26.04.2013 - Pressekammer Hamburg Zentrum des Zensurlobbyismus

Aus Buskeismus

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26.04.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

26. April 2013


[bearbeiten] Was war heute los?

26.04.2013


Das äußerungsrechtlich interessanteste und die Zensur entlarvende Ereignis war heute die Klage (Az. 324 O 712/12) der nicht allzu bekannten Journalistin Inken Ramelow gegen den einflussreichen Journalisten Stefan Niggemeier. Als Journalisten saßen sich zwei potentielle Zensuropfer gegenüber. Journalisten sind die von der Zensur Hauptbetroffenen, die wichtigsten Opfer, welche von der Herrschaft eingetaktet, zur Selbstzensur gezwungen werden müssen. Das Verfahren offenbarte die vielen Facetten des Hamburger Zensurgeschehens und endete erwartungsgemäß in einem Vergleich.

Der Peudoöffentlichketi offenbarte dieses Verfahren den Lobbyismus-Charakter des Äußerungsrechts mit der Besonderheit, dass die creme de la creme Medienrechtler die Lobbyisten für ihr eigenes Geschäft sind. Die Medien beugen sich dem. Das ist die Stärke und zugleich die Schwäche der westlichen Werte- und Herrschaftsgemeinschaft, welches auf der Gewaltenteilung mit einer solchen eigenartigen Konstellation, was die Meinungsfreiheit betrifft, aufgebaut ist.

Nicht uninteressant war das absurde Theater mit der von ERGO versicherten Leiche zu Finanzierung von Terroristen (Az. 324 O 223/12).

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Gauck auf dem Weg zur Internationalen Gartenschau in Hamburg

Während all dieser pseudoöffentlichen Prozesse gab es ein außergerichtliches Ereignis (siehe Bild oben rechts). Unser Präsident besuchte Hamburg. Zig Polizisten auf Motorrädern, viele Limousinen und ein Krankenwagen begleiteten den ehemaligen Pfarrer und Bürgerrechtler Joachim Gauck zur Internationalen Gartenschau in Hamburg. Zu Gauck und Zensur finden wir im Internet allerhand. Schöne Gärten mit Blumen und immer ein Krankenwagen in der Nähe haben für unseren Peräsidenten natürlich eine größere Bedeutung als der Besuch des absurden Theaters bei der Pressekammer Hamburg.

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Sinnentleert aber absurd-spannend waren auch die anderen Stücke mit Prof. Klaus Zimmermann (Az. 324 O 710/12 und dem Bänker Klaus-Peter Müller (Az. 324 O 134/13, 135/13 als Kläger.

Bei der Verkündung erfuhren wir, dass Prof. Dr. Christian Schertz erneut eine Klatsche erhielt. Diesmal für seinen Mandanten Sven Martinek, dem € 120.000,- an Geldentschädigung in Aussicht gestellt wurden. In der heutigen 1.Instanz schmolz dieser Wunsch zu Null € und drunter. Denn die Anwaltskosten hat dieser neue Mimose aus dem Schauspielerpool zu tragen.

Dafür errang Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ein bezeichnendes Urteil für das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven GmbH, bei dem Ulrich Marseille seinerzeit Geschäftsführer war. Genüsslich verlas die Vorsitzende Richterin Simone Käfer das Unteil gegen den Buskeismus-Betreiber. Verboten wurde, durch einen Artikel der Nordseezeitung, wiedergegeben im Berichtsteil „Corpus Delicti“ einen Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen:

Frau Irmgard Kxxxxx habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Dieses Verbot erging, obwohl in dem Verhandlungsbericht dargelegt wurde, dass es Trinkprotokolle gab, welche den beanstandeten Verdacht entkräften. Außerdem wurde berichtet, dass das Antragsgegner-Ehepaar eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung abgegeben hatte. Mit dem heutigen Urteil verqueren die damals die Verhandlung als Vorsitzende führende Richterin Barbara Mittler und die Vorsitzende Richterin Simone Käfer Tatsachen. Durch deren wenig überzeugende Verhandlungsführung erzeugten den falschen Verdacht die Richterinnen selbst. Nun schieben sie den falschen Verdacht dem Buskeismus-Betreiber in die Schuhe. Man kann nur rätseln, was dahintersteckt: Unvermögen, Zynismus, Missachtung der Würde alter Menschen, Korruption, politische Vorgaben oder eine primitive, verantwortungslose Jobausführung. Wir können auch nicht ausschließen, dass die Richterinnen und Richter einfach ihre eigene Betroffenheit durch die kritische Berichterstattung im Rahmen der Buskeismus-Forschung aus der Welt schaffen wollen. Sie möchten geheim verhandeln, urteilen und zensieren dürfen. Sie wünschen sich de facto das Mittelalter herbei.

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10:30

[bearbeiten] Prof. Klaus Zimmermann vs. Handelsblatt GmbH u.a 324 O 710/12

Auf den Anwaltsstühlen saßen creme de la creme-Anwälte. Auf der Klägerseite der für seine Mandanten oft erfolglose Wulff-Anwalt Gernot Lehr und auf der Beklagten Seite der oft nicht minder erfolglose Guido Westerwelle-FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann. Geschäftstüchtig sind allerdings beide Anwälte. Es ging um Feststellungen des Landesrechnungsamtes und des Bundesrechnungshofes, Gehalts- und sonstige Rückzahlungen. Im Prinzip ein langweiliges Stück in der heutigen Vorstellung des absurden Theaters im Saal B335 des Landgerichts Hamburg. Im Internet finden wir zu Prof. Klaus Zimmermann vieles. Einiges sogar im Zusammenhang mit dem Bundesrechnungshof und dem Landesrechnungsamt.

Die Richterinnen und Richter in Hamburg werden schon wissen, was davon stimmt. Wir werden das frühestens am 21.06.13 erfahren.

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11:00

[bearbeiten] ERGO Versicherungsgruppe vs. Marcus Jansen 324 O 223/12

Im Internet finden wir das Wesentliche zum Corpus Delicti Tina Gilic am 24.10.2011 schreibt

Ergo versichert Terroristen
Keine Pause für die Ergo: Eine schlechte Schlagzeile jagt die nächste (procontra berichtete). Jetzt kam heraus, dass der Versicherungskonzern einem El-Kaida-Terroristen trotz Warnungen des Verfassungsschutzes Policen verkauft hat.
Wie das Handelsblatt am Freitag berichtete, hat die Ergo-Tochter Victoria einem zur Fahndung ausgeschriebenen islamistischen Terroristen in ihrer Kundenkartei geführt. Dem Bericht zufolge, ließ die Victoria auch dann nicht vom Kunden ab, als sich der Verfassungsschutz einschaltete.
Im September 2004 schloss Yassar Abu Shaweesh eine Lebensversicherung bei dem Victoria-Vertreter Marcus Jansen ab. Für seine 21-jährige Frau wählte der staatenlose Palästinenser eine Risiko-Lebensversicherung mit einer Laufzeit über 10 Jahre und einer Auszahlung nur im Todesfall. Am selben Tag unterschrieb er außerdem den Antrag für eine Haftpflichtversicherung. Dadurch waren Shaweesh und seine Frau weltweit gegen von ihnen verursachte Personen- und Sachschäden von jeweils bis zu zwei Millionen Euro versichert.
Zurück in seinem Büro erstellte Jansen die drei Policen und schickte sie elektronisch an die Zentrale der Victoria Versicherungs AG in Düsseldorf. Die Risiko-Lebensversicherung kam ihm damals schon verdächtig vor. Zwei Monate später bekam der Victoria-Vertreter dann Besuch vom Verfassungsschutz. Ein Staatsbeamter erklärte ihm, dass sein Kunde den eigenen Tod vortäuschen und mit der ausgezahlten Versicherungssumme die El-Kaida unterstützen wolle. Eine Leiche in Ägypten sei bereits organisiert.
Jansen wandte sich an die Hauptverwaltung der Victoria. Man war sich einig, die Verträge aufzulösen. Tatsächlich wurde jedoch nur die Lebensversicherung gekündigt. Risiko-Lebensversicherung und Haftpflichtversicherung liefen weiter.
Wie sich später herausstellte, war die Victoria nicht die einzige betroffene Gesellschaft. Eine ganze Reihe von Lebensversicherern sollten betrogen werden. Die Beute sollte zwischen der Familie Shaweeshs und dem Terror-Netzwerk El-Kaida aufgeteilt werden. Shaweesh selbst plante nach den Betrugsfällen sein eigenes Selbstmordattentat. 2005, kurz vor seinem geplanten Aufbruch nach Ägypten, nahm ihn die Polizei in Bonn fest. 2007 wurde der Palästinenser wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Bund der Versicherten verurteilt das Verhalten der Ergo: „Auf die konkrete Gefahr eines Versicherungsbetrugs wurde die Victoria im Falle eines international gesuchten Terroristen durch den Verfassungsschutz hingewiesen. Auch der Vermittler wies die Victoria auf Ungereimtheiten hin. Dennoch reagierte das Unternehmen nicht konsequent und verschleppte die Beendigung der Verträge.“
Die Ergo indes verteidigt sich in einer Stellungnahme
„Wir weisen die im Artikel erhobene Unterstellung, Ergo sei ein Terror-Versicherer und mache Geschäfte mit Terroristen, strikt zurück. Wir prüfen derzeit, ob juristische Schritte einzuleiten sind.“ Zwar bestätigte der Konzern den Abschluss der drei Policen, die Lebensversicherung sei aber bereits kurz nach Vertragsabschluss im Oktober 2004 vom Versicherten selbst widerrufen worden. Die anderen beiden Verträge seien aufgrund von fehlenden Beitragszahlungen im Februar 2005 erloschen.

[bearbeiten] 26.04.2013

ERGO wurde vertreten von dem gleichen Anwalt, wie Prof. Klaus Zimmermann im vorangegangenen Verfahren, dem Rechtsanwalt Gernot Lehr. Der Beklagte war persönlich erschienen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, die Richter Dr. Philip Link und Dr. Linke erreichten den folgenden Vergleich – allerdings mit Rücktrittsrecht bis zum 10.05.13. Erfolgt Rücktritt, so kommt es zu einem Beweisbeschluss:

Vergleich:

1. Der Beklagte verpflichtet sich nach dem Hamburger Brauch strafbewehrt, es zu unterlassen, die aus den Klageanträgen 1a-1c der Klageschrift vom 02. April 2012 ersichtlichen Äußerungen zu verbreiten.
2. Die Klägerin verpflichtet sich strafbewehrt nach dem Hamburger Brauch es zu unterlassen, die aus dem Antrag zur Widerklage vom 13.05.13 ersichtliche Äußerung erneut zu verbreiten.
3. Der Beklagte wird der Staatsanwaltschaft Hamburg erklären, dass er an der Strafverfolgung des Herrn .... .... kein Interesse mehr hat.
4. Von den Kosten des Verfahrens hat die Klägerin 2/3, der Beklagte 1/3 zu tragen.
5. Die Parteien erteilen sich Generalquittung für die in diesem Verfahren streitgegenständlichen Äußerungen.
6. Von diesem Vergleich können die Parteien zurücktreten, schriftlich anzuzeigen beim Gericht bis zum 10.05.13.


[bearbeiten] 08.11.2013

08.11.2013: Dieser Vergleich hat nicht gehalten. Die Parteien streiten weiter.

Die erste Zeugenbefragung fand am 08.11.2013 um 14:10 statt.

Die ERGO wurde diesmal nicht von Gernot Leht,sondern von Sabine Wildfeuer vertreten.

Bei der Richterin und den Richtern blieb es: Käfer, Dr.Link, Dr. Linke

Dem Beklagten erklärte die Vorsitzende, dass er möglicherweise als Zeuge in Frage käme. Gegenwärtig sei er nicht geladen. Deswegen kann er im Saal verbleiben und sich die Zeugenbefragung anhören. Das wird sich aber auf die Bewertung seiner Zeugenaussagen auswirken. Es bliebe dem Bekagten frei, im Saal zu bleiben oder diesen zu verlassen. Der Beklagtre fragte, ob er den Saal verlassen müsse. Die Vorsitzende sagte, dass müsse sein Anwalt entscheiden. Der Beklagtenanwalt bat daraufhin seinen Mandanten, den Gerichtssaaal zu verlassen.

Kommentar RS: Ein großer Fehler, wie wir meinen. Damit hatte der Beklagte keine Möglichkeiten, die Zeugen selbst zu befragen.

Heute wurden die Partnerin des Beklagten und 2 ERGO-Mitarbeiterrinnen vernommen.

Die Partnerin berichtete davon, dass am 30.11.2004 ein Verfassungsschutzmitarbeiter beim Beklagten vorsprach und mitteilte, dass gegen den Versicherten wegen Torrorismus ermittelt wird. Herr Jansen rief daraufhin die ERGO-Versicherung an und informierte diese von den Besuch des Verfassungschutzmitarbeiters und den Ermittlungen wg. Terrorimus.

Eine Zeugin konnte nichts bestätigen, außer der Tatsache, dass die Polizei am 04.11.2004 nach Versicherungsdaten von Yasser Abou Shaweesh anfragte.

Die andere Mitarbeiterin von ERGO berichtete von einem Telefonat im März 2005, in dem Herr Jansen die ERGO-Mitarbeiterin bat, eine Mail zu versenden. Kein Wort vom Terrorismus, kein Wort vom Verfassungsschutz etc.

Nach der Zeugenbefragung wurde die Verhandlung unterbrochen und die 3 Richter zogen sich zur Beratung zurück. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung gab Richterin Simone Käfer bekannt, wie derzeit die Rechtsauffassung des LG Hamburg in der Sache wäre.

Nach stattgefundener Klageänderung der ERGO, zu der die Vorsitzende Richterin Simone Käfer in der mündlichen Verhandlung vom 26.04.2013 geraten hatte !!!, wären demnach bisher die Klageanträge 1.a und 1.b der ERGO gegen den Beklagten non liquid. Der Beklagte trage hierzu aber die Beweislast.

Zum Klageantrag 1.c der ERGO gegen den Beklagten sei darüber nachzudenken, ob der Beklagte nicht für die Zukunft eine Unterlassungserklärung abgeben könne, wonach unterlassen würde zu behaupten, daß die ERGO Tochter Victoria Lebensversicherung noch im Dezember 2006 Zahlungseingänge zu einem Vertrag des Terroristen zu verzeichnen gehabt hätte.

Bemerkenswerter Weise, sollte bei einer solchen Lösung die ERGO !! - nicht der Beklagte - die Kosten für den Klageantrag 1.c gegen den Beklagten tragen!.

Bezüglich der Widerklage des Beklagten gegen die ERGO wäre festzustellen, daß dieser Widerklage stattzugeben sei, weil die ERGO bisher ihre Beweisdarlegungslast nicht hat erfüllen können.

Es ergäbe sich somit die Besonderheit, daß der Klage der ERGO bisher teilweise stattgegeben würde, während umgekehrt - wegen der Bewesiumkeht - der Widerklage des Beklagten vollumfänglich stattzugeben sei.

Am 14.02.2014 werden um 14:00 zwei weitere Zeugen des Beklagten, und der Beklagte selbst zur Sache befragt. Die Ladung des Beklagten erfolgt nicht gesondert.

[bearbeiten] Disqualifizierender Ausrutscher der Vorsitzenden

Etwas verwundert war ich, als die Vorsitzende Richterin Simone Käfer die Aussage der ersten Zeugin, der Partnerin des Beklagten, als nichtssagend bewertete. Das mittendrin in der Zeugenbefragung.

...

Die Vorsitzende Simone Käfer: Woher wissen Sie, dass es der 30. November war?

Zeugin: Dass der Verfassungsschutzmitarbeiter am 30. November meinen Partner besuchte, das steht fest. Das habe ich aus den Akten. Außerdem kann ich mich gut daran erinnern, dass es früh dunkel wurde so kurz nach 17:00 und es auch kalt war. Ich hatte was Warmes an.

Die Vorsitzende Simone Käfer: Kalt und früh dunkel, kann es auch im März gewesen sein. Auch im März trägt man warme Sachen. Ihre Aussage beweist nichts.

...

[bearbeiten] Stellungnahme zum Bericht im Handelsblatt vom 21.10.2011 zur ERGO Versicherungsgruppe

Presseinformation 21. Oktober 2011

In seiner Berichterstattung vom heutigen Tag erweckt das Handelsblatt den Eindruck, die Victoria habe wissentlich Terroristen versichert. Dies weisen wir strikt zurück.

Auskünfte zu einzelnen Kunden unterliegen der Verpflichtung zum vertraulichen Umgang mit Kundendaten. Nachdem das Handelsblatt nun Medienöffentlichkeit hergestellt hat, äußern wir uns wie folgt:

Die von uns durchgeführten Recherchen zur oben genannten Kundenbeziehung ergaben folgendes Bild:

Herr Yasser Abou Shaweesh hat bei der Victoria Versicherung AG am 23.9.2004 eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Antragsvermittler war Herr Marcus Jansen, zum damaligen Zeitpunkt eine Agentur der Victoria in Bonn. Außerdem hat Herr Yasser Abou Shaweesh am 23.9.2004 ebenfalls über Herrn Jansen eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen mit Beginn 1.10.2004. Des Weiteren wurde am 23.9.2004 ebenfalls über Herrn Jansen eine Risikolebensversicherung für die Ehefrau des Herrn Abou Shaweesh abgeschlossen, mit Beginn 1.10.2004.

Mit Schreiben vom 27.10.2004 schickt Herr Abou Shaweesh der Victoria Lebensversicherung AG zu seinem oben genannten Lebensversicherungsvertrag einen Antragswiderruf. Herr Abou Shaweesh schreibt, er habe Herrn Jansen bereits am 27.9.2004 telefonisch mitgeteilt, dass er den Antrag widerrufen wolle. Jetzt geschehe dies schriftlich und er bitte um Aufhebung des Vertrages. Die Victoria Lebensversicherung AG hob den Vertrag auf und bestätigte den Widerruf.

Am 4.11.2004 erhielt die Victoria Lebensversicherung AG zum Lebensversicherungsvertrag des Herrn Abou Shaweesh per Telefax eine Anfrage der Kriminalpolizei aus Mainz. Der Hintergrund der Ermittlungen wurde dabei nicht bekannt gegeben. Es wurde lediglich mitgeteilt, es sei notwendig, einen Überblick über die finanzielle Situation und den Geldverkehr des Herrn Abou Shaweesh zu gewinnen. Von seiner Frau war dabei keine Rede. Der Kriminalpolizei in Mainz wurde mitgeteilt, dass der genannte Vertrag von Herrn Abou Shaweesh bei der Victoria Lebensversicherung AG bestanden hatte, anschließend jedoch ab Beginn aufgehoben wurde.

Am 23.3.2005 meldete sich der Antragsvermittler Jansen telefonisch im Service-Center der Victoria. Er teilte mit, es gehe um den Lebensversicherungsvertrag von Herrn Abou Shaweesh und auch um den Vertrag seiner Ehefrau. Gegen beide Personen werde von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Er teilte auch ein Aktenzeichen mit.

Zu diesem Zeitpunkt war der Lebensversicherungsvertrag des Herrn Abou Shaweesh wie geschildert bereits storniert. Zum Vertrag von seiner Frau war die Beitragszahlung per 1.2.2005 eingestellt worden, und es wurde ein Mahnverfahren durchgeführt. Der Vertrag wurde kurz darauf mit Wirkung zum 1.2.2005 beendet.

Auch zur Haftpflichtversicherung bestand ein Beitragsrückstand seit 24.2.2005, und ein Mahnverfahren lief. Der Versicherungsschutz dieser Police erlosch zum 4.5.2005.

Am 10.12.2005 wurde Herr Abou Shaweesh erstmals auf der sogenannten „Sanktionsliste der EU“ aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt bestand keine aktive Vertragsbeziehung mit Herrn Abou Shaweesh oder seiner Frau. An Personen, die auf der Liste aufgeführt werden, dürfen Versicherer keine Zahlungen leisten. Dies geschah selbstverständlich auch nicht, und es war jederzeit sichergestellt, dass keine solche Zahlung erfolgen würde.

Fazit: Wir weisen die im Artikel erhobene Unterstellung, ERGO sei ein Terror-Versicherer und mache Geschäfte mit Terroristen, strikt zurück. Wir prüfen derzeit, ob juristische Schritte einzuleiten sind.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Alexander Becker ERGO Versicherungsgruppe AG / Externe Kommunikation / Media Relations

Dr. Alexander Becker, Tel 0211 477-1510, Fax 0211 477-1511, alexander.becker@ergo.de, media-relations@ergo.de

[bearbeiten] Urteile zur Sache

Die Sache scheint noch nicht abgeschlossen zu sein. Es gab noch viele Urteile auf Nebenschauplätzen

Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2007 wird a) das Verfahren gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in (Angeklagter K. ) bzw. der Unterstützung (Angeklagte Y. A. und I. A. ) einer ausländischen terroristischen Vereinigung beschränkt;
  • VerfG - 2 BvR 2500/09 - 2 BvR 1857/10 - vom 07.12.2011
  • OLG Düsseldorf Urteil Az.: III VI 10/05 vom 05.12.2007
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11:30

[bearbeiten] Inken Ramelow vs. Stefan Niggemeier 324 O 712/12

In diesem Verfahren der nicht allzu bekannten Journalistin Inken Ramelow gegen den einflussreichen Journalisten Stefan Niggemeier offenbarte sich die verselbstständigte Rolle des Journalismus, der Medien und des Eingriffs durch die Zensoren.

Verena Haisch, die Anwältin der Klägerin, wollte Stefan Niggemeier offenbar nicht verurteilt sehen, obwohl Niggemeiers Anwalt Dr. Ansgar Koereng seinen Mandanten mit 1/3 der Zensurkosten der Klägerin belasten wollte. Sogar die Vorsitzende staunte und lachte: „Das hatte Ihr (Niggemeiers) Anwalt spontan geäußert.“ Die Pseudoöffentlichkeit erfuhr, dass der ARD einer Journalistin, die bei Niggemeier so kritisch vorgeführt wird, keine Produktionen mehr abkauft. Die Vorsitzende wollte den bekannten Journalisten nicht schockieren, obwohl sie mit der irrsinnigen Argumentation daherkam, Zitate aus einem Artikel nicht dem Autor zugerechnet werden brauchen, wenn dieser behauptet, so habe er das nicht geschrieben, es wäre der Redakteur. Ein Vergleich lag in der Luft. Weiter siehe Verhandlungsbericht.

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12:00

[bearbeiten] Klaus-Peter Müller vs. manager magazin Verlagsgesellschaft mbH 324 O 135/13

Hier ging es um eine Gegendarstellung, deren Verfügung am 29.04.13 um 12:00 bestätigt wurde.

[bearbeiten] Klaus-Peter Müller vs. manager magazin Verlagsgesellschaft mbH 324 O 134/13

Eine Unterlassung wurde verhandelt.

Der Kläger wurde vertreten von Rechtsanwalt Michael Philippi.

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14:00

[bearbeiten] Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Hamburg e.V. vs. Ralf Meiburg 324 O 49/12

Wir fanden im Internet die Mitteilung: Führende Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben dem Landesverband Hamburg den Rücken gekehrt. Der komplette Fachvorstand Kriminalpolizei unter Ralf Meiburg, aber auch die stellvertretende Landesvorsitzende Susanne Söder sind zum GdP-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gewechselt. Sie riefen die Mitglieder der Hamburger GdP dazu auf, ihnen zu folgen. Hintergrund sind Auseinandersetzungen mit der Hamburger Führungsspitze der GdP, Uwe Kossel, und dessen Stellvertreter Gerhard Kirsch.

Viele Zeugen waren heute geladen. Vernommen brauchte niemand zu werden. Es kam zu einem Vergleich:

1. Die Parteien erkennen die einstweilige Verfügung vom 22.11.2011 mit Ausnahme der Äußerung „Die für die Tarifkommission benannte Beauftragte Frau .... „ undemokratisches Verhalten der ... entsetzt und hatten darüber keine Kenntnis gehabt“ als endgültige Regelung an.
2. Die Beklagte verpflichtet sich die Äußerung 2 nicht erneut zu verbreiten.
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie über den Rechtsstreit derart berichten dürfen, dass nur der Inhalt des Vergleichs mitgeteilt wird. Sie enthalten sich wertenden Äußerungen.
4. Über die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs soll das Gericht nach § 91a ZPO entscheiden. Auf die Begründung wird verzichtet.

Es wurde beschlossen und verkündet:

Der Streitwert wird festgelegt auf € 147.000,-.

Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 2/7 den Beklagten 5/7 zur Last.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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