09.05.2014 - Richterin Simone Käfer in Höchstform
Aus Buskeismus
|
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
Was war heute los?
09.05.2014
Zitate aus Meinungsfreiheit in Wikipedia:
Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, Schutzbereich Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.<ref name="Lüth" >Vorlage:BVerfGE, 207 ff. – Lüth.</ref> Dass es bei dem Begriff der „Meinung“ für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil über die Meinungsfreiheit Strafgefangener präzisiert. Allgemein definiert man den Begriff der Meinung als Moment der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Art.5 GG erfasst jede denkbare Form der Kundgabe einer Meinung, also nicht nur das Aussprechen, sondern auch eine auf einem Plakat, Transparent oder Ansteck-Button festgehaltene Meinung. Daneben werden auch solche Tätigkeiten geschützt, welche die Meinungsäußerung begleiten und insbesondere auf die Verstärkung ihrer Wirkung abzielen. Zwar spricht die deutsche Verfassung nur von der Meinungsäußerungsfreiheit, das bedeutet jedoch nicht, dass Tatsachenbehauptungen vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen sind. Sie sind dann geschützt, wenn sie Voraussetzung für eine bestimmte Meinung sind. Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen lassen sich in der Praxis kaum voneinander unterscheiden. Da unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, ist in diesem Fall eine Abgrenzung notwendig. Bei dieser Abgrenzung treten in der Praxis große Probleme auf. Dabei ist die Unterscheidung im Grundfall einfach: Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn die Behauptung dem Beweis zugänglich ist (z. B.: „Die Partei A ist die mitgliederstärkste Partei Deutschlands“ ist entweder richtig oder falsch. Ein Gericht kann über diese Fragen Beweis erheben). Eine Meinung hingegen entzieht sich dem Beweis und ist stattdessen durch Werten und Dafürhalten geprägt (z.B. ist die Aussage „Das Steuerkonzept der Partei B zur Bundestagswahl 2005 ist ungerecht“ weder falsch noch richtig, sondern stellt vielmehr eine Wertung dar). Die Meinungsfreiheit schützt auch Satire, Comedy, Karikaturen sowie die Werbung. Für derartige Meinungsäußerungen besteht gemäß Art.5 GG ebenfalls keine Vorzensur. | Liest man den Wikipedia-Artikel, so scheint die Welt in Deutschland zu stimmen. Alles bestens geregelt, alles klar und eindeutig. Alles in Butter beim besten Sonnenschein.
Tatsächlich erleben wir jeden Freitag was ganz anderes: Willkür, Ignoranz, Überheblichkeit, Selbstgefälligkeit, Verachtung der Beklagten, Beschränktheit, Verantwortungslosigkeit, Machtmissbrauch, Kleinkariertheit, Nötigung. Die Richter und Richterinnen, die Anwälte und Anwältinnen machen ihren Job. Zum Job gehört die Sicherung der bestehenden Herrschaftsstrukturen, Machtsicherung. Da es strittig ist, wer die Herrschaft und die Macht besitzet, entscheidet das Geld, direkt und indirekt, Karrierestreben en begriffen. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass es in den Verhandlungen mit der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer um Inhalte geht. Die Inhalte sind nur Kulisse. Selbstgefällig werden die Zensurregeln angewandt und fein weiter entwickelt. Der heutige Verhandlungstag war ein Musterbeispiel. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer möchte sich das Schreiben eines Urteils sparen. Deswegen ein Vergleichsvorschlag mit der Drohung gegenüber dem finanzschwächeren Beklagten, dass alle Äußerungen auch verboten werden können. In der ersten Verhandlung ging es ebenfalls nur ums Geld um die Kosten der Parteien. |