende Hunde. Der Antragsteller begründet den Antrag damit, dass es nicht so war. Wir haben eine Einstweilige Verfügung erlassen, weil . Haben gestern Hinweis schriftlicher Art erhalten. Würden uns darauf beziehen. Hat sich nichts geändert. Der Dem Antragsgegner obliegt die Glaubhaftmachungslast.

Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner beantragt die Einstweilige Verfügung vom 22.08.14 aufzuheben. Und beantragt Schriftsatznachlass, für die Schriftsätze vom 09.03.15 und die am 12.03.15 gegebenen Hinweise.

Beschlossen und verkündet: Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt am Schluss der Sitzung.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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