324 O 712/12 - 26.04.2013 - Inken Ramelow vs. Stefan Niggemeier

Aus Buskeismus

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26.04.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis



Stefan Niggemeier und das Internet

[bearbeiten] Corpus Delicti

Das Ereignis fand statt am 23. April 2009. Die beiden Corpus-Delicti-Artikel von Stefan Niggemeier sind noch im Netz. Allerdings entsprechend dem Vergleich geändert und mit einem Nachtrag versehen:

  • Verlorene Ehre - Inken Ramelow, die Geschäftsführerin von »Hamburg On Air«, die für Blätter wie »Stern« und »Bild« und Sendungen wie das ZDF-Magazin »Hallo Deutschland« die Drecksarbeit erledigt, droht dem NDR mit juristischen Schritten, weil das Medienmagazin »Zapp« in »ehrverletzender, unwahrer und missverständlicher Art und Weise« über sie berichtet habe.
  • Nachtrag von Stefan Niggemeier in den Artikeln, 28. April 2013. Nach meinem Eindruck hat sich Frau Ramelow jetzt seit einigen Jahren von dieser Form des Journalismus verabschiedet.

Die Klägerin schreibt dazu auf Ihrer web-Site www.hamburg-on-air.de.

Was ich heute darüber denke? ....
Dieser Medienjournalist, der konsequent mit dem Finger auf jeden zeigt, der journalistisch unsauber arbeitet, legt an sich selbst leider in keinster Weise die selben strengen Maßstäbe an, wie an die Leute, über die er glaubt, richten zu dürfen.
Natürlich wäre es ihm vermutlich nicht recht, wenn er dann - informiert und seinem Gewissen folgend - den Blog und die Kommentare ändern oder löschen müsste und vielleicht fürchtet er auch, das könnte ihm von seinen Blog-Fans als Schwäche ausgelegt werden. Und zugeben, dass man nicht richtig lag, ist ja nicht immer ganz einfach.
Sehr schwach. Und sehr schade. Dem größten öffentlichen Bild-Kritiker hätte ich mehr Mut zugetraut.

[bearbeiten] Inken Ramelow vs. Stefan Niggemeier 324 O 712/12

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richter am Landesgericht: Dr. Philip Link
Richter am Landgericht: Dr. Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzeil Bird & Bird; Rechtsanwältin Verena Haisch
Beklagtenseite: Kanzlei JBB; Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng
Stefan Niggemeier persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.04.13: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Teilen wir erst mal was aus. Die Klägervertreterin erhält Abschriften vom Schriftsatz der Gegenseite vom 23.04.2013. Ach. Das ist solch ein Fall, den wir ... . Es geht um Postings. Ist eine Versagerin ... . Ist gleichfalls eine Meinungsäußerung. ... ist auch eine Eintag von ihm selber. Es geht um einen Beitrag von ZAPP. Wird vieles untersagt. Die Klägerin sagt, es muss untersagt werden. Sie sagen, es gibt Anknüpfungspunkte. Uns liegt der ZAPP-Bericht nicht vor. ... . Das Beerdigungsfoto. Die Klägerin sagt, wie das gewesen war. Sie hatte die Zustimmung von den beiden Tanten. Es gab Differenzen unmissverständlich mit dem Pfarrer. Sie seien auch freiwillig gegangen. Die Presse war dagewesen. Musste den Friedhof verlassen. Das Foto des toten Jungen .... Hatte die Polizei verbreitet mit dem Foto des Jungen ... mit Informationen. ... ob sie neue Ergebnisse vorlegen würden. Da haben wir neue Äußerungen im Bericht, die nicht angegriffen wurden. .... .... sexuelle Delikte. Wir gehen davon aus, dass erkennbar ist für den Leser, dass der aktuelle Beitrag im Archiv steht. Es stellt sich die Frage, wie alt ist die Äußerung. Es stellt sich dabei auch die Frage, waren damals die Äußerungen rechtswidrig. Automatisch wird beides nicht. Wir würden die Äußerungen einzeln durchgehen.

Die eine Äußerung „verlorene Ehre“ als Überschrift meinen wir, ist eine zulässige Meinungsäußerung.

Bei b. haben wir lange überlegt bei „Drecksarbeit erledigt“ Kann man Boulevardjournalismus als Drecksarbeit bezeichnen? Wir sind hin und her gerissen. Neigen Antrag zu bejahen. Wenn zugelassen, .... Darf ich das so bezeichnen. Ist ein hartes Wort.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Die Zitate sind nicht ihre Äußerungen.

Vorsitzende: Das wird aber nicht bestritten.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Es sind nicht die richtigen Äußerungen. Dann wird das jetzt bestritten.

Vorsitzende: Selbst dann wird es scheitern.

Stefan Niggemeier: Es steht ihr Name drauf.

Vorsitzende: Ist ihr Geschäft, wenn Kinder sterben. Sie beschäftigt sich mit Todesfällen von Kindern.

c. würden wir Klage bejahen. Passage hat sich nicht ... § 10 UrhG greift hier nicht. Greift nicht zu ihrem Gunsten. Sie (Niggemeier) müssen beweisen, dass sie die Urheberin ist.

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Dieser Artikel wird mit ihrem Namen verbreitet. Was sollen wir machen?

Vorsitzende: Sie haben eine Abmahnung erhalten von der Klägerin. Die Klägerin bestreitet die Urheberschaft.

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Sie hatte den Artikel geschrieben.

Stefan Niggemeier: Heißt das, dass ich nicht davon ausgehen darf, dass der angegebene Autor das geschrieben hat?

Vorsitzende: Sie dürfen. Aber wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass die Passagen nicht von dem Autor stammen, dann müssen sie das berücksichtigen. Wenn sie aber dabei bleiben, müssen sie es beweisen.

Stefan Niggemeier: Sagt jeden Tag etwas über ... und wenn es dir nicht passt, sagt er, ist nicht von mir. Natürlich kann ich das nicht beweisen. Muss sich an den Verursacher wenden.

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Steht Autor, ...

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Sie hat das icht formuliert.

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Bin nicht bereit, so zu formulieren.

Vorsitzende: Wir gehen davon aus, wenn sie ihnen geschrieben hat. Ich habe es nicht geschrieben, ...

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Wie sollen wir, ... .

Vorsitzende: Sie können die Redaktion fragen.

Stefan Niggemeier: Bild sagt, es ist Redaktionsgeheimnis. Es geht darum, sie muss sich nicht verantworten. Das ist das, was ich für mich mitnehme. Ich möchte nicht dafür verantwortlich sein. Und wir werden dafür in Haft genommen.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Sie hat es Ihnen geschrieben. Das stimmt. ....

Richter Dr. Link: Wenn der Autor schreibt, ist nicht von mir ...

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Es heißt, Ramelow hat das gesagt … .

Vorsitzende: Auf die Spitze getrieben. Sie hat sich das zu eigen gemacht. Hat sich das zu eigen gemacht, erfordert persönlichkeitsrechtliche Recherche. Wir hatten einen ähnlichen Fall. Der Professor hatte das Gutachten nicht geschrieben. Unsere Meinung hat beim OLG gehalten.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: es geht darum, ist er der Autor des Gutachtens oder um die Zuspitzung eines Satzes? Durch bloßes Nichtstun mache ich es mir nicht zu eigen.

Vorsitzende: Sie müssen nachdenken. Vielleicht wollte sie es sich mit Bild nicht verscherzen.

d. ist zulässig. Beerdigungszug ist ein Teil der Beerdigung.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Sie wollte die Beerdigung nicht filmen.

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Warum hat sie dann die Kamera mitgenommen?

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Zwei Frauen gehen in die Kapelle. Ein Symbolbild, nichts weiter. Habe auch nicht ...

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Da schmeißt niemand jemanden raus.

Vorsitzende: Das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Stefan Niggemeier: Es ist kein Symbolbild. Es ist authentische Berichterstattung.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Sie sagen, sie muss ... Herr Mauck hat dieses Motiv ...

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Was macht die Frau mit einem Kamerateam?

Vorsitzende: Das ist eine innere Tatsache. Wir müssen eine einzige kurze Frage beantworten, ist ein Beerdigungszug eine Beerdigung.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: ... .,

Vorsitzende: Haben Sie nicht bestritten. Wenn Sie bestreiten, haben wir kein Problem zu untersagen.

3a., 3b. ist wieder ein solcher Satz. Besonders b., wo wir es uns schwer machen. Dürfen wir eine Meinung untersagen, dass die Klägerin ... mit Boulevard ... ?

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: ... was es für Folgen hat. Boulevard ... Wir müssen uns fragen zu namentlich genannten Personen. Ich lese viel von Ihnen (Niggemeier). Sie gehen mit Personen (an sich) nicht so um. Es ist eine Einzelperson. Die Wiederholung des Namens ... . Schon in den Kommentaren tritt der Name immer wieder auf.

Vorsitzende: Ist es nicht möglich, dass man den Namen der Person löscht, und in den Äußerungen von Ihnen ... .

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Es ist die Frage, ob es dem Stil entsprechen muss.

Stefan Niggemeier: Es ist eine Abwägung, ob ich löschen muss. ... verstehe nicht, .... nicht zu löschen.

Vorsitzende: Sie löschen die Person ... .

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Ganz kurz. Haben vorgestern den letzten Schriftsatz erhalten. Von meiner Mandantin. Frage, welche ... . Sie sagt, das hängt davon ab, wie der Termin hier ausgeht. Ich appelliere an Sie *Тшппуьушук(, ob man nicht eine Lösung findet. Sie dreht Material und weiß nicht, ob die Sender das nehmen. Das seit drei Jahren.

Stefan Niggemeier: Wir haben ganz bewusst вут ZAPP Beitrag genommen. Der war vernichtend. Der Gedanke, dass im Blog so seriös ... Hatte auch kein Problem, dass mit ihren Namen der Artikel gefunden wird. Sie sagt aber nicht, mache nicht eine andere Form des Journalismus.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Sehe mir den ZAPP-Beitrag an. Habe nicht ... Sie hat ganz große Sorgen, wirtschaftliche Not. Kann nicht das Verfahren ... . Sie muss gucken, dass sie wirtschaftlich überlebt. ZAPP ist in Vergessenheit geraten. Die Kritik war vielleicht berechtigt. Frau Ramelow sagt, wir dürfen ... .

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Sagt, wir ...

Stefan Niggemeier: Auch in den Tags.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Gebe das zu Protokoll.

Vorsitzende: Postings löschen.

Stefan Niggemeier: Ist eine Frage der Kosten.

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Bei der Frage der Kosten können wir gesondert verhandeln.

Stefan Niggemeier: Verstehe den Gedanken, dass auch Journalisten .... Aber die Frage, muss ich lernen ... Habe kein Problem. Weil es kein Hindernis für weitere Beschäftigung sein soll.

Vorsitzende: Aber Frau Ramelow muss bei den Kosten sehr entgegenkommen.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Finde es ... . Man hätte schon vorher verstehen können.

Vorsitzende: Was ist Ihr Vorschlag, Herr Niggemeier?

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: 2/3 bei der Klägerin.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Was nicht ...

Niggemeier-Anwalt Dr. Ansgar Koereng: Überlege so, dass Frau Ramelow nicht wieder auftaucht.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Einfach Namen rausnehmen.

Vorsitzende: Wenn man auch die URL ändert.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Auch den Text in .. .

Vorsitzende: den Metatags.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Auch die Adresse.

Es wird verhandelt.

Stefan Niggemeier: Mein Gefühl ist aber, dass es nur einen einzige Punkt gibt. Komme ihnen so entgegen mit 1/3.

Vorsitzende: Das hat Ihr Anwalt spontan geäußert. Unsewr Vorschlag 3/4, 1/4.

Stefan Niggemeier: ... .

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Wenn wir kostenmäßig entgegenkommen, dann Namen rausnehmen?

Stefan Niggemeier: Bin der einzige Ort. Bei Google ist an vierter Stelle der bildblog.de-Artikel. Das beweist, dass ich der einzige bin.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Sie sind der Prominenteste.

Stefan Niggemeier: Noch was. Nehme den Namen oben raus. Mache einen Nachtrag. Frau Ramelow hat ihr Geschäftsmodell geändert und macht jetzt anderen Journalismus.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Nein.

Vorsitzende: Anscheinend kann ich was sagen.

Richter Dr. Philip Link: Das ist mit der ... untergegangen.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch: Kosten?

Vorsitzende: 3/4, 1/4

Stefan Niggemeier: Für den Nachtrag gibt es an sich Honorar.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch verlässt den Gerichtssaal.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch nach Wiedereintritt: Die einzige Sorge, wenn sie antworten, dass man das vorsichtig ... .

Stefan Niggemeier: Ich habe geguckt. Nichts gefunden. Nur die Beobachtung, dass sie dieser Form des Journalismus abgesagt hat. Kann kein Blankoscheck ausstellen. Nach meinem Eindruck hat Frau Ramelow diese Form des Journalismus nicht mehr betrieben.

Ramelow-Anwältin Verena Haisch verlässt erneut den Gerichtssaal.

Vorsitzende: Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteinen den folgenden Vergleich:

..1. Der Beklagte verpflichtet sich, die aus Ziffer 3 und 4 der Klageschrift vom 31.12.2012 ersichtlichen Äußerungen zu löschen. In den Äußerungen aus Ziffer 1a und 2 ersichtlichen Überschriften so umzuformulieren, dass in Zukunft der Name der Klägerin nicht mehr enthalten ist. Auch die URLs der streitgegenständlichen Beiträge werden dahingehend so geändert, dass sie nicht mehr den Namen der Klägerin enthalten. Aus dem Megatag wird der Name der Klägerin entfernt.

2.Der Beklagte wird weiterhin an die streitgegenständlichen Beiträge den Nachtrag anhängen, der sinngemäß wie folgt lautet: Nach meinen Eindruck betreibt Frau Ramelow seit einige Jahren diese Form des Journalismus nicht mehr.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Parteien erteilen sich wegen des hier streitgegenständlichen Beitrages Generalquittung.

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet: Der Streitwert des Verfahrens wird auf € 20.000,- festgelegt.

[bearbeiten] Kommentar RS

Über € 5.000,- muss Frau Inken Ramelow berappen, damit in den Artikeln von Stefan Niggemeier ihr Name nicht in der Überschrift, in den URLs und in den Megatags genannt wird.

Stefan Niggemeier ist mit einem blauen Auge davongekommen. Hätte böse enden können. Die Richterin und Richter wollten offenbar nicht dem prominenten Journalisten jetzt schon demonstrieren, wo und wie der Pfeffer wächst. Stefan Niggemeier dürfte der Rechtsanwältin Verena Haisch dankbar sein.

Bezeichnend, dass der ARD die Annahme von Produkten davon abhängig macht, was Stefan Niggemeier schreibt. Stefan Niggemeier wird damit eine Verantwortung aufgebürdet, die ihn nicht mehr frei macht, zur unnötigen Selbstzensur treibt.

In der Zeit vom 25.04.13 lesen wir im Artikel Macht Geld unmoralisch? von Stephan Lebert

Staatsanwälte, Gesetzbücher, Kontrollbehörden – dagegen können sich die Täter mit Armeen von Anwälten zur Wehr setzen. Nur gegen eine Instanz sind sie fast machtlos: die Öffentlichkeit.

Stimmt leider nicht ganz. Die heutige Verhandlung offenbarte so einige Zensurregeln, deren Unkenntnis, noch schlimmer deren tatsächliche bzw. vermeintliche Nichtbeachtung existenzvernichtend werden kann.

Jeden Freitag erleben wir in Hamburg, wie die Macht der Öffentlichkeit durch Zensur in die Schranken gewiesen wird. So bei Josef Esch, Dirk Jens F. Nonnenmacher, Stefan Heinig (KIK-Gründer) und vielen, vielen anderen.

Nicht anders auch die Angriffe auf die den Buskeismus-Betreiber seitens Ulrich Marseille, Dr. Nikolaus Klehr, Markus Frick und ein paar anderen Tätern. Unterstützung erhalten die Angreifer von den Rechtsanwälten Prof. Dr. Christian Schertz, Dr. Sven Krüger, Dominik Höch und Helmuth Jipp.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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