Witt-Klägerismus
Aus Buskeismus
| BUSKEISMUS Katarina Witt |
Zensurbegehren
Eine verschwindend kleine Zahl von Sportlern klagen bei den Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Wir wissen, dass die Gerichtsentscheidungen die juristische Wahrheit widerspiegeln, nicht die materielle Wahrheit.
Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Zensurverfahren
Achtung!
Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.
Vertreten wird Claudia Pechstein in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei Schertz Bergmann
Landgericht Berlin
- 24.09.2009 27 O 758/09 Claudia Pechstein vs. Süddeutsche Zeitung GmbH -Verhandlungsbericht. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. Urteil vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen 9 U 185/09. Die Hauptsacheklage erfolgte in Hamburg, Az. 324 O 623/10
- 24.09.2009 27 O 777/09 Claudia Pechstein vs. Thomas Kistner (Autor der Süddeutschen Zeitung)- Verhandlungsbericht. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Urteil vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen 9 U 144/09
- 24.09.2009 27 O 779/09 Claudia Pechstein vs. sueddeutsche.de GmbH - Verhandlungsbericht. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. Urteil vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen 9 U 184/09
- 28.09.2010 27 O 442/10 Dem ZDF untersagt, die nachstehende Meldung im Internet zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten:
- "Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen BKA-Ermittler auch bei Pechsteins langjährigem Trainer Joachim Franke gewesen sein, der die Olympiasiegerin von 1991-2007 betreute."
- 19.10.2010 Mit zweitinstanzlichem Urteil vom 19.10.2010 (Az.: 27 S 4/10 ) wurden der von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegenüber der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (als Verantwortliche der Internetseiten fr-online.de) die entsprechenden Gebührenerstattungsansprüche zugesprochen.
- 19.11.2009 27 O 1084/09 Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen.
- 05.01.2010 9 W 255/09 der sofortigen Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 27 O 1084/09 wurde nicht abgeholfen.
- 03.06.2010 27 O 440/10 Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - Einstweilige Verfügung erlassen. Bericht
- 03.08.2010 27 O 241/10 Claudia Pechstein vs. Axel Springer AG; Die Kosten des Rechtsstreits samt Anwaltskosten wurden dem Beklagten auferlegt.
- 20.10.2010 27 O 577/10 Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren 27 O 440/10 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Urteil; Urteil im Original.
- 19.06.2011 10 U 170/10 Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - Berufngsverfahren zu 27 O 577/10 - Berufung von Claudia Pechstein wurde zurückgewiesen. Verhandlungsbericht
Landgericht Hamburg
- 14.06.2010 324 O 219/10 Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel (Gutachter); Einstweilige Verfügung erlassen. Die Durchführung des Hauptsachverfahrens ist beantragt worden. Siehe 324 O 380/10 Siehe Beschluss (EV) auf der web-Site von Claudia Pechstein
- 19.11.2010 324 O 380/10 Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel (Gutachter); Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 219/10; 06.05.11: Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 25.000 €.
- 04.03.2011 324 O 623/10 Claudia Pechstein gegen Süddeutsche Zeitung, Thomas Kistner (Journalist). Wahrscheinlich Vergleich getroffen.
- 06.05.2011 324 O 14/11 (Claudia Pechstein indirekt) DGHO - Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V., vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Süddeutsche Zeitung GmbH. Wahrscheinlich Vergleich getroffen.
Bayerisches Verwaltungsgericht München
- 29.04.2010 Freistaat Bayern wird untersagt, die Presseerklärung der StA München I in der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Das Verwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Formulierung "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei" um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom 25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter - schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der Öffentlichkeit ausschließe.
Verwaltungsgericht Wiesbaden
- 22.04.2010 4 L 243/10.WI Claudia Pechstein vs. Bundeskriminalamt (BKA); Das VG Wiesbaden hat einem Eilantrag der Eisschnellläuferin Pechstein stattgegeben und einen Unterlassungsanspruch gegen das Bundeskriminalamt (BKA) bejaht. Dieses hatte bezüglich der Entscheidung des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 auf seiner Homepage veröffentlicht: "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist." Der zweite Halbsatz sei geeignet, als unwahre Tatsachenbehauptung das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin nach Art. 1 I, 2 I GG in erheblichem Maße und nachhaltig zu beeinträchtigen, ohne dass dies zugunsten anderer erheblicher Rechtsgüter unserer Gesellschaft gerechtfertigt ist, so das Gericht.
Presserklärung der Pechstein-Kanzlei Schertz Bergmann
03.07.2009 | 19:54 Uhr
Presseerklärung zu den Dopingvorwürfen gegen Claudia Pechstein Quelle: www.presseportal.de
Berlin (ots) - Durch ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Schiedsgerichts der International Skating Union (ISU) ist Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin Claudia Pechstein ohne Nachweis eines positiven Dopingbefundes zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden.
Um möglichen Fehlinterpretationen zu diesem Urteilsspruch entgegen zu treten, haben sich Claudia Pechstein und die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) dazu entschlossen, die Hintergründe öffentlich zu machen.
Der Dopingvorwurf beruht auf angeblich überhöhten Retikulozytenwerten (Vorläufer der roten Blutkörperchen), die die ISU im Blutbild der Athletin festgestellt haben will. Damit wird die ausgesprochene Sperre ausschließlich auf Indizien gestützt. Sämtliche bei Claudia Pechstein bislang entnommenen Dopingproben hatten einen negativen Befund. Dadurch unterscheidet sich der Fall maßgeblich von den aktuellen Dopingfällen insbesondere im Radsport.
In dem Verfahren wurden mehrere Sachverständige zu den wissenschaftlich noch nicht verlässlich abgesicherten Zusammenhängen zwischen überhöhten Retikulozytenwerten und Dopingmethoden gehört. Hierbei stellte sich heraus, dass die erhöhten Werte auf mehrere Ursachen zurückgeführt werden können, beispielsweise auf eine genetische Blutkrankheit. Dennoch folgte das rein aus ISU-Mitgliedern besetzte Schiedsgericht ausschließlich der Anklage.
Claudia Pechstein wird gemeinsam mit der DESG gegen das Urteil Berufung beim internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen. Der Rechtsanwalt der fünffachen Olympiasiegerin, Simon Bergmann, geht fest davon aus, dass der Berufung stattgeben wird: "Ein neutrales Gericht wie der CAS wird auf dieser Tatsachenbasis mit Sicherheit anders entscheiden müssen und die Sperre aufheben."
Kontakt:
Rechtsanwalt Simon Bergmann Telefon: 030 / 880 01 50 Mobil: 0173 / 205 30 99
Links zum Thema
- Jens weinreich Das Schweizer Bundesgericht sagt im Fall Pechstein – Übersicht
- Stefan Niggemeier – Wenn der Abmahner zweimal klingelt
- www.claudia-pechstein.de- Deutsches Gericht verbietet die Äußerung, dass an meinem Blutbildungssystem manipuliert worden sei!
- NDR ZAPP 08.07.2009 23:00 Uhr - Der Kampf um Deutungshoheit im Fall Pechstein